Sächsischer Rechnungshof
Der Sächsische Rechnungshof ist die Rechnungsprüfbehörde für die Haushalte der öffentlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen. Der Rechnungshof überprüft nach Abschluss eines Rechnungsjahres die Rechnungslegung, wodurch die Behörde die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsprüfung der öffentlichen Hand in Sachsen überwacht.[1]
Sächsischer Rechnungshof | |
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Staatliche Ebene | Oberste Landesbehörde |
Gründung | 11. Dezember 1991 |
Hauptsitz | Leipzig, Sachsen |
Behördenleitung | Jens Michel |
Der Präsident des Rechnungshofes muss einmal im Jahr dem Landtag Bericht über die Ergebnisse der Arbeit seiner Behörde erstatten. Der Präsident des Rechnungshofes wird durch den Sächsischen Landtag nach Vorschlag des Ministerpräsidenten auf 12 Jahre mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Der Präsident kann nicht wiedergewählt werden.[2]
Am 30. März 2010 wurde der bisherige Vizepräsident Karl-Heinz Binus als Nachfolger von Franz Josef Heigl zum Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes gewählt.[3]
In seiner heutigen Form wurde der Sächsische Rechnungshof durch das Gesetz über den Rechnungshof des Freistaates Sachsen am 11. Dezember 1991 offiziell gegründet. Erster Präsident war Alfred Wienrich, der bereits ab 1990 als Vorsitzender eines Aufbaustabes Landeseinrichtungen des Freistaates überprüfte.[4]
Sitz der Behörde ist Leipzig. Außenstellen befinden sich in Dresden und Chemnitz.[5] Am 25. Januar 2011 beschloss die Sächsische Staatsregierung, den Sitz des Sächsischen Rechnungshofs ab 2020 nach Döbeln zu verlegen.[6]
Präsidenten
- 11. Dezember 1991 bis 31. Juli 1995: Alfred Wienrich
- 26. März 1996 bis 19. Juni 2002: Hans-Günther Koehn
- 23. Juni 2003 bis 11. Mai 2010 Franz Josef Heigl
- 11. Mai 2010 bis 14. September 2021: Karl-Heinz Binus
- ab 14. September 2021: Jens Michel
Einzelnachweise
- Karin Algasinger, Thomas Gey, Helmar Schöne: So arbeitet der Sächsische Landtag. 4. Wahlperiode. NDV Neue Darmstädter Verlagsanstalt, Rheinbreitbach 2005, ISBN 3-87576-544-3, S. 16.
- Die Behörde. In: Webpräsenz des Sächsischen Rechnungshofes. Sächsischer Rechnungshof, archiviert vom Original am 12. Juli 2009; abgerufen am 1. Oktober 2009: „Der Präsident wird vom Landtag auf Vorschlag des Ministerpräsidenten mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt (Dauer des Mandats: 12 Jahre, Amtszeit endet spätestens mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen).“
- Pressemitteilung 30/2010. Sächsischer Landtag, 30. März 2010, archiviert vom Original am 4. August 2012; abgerufen am 28. Juni 2010.
- Geschichte der Finanzkontrolle in Sachsen. In: Webpräsenz des Sächsischen Rechnungshofes. Sächsischer Rechnungshof, abgerufen am 1. Oktober 2009.
- Organisation. In: Webpräsenz des Sächsischen Rechnungshofes. Sächsischer Rechnungshof, abgerufen am 1. Oktober 2009.
- http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2671180