Reichsstift
Als Reichsstift bezeichnete man im Heiligen Römischen Reich ein reichsunmittelbares Gebiet mit geistlicher Obrigkeit (geistliche Territorien).

Das Heilige Römische Reich am Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648. Die unter geistlicher Herrschaft stehenden Gebiete sind violett gefärbt.
Als Oberbegriff umfasst „Reichsstift“ die mit eigener Virilstimme ausgestatteten Erz- und Hochstiften (Territorien von Fürstbischöfen). Dazu die Gebiete der Fürstpropsteien und Fürstabteien sowie die lediglich als Teil einer Kuriatstimme im Reichsfürstenrat vertretenen Reichsprälaturen, den Reichsabteien und ‑propsteien.
Erz- und Hochstifte
Sonstige Stifte

Gefürstete und Gefreite Abteien im Heiligen Römischen Reich (Kolorierter Druck aus Siebmachers Wappenbuch von 1605)
Literatur
- Axel Gotthard: Das Alte Reich 1495–1806. Darmstadt 2003, ISBN 3-534-15118-6.
- Helmut Neuhaus: Das Reich in der frühen Neuzeit. (= Enzyklopädie Deutscher Geschichte Band 42). München 2003, ISBN 3-486-56729-2.
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