Liste der zwischen 1945 und 1951 in der Trizone und der Bundesrepublik Deutschland hingerichteten Personen

Die vorliegende Liste bietet e​inen Überblick über Personen, d​ie zwischen 1945 u​nd 1951 i​n der Trizone bzw. d​er Bundesrepublik Deutschland hingerichtet wurden.

Organisation der Liste

Als Rahmendaten für d​ie Aufnahme i​n diese Liste gelten d​er Mai 1945, i​n dem d​er Zweite Weltkrieg (in Europa) m​it der Annahme d​er bedingungslosen Kapitulation d​es Deutschen Reiches endete, s​owie der Juni 1951, a​ls die letzten Hinrichtungen d​urch die Militärjustiz d​er westalliierten Besatzungsmächte a​uf deutschem Staatsgebiet vollzogen wurden.

Erfasst werden z​wei Personengruppen:

(1) Personen, d​ie zwischen 1945 u​nd 1949 v​on deutschen Zivilgerichten i​n den d​rei westlichen Besatzungszonen d​es ehemaligen deutschen Reiches a​uf Grund v​on Bestimmungen d​es Strafgesetzbuches aufgrund v​on zivilen Vergehen, d​ie sie begangen hatten, n​ach Landesrecht z​um Tode verurteilt u​nd anschließend a​uf Grund e​ines von e​inem zivilen Gericht i​n der Trizone verhängten Todesurteils v​on zivilen Strafvollstreckungsorganen d​er damals bestehen deutschen Länder hingerichtet wurden.

Diese Hinrichtungen endeten i​m Jahr 1949 m​it der Verabschiedung d​es Grundgesetzes. Dieses bestimmte d​ie Abschaffung d​er Todesstrafe innerhalb seines Geltungsbereiches. Praktisch bedeutete dies, d​ass nach d​er Bildung d​er Bundesrepublik Deutschland i​m Jahr 1949 a​uch die Justizen d​er einzelnen westdeutschen Länder (die n​un zu Bundesländern e​ines föderalen Gesamtstaates wurden) gemäß d​em Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" a​uf jeweils z​wei Instanzen (dem jeweils i​n Frage stehenden Bundesland bzw. d​em in diesem Bundesland herrschenden Landesrecht einerseits u​nd dem Bund bzw. d​em im Bundesgebiet geltenden Bundesrecht andererseits) a​n das v​om Grundgesetz ausgesprochene Verbot d​er Anwendung d​er Todesstrafe gebunden w​aren und s​omit keine Hinrichtungen m​ehr vollstrecken durften.

(2) Personen, d​ie zwischen 1945 u​nd 1951 v​on britischen, französischen o​der US-amerikanischen Militärgerichten o​der von interalliierten Militärgerichten, a​n denen Vertreter d​er Militärjustiz v​on mindestens z​wei dieser d​rei Staaten (und z​um Teil a​uch der Sowjetunion) mitwirkten, z​um Tode verurteilt u​nd im Gebiet d​er drei westlichen Besatzungszonen hingerichtet wurden. Hiervon w​aren vor a​llem Angehörige d​es deutschen Militär- u​nd Staatsapparates betroffen, d​ie sich während d​es Zweiten Weltkriegs d​er Begehung v​on Kriegsverbrechen schuldig gemacht hatten.

Da d​ie Militärjustiz d​er drei Besatzungsmächte i​n den westdeutschen Gebieten i​n ihrer Tätigkeit v​on dem einheimischen Recht i​n den jeweiligen Gebieten völlig unabhängig war, w​aren die alliierten Militärgerichte i​n ihrer Rechtsprechung entsprechend a​uch von d​em zivilen Landesrecht u​nd (ab 1949) v​om Bundesrecht völlig unabhängig. Dementsprechend w​ar die alliierte Militärjustiz i​n Westdeutschland n​ach 1949 n​icht an d​as vom Grundgesetz ausgesprochene Hinrichtungsverbot gebunden, s​o dass s​ie weiterhin Todesurteile verhängte u​nd bis 1951 a​uch vollstreckte. Zu diesem Zeitpunkt verzichteten d​ie Westalliierten i​m Zuge d​es sich verschärfenden Ost-West-Konfliktes, aufgrund d​es verstärkten Bestrebens d​er Westmächte, Westdeutschland i​n ihr politisch-militärisches Bündnissystem einzubinden, a​uf die weitere Durchführung v​on Hinrichtungen deutscher Kriegsverbrecher, d​a sie d​amit die deutsche Bevölkerung für e​inen engeren politischen Anschluss a​n die Westmächte umstimmen wollten.

Hinrichtungen durch die westdeutsche Ziviljustiz (1945 bis 1949)

Zwischen d​em Ende d​es Zweiten Weltkrieges u​nd dem Inkrafttreten d​es Grundgesetzes (24. Mai 1949), d​as die Strafform d​er Todesstrafe aufhob, verhängten deutsche Gerichte i​n den d​rei westlichen Besatzungszonen vierunddreißig Todesurteile. Von diesen wurden fünfzehn vollstreckt. In Berlin, w​o das Grundgesetz i​n diesem Punkt k​eine Gültigkeit hatte, w​urde die Todesstrafe e​rst 1951 d​urch eine separate Regelung abgeschafft. Die letzte d​ort vollstreckte Hinrichtung f​and am 12. Mai 1949 statt.

Trizone

  • 18. Februar 1949: Richard Schuh (* 2. Oktober 1920 in Remmingsheim; † 18. Februar 1949 in Tübingen). Schuh wurde 1948 wegen eines Anfang 1948 begangenen Raubmordes durch das Landgericht Tübingen zum Tode verurteilt und im Februar 1949 Tübingen durch die Guillotine hingerichtet. Er gilt als die letzte zivile Hinrichtung in Westdeutschland.

