Reinhard Breder
Reinhard Breder (* 2. Februar 1911 in Steinhagen, Westfalen; † 22. Oktober 2002 in Köln[1]) war ein deutscher Regierungsrat und SS-Sturmbannführer, der als Kommandeur des Einsatzkommandos 2 am Holocaust in der besetzten Sowjetunion beteiligt war. Von 1943 bis Kriegsende leitete er die Gestapo in Frankfurt am Main.
Leben
Reinhard Breder entstammte einer Beamtenfamilie und studierte nach seinem Schulabschluss ab 1931 Jura. Seine Studienorte waren die Universitäten in Königsberg, Göttingen und Hamburg. Bereits während des Studiums engagierte er sich im deutsch-nationalen Kyffhäuserverband und war ab 1933 in Hamburg Vorsitzender der Studentenvertretung. Im Mai 1933 trat er in die SS mit der SS-Mitgliedsnummer 116.663 ein.[2] Er bestand 1935 die erste juristische Staatsexamensprüfung und wurde nach Abschluss des Studiums im gleichen Jahr Gerichtsreferendar am Oberlandgericht Hamburg. 1937 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 5.653.771). Die zweite juristische Staatsprüfung legte Breder dann 1939 ab.
Auf Grund der guten Beleumundung durch seine Vorgesetzten übernahm Reinhard Breder 1939 das Amt des Stabsführers beim SD-Unterabschnitt Köln. Von hier wechselte er Anfang 1940 zur Stapoleitstelle Düsseldorf, wo er als stellvertretender Leiter eingesetzt wurde. In dieser Zeit wurde er im September 1942 zum Regierungsrat ernannt und im November zum SS-Sturmbannführer befördert. Im Dezember 1942 erfolgte seine Kommandierung zum "Osteinsatz" beim Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD (KdS) in Minsk.[3] Auch hier war er als Stellvertreter des Kommandeurs tätig. In diesem Aufgabenbereich war er ab Februar 1943 an der Räumung des Ghettos von Sluzk beteiligt.[4][5] Bei der Ermordung der Ghettobewohner leitete er die Massenexekutionen an einer der beiden Erschießungsgruben.[6] Ab März 1943 wurde er als Nachfolger von Manfred Pechau beim Einsatzkommando 2, das beim Überfall auf die Sowjetunion Teil der Einsatzgruppe A war, eingesetzt. Das Einsatzkommando verübte 1941/42 Massenmorde an Juden und Politkommissaren im Gefolge der Heeresgruppe Nord. Als 1943 an der nördlichen Ostfront der Vormarsch der deutschen Aggressoren zum Stillstand gebracht wurde, kam das Einsatzkommando 2 als eine ortsfeste Einheit im Raum Riga, die dem KdS Lettland / Riga unterstellt war, zur weiteren Verwendung.
Im August 1943 verließ Reinhard Breder das Einsatzkommando von Riga in Richtung Frankfurt am Main, wo er ab September 1943 bis Kriegsende Leiter der Staatspolizeistelle Frankfurt wurde. Hier war er ab Sommer 1944 Vorgesetzter von 3.000 Beamten und Angestellten. Sein Vorgänger im Frankfurter Gestapo-Amt, Oswald Poche, nahm Breders Stellung beim Einsatzkommando 2 ein. Poche war in Frankfurt abgelöst worden, weil er auf Drängen des Gauleiters von Hessen-Nassau, Jakob Sprenger, zu sehr den Wünschen der Partei statt der Gestapo gefolgt war. Doch auch Breder setzte die Politik Sprengers fort, Frankfurt „judenrein“ zu machen, und übertraf dabei Anweisungen aus Berlin auf extreme Art. Nachdem im Herbst 1942 die Deportation der Juden aus Frankfurt im Wesentlichen abgeschlossen war, nahm die Frankfurter Gestapo Maßnahmen vor, um eigentlich vor Deportationen (noch) geschützte Juden der Vernichtung auszuliefern: Juden, die in „Mischehen“ lebten, „Weltkriegskämpfer“ und Rüstungsarbeiter sollten nicht deportiert werden. Durch ein System von Spitzeln und schärfster Überwachung ließ die Frankfurter Gestapo solche privilegierten Juden wegen Bagatell-„Delikten“ wie Verdeckung des Judensterns oder ordnungswidrigem Antrag auf eine Kohlenzuteilung in das KZ einweisen, von wo sie deportiert und ermordet wurden.[7]
