Landgericht Stadtamhof
Das Landgericht Stadtamhof war ein bayerisches „Landgericht älterer Ordnung“ mit Sitz im heutigen Regensburger Stadtteil Stadtamhof, das von 1803 bis 1879 bestand.
Geschichte
Um 1250 kam Stadtamhof unter die Oberhoheit der Wittelsbacher. Während Regensburg Freie Reichsstadt wurde, blieb Stat am Hoff ununterbrochen im Herzogtum bzw. Kurfürstentum Bayern und war während dieser Zeit immer Sitz eines Pfleggerichts. Als untere Verwaltungs- und Justizbehörde wurde das „Landgericht älterer Ordnung“ 1803 im Zuge der Säkularisation in Bayern aus den Ämtern Stadtamhof, Pfatter mit Haidau, den Pflegämtern Sallern und Zeitlarn sowie der Klosterherrschaft Prüfening gebildet. Das Landgericht Stadtamhof gehörte zum Regenkreis, der 1837 in Kreis Oberpfalz und Regensburg umbenannt wurde, und war 1862 Keimzelle für das Bezirksamt Stadtamhof.
Der Sprengel des Landgerichts Stadtamhof wurde gebildet aus den Gemeinden Burgweinting, Dechbetten, Donaustauf, Eilsbrunn, Graß, Graßlfing, Großberg, Großprüfening, Harting, Hohengebraching, Kareth, Karthaus-Prüll, Kleinprüfening, Kneiting, Matting, Neudorf, Oberhinkofen, Oberisling, Obertraubling, Oppersdorf, Pentling, Poign, Reinhausen, Sallern, Schwabelweis, Sinzing, Tegernheim, Weichs, Winzer und Ziegetsdorf[1], Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Landgericht Stadtamhof aufgelöst. Es kam zur Errichtung eines Amtsgerichts in Stadtamhof.
Einzelnachweise
- Landgericht Stadtamhof. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 941–946.
Literatur
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.