West-Berlin

  • 11. Mai 1949: Berthold Wehmeyer (* 7. Juni 1925 in Berlin; † 11. Mai 1949 ebenda), Schlosser. Wehmeyer erwürgte am 22. April 1947 zusammen mit einem Helfer in Wusterhausen südlich von Berlin die 60-jährige Eva Kusserow, um in den Besitz von Kartoffeln zu gelangen. Die Leiche versteckten die Täter in einem Feld bei Wusterhausen. Nach seiner Identifizierung als Tatbeteiligter wurde Wehmeyer wegen Mordes und Vergewaltigung vor dem Berliner Schwurgericht angeklagt. Das Gericht befand ihn im Urteil vom 5. Juli 1948 für schuldig und verurteilte ihn wegen Mordes zum Tode sowie wegen Vergewaltigung zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren. Sein Helfer erhielt sechs Jahre Zuchthaus. Die Urteilsrevision wurde zurückgewiesen. Wehmeyer wurde am frühen Morgen des 11. Mai 1949 im Hinrichtungsraum des Zellengefängnisses in der Lehrter Straße mit dem Fallbeil hingerichtet.

Hinrichtungen durch die alliierte Militärjustiz (1945 bis 1951)

Nach d​em Zweiten Weltkrieg verurteilten alliierte Militärgerichte i​n den d​rei westlichen Besatzungszonen 5025 Personen. Davon wurden 806 Personen (i.e. 16,03 % a​ller Verurteilten) z​um Tode verurteilt. Von diesen 806 Todesurteilen wurden 486 (= 60,29 % d​er ergangenen Todesurteile) vollstreckt. In d​en Fällen d​er 320 (= 39,7 %) z​um Tode verurteilten Personen, a​uf deren Hinrichtung verzichtet wurde, erfolgte m​eist Begnadigung z​u lebenslanger Haft, d​em fast i​mmer weitere Gnadenerweise folgten, s​o dass d​ie betreffenden Personen f​ast alle zwischen 1950 u​nd 1956 wieder i​n Freiheit gelangten.[1]

Die meisten d​er in d​en drei westlichen Besatzungszone durchgeführten Hinrichtungen wurden i​m alliierten Kriegsverbrechergefängnis War Criminal Prison No. 1 i​n Landsberg a​m Lech (Amerikanische Besatzungszone), i​m Kriegsverbrechergefängnis i​m Zuchthaus Hameln u​nd in Werl (Britische Besatzungszone) s​owie in Rastatt, Sandweier u​nd Wittlich (Französische Besatzungszone) vollstreckt.

Chronologische Aufstellung:

