Liste der Bodendenkmäler in Ebelsbach

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Ebelsbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Ebelsbach

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5929-0001 BW
(Standort) Untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen Kath. Filialkirche St. Jakob von Schönbach. D-6-5929-0102 BW
() Wolffsgruben der frühen Neuzeit. D-6-6029-0045
() Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen Kath. Kuratiekirche St. Wendelin von Steinbach. D-6-6029-0069
(Standort) Wüstung des Mittelalters. D-6-6030-0012 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6030-0016 BW
(Standort) Wüstung des Mittelalters. D-6-6030-0019 BW
(Standort) Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen Evang.-luth. Pfarrkirche von Gleisenau. D-6-6030-0068 BW
(Standort) Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen Kath. Schlosskirche von Gleisenau. D-6-6030-0069 BW
(Standort) Befunde von Vorgängeranlagen mit Grabenanlage D-6-6030-0070 BW
(Standort) Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen Evang.-Luth. Schloßkapelle St. Maria D-6-6030-0072 BW
(Standort) Untertägige Bauteile des frühneuzeitlichen Schlosses von Ebelsbach D-6-6030-0073 BW
(Standort) Untertägige Teile des frühneuzeitlichen Schlosses von Gleisenau D-6-6030-0091 BW
(Standort) Befunde von Vorgängeranlagen mit Grabenanlage D-6-6030-0092 BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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