Liste der Bodendenkmäler in Knetzgau

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Knetzgau zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Knetzgau

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
() Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5928-0003
() Siedlung der Urnenfelderzeit. D-6-5928-0042
() Siedlung der Bronzezeit, der Urnenfelderzeit, der Hallstattzeit, der frühen Latènezeit D-6-5928-0043
() Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5929-0052
() Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung des Neolithikums, der jüngeren Latènezeit D-6-6028-0003
() Freilandstation des Mesolithikums sowie Einzelfunde des Paläolithikums D-6-6028-0004
() Siedlung des Neolithikums. D-6-6028-0005
() Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6028-0006
() Vermutlich Freilandstation des Paläolithikums. D-6-6028-0007
() Siedlung des Neolithikums. D-6-6028-0008
() Bestattungsplatz mit verebnetem Grabhügelfeld vorgeschichtlicher Zeitstellung D-6-6028-0009
() Siedlung des Neolithikums. D-6-6028-0010
() Spätmittelalterlicher Burgstall. D-6-6028-0012
() Gräberfeld der Urnenfelder- und der frühen Hallstattzeit. D-6-6028-0072
() Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6028-0088
() Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen St.-Laurentius-Kirche. D-6-6028-0109
() Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen St.-Barbara-Kirche. D-6-6028-0112
() Untertägige Bauteile der neuzeitlichen Wendelinskapelle. D-6-6028-0114
() Bestattungsplatz mit verebneten Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6028-0129
() Abschnittsbefestigung des Mittelalters und Wüstung des späten Mittelalters. D-6-6028-0170
() Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6029-0007
() Burgstall des hohen Mittelalters. D-6-6029-0008
() Siedlung des jüngeren Neolithikums. D-6-6029-0009
() Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6029-0010
() Untertägige Bauteile der mittelalterlichen bis neuzeitlichen Burgruine. D-6-6029-0015
() Wallanlage „Großer Knetzberg“ mit Höhensiedlungen der Bronzezeit, der Urnenfelderzeit D-6-6029-0019
() Burgstall des Mittelalters. D-6-6029-0020
() Wallanlage „Kleiner Knetzberg“ mit Höhensiedlungen der Urnenfelderzeit D-6-6029-0023
() Wüstung „Milz“ des frühen, hohen und späten Mittelalters. D-6-6029-0039
() Vermutlich Gräberfeld der Hallstattzeit. D-6-6029-0041
() Fundamente einer mittelalterlichen Vorgängerkirche. D-6-6029-0064
() Untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen St.-Josephs-Kirche D-6-6029-0074
() Untertägige Bauteile der neuzeitlichen St.-Bartholomäus-Kirche, Fundamente D-6-6029-0076
() Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen Siechkapelle. D-6-6029-0077
() Untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Evang.-Luth. Kirche D-6-6029-0082
() Archäologische Befunde im Bereich eines jüdischen Ritualbades (Mikwe) D-6-6029-0089
() Abschnittsbefestigung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung D-6-6029-0090

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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