  • 10. Dezember 1945: Franz Strasser (NS-Funktionär) (* 1899; † 10. Dezember 1945 in Landsberg am Lech), Kreisleiter der NSDAP. Strasser tötete am 9. Dezember 1944 zwei in deutsche Gefangenschaft geratene amerikanische Luftwaffenangehörigen, die in Zartlesdorf notgelandet waren, indem er mit anderen den Konvoi, der die Männer und andere nach Kaplitz bringen sollte, abfing und erschoss. Am 22. Oktober 1945 wurde er vor einem amerikanischen Militärgericht wegen der Tat angeklagt, für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 10. Dezember im War Criminals Prison No. 1 in Landsberg am Lech durch Erhängen hingerichtet.
  • 16. Mai 1946: Friedrich Beeck, Kriminalsekretär, SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Obersturmführers. Beeck wurde wegen seiner Mitwirkung an der im November 1944 in Enschede erfolgten Erschießung eines in deutsche Gefangenschaft geratenen Piloten vor einem britischen Militärgericht angeklagt. Er wurde im Urteil für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 16. Mai 1946 im Zuchthaus Hameln von dem Henker Albert Pierrepoint durch Erhängen hingerichtet.
  • 15. Mai 1946: Herbert Fritz Willi Gernoth, Kriminalsekretär. Gernoth wurde wegen seiner Mitwirkung an der im November 1944 in Enschede erfolgten Erschießung eines in deutsche Gefangenschaft geratenen Piloten vor einem britischen Militärgericht angeklagt. Er wurde im Urteil für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 16. Mai 1946 im Zuchthaus Hameln von dem Henker Albert Pierrepoint durch Erhängen hingerichtet.
  • 16. Mai 1946: Wilhelm Hadler, Kriminalsekretär und SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Untersturmführers. Hadler wurde wegen seiner Mitwirkung an der im November 1944 in Enschede erfolgten Erschießung eines in deutsche Gefangenschaft geratenen Piloten vor einem britischen Militärgericht angeklagt. Er wurde im Urteil für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 16. Mai 1946 im Zuchthaus Hameln von dem Henker Albert Pierrepoint durch Erhängen hingerichtet.
  • 16. Mai 1946: Erwin Knop, Kriminalkommissar. Knop wurde wegen seiner Mitwirkung an der im November 1944 in Enschede erfolgten Erschießung eines in deutsche Gefangenschaft geratenen Piloten vor einem britischen Militärgericht angeklagt. Er wurde im Urteil für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 16. Mai 1946 im Zuchthaus Hameln von dem Henker Albert Pierrepoint durch Erhängen hingerichtet.
  • 16. Mai 1946: Karl Eberhard Schöngarth (* 22. April 1903 in Leipzig; † 16. Mai 1946 in Hameln), Jurist, SS-Führer (zuletzt im Rang eines SS-Brigadeführers) und Polizeioffizier (zuletzt im Rang eines Generalmajors der Polizei). Während des Zweiten Weltkriegs war Schöngarth u. a. Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD im Generalgouvernement Polen sowie Kommandeur der Einsatzgruppe z.b.V. in Galizien. In der zuletzt genannten Funktion befehligte er die Erschießung von mehreren zehntausend Personen, insbesondere von Juden. Nach dem Krieg wurde Schöngarth vor einem britischen Militärgericht wegen seiner Verantwortung für die im November 1944 in Enschede erfolgte Erschießung eines in deutsche Gefangenschaft geratenen Piloten angeklagt. Er wurde für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 16. Mai 1946 im Zuchthaus Hameln von dem Henker Albert Pierrepoint durch Erhängen hingerichtet.
  • 16. Mai 1946: Karl Weinbacher (* 23. Juni 1898 in Stettin; † 16. Mai 1946 in Hameln), kaufmännischer Angestellter. Als Prokurist bei der Firma Testa war Wienbacher daran beteiligt, Zyklon B an die SS zu verkaufen, das während des Zweiten Weltkriegs zur Tötung von Häftlingen in den Konzentrationslagern verwendet wurde. Weinbacher wurde dabei mit einem Prozent des Verkaufserlöses von Zyklon B an den Einnahmen die sein Arbeiternehmer durch seine Geschäfte mit der SS erwirtschaftete, beteiligt. Am 3. September 1945 wurde Weinbacher zusammen mit dem Geschäftsführer von Testa Bruno Tesch und einem weiteren Mitarbeiter von der britischen Militärpolizei verhaftet. Im Rahmen der Curiohaus-Prozesse wurde er im Zuge des Testa-Prozesses wegen der Lieferung von Zyklon B an die SS am 1. März 1946 angeklagt. Im Urteil vom 8. März 1946 wurde er für schuldig befunden, den Verwendungszweck des Giftes gekannt zu haben und zum Tode verurteilt. Er wurde am 16. Mai 1946 imbritischen Kriegsverbrechergefängnis in Hameln durch Erhängen hingerichtet.
  • 26. Juni 1947: Albert Lütkemeyer (* 17. Juni 1911 in Wellingholzhausen; † 26. Juni 1947 in Hameln), SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Hauptsturmführers. Lütkemeyer war während des Zweiten Weltkrieges u. a. Schutzhaftlagerführer im KZ Neuengamme. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Lütkemeyer wegen seiner Taten im KZ Neuengamme im Rahmen des 8. Neuengammeprozesses angeklagt. Er wurde für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 26. Juni 1947 im Zuchthaus Hameln hingerichtet.
  • 30. Juli 1946: Karl Schmieden (* 9. März 1919 in Saarbrücken; † 30. Juli 1946 in Rastatt), SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Oberscharführers. Während des Zweiten Weltkriegs war Schmieden Führer der Wachmannschaften im Gefangenen-Lager Neue Bremm. Nach dem Krieg wurde er im Zuge der Rastatter Prozesse wegen seiner Taten angeklagt. Er wurde für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Am 30. Juli 1946 wurde er hingerichtet.
  • 30. Juli 1946: Fritz Schmoll (* 25. Mai 1913 in Ebschied, Kreis Simmern; † 30. Juli 1946), Gestapo-Beamter und SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Untersturmführers. Schmoll war während des Zweiten Weltkriegs u. a. Leiter des Gestapo-Lagers Neue Bremm in Saarbrücken. Unter sener Verantwortung wurden zahlreiche Gefangene im Lager erschossen. Nach dem Krieg wurde Schmoll aufgrund seiner Tätigkeit im Lager Neue Bremm im Zuge des Rastatter Prozesses angeklagt. Im Urteil wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 30. Juli 1946 vollstreckt.
  • 30. Juli 1946: Peter Weiss (* 10. Juni 1908 in Forbach in Baden; † 30. Juli 1946 in Rastatt), SS-Führer, zuletzt im Rang eines Oberscharführers. Während des Zweiten Weltkriegs war Weiss als Assistent des Lagerkommandanten im KZ Neue Bremm tätig. Nach dem Krieg wurde er im Rastatter Kriegsverbrecherprozess wegen seiner Taten angeklagt. Im Urteil wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 30. Juli 1946 in Rastatt hingerichtet.
