Liste der Bodendenkmäler in Haßfurt

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Haßfurt zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Haßfurt

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
() Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5928-0001
() Mittelalterlicher Turmhügel. D-6-5928-0002
() Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-5928-0045
() Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen St.-Martins-Kirche in Uchenhofen. D-6-5928-0059
() Untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen St.-Leonhards-Kirche. D-6-5928-0061
() Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen Laurentiuskirche. D-6-5928-0065
() Siedlung des Mittelalters, vermutlich Wüstung „Eginolfshausen“. D-6-5928-0099
() Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-5929-0003
() Siedlung vermutlich des Neolithikums und der Hallstattzeit. D-6-5929-0007
() Mittelalterliche Wüstung mit Erdstall. D-6-5929-0008
() Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-5929-0054
() Freilandstation des Mesolithikums sowie vermutlich Verhüttungsplatz vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5929-0058
() Siedlung des Endneolithikums und der Bronzezeit. D-6-5929-0060
() Untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen katholischen Filialkirche St. Maria von Haßfurt, sogenannte Ritterkapelle, Fundamente eines hochmittelalterlichen Vorgängerbaus sowie Körpergräber des Mittelalters und der frühen Neuzeit. D-6-5929-0079
() Untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen katholischen Stadtpfarrkirche St. Kilian, Kolonat und Totnan von Haßfurt sowie Körpergräber des Mittelalters und der frühen Neuzeit. D-6-5929-0080
() Fundamente der spätmittelalterlichen Stadtbefestigung mit vorgelagertem Graben im Bereich der Altstadt von Haßfurt. D-6-5929-0082
() Fundamente der spätmittelalterlichen Stadtbefestigung mit vorgelagertem Graben im Bereich der Oberen Vorstadt in Haßfurt. D-6-5929-0083
() Untertägige Siedlungsteile des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Oberen Vorstadt von Haßfurt. D-6-5929-0084
() Untertägige Siedlungsteile des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Unteren Vorstadt von Haßfurt. D-6-5929-0085
() Untertägige Siedlungsteile des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Altstadt von Haßfurt. D-6-5929-0086
() Untertägige Bauteile der neuzeitlichen Pfarrkirche. D-6-5929-0091
() Untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen Michaelskirche sowie Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit. D-6-5929-0093
() Untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen St.-Michaels-Kirche sowie der Kirchhofbefestigung und Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit. D-6-5929-0110
() Untertägige Bauteile und Fundamente von Vorgängerbauten der St.-Johannes-Kirche, der Kloster- und Wirtschaftsbauten sowie der Klostermauer im Bereich des ehemaligen Zisterzienserinnenklosters Mariaburghausen des späten Mittelalters und der Neuzeit. D-6-5929-0113

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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