Schwangerschaftsvorsorge
Die sogenannte Schwangerschaftsvorsorge – besser Schwangerschaftsbetreuung, um nicht mit Schwangerschaftsverhütung verwechselt zu werden – enthält die Gesundheitsfürsorge, Beratungen und Untersuchungen vor und während der Schwangerschaft durch Gynäkologen oder Hebammen. In der DDR wurde sie Schwangerenbetreuung genannt.
Vor einer Schwangerschaft
Hierzu zählen die Erfassung von medizinischen Risiken in der eigenen und familiären Krankengeschichte der Schwangeren, ihres Allgemeinzustandes und der Medikamenteneinnahme. Nach der Bestimmung des Rötelntiters kann eventuell vor der Schwangerschaft eine Impfung durchgeführt werden, da eine Infektion während der Schwangerschaft (Rötelnembryofetopathie) zu Fehlbildungen führen kann.[1]
Während einer Schwangerschaft
In Deutschland hat jede werdende Mutter einen Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme oder einen Arzt während der Schwangerschaft, bei der Geburt und einige Wochen nach der Geburt. Empfohlen sind, bei komplikationsloser Schwangerschaft, zunächst Besuche in einem Abstand von vier Wochen nach Bekanntwerden der Schwangerschaft, ab der 32. Schwangerschaftswoche in einem Abstand von zwei Wochen und bei Überschreitung des Geburtstermins schließlich alle zwei Tage.
Alle Befunde werden in den Mutterpass (oder Mutter-Kind-Pass in Österreich) eingetragen.
In Deutschland hat die werdende Mutter gemäß § 7 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) Anspruch auf die bezahlte (§ 23 Abs. 1 MuSchG) Freistellung von der Arbeit für Untersuchungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
Zu Beginn der Schwangerschaft wird in der Regel die Blutgruppe festgestellt sowie serologische Untersuchungen auf Lues und bei Ungeimpften bzw. unbekanntem Impfstatus eine Bestimmung des Röteln-Titers durchgeführt. Bei begründetem Verdacht kann auch ein bestehender Schutz vor einer Toxoplasmose-Erkrankung (z. B. bei Umgang mit Katzen) sowie ein HIV-Test durchgeführt werden. Frühestens nach der 32. Schwangerschaftswoche, möglichst nah am Geburtstermin, erfolgt die Untersuchung auf Hepatitis B.[2] Neben der Feststellung der Laborwerte werden bei jedem Untersuchungstermin Körpergewicht, Blutdruck und Herztätigkeit des Kindes überprüft.
Bei einer regulär verlaufenden Schwangerschaft werden in Deutschland drei Ultraschall-Untersuchungen (in den SSW 9–12, 19–22 und 29–32) empfohlen und als Standardleistung von den Krankenkassen getragen; zusätzliche nur, wenn Anlass zur Sorge besteht. Ultraschalluntersuchungen, für die keine medizinische Indikation besteht (umgangssprachlich: "Babyfernsehen"), verbietet seit dem 1. Januar 2021 §10 der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts.[3]
Um einen eventuellen Schwangerschaftsdiabetes frühzeitig zu erkennen, soll gegen Ende des 2. / Anfang des 3. Trimenons ein Glukose-Test durchgeführt werden. Da durch die Schwangerschaft das Zahnfleisch beeinträchtigt werden kann, ist ein Zahnarztbesuch zwischen der 17. und 20. SSW empfehlenswert. Gegen Ende der Schwangerschaft kann die Wehentätigkeit mit CTG-Untersuchungen verfolgt werden. Des Weiteren werden die Herztöne des Ungeborenen während der Schwangerschaft (ab der 28. SSW) sowie während der Geburt mit dem CTG überwacht. Da bei einem CTG eine genaue Aufzeichnung der Herztöne des Kindes stattfindet, kann anschließend eine exakte Auswertung der Messwerte stattfinden, was bei einem Ultraschall nicht der Fall ist. Die Auswertung gibt der Hebamme, dem Arzt oder der Ärztin ein Abbild über den Zustand des Fötus.[4] In der 36. SSW wird in der Regel auf B-Streptokokken getestet. Dabei handelt es sich um einen von zahlreichen Erregern, die bei der Geburt auf das Kind übergreifen können. Für die Untersuchung wird ein vaginaler Abstrich genommen, bei einem positiven Befund wird ein Antibiotikum verabreicht.[5]
Weitere Untersuchungen sind Blutdruckmessungen, Urin- und Blutuntersuchungen, Kontrolle des Gebärmutterstandes, Lage des Kindes, Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors.
Siehe auch
Weblinks
- Richtlinien zur pränatalen Diagnostik von Krankheiten und Krankheitsdispositionen. Deutsche Bundesärztekammer
- Erich Saling: Selbstvorsorge in der Schwangerschaft. Institut für Perinatale Medizin e. V.
- BabyCare - Das Vorsorgeprogramm für eine gesunde Schwangerschaft mit Fragebogen und individueller Analyse
Einzelnachweise
- Röteln (Rubella). (Memento des Originals vom 29. September 2007 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Robert Koch-Institut, RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten – Merkblätter für Ärzte.
- Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinie“) Volltext. (PDF; 184 kB)
- Bundesamt für Strahlenschutz: Verordnungen zum Strahlenschutz
- Artikel einer freiberuflichen Hebamme zur Schwangerschaftsvorsorge - u. a. auch CTG.
- Artztbesuche in der Schwangerschaft. In: papa.de. Abgerufen am 19. Oktober 2016.