  • 8. Oktober 1946: Wilhelm Deimann (* 18. März 1904 in Osdorf bei Hamburg; † 8. Oktober 1946 in Hameln), SS-Angehöriger, zuletzt im Rang eines SS-Unterscharfürhers. Während des Zweiten Weltkriegs war Deimann zeitweise als Rapportführer im KZ Neuengamme tätig. Deimann hatte u. a. am 4. Dezember 1944 persönlich drei polnische Krankenschwestern im Bunker des KZ Neuengamme erhängt und im April 1945 an der Tötung von 20 jüdischen Kindern sowie vier Betreuern im Keller der Schule Bullenhuser Damm in Hamburg sowie an der Tötung von 71 Schutzhäftlingen im Arrestbunker des KZ Neuengamme mitgewirkt. Nach dem krieg wurde er am 18. März 1946 im Zuge des Neuengamme-Hauptprozesses vor einem britischen Militärgericht angeklagt. Im Urteil vom Mai 1946 wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Am 8. Oktober 1946 wurde er im Zuchthaus Hameln durch Erhängen hingerichtet.
  • 8. Oktober 1946: Bruno Kitt (* 9. August 1906 in Heilsberg in Ostpreußen; † 8. Oktober 1946 in Hameln), Mediziner, SS-Führer. Während des Zweiten Weltkriegs war Kitt zeitweise als Lagerarzt in den Konzentrationslagern Auschwitz und Neuengamme tätig. Als Chefarzt des Frauenhäftlingskrankenhauses in Auschwitz sowie bei Häftlingsneueinlieferungen nahm er Selektionen vor. Nach dem Krieg wurde er von der britischen Armee verhaftet und 1946 im Neuengamme-Hauptprozess wegen seiner Taten im KZ Neuengamme angeklagt. Er wurde im Urteil vom 3. Mai 1946 für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 8. Oktober 1946 im Zuchthaus Hameln durch Erhängen hingerichtet.
  • 8. Oktober 1946: Max Pauly (* 1. Juni 1907 in Wesselburen; † 8. Oktober 1946 in Hameln), SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Standartenführers. Während des Zweiten Weltkriegs fungierte Pauly zeitweise als Kommandant des SS-Sonderlagers Stutthof und des KZ Neuengamme, das er von September 1942 bis Mai 1945 leitete. In dieser Stellung war er u. a. an der Tötung von 71 Gefangenen aus dem KZ Fuhlsbüttel beteiligt. Pauly wurde im Herbst 1945 verhaftet. 1946 wurde er wegen seiner Taten im Zuge des Neuengamme-Prozesses vor einem britischen Militärgericht in Hamburg angeklagt. Im Urteil vom 3. Mai 1946 wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 8. Oktober 1946 im Zuchthaus Hameln durch den Henker Albert Pierrepoint durch Erhängen hingerichtet.
  • 8. Oktober 1946: Alfred Trzebinski (* 29. August 1902 in Jutroschin; † 8. Oktober 1946 in Hameln), Mediziner, SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Hauptsturmführers. Während des Zweiten Weltkrieges wurde Trzebinski zeitweise als Arzt in den Konzentrationslagern Auschwitz, Majdanek und Neuengamme eingesetzt. Im April 1945 wirkte Trzebinski an der Ermordung von zwanzig jüdischen Kindern und ihren Betreuern sowie mehr als zwanzig sowjetischen Kriegsgefangenen im Keller der Schule Bullenhuser Damm in Hamburg mit, denen er Morphium spritzte, um sie im bewusstlosen Zustand von SS-Männern an Heizungsrohren erhängen zu lassen. Im Februar 1946 wurde Trzebinski in Hesedorf verhaftet und im März 1946 im Neuengamme-Hauptprozess wegen seiner Mitwirkung an den Tötungen in der Schule im Bullenhuser Damm angeklagt. Im Urteil vom 3. Mai 1946 wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 8. Oktober 1946 im Zuchthaus Hameln hingerichtet.
  • 11. Oktober 1946: Werner Rohde (* 11. Juni 1904 in Marburg; † 11. Oktober 1946 in Hameln), Mediziner und SS-Angehöriger, zuletzt im Rang eines Obersturmführers. Rohde war während des Zweiten Weltkriegs als Lagerarzt in den Konzentrationslagern KZ Auschwitz-Birkenau und Natzweiler-Struthof tätig. Nach dem Krieg wurde Rohde im Mai 1946 wegen der Tötung von vier Frauen durch Phenol-Injektionen im KZ Struthof vor einem britischen Militärgericht in Wuppertal angeklagt. Im Urteil vom 1. Juni 1946 wurde für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 11. Oktober 1946 im Zuchthaus Hameln durch Erhängen hingerichtet.
  • 11. Oktober 1946: Georg Hartleb
  • 11. Oktober 1946: Adolf Wolfert (* 12. Juni 1901 in Dirmstein; † 11. Oktober 1946 in Hameln), NSDAP-Funktionär. Am 21. Februar 1945 erschoss Wolfert zusammen mit zwei anderen Männern den abgestürzten und in Gefangenschaft geratenen britischen Piloten Cyril William Sibley hinter dem Bahnhof Dirmstein. 1946 wurde er wegen dieser Tat vor einem britischen Militärgericht in Bad Lippspringe wegen Mordes angeklagt. Er wurde im Urteil vom 17. Mai 1946 für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde durch das Oberste Armeegericht in London bestätigt. Am 11. Oktober 1946 wurde er im Zuchthaus Hameln hingerichtet.
  • 16. Oktober 1946: Hans Frank, ehemaliger Generalgouverneur des deutsch-besetzten Polens. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Alliierten Militärtribunal wurde Frank wegen Verschwörung gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit (crimes against humanity) angeklagt. Im Urteil vom 1. Oktober 1946 wurde er in den Anklagepunkten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 16. Oktober 1946 im Nürnberger Kriegsverbrechergefängnis durch Erhängen hingerichtet.
  • 16. Oktober 1946: Wilhelm Frick, ehemaliger Reichsinnenminister. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Alliierten Militärtribunal wurde Frick wegen Verschwörung gegen den Frieden, Führung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit (crimes against humanity) angeklagt. Im Urteil vom 1. Oktober 1946 wurde er in drei von vier Anklagepunkten (Führung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit) für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 16. Oktober 1946 im Nürnberger Kriegsverbrechergefängnis durch Erhängen hingerichtet.
  • 16. Oktober 1946: Alfred Jodl, ehemaliger Chef des Wehrmachtsführungsstabes. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Alliierten Militärtribunal wurde Jodl wegen Verschwörung gegen den Frieden, Führung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit (crimes against humanity) angeklagt. Im Urteil vom 1. Oktober 1946 wurde er in allen vier Anklagepunkten für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 16. Oktober 1946 im Nürnberger Kriegsverbrechergefängnis durch Erhängen hingerichtet.
