Liste der Baudenkmäler in Landshut
Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der bayerischen Bezirkshauptstadt Landshut zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]
Liste der Baudenkmäler nach Stadtbezirken
In Landshut gibt es über 600 Baudenkmäler. Daher ist diese Liste in Teilübersichten für die einzelnen Stadtbezirke Landshuts aufgeteilt. Zwischen den Denkmallisten der Stadtbezirke kann über eine nach den Nummern der Stadtbezirke sortierte Navigationsleiste gewechselt werden.
In den Stadtbezirkstabellen sind sowohl Einzelbauwerke als auch denkmalgeschützte Ensembles aufgeführt.
Nr. | Stadtteil | Zahl der Baudenkmäler | Zahl der Ensembles | Lage und Datum der Eingemeindung |
---|---|---|---|---|
00 | Altstadt | 393 | 1 | historischer Stadtkern |
01 | Nikola | 73 | 2 | zwischen Altstadt und Hauptbahnhof |
02 | West | 26 | 0 | nördlich der Isar |
03 | Wolfgang | 3 | 0 | nördlich des Hauptbahnhofs |
04 | Industriegebiet | 2 | 0 | östlich des Hauptbahnhofs |
05 | Peter und Paul | 18 | 0 | östlich der Altstadt nördl. von Berg |
06 | Schönbrunn | 11 | 0 | östlich von Peter und Paul 1. Juli 1972 |
07 | Frauenberg | 4 | 0 | nordöstlich von Schönbrunn 1. August 1974 |
08 | Berg | 34 | 0 | südöstlich der Altstadt 1. April 1928 |
09 | Achdorf | 10 | 0 | westlich der Altstadt 1. April 1928 |
10 | Münchnerau | 8 | 0 | westlich von La.-West 1. Januar 1972 |
Landshut ges. | 582 | 3 |
Veröffentlichungen
Die Liste der Baudenkmäler in Landshut ist Bestandteil der Bayerischen Denkmalliste, die vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege gepflegt wird.
Im ersten Teil dieser Reihe, welche die Baudenkmäler nach Regierungsbezirken geordnet darstellt, sind die Landshuter Teil des Bandes II über Niederbayern. Im dritten Teil, der für die Baudenkmäler jedes Landkreises und jeder Kreisfreien Stadt jeweils einen eigenen Band vorsieht, ist Landshut im Band II, 24 aus dem Jahr 1988 erschienen.
Siehe auch
Anmerkungen
- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
- Volker Liedke: Stadt Landshut (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band II.24). Verlag Schnell & Steiner, München/Zürich 1988, ISBN 3-7954-1002-9.
- Sixtus Lampl, Wilhelm Neu: Niederbayern. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band II). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52393-7.
Weblinks
- Denkmalliste für Landshut (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))