Silbernes Lorbeerblatt
Das Silberne Lorbeerblatt ist die höchste verliehene sportliche Auszeichnung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Stiftung erfolgte am 23. Juni 1950 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss. Bestätigt wurde die Auszeichnung jedoch erst nach der Einführung des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957, am 24. März 1964 durch den damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke.[1] Dieser Erlass wurde mit Wirkung vom 1. Juni 2013 außer Kraft gesetzt. Es gilt seither der Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes vom 22. Mai 2013,[2] der erstmals regelt, dass ein mit einer Sperre sanktionierter Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen eine Auszeichnung grundsätzlich ausschließt.
Stiftungszweck
Das Silberne Lorbeerblatt ist ein staatliches Ehrenzeichen und wird als Auszeichnung für hervorragende Leistungen (auch international) auf den Gebieten des sportlichen[2] und (bis 2013) musischen Lebens verliehen.[3]
Bewertungsmaßstab
Bei der Verleihung und Wertung der zugrundeliegenden Leistung des zu Ehrenden ist ein strenger Maßstab anzulegen, um den Wert dieser Auszeichnung herauszustellen. Einmalige Höchstleistungen reichen grundsätzlich nicht aus. Die Leistung muss auch eine vorbildliche menschliche und charakterliche Haltung des Auszuzeichnenden widerspiegeln.[4] Der damalige Bundesinnenminister Otto Schily unterstrich während seiner Rede vor 140 erfolgreichen Sportlern am 31. März 2003 in Berlin den Stiftungsgrundsatz erneut, dass das Silberne Lorbeerblatt nicht nur die sportlichen Höchstleistungen einer Person oder Mannschaft an sich würdigen soll, sondern dass die Auszeichnung auch eine Würdigung der menschlichen und charakterlichen Haltung des Einzelnen sei.
Ausnahmen
Eine Ausnahme bei dem sonst strengen Bewertungsmaßstab bilden Medaillengewinner bei den Olympischen Spielen, den Deaflympics und den Paralympics. Diese können seit 1992 das Silberne Lorbeerblatt auch bei einmaliger sportlicher Höchstleistung erhalten.[5]
Form, Beschaffenheit und Tragweise
Das Silberne Lorbeerblatt ist eine silberne Anstecknadel und in der Damenausführung eine Ansteckbrosche in Form eines waagerecht liegenden Lorbeerblattes. Die Sonderausfertigung ist dagegen etwas größer gehalten. Getragen wird das Lorbeerblatt entweder als Anstecknadel oder Brosche am linken Kragenaufschlag des Dienstrockes oder am Anzug. Wird das Lorbeerblatt als verkleinerte Ausführung (Miniatur) an der Bandschnalle getragen, so sind die olympischen Farben (blau-gelb-schwarz-grün-rot) als Untergrund zu verwenden.[6]
Verleihungsprozedere
Einzelsportler und Einzelpersonen
Der zu Beleihende erhielt mit Aushändigung des Lorbeerblattes eine Verleihungsurkunde mit einer vergrößerten Ausführung des Blattes. Diese ist nicht zum Tragen bestimmt gewesen.[7] Diese Regelung wurde jedoch mit der Neufassung des Artikels 1980 geändert. So erhält der Beliehene ab dem 28. November 1980 nur noch die Verleihungsurkunde und kein größeres „nichttragbares“ Lorbeerblatt mehr.[8]
Mannschaftsleistungen
Bei der Verleihung des Lorbeerblattes wegen einer Mannschaftsleistung erhalten die Mannschaft oder der Verein die vergrößerte Ausführung sowie eine Verleihungsurkunde. Die an der Leistung beteiligten aktiven Mitglieder erhalten das Ehrenzeichen (in seiner Originalgröße) nebst Verleihungsurkunde.[9][10] Im Übrigen konnte die vergrößerte Ausführung als Auszeichnung an einen Verein verliehen werden (ohne die Mitglieder auszuzeichnen).[11]
Erste Verleihungen
Am 25. Juni 1950 erhielten der Springreiter Fritz Thiedemann als erster Einzelsportler und der Deutsche Fußballmeister 1950, der VfB Stuttgart, als erste Mannschaft das Silberne Lorbeerblatt.[12] Die Tennisspielerin Inge Pohmann erhielt die Auszeichnung am 2. Juli 1950 als erste Frau.