Nach Kriegsende lebte Breder in Winkel nahe Gifhorns in einem Pfarrhaus.[3] Von hier aus bemühte er sich 1949 eine Rechtsanwaltskanzlei zu eröffnen, was aber wegen seiner Einstufung als NS-„Belasteter“ abgelehnt wurde. Daraufhin übte er verschiedene Hilfstätigkeiten aus und konnte auf diesem Weg schließlich im Bankgewerbe Fuß fassen. Als der Frankfurter Gestapochef und ab 1942 Judenreferent Heinrich Baab 1950 vor dem Frankfurter Schwurgericht wegen Mordes angeklagt wurde sagte Breder, als sein damaliger Vorgesetzter, als Zeuge aus. Baab wurde zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.[8] aber Breder in diesem Zusammenhang nicht belangt. Ein Jahr darauf stand er jedoch selbst vor Gericht mit der Anklage, 1944 Plünderer erschießen lassen zu haben. Gemeinsam mit dem früheren Polizeiverwaltungsinspektor Hans Tauber wurde er vom Landgericht Frankfurt am Main angeklagt. Da Breder nicht nachgewiesen werden konnte, dass bei ihm das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit seines Tuns vorgelegen … habe, wurde er am 15. Februar 1951 freigesprochen. Für Tauber galt dasselbe, er wurde aber wegen eines anderen Delikts zu fünfeinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Inzwischen war er als Finanzberater tätig und gab ein Informationsblatt mit Wirtschaftsnachrichten und finanzpolitischen Entscheidungen heraus. Kurz nach 1963 wurde Breder kurzzeitig festgenommen als gegen ihn wegen in Minsk begangener Kriegsverbrechen ermittelt wurde. Doch der Haftbefehl wurde aufgehoben und die Ermittlungen nach zwei Jahren wieder eingestellt. Erst Ende der 1960er Jahre wurde gegen Breder und den Frankfurter Gestapo-Abteilungsleiter Ernst Grosse von der Frankfurter Staatsanwalt ermittelt. Auch dieses Verfahren wurde ohne Anklageerhebung eingestellt.[9]
Gesundheitlich dann bereits, nach einem zweiten Herzinfarkt, in Mitleidenschaft gezogen trat Reinhard Breder 1987 den Ruhestand an. Am 22. Oktober 2002 verstarb er dann, nach weiteren 15 Jahren, in Köln.
Literatur
- LG Frankfurt am Main, 15. Februar 1951. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966, Bd. VIII, bearbeitet von Adelheid L. Rüter-Ehlermann, H. H. Fuchs, C. F. Rüter. Amsterdam : University Press, 1972, Nr. 267, S. 191–217 Erschiessung von mindestens 6 Fremdarbeitern, die nach den schweren Luftangriffen auf Frankfurt/M. im März 1944 beim Plündern festgenommen worden waren. Erschiessung eines italienischen Häftlings, der während des Evakuierungstransports beim Diebstahl ertappt worden war
Einzelnachweise
- Sterberegister des Standesamtes Köln Nr. 8362/2002.
- Numery członków SS od 116 000 do 116 999. (dt.: SS-Mitgliedsnummern von 116.000 bis 116.999) Quelle: Dienstaltersliste der Schutzstaffel der NSDAP (SS-Obersturmbannführer und SS-Sturmbannführer), Stand vom 1. Oktober 1944. SS-Personalhauptamt, Berlin 1944.
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 73.
- Hans-Heinrich Wilhelm: Die Einsatzgruppe A der Sicherheitspolizei und des SD 1941/42. P. Lang, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3631496400, S. 472.
- Dok. VEJ 8/242 in: Bert Hoppe (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung), Band 8: Sowjetunion mit annektierten Gebieten II. Berlin 2016, ISBN 978-3-486-78119-9, hier S. 581 mit Anm. 4.
- > Joachim Schröder, Biografie über Reinhard Breder in Erinnerungsorte Düsseldorf, in: Biografien (hs-duesseldorf.de)
- Beate Meyer: Handlungsspielräume regionaler jüdischer Repräsentanten (1941–1945). In: Birthe Kundrus, Beate Meyer (Hrsg.): „Die Deportation der Juden aus Deutschland : Pläne-Praxis-Reaktionen 1938-1945“. Wallstein, Göttingen 2004, ISBN 3892447926, S. 68–73.
- LG Frankfurt am Main, 5. April 1950. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966, Bd. VI, bearbeitet von Adelheid L. Rüter-Ehlermann, H. H. Fuchs, C. F. Rüter. Amsterdam : University Press, 1971, Nr. 207, S. 369–437 Mitwirkung eines Beamten im Judenreferat an den Deportationen aus Frankfurt/M. in den Osten; Verhaftung, Misshandlung und Abtransport eigentlich davon ausgenommener jüdischer 'Mischehepartner' nach Auschwitz und in andere Konzentrationslager; Misshandlung und Erpressung von Aussagen einiger Zivilisten, die aus verschiedenen Gründen (Abhören ausländischer Sender, KPD-Mitgliedschaft, antinationalsozialistische Gesinnung, usw.) verhaftet worden waren (Memento vom 14. März 2016 im Internet Archive)
- Kerstin Freudiger: Die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen. Mohr-Siebeck, Tübingen 2002, ISBN 3161476875, S. 89–106.