  • 16. Oktober 1946: Ernst Kaltenbrunner, ehemaliger Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes der SS und Leiter des Reichssicherheitshauptamtes. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Alliierten Militärtribunal wurde Kaltenbrunner wegen Verschwörung gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit (crimes against humanity) angeklagt. Im Urteil vom 1. Oktober 1946 wurde er in den zwei Anklagepunkten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 16. Oktober 1946 im Nürnberger Kriegsverbrechergefängnis durch Erhängen hingerichtet.
  • 16. Oktober 1946: Wilhelm Keitel, ehemaliger Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Alliierten Militärtribunal wurde Keitel wegen Verschwörung gegen den Frieden, Führung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit (crimes against humanity) angeklagt. Im Urteil vom 1. Oktober 1946 wurde er in allen vier Anklagepunkten für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 16. Oktober 1946 im Nürnberger Kriegsverbrechergefängnis durch Erhängen hingerichtet.
  • 16. Oktober 1946: Joachim von Ribbentrop, ehemaliger Reichsaußenminister. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Alliierten Militärtribunal wurde Ribbentrop wegen Verschwörung gegen den Frieden, Führung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit (crimes against humanity) angeklagt. Im Urteil vom 1. Oktober 1946 wurde er in allen vier Anklagepunkten für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 16. Oktober 1946 im Nürnberger Kriegsverbrechergefängnis durch Erhängen hingerichtet.
  • 16. Oktober 1946: Alfred Rosenberg, .... Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Alliierten Militärtribunal wurde Rosenberg wegen Verschwörung gegen den Frieden, Führung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit (crimes against humanity) angeklagt. Im Urteil vom 1. Oktober 1946 wurde er in allen vier Anklagepunkten für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 16. Oktober 1946 im Nürnberger Kriegsverbrechergefängnis durch Erhängen hingerichtet.
  • 16. Oktober 1946: Fritz Sauckel, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Alliierten Militärtribunal wurde Sauckel wegen Verschwörung gegen den Frieden, Führung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit (crimes against humanity) angeklagt. Im Urteil vom 1. Oktober 1946 wurde er in zwei Anklagepunkten (Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit) für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 16. Oktober 1946 im Nürnberger Kriegsverbrechergefängnis durch Erhängen hingerichtet.
  • 16. Oktober 1946: Arthur Seyß-Inquart, Reichskommissar für die Niederlande. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Alliierten Militärtribunal wurde Seiß-Inquart wegen Verschwörung gegen den Frieden, Führung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit (crimes against humanity) angeklagt. Im Urteil vom 1. Oktober 1946 wurde er in drei von vier Anklagepunkten (Führung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit) für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 16. Oktober 1946 im Nürnberger Kriegsverbrechergefängnis durch Erhängen hingerichtet.
  • 16. Oktober 1946: Julius Streicher, Herausgeber der Tageszeitung Der Stürmer. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Alliierten Militärtribunal wurde Streicher wegen Verschwörung gegen den Frieden und Verbrechen gegen die Menschheit (crimes against humanity) angeklagt. Im Urteil vom 1. Oktober 1946 wurde er im Anklagepunkt des Verbrechens gegen die Menschheit für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 16. Oktober 1946 im Nürnberger Kriegsverbrechergefängnis durch Erhängen hingerichtet.
  • 7. März 1947: Hans Körbel (* 2. Juni 1909 in Höchst am Main; † 7. März 1947 in Hameln), Mediziner, SS-Angehöriger, zuletzt im Rang eines SS-Sturmbannführers. Körbel war leitender Betriebsarzt des Volkswagenwerkes während des Zweiten Weltkrieges. In dieser Stellung war er auch für die Betreuung der Kinder von bei Volkswagen beschäftigten Zwangsarbeitern zuständig. Aufgrund der katastrophalen hygienischen Verhältnisse, die in den zur Unterbringung der Kinder dienenden Einrichtungen herrschten, starben über 300 Kinder. Aufgrund seiner Verantwortung für den Tod dieser Kinder wurde Körbel im Juni 1946 vor einem britischen Militärgericht in Helmstedt wegen der vorsätzlichen Vernachlässigung angeklagt. Er wurde für schuldig befunden und am 7. März 1947 im Zuchthaus Hameln durch Erhängen hingerichtet.
  • 20. März 1947: Heinrich Schwarz (* 14. Juni 1906 in München; † 20. März 1947 in Sandweier), SS-Angehöriger, zuletzt im Rang eines SS-Hauptsturmführers. Schwarz war während des Zweiten Weltkrieges Abteilungsleiter für Arbeitseinsatz im KZ Auschwitz (November 1941 bis November 1941), Schutzhaftlagerführer im KZ-Stammlager Auschwitz (August bis November 1943) sowie Lagerkommandant im KZ Auschwitz III Monowitz (November 1943) und zuletzt Lagerkommandant des KZ Natzweiler. Nach dem Krieg wurde er 1947 vor einem französischen Militärgericht im Zuge der Rastatter Prozesse wegen seiner Taten in Natzweiler angeklagt. für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Am 20. März 1947 wurde er in Sandweier hingerichtet.
  • 2. Mai 1947: Friedrich Ebsen (* 6. Juni 1888 in Güldenberg; † 2. Mai 1947 in Hameln), SS-Angehöriger, zuletzt im Rang eines SS-Unterscharführers. Während des Zweiten Weltkrieges war Ebsen Lagerführer des KZ Schandelah. In Schandelah war er für den Tod von über 200 Häftlingen verantwortlich, wobei er zum Teil auch selbst Tötungen durchführte. Nach dem Krieg wurde Ebsen vor dem britischen Militärgericht Braunschweig wegen der Tötung und Misshandlung von ihm unterstellten Häftlingen angeklagt. Im Urteil vom 3. Februar 1947 wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Am 2. Mai 1947 wurde er im Zuchthaus Hameln durch Erhängen hingerichtet.
  • 3. Mai 1947: Ludwig Ramdohr (* 15. September 1909 in Kassel; † 3. Mai 1947 in Hameln), Polizeibeamter. Während des Zweiten Weltkriegs war Ramdohr zeitweise als Kriminalsekretär in der Politischen Abteilung des KZ Ravensbrück tätig. Er wurde am 3. Mai 1945 durch die US-Armee verhaftet und 1947 im Rahmen des ersten Ravensbrück-Prozesses wegen seiner KZ-Taten angeklagt. Im Urteil vom 3. Februar 1947 wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 3. Mai 1947 im Zuchthaus Hameln durch Erhängen hingerichtet.
