Liste der Bodendenkmäler in Rentweinsdorf

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Rentweinsdorf zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler der Gemeinde Rentweinsdorf

Bodendenkmäler in der Gemarkung Rentweinsdorf

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Rentweinsdorf
(Standort)
Untertägige Bauteile der neuzeitlichen Schlossanlage sowie Fundamente einer Vorgängerburg des späten Mittelalters. D-6-5930-0024[1] BW
Rentweinsdorf
(Standort)
Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen Kirche sowie Fundamente eines spätmittelalterlichen Vorgängerbaus. D-6-5930-0025[2] BW

Bodendenkmäler in der Gemarkung Salmsdorf

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Salmsdorf
(Standort)
Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen Martinskirche sowie Fundamente eines mittelalterlichen Vorgängerbaus. D-6-5930-0029[3] BW

Bodendenkmäler in der Gemarkung Sendelbach

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Sendelbach
(Standort)
Mittelalterlicher Burgstall/ Wasserburg. D-6-5930-0007[4] BW

Bodendenkmäler in der Gemarkung Treinfeld

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Treinfeld
(Standort)
Turmhügel des Mittelalters. D-6-5931-0015[5] BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Baudenkmäler in Rentweinsdorf – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. BLfD Denkmaldatenbank D-6-5930-0024. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 26. Juli 2021.
  2. BLfD Denkmaldatenbank D-6-5930-0025. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 26. Juli 2021.
  3. BLfD Denkmaldatenbank D-6-5930-0029. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 26. Juli 2021.
  4. BLfD Denkmaldatenbank D-6-5930-0007. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 26. Juli 2021.
  5. BLfD Denkmaldatenbank D-6-5931-0015. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 26. Juli 2021.
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