Papierfabrik August Koehler
Die Papierfabrik August Koehler SE ist ein Papierhersteller mit Stammsitz in Oberkirch, Baden-Württemberg (Papierfabrik August Koehler SE), sowie weiteren Werken in Kehl (Koehler Kehl GmbH) und Greiz (Koehler Greiz GmbH & Co. KG). Am 1. Oktober 2009 wurde die damals insolvente Katz Group in Weisenbach (heute: Katz GmbH & Co. KG), der Weltmarktführer in der Produktion von Bierdeckeln, von Koehler übernommen.[2] Im Koehler-Konzern sind derzeit ca. 1850 Mitarbeiter beschäftigt.
Papierfabrik August Koehler SE | |
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Rechtsform | Societas Europaea |
Gründung | 1807 |
Sitz | Oberkirch, Deutschland |
Leitung |
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Mitarbeiterzahl | 1.748[1] |
Umsatz | 900 Mio. EUR[1] |
Branche | Papier |
Website | www.koehlerpaper.com |
Stand: 31. Dezember 2018 |
2018 erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von ca. 900 Mio. Euro bei einem Absatz von über 500.000 Tonnen Papier in den Sparten Thermopapier, Selbstdurchschreibepapier, Feinpapier, Dekorpapier, farbigen Papieren und Kartons sowie Produkten aus Holzschliffpappe. Im Bereich der Thermopapiere und der Bierdeckel ist die Koehler-Gruppe Weltmarktführer. 2019 kam der Bereich der flexiblen Verpackungspapiere hinzu. Neben Standardpapieren entwickelt Koehler gemeinsam mit der TU Darmstadt Barrierepapiere. Diese Papiere sollen die Funktion von Kunststoff und anderen Barrierematerialien übernehmen. Ziel ist es, Kunststoff in flexibler Verpackung durch Papier zu ersetzen.
Die Dachgesellschaft der Papierfabrik August Koehler SE (Koehler Paper Group) ist die Koehler Holding GmbH & Co. KG (Koehler Group). Unter der Holding befindet sich neben der Koehler Paper Group auch die Koehler Energy Group (Koehler Renewable Energy GmbH).
Geschichte
1807 erwarb Otto Koehler, ein Kaufmann aus Karlsruhe, die Oberkircher „Papiermühle im Loh“. Der Übergang vom Papierschöpfen auf die maschinelle Herstellung erfolgte im Jahre 1865, als die erste Papiermaschine im Werk aufgestellt wurde. 1922 wurde die Papierfabrik August Koehler AG im Familienbesitz gegründet, welche sich im gleichen Jahr an der W. Euler Papierfabrik GmbH & Co. KG beteiligte. 1963 ließ Koehler das Selbstdurchschreibepapier „reacto“ patentierten, welches für große Umsätze sorgte. 1988 wurde in Kehl das bis heute größte Werk der Papierfabrik August Koehler AG errichtet. Hier werden auf drei Papiermaschinen Thermopapiere, Selbstdurchschreibepapiere und Dekorpapiere hergestellt. Heute wird das Familienunternehmen in der achten Generation geführt.
2012 wurde die Rechtsform von einer AG in eine europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) geändert.[3]
Im Juni 2014 erfolgte die Verschmelzung der Koehler Energie GmbH (HKW Oberkirch) auf die Papierfabrik August Koehler SE.[4]
Die Papierfabrik August Koehler SE war von Januar 1992 bis September 1995 an dem Selbstdurchschreibepapierkartell (SD-Papier) beteiligt. Das steht aufgrund einer von ihr erfolglos angegriffenen Entscheidung der Europäischen Kommission[5], die ihr deshalb eine Geldbuße von 33,07 Mio. € auferlegt hat, fest. Der Bundesgerichtshof[6] entschied hierauf 2011, aber noch nicht endgültig, über die vom angeblich Geschädigten (ORWI) geltend gemachten Schadensersatzpflichten im Ausmaß von rund EUR 220.000; der Zivilprozess wurde durch einen Vergleich beendet.
Weblinks
Einzelnachweise
- Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 im elektronischen Bundesanzeiger
- Prägnante Meilensteine für Know-how und Fortschritt. In: Geschichte. KATZ GmbH & Co. KG, abgerufen am 6. Februar 2013: „September 2009 – Die Papierfabrik August Koehler AG übernimmt The KATZ Group. Das Unternehmen für Holzschliffpappe wird als eigenständige Organisation in die Koehler-Gruppe integriert.“
- Archivierte Kopie (Memento vom 3. Dezember 2016 im Internet Archive)
- Archivierte Kopie (Memento vom 14. Juli 2014 im Internet Archive)
- EuG 26. April 2007, T 109/02 http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=61317&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 und EuGH 3. September 2009, C-322/07 P
- BGH 28. Juni 2011, KZR 75/10 http://kartellblog.de/wordpress/wp-content/uploads/2011/11/BGH-SD-Papiere-orwi-passing-on-KZR-75-10.pdf