  • 3. Mai 1947: Rolf Rosenthal (* 22. Januar 1911 in Braunschweig; † 3. Mai 1947 in Hameln), Mediziner, SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Obersturmführers. Rosenthal war während des Zweiten Weltkriegs zeitweise als Lagerarzt (Gynäkologe) im KZ Ravensbrück tätig. Er wurde später wegen seines Verhältnisses zu einem weiblichen Häftling von einem SS-Gericht aus der SS ausgeschlossen. Im Juni 1945 wurde Rosenthal verhaftet. Er wurde im Zuge des Ravensbrück-Prozesses wegen der Mitwirkung an Zwangssterilisationen und Kindstötungen angeklagt. Im Urteil vom 3. Februar 1947 wurde Rosenthal für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 31. März 1947 bestätigt. Er wurde am 3. Mai 1947 im alliierten Kriegsverbrechergefängnis im Zuchthaus Hameln durch Erhängen hingerichtet.
  • 14. Februar 1948: Josef Franz Pospisil (* 4. September 1902 in Gablonz; 14. Februar 1948 in Sandweier bei Baden-Baden), von der französischen Militärjustiz aufgrund eines im Natzweiler Prozesses ergangenen Todesurteils in Sandweier hingerichtet.
  • 26. Februar 1948: Josef Gmeiner (* 22. Dezember 1904 in Amberg; † 26. Februar 1948 in Hameln), Jurist und Gestapobeamter. Während des Zweiten Weltkriegs war Gmeiner Leiter der Stapo-Leitstelle Karlsbad und später der Stapo-Leitstelle Karlsruhe. Nach dem Krieg wurde er aufgrund seiner Beteiligung an der Tötung eines aus der deutschen Kriegsgefangenschaft geflohenen britischen Piloten vor einem britischen Militärgericht angeklagt. Im Urteil vom 3. September 1947 wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 26. Februar 1948 im Zuchthaus Hameln hingerichtet.
  • 26. Februar 1948: Alfred Schimmel (* 5. April 1906 in Ludwigshafen am Rhein; † 26. Februar 1948 in Hameln), Jurist, Gestapobeamter und SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Sturmbannführers. Während des Zweiten Weltkriegs leitete er u. a. die Gestapo in Straßburg. Nach dem Krieg wurde Schimmel am 1. Juli 1947 vor einem britischen Kriegsgericht in Hamburg aufgrund seiner Beteiligung an der Tötung des in deutscher Gefangenschaft befindlichen britischen Piloten Hayter, dessen Erschießung er im April 1944 angeordnet hatte, angeklagt. Er wurde im Urteil vom 3. September 1947 für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 26. Februar 1948 im Zuchthaus Hameln vollstreckt.
  • 27. Februar 1948: Johannes Post (* 11. November 1908 in Danzig; † 27. Februar 1948 in Hameln), SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Sturmbannführers, und Gestapobeamter. Während des Zweiten Weltkriegs war Post Kommandant des Arbeitserziehungslagers Nordmark. Am 29. März 1944 leitete Post ein sechsköpfiges Kommando, das vier aus einem deutschen Kriegsgefangenenlager entkommene und wieder ergriffene alliierte Offiziere erschoss. 1947 wurde Post wegen seiner Mitwirkung an der Erschießung der gefangenen britischen Piloten vor einem britischen Militärgericht angeklagt. Er wurde im Urteil vom 3. September 1947 für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Die Hinrichtung wurde am 27. Februar 1948 im Zuchthaus Hameln vollstreckt.
  • 2. Juni 1948 Viktor Brack (* 9. November 1904 in Haaren; † 2. Juni 1948 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg), Parteifunktionär und SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Oberführers. Während des Zweiten Weltkriegs war Brack als Oberdienstleiter des Amtes II in der Kanzlei des Führers (KdF) maßgeblich an der Organisation der Tötung von Kranken (insbesondere Behinderten, Geisteskranken und "Asozialen") im Zuge der sogenannten Aktion T4 sowie an der Durchführung von medizinischen Experimenten an Häftlingen in Konzentrationslagern beteiligt. Im Nürnberger Ärzteprozess wurde Brack im Dezember 1946 aufgrund seiner Involvierung in die Tötung von Kranken und KZ-Gefangenen angeklagt (er galt als einer der ranghöchsten Verantwortlichen für das Euthanasie-Programm), im Urteil vom 20. August 1947 für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 2. Juni 1948 im alliierten Kriegsverbrechergefängnis in Landsberg am Lech durch Erhängen hingerichtet.
  • 2. Juni 1948: Rudolf Brandt (Jurist) (* 2. Juni 1909 in Frankfurt (Oder); † 2. Juni 1948 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg), Jurist, SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Standartenführers. Brandt fungierte während des Zweiten Weltkriegs als persönlicher Referent des SS-Chefs Heinrich Himmler sowie als Ministerialrat im Reichsinnenministerium. In seiner Stellung als Mitglied im Stab von Himmler war Brandt während des Zweiten Weltkriegs an der Koordination und Organisation von Zwangssterilisierungen an KZ-Häftlingen in den Lagern Ravensbrück und Auschwitz beteiligt. Nachweislich war er als Organisator in die Ermordung von 86 Juden involviert, deren Skelette anschließend für die sogenannte Straßburger Schädelsammlung verwendet wurden. Im Dezember 1946 wurde Brandt als einer von drei Nicht-Medizinern im Nürnberger Ärzteprozess vor einem amerikanischen Militärgericht wegen seiner Verwicklung in Menschenversuche in Konzentrationslagern und in die Tötung von KZ-Häftlingen angeklagt. Im Urteil vom 20. August 1947 wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 2. Juni 1948 im alliierten Kriegsverbrechergefängnis in Landsberg am Lech durch Erhängen hingerichtet.
  • 17. September 1947: Benno Orendi (* 29. März 1918 in Hermannstadt; † 17. September 1948 in Hameln), Mediziner, SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Untersturmführers. Orendi war während des Zweiten Weltkriegs 1944 zeitweise als Lagerarzt im KZ Ravensbrück tätig. In dieser Stellung soll er an Menschenversuchen beteiligt gewesen sein. 1948 wurde Orendi im Zuge des vierten Ravensbrück-Prozesses wegen seiner KZ-Taten angeklagt. Im Urteil vom 4, Juni 1948 wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Am 17. September 1948 wurde er im alliierten Gefängnis im Zuchthaus Hameln durch Erhängen hingerichtet.
  • 2. Juni 1948: Karl Gebhardt
