Liste der Bodendenkmäler in Kirchlauter
Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Kirchlauter zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 3. Juli 2018 wieder und enthält vier Bodendenkmäler.
Bodendenkmäler nach Gemarkung
Kirchlauter
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
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Hauptstraße 32 (Standort) |
Untertägige Bauteile des „Wasserschlosses“ aus dem 17. Jahrhundert sowie des „Alten Schlosses“ aus dem 16. Jahrhundert (Baudenkmal D-6-74-160-3) | D-6-5930-0034 | |
Kirchenstraße 11 (Standort) |
Untertägige Bauteile der bestehenden Pfarrkirche (Baudenkmal D-6-74-160-2), Fundamente mittelalterlicherVorgängerbauten sowie Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit | D-6-5930-0035 |
Neubrunn
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
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Kirchenring 8 (Standort) |
Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen Kirche | D-6-5930-0031 |
Pettstadt
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
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östlich von Pettstadt im Wald (Standort) |
Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung | D-6-5930-0006 |
Anmerkungen
- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Siehe auch
Literatur
- Denis André Chevalley: Unterfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band VI). Oldenbourg, München 1985, ISBN 3-486-52397-X.
Weblinks
Commons: Bau- und Bodendenkmäler in Kirchlauter – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Denkmalliste für Kirchlauter (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- Kirchlauter im Bayerischen Denkmal-Atlas
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