Antrags- und Verleihungsbefugnis
Soll ein Sportler oder eine Mannschaft das Silberne Lorbeerblatt erhalten, dann muss dies der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes beim Bundespräsidenten beantragen. Dieser Antrag wird vom Bundespräsidialamt sowie vom Bundesministerium des Innern, welches für den Sport zuständig ist, geprüft. Der Bundesinnenminister unterschreibt den genehmigten Antrag gemäß Artikel 58 Grundgesetz. In besonderen Fällen überreicht der Bundespräsident das Silberne Lorbeerblatt selbst, ansonsten wird er durch den Bundesinnenminister vertreten.
Auszeichnung auf musischem Gebiet
Trotz des eindeutigen Wortlautes im Stiftungserlass, dass das Silberne Lorbeerblatt auch für musische Leistungen verliehen werden kann, ist es dafür bisher nur im Jahr 1954 zweimal verliehen worden, u. a. an das Mandolinenorchester Bad Vilbel.[13] Im aktuellen Stiftungserlass vom 22. Mai 2013 sind keine Verleihungen für musische Leistungen mehr vorgesehen.
Sonstiges
Da das Silberne Lorbeerblatt nur einmal verliehen werden kann, erhalten Sportler, die bereits diese Auszeichnung erhalten haben, das Silberne Lorbeerblatt bei erneuter Verleihung in einer Sonderanfertigung. So wurden der Fußballspieler und Weltmeister von 1954 Fritz Walter wie auch der Handballspieler Erhard Wunderlich insgesamt dreimal geehrt. Die Fußball-Nationalmannschaften der Weltmeisterschaften 1974, 2006, 2010 und 2014 einschließlich ihrer Trainer Helmut Schön, Jürgen Klinsmann und Joachim Löw wurden ebenfalls mit dem Silbernen Lorbeerblatt ausgezeichnet.
Dem Kugelstoßer David Storl, Weltmeister 2011 und olympischer Silbermedaillengewinner 2012, wurde im November 2012 die Auszeichnung verweigert, da er im Frühjahr 2011 mit einem Luftgewehr auf einen Hund geschossen hatte.[14]
Siehe auch
- Kategorie:Träger des Silbernen Lorbeerblattes
Literatur
- o.V.: … Die Träger des Silbernen Lorbeerblattes / Verleihungen vom 1. Juli 1950 bis 15. Mai 1973, in: Drucksache 7/1040 des Deutschen Bundestages vom 26. September 1973; herunterladbar als PDF-Dokument
Einzelnachweise
- Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes vom 24. März 1964, Bundesgesetzblatt Seite 242 Artikel I
- BGBl. 2013 I S. 1380.
- Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes vom 24. März 1964, Bundesgesetzblatt Seite 242 Artikel II Absatz 1
- Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes vom 24. März 1964, Bundesgesetzblatt Seite 242 Artikel II Absatz 2
- Deutscher Bundestag (Hrsg.): 14/9517 – 10. Sportbericht der Bundesregierung. (archive.org [abgerufen am 13. Mai 2020]).
- Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes vom 24. März 1964, Bundesgesetzblatt Seite 242 Artikel III
- Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes vom 24. März 1964, Bundesgesetzblatt Seite 242 Artikel IV Absatz 1
- Erlass zur Änderung des Erlasses über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes vom 28. November 1980, Bundesgesetzblatt Nr. 76 vom 6. Dezember 1980, Seite 2217 Artikel IV Absatz 1 (abgeänderte Fassung)
- Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes vom 24. März 1964, Bundesgesetzblatt Seite 242 Artikel IV Absatz 2
- Erlass zur Änderung des Erlasses über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes vom 28. November 1980, Bundesgesetzblatt Nr. 76 vom 6. Dezember 1980, Seite 2217 Artikel IV Absatz 2 (abgeänderte Fassung)
- Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes vom 24. März 1964, Bundesgesetzblatt Seite 242 Artikel V
- http://www.wlsb.de/cms/iwebs/default.aspx?mmid=581&smid=1952&xsl=d2
- Ausstellungstafel im Theodor-Heuss-Haus Stuttgart
- Patrick Krull: Als Storl mit dem Luftgewehr auf einen Hund zielte. In: welt.de. 10. November 2012, abgerufen am 31. Januar 2020.