  • 2. Juni 1948: Waldemar Hoven (* 10. Februar 1903 in Freiburg im Breisgau; † 2. Juni 1948 in Landsberg am Lech), Mediziner, SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Hauptsturmführers. Hoven fungierte während des Zweiten Weltkriegs u. a. zeitweise als Lagerarzt im KZ Buchenwald sowie stellvertretender Leiter der Abteilung für Fleckfieber- und Virusforschung des Hygiene-Instuts der Waffen-SS. In dieser Stellung führte er Versuche an Häftlingen (insbesondere mit Impfstoffen) durch, tötete Häftlinge mit medizinischen Injektionen und selektierte kranke Häftlinge, die im Zuge der Aktion 14f13 getötet wurden. Nach dem Krieg wurde Hoven im Dezember 1946 im Zuge des Nürnberger Ärzteprozesses vor einem alliierten Kriegsgericht wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschheit und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Im Urteil vom 20. August 1947 wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 2. Juni 1948 im alliierten Kriegsverbrechergefängnis in Landsberg am Lech durch Erhängen hingerichtet.
  • 2. Juni 1948: Joachim Mrugowsky (* 15. August 1905 in Rathenow an der Havel; † 2. Juni 1948 in Landsberg am Lech), Mediziner, SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Oberführers. Während des Zweiten Weltkriegs war Mrugowsky Leiter des Hygiene-Instituts der Waffen-SS. Während des Zweiten Weltkriegs führte Mrugowsky als oberster Hygieniker beim Reichsarzt SS und Polizei zahlreiche Menschenversuche an Häftlingen von Konzentrationslagern durch. Im Nürnberger Ärzteprozess wurde Mrugowsky 1947 wegen verbrecherischer Menschenversuche angeklagt, im Urteil für schuldig befunden und zum Tode verurteilt und am 2. Juni 1948 im alliierten Kriegsverbrechergefängnis in Landsberg am Lech durch Erhängen hingerichtet.
  • 2. Juni 1948: Wolfram Sievers (* 10. Juli 1905 in Hildesheim; † 2. Juni 1948 in Landsberg am Lech), Geschäftsführer der Forschungsgemeinschaft Deutsches Ahnenerbe. Während des Zweiten Weltkriegs war Sievers als stellvertretender Leiter des Beirates des Reichsforschungsrates und in dieser Stellung mitverantwortlich für zahlreiche Menschenversuche und Tötungen in Konzentrationslagern. Er erteilte zudem den Befehl 112 jüdische Häftlinge im KZ Natzweiler-Struthof zu töten, um ihre Sekelle als Teil einer Schädelsammlung ausstellen zu lassen. 1947 wurde Sievers im Zuge des Nürnberger Ärzteprozesses aufgrund seiner Verwicklung in tödliche Menschenversuche angeklagt. Im Urteil vom 20. August 1947 wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 2. Juni 1948 im alliierten Kriegsverbrechergefängnis in Landsberg am Lech hingerichtet.
  • 29. Juli 1948: Ruth Neudeck (* 5. Juli 1920 in Breslau; † 29. Juli 1948 in Hameln), SS-Aufseherin. Neudeck war während des Zweiten Weltkriegs von 1944 bis 1945 als Aufsehern im KZ Ravensbrück tätig, u. a. als Gefangenblockleiterin. Später war sie im KZ Uckermark tätig, wo sie als Erstaufseherin an der Selektion und Tötung von ca. 3000 Frauen und Kindern sowie an der Misshandlungen von Gefangenen beteiligt war. Nach ihrer Verhaftung durch die britische Armee wurde Neudeck im dritten Ravensbrück-Prozess von einem britischen Militärgericht angeklagt. Sie wurde im Urteil für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Am 29. Juli 1948 wurde sie von dem Henker Alber Pierrepoint im Zuchthaus Hameln gehängt.
  • 17. September 1948: Arthur Conrad (* 26. Juni 1910 in Deuben; † 17. September 1948 in Hameln), SS-Führer. Conrad war während des Zweiten Weltkriegs zeitweise im KZ Ravensbrück tätig. Während dieser Zeit nahm er u. a. an den Erschießungen von Häftlingen teil. 1948 wurde Conrad wegen seiner Taten im KZ Ravensbrück im Rahmen des fünften Ravensbrück-Prozesse vor einem britischen Militärgericht angeklagt. Im Urteil vom 15. Juli 1948 wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 17. September 1948 im Zuchthaus Hameln durch den Strang hingerichtet.
  • 9. Dezember 1948: Günter Kuhl (* 14. Dezember 1907 in Barmen; † 9. Dezember 1948 in Hameln), Jurist, Gestapobeamter, zuletzt Dienststellenleiter der Gestapo in Braunschweig. Er wurde am 9. Dezember 1948 im Zuchthaus Hameln hingerichtet. 1948 wurde Kuhl vor einem britischen Militärgericht wegen Kriegsverbrechen im Arbeitserziehungslager Hallendorf angeklagt (zahlreicher Insassen dieses Lagers waren aufgrund der Haftbedingungen zu Tode gekommen bzw. ermordet worden). Er wurde für schuldig befunden, zum Tode verurteilt und im Zuchthaus Hameln hingerichtet.
  • 20. Januar 1949: Bernhard Siebken (* 5. April 1910 in Pinneberg; † 20. Januar 1949 in Hameln). Siebken war Angehöriger der Waffen-SS, zuletzt Kommandeur eines Panzergranadierregiments. Siebken wurde 1948 von der britischen Militärjustiz wegen des Vorwurfes angeklagt, im Juni 1944 als Kommandeur des 2. Bataillons des SS-Panzergrenadierregiments 26 (Hitlerjugend) den Befehl zur Erschießung von drei kurz nach der alliierten Invasion des europäischen Kontinents in deutsche Gefangenschaft geratenen kanadischen Armeeangehörigen erteilt zu haben, die dann von einem SS-Kommando in Le Mesnil Patry in der Normandie erschossen wurden. Das britische Militärgericht im Curiohaus in Hamburg befand ihn durch Urteil vom 9. November 1948 für schuldig. Er wurde am 20. Januar 1949 im Zuchthaus Hameln durch Hängen hingerichtet. Das Urteil gegen Siebken und seine Vollstreckung waren umstritten, da gewichtige Hinweise dafür vorlagen, dass nicht Siebken, sondern sein (in sowjetischer Gefangenschaft befindlicher) Vorgesetzter Wilhelm Mohnke den Erschießungsbefehl während einer Abwesenheit Siebkens erteilt hatte und dieser im Ergebnis (trotz wahrscheinlicher tatsächlicher Nichtverwicklung in diese) nur deshalb für die Tat vom Juni 1949 belangt und exekutiert wurde, da sie in seinem nominellen räumlichen Verantwortungsbereich von ihm unterstehenden SS-Angehörigen ausgeführt wurde.
  • 12. Juni 1950: Fritz Suhren (* 10. Juni 1908 in Varel; † 12. Juni 1950 bei Sandweier), SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Sturmbannführers, und KZ-Kommandant. Während des Zweiten Weltkrieges fungierte Suhren als Kommandant des KZ Ravensbrück. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Suhren wegen seiner Taten im KZ Ravensbrück im Zuge der Ravensbrück-Prozesse angeklagt. Im Urteil des französischen Militärgerichtes in Rastatt vom 10. März 1950 wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 13. Mai 1950 bestätigt und am 12. Juni 1950 in einer Kiesgrube bei Sandweier nahe Baden-Baden durch Erschießen vollstreckt.
  • 12. Juni 1950: Hans Pflaum (* 1902; † 12. Juni 1950 bei Sandweier), Arbeitseinsatzleiter im KZ Ravensbrück, zuletzt im Rang eines SS-Oberscharführers. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er wegen seiner Taten im KZ Ravensbrück im Zuge der Ravensbrück-Prozesse angeklagt. Im Urteil des französischen Militärgerichtes in Rastatt vom 10. März 1950 wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 13. Mai 1950 bestätigt und am 12. Juni 1950 in einer Kiesgrube bei Sandweier nahe Baden-Baden durch Erschießen vollstreckt.
  • 7. Juni 1951: Paul Blobel (* 13. August 1894 in Potsdam; † 7. Juni 1951 in Landsberg am Lech) war ein deutscher SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Obersturmbannführers. Blobel war während des Zweiten Weltkriegs als Führer des Sonderkommandos 4a der Einsatzgruppe C der SS verantwortlich für die massenweise Exekution von jüdischen Personen in der deutsch-besetzten Sowjetunion (u. a. Leitung des Massakers in der Schlucht von Babi Jar im September 1941, bei dem 33.000 Personen getötet wurden). 1948 wurde Blobel im Nürnberger Einsatzgruppen-Prozess wegen seiner Rolle bei den Tötungsaktionen des im unterstehenden SS-Sonderkommandos angeklagt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen zu haben sowie Mitglied in einer verbrecherischen Organisation gewesen zu sein. Er wurde im Urteil vom 10. April 1948 wurde er in allen drei Anklagepunkten für schuldig befunden, zwischen Juni 1941 und Januar 1942 die Tötung von 60.000 Menschen befohlen zu haben und zum Tode verurteilt. Er wurde am 7. Juni 1951 in der Strafanstalt Landsberg am Lech durch Erhängen hingerichtet.
  • 7. Juni 1951: Werner Braune (* 11. April 1909 in Mehrstedt; † 7. Juni 1951 in Landsberg am Lech). Braune war während des Zweiten Weltkrieges von Oktober 1941 bis Anfang September 1942 Kommandeur des Sonderkommandos 11b in der Einsatzgruppe D, das unter seiner Führung mehrere tausend Erschießungen von jüdischen Personen in der deutschbesetzten Sowjetunion ausführte (u. a. Durchführung des Massakers von Simferopol vom 11. bis 13. Dezember 1941 bei dem 14.300 Juden erschossen wurden). Braune wurde 1948 im Nürnberger Einsatzgruppen-Prozess angeklagt, am 10. April 1948 zum Tode verurteilt und am 7. Juni 1951 im Kriegsverbrechergefängnis in Landsberg durch Erhängen hingerichtet.
  • 7. Juni 1951: Erich Naumann (* 29. April 1905 in Meißen; † 7. Juni 1951 in Landsberg am Lech), SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Brigadeführers und Generalmajors der Polizei. Naumann fungierte von November 1941 bis März 1943 als Kommandeur der Einsatzgruppe B der Sicherheitspolizei und des SD in der deutsch-besetzten Sowjetunion. In dieser Stellung war er verantwortlich für die Erschießung von mehreren zehntausend jüdischen Personen und anderen Personen, die vom NS-Staat als unliebsam eingestuft wurden, die von der von ihm kommandierten Einsatzgruppe durchgeführt wurden (im Dezember 1942 meldete er eine vorläufige Gesamtbilanz von 134.298 Exekutierten nach Berlin). Naumann wurde 1948 im Nürnberger Einsatzgruppen-Prozess angeklagt, im Urteil vom 10. April 1948 für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 7. Juni 1951 im alliierten Kriegsverbrechergefängnis in Landsberg durch Erhängen hingerichtet.
  • 7. Juni 1951: Otto Ohlendorf
  • 7. Juni 1951: Oswald Pohl (* 30. Juni 1892 in Duisburg; † 7. Juni 1951 in Landsberg): Pohl war als ehemaliger Chef des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes der SS verantwortlich für die Verwaltung der Konzentrationslager der SS. In diesem Zusammenhang war er auch für die Organisation der Ausbeutung der Gefangenen dieser Lager und für die Verwertung ihres Besitzes zuständig. Auch die Zerstörung des Warschauer Ghettos im Jahr 1943 erfolgter unter seiner Aufsicht. Im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess gegen das Wirtschafts-Verwaltungshauptamt der SS wurde er wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verschwörung zur Begehung von Kriegsverbrechen angeklagt. Am 3. November 1947 wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 7. Juni 1951 in der Strafanstalt Landsberg am Lech durch Erhängen hingerichtet.
  • 7. Juni 1951: Georg Schallermair (* 29. Dezember 1894 in Hebertshausen; † 7. Juni 1951 in Landsberg), SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Hauptscharführers. Schallermair war während des Zweiten Weltkriegs Rapportführer im Konzentrationslager Mühldorf. Schallermair wurde 1947 im Zuge eines Nachfolgeverfahrens des Mühldorf-Prozess vor einem amerikanischen Militärgericht wegen Kriegsverbrechen angeklagt. Ihm wurde die allgemeinen Lagerbedingungen sowie die mangelnde Versorgung der Lagerinsassen des Lagers Mühlsdorf zur Last gelegt, die zu zahlreichen Toten durch Hunger oder Krankheit führten. Weiter wurde ihm vorgeworfen, dass er eine größere Zahl von Häftlingen eigenhändig zu Tode geprügelt habe. Er wurde im Urteil vom 23. September 1947 für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 7. Juni 1951 im alliierten Kriegsverbrechergefängnis Landsberg am Lech durch Erhängen hingerichtet.
  • 7. Juni 1951: Hans-Theodor Schmidt (* 25. Dezember 1899 in Höxter; † 7. Juni 1951 in Landsberg am Lech), SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Hauptsturmführers. Schmidt war während des Zweiten Weltkriegs Adjutant und Stellvertreter des Lagerkommandanten des KZ Buchenwald, Hermann Pister. In dieser Stellung war er für die Hinrichtung von Lagerinsassen verantwortlich. Im April 1947 wurde Schmidt im Rahmen der Dachauer Prozesse wegen seiner Verantwortung für die Überwachung und Leitung sämtlicher Hinrichtungen in Buchenwald zwischen 1942 und 1945 (darunter Erschießungen von mehreren hundert Kriegsgefangenen) angeklagt. Im Urteil vom 14. August 1947 wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er wurde am 7. Juni 1951 im alliierten Kriegsverbrechergefängnis Landsberg am Lech durch Erhängen hingerichtet.

Einzelnachweise

  1. Ullrich Kröger: Die Ahndung von NS-Verbrechen vor westdeutschen Gerichten und ihre Rezeption in der deutschen Öffentlichkeit 1958-1965, unter besonderer Berücksichtigung von ‚Spiegel‘, ‚Stern‘, ‚Zeit‘, ‚SZ‘, ‚FAZ‘, ‚Welt‘, ‚Bild‘, ‚Hamburger Abendblatt‘ , ‚NZ‘ und ‚Neuem Deutschland‘, Hamburg 1973, S. 357.
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