Ruf vor dem Evangelium
Der Ruf vor dem Evangelium, auch „Akklamation vor der Verkündigung des Evangeliums“, ist ein Teil des Wortgottesdienstes in der heiligen Messe im Ritus der römisch-katholischen Kirche. Er ist dreiteilig aufgebaut: Ein kurzer, meist dem Tagesevangelium oder auch dem Graduale entnommener Vers wird von einem Ruf („Responsum“) umrahmt. Dieser Ruf ist in der Regel das Halleluja. In der Fastenzeit (einschließlich der Karwoche) sowie vielfach auch bei in Messfeiern für Verstorbene (Totenmesse) steht an Stelle des Halleluja-Rufes ein „Vers vor dem Evangelium“ in Form einer lobpreisenden Christusanrufung oder ein zweiter Psalm, der Tractus.[1]
Wird vor dem Evangelium nur eine Lesung vorgetragen, kann als Antwort ein Psalm genommen werden, der das Halleluja enthält, oder aber der Antwortpsalm und das Halleluja mit seinem Vers. In der Fastenzeit oder an Tagen, an denen das Halleluja nicht gesungen wird, kann der Psalm und der Ruf vor dem Evangelium oder nur der Psalm genommen werden.[2]
Zum Ruf vor dem Evangelium und zur Verkündung des Evangeliums stehen die Gläubigen[3]. Der Vers vor dem Evangelium wird vom Kantor oder auch vom Lektor am Ambo gesungen[4]. Wo er in Ausnahmefällen nicht gesungen werden kann, darf der Ruf vor dem Evangelium entfallen.[5]
Siehe auch
Weblinks
- Grundordnung des Römischen Messbuchs, II. Kapitel, Nr. 62: Die Akklamation vor der Verkündigung des Evangeliums (PDF-Datei; 532 kB)
- Christusrufe aus dem „Halleluja-Buch“ (Noten) (PDF-Datei; 687 kB)
Einzelnachweise
- Vgl. Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch, 2. Auflage, Nr. 37–38; 3. Auflage (= Grundordnung des Römischen Messbuchs), Nr. 62.
- Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch, Nr. 63.
- Vgl. Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch, 2. Auflage, Nr. 21; 3. Auflage (= Grundordnung des Römischen Messbuchs), Nr. 43
- Vgl. Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch, 2. Auflage, Nr. 37
- Vgl. Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch, 2. Auflage, Nr. 39; 3. Auflage (= Grundordnung des Römischen Messbuchs), Nr. 63.