Landgericht Leipzig
Das Landgericht Leipzig ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Bundeslandes Sachsen.
Gerichtssitz und -bezirk
Der Sitz des Landgerichts ist Leipzig. Der Gerichtsbezirk entspricht den Gerichtsbezirken der Amtsgerichte Leipzig, Borna, Eilenburg, Grimma und Torgau.
Gerichtsgebäude
Das Landgericht Leipzig ist in der Harkortstraße 9 (Sitz der 1.–8., 10.–14., 16. und 17. Strafkammer, Strafvollstreckungskammer, Rehabilitierungskammer, 17. Zivilkammer) und Harkortstraße 11/13 (Sitz der 3.–9. Zivilkammer, 9. und 15. Strafkammer), 04107 Leipzig untergebracht. Es hat Außenstellen in der Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig im Gebäude des Amtsgerichts Leipzig (Sitz der 1., 2. und 6. Zivilkammer und der Kammern für Handelssachen) und in der Kantstraße 14, 04275 Leipzig (Sozialer Dienst).
Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem Landgericht Leipzig sind das Oberlandesgericht Dresden und sodann der Bundesgerichtshof (speziell für Strafrecht dessen 5. Strafsenat in Leipzig) übergeordnet. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Borna, Eilenburg, Grimma und Torgau. Das Amtsgericht Leipzig steht zwar im Instanzenzug unter dem Landgericht Leipzig, ist aber als Präsidialgericht in seiner Verwaltung unmittelbar dem Oberlandesgericht Dresden unterstellt.
Organisation
Präsident des Landgerichts Leipzig ist Kai Deusing.
Derzeit gibt es am Landgericht Leipzig 17 Strafkammern, eine Strafvollstreckungskammer, je eine auswärtige Strafvollstreckungskammer mit Sitz in Borna und Torgau, eine Rehabilitierungskammer, 10 Zivilkammern und drei Kammern für Handelssachen.
Das Landgericht Leipzig hat 472 Mitarbeiter, davon 75 Richter (Stand 31. März 2020).[1] Es ist damit das größte Landgericht in den neuen Bundesländern.
Geschichte
Mit dem Gesetz, die höheren Justizbehörden und den Instanzenzug in Justizsachen betreffend vom 28. Januar 1835[2] wurden die sächsischen Ober- und Mittelgerichte neu organisiert. An der Spitze des Instanzenzugs stand nun das neu gebildete Königliche Oberappellationsgericht Dresden. Darunter waren mehrere Appellationsgerichte angesiedelt. Deren Sprengel beschrieb die Ausführungsverordnung vom 28. März 1835.[3] Das neu geschaffene Appellationsgericht Leipzig war für den Leipziger Kreis einschließlich der Schönburgschen Lehnsherrschaften Penig, Rochsburg und Wechselburg, das Amt Oschatz und das Amt Nossen zuständig.
Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes wurde die reichsweit einheitliche Gerichtsstruktur umgesetzt. Das Oberappellationsgericht Dresden wurde in das Oberlandesgericht Dresden mit Sitz in Dresden umgewandelt. Es war für das ganze Königreich Sachsen zuständig. Die Appellationsgerichte wurden aufgelöst. Stattdessen wurden 7 Landgerichte, darunter das Landgericht Leipzig geschaffen.[4] Das Gebäude des heutigen Amtsgerichts Leipzig wurde ursprünglich für das königlich-sächsisches Landgericht Leipzig erbaut.
Im Jahr 1952 wurden die Landgerichte im Gebiet der DDR aufgehoben und die Gerichtsbarkeit durch die Errichtung von Kreis- und Bezirksgerichten neu organisiert.[5] Das Bezirksgericht Leipzig bestand bis 1992. Am 1. Januar 1993 wurde das Landgericht