Methylhexanamin
Methylhexanamin (besser bekannt als DMAA, für [1,3-]Dimethylamylamin) ist eine Substanz aus der Gruppe der Amine, das Nahrungsergänzungsmitteln illegal zugesetzt wird, um die sportliche Leistung – vorzugsweise im Kraftsport – für eine bestimmte Zeit zu steigern.
Strukturformel | ||||||||||||||||
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Strukturformel ohne Angabe der Stereochemie – Stereoisomerengemisch | ||||||||||||||||
Allgemeines | ||||||||||||||||
Name | Methylhexanamin | |||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C7H17N | |||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
Flüssigkeit[1] | |||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
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Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 115,22 g·mol−1 | |||||||||||||||
Aggregatzustand |
flüssig[1] | |||||||||||||||
Dichte |
0,764 g·cm−3[1] | |||||||||||||||
Siedepunkt |
130–135 °C[1] | |||||||||||||||
Brechungsindex |
1,417–1,419 (20 °C)[1] | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Brechungsindex: Na-D-Linie, 20 °C |
Die Substanz wurde von der US-amerikanischen Eli Lilly and Company entwickelt und seit April 1944 u. a. als Bestandteil des Arzneimittels Forthane (Indikation: Abschwellen der Nasenschleimhaut) vermarktet. 1983 wurde das indirekte Sympathomimetikum vom Markt genommen.
Stereochemie
Methylhexanamin enthält zwei stereogene Zentren und liegt in der Regel als Gemisch von folgenden vier isomeren chemischen Verbindungen vor:
- (2R,4R)-4-Methyl-2-hexanamin
- (2S,4S)-4-Methyl-2-hexanamin
- (2S,4R)-4-Methyl-2-hexanamin
- (2R,4S)-4-Methyl-2-hexanamin
Es ist generell bekannt, dass Stereoisomere – z. B. von Arzneistoffen[2] – in der Regel unterschiedliche physiologische Eigenschaften besitzen.
Darstellung
Methylhexanamin ist durch Umsetzung von 4-Methylhexan-2-on mit Hydroxylammoniumchlorid zum Oxim und nachfolgender Reduktion mit Natrium in Ethanol synthetisch zugänglich.[3]
Strukturelle Ähnlichkeit mit Amphetamin
Die Gemeinsamkeiten der chemischen Strukturformeln von Amphetamin und Methylhexanamin sind auffällig. Amphetamin ist aufgrund seiner Wirkungen – Unterdrückung von Müdigkeit und Steigerung des Selbstbewusstseins – als Rauschmittel verbreitet, der Handel und Besitz von Amphetamin ohne Erlaubnis ist in Deutschland und den meisten europäischen Ländern strafbar.
Da es nach Methylhexanamin-Einnahme zu Todesfällen gekommen ist,[4] wurde dieses Mittel auf dem europäischen Markt verboten. In den USA war es bis Anfang 2013 als Nahrungsergänzungsmittel in vielen Produkten frei zu erwerben, etwa als Zutat in sogenannten „Pre-Workout Drinks“. Im April 2013 wies die FDA die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln darauf hin, dass eine Verwendung von Methylhexanamin illegal sei. Gleichzeitig wurden die US-amerikanischen Verbraucher vor schweren gesundheitlichen Risiken in Verbindung mit dem Konsum Methylhexanamin-haltiger Produkte gewarnt.[4][5]
Doping
Mit Methylhexanamin verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel führen jährlich weltweit zu ca. 300 Dopingfällen.[6][7] Bei den Olympischen Winterspielen 2014 in Sotschi wurde am 21. Februar 2014 bei der deutschen Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle Methylhexanamin bei einer Dopingkontrolle sowohl in der A- als auch in der B-Probe festgestellt.[8] Der Regionalliga-Fußballspieler Cebio Soukou (Rot-Weiss Essen) wurde am 6. Dezember 2014 positiv auf Methylhexanamin getestet. Der Spieler hatte in der Folge versichert, sich die Ergebnisse der Dopingprobe nur aufgrund nicht angegebener und entsprechend illegaler Zusätze in einem von ihm eingenommenen Nahrungsergänzungsmittel erklären zu können. Ein Gutachter bestätigte die Ausführungen des Spielers. Soukou wurde trotzdem für 5 Monate gesperrt und dem Verein 1 Punkt abgezogen.[9]
DMAA ist als im Wettkampf verbotene Substanz in der Verbotsliste der NADA 2018 unter S. 6 (Stimulanzien) genannt.
Weblinks
- dopinginfo.de: Methylhexanamin
- Vorsicht vor Nahrungsergänzungsmitteln. Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA), 19. Februar 2016, abgerufen am 9. März 2016: „Nahrungsergänzungsmittel können verbotene Substanzen, wie Higenamin, Methylhexanamin, Oxilofrin oder Sibutramin, enthalten.“
- Dimethylamylamin (DMAA) – Informationen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Einzelnachweise
- Datenblatt 1,3-Dimethylamylamine, analytical standard bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 13. Mai 2017 (PDF).
- E. J. Ariëns: Stereochemistry, a basis for sophisticated nonsense in pharmacokinetics and clinical pharmacology. In: Eur. J. Clin. Pharmacol.. 26, Nr. 6, 1984, S. 663–668. PMID 6092093.
- Eintrag zu 1,3-Dimethylamylamin. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 1. August 2018.
- Natasha Singer, Peter Lattman: F.D.A. Issues Warning on Workout Supplement. In: New York Times, 16. April 2013.
- Stimulant Potentially Dangerous to Health, FDA Warns. U.S. Food and Drug Administration. 16. April 2013. Abgerufen am 16. April 2013.
- Analytiker Geyer: „Einfach dämlich“. Tagesspiegel. 17. Juli 2013. Abgerufen am 21. Februar 2014.
- dosb.de: NADA-Statement zum Dopingfall „Methylhexanamin“ in Sotschi, 21. Februar 2014.
- Sachenbacher-Stehle bestätigt positiven Dopingtest. Der Spiegel. 21. Februar 2014. Abgerufen am 21. Februar 2014.
- Punktabzug für Rot-Weiss Essen. FuPa. 30. Januar 2015. Abgerufen am 30. Januar 2015.
- Laurent Perrenoud, Martial Saugy, Christophe Saudan: Detection in urine of 4-methyl-2-hexaneamine, a doping agent, Journal of Chromatography B 877 (2009) S. 3767–3770, doi:10.1016/j.jchromb.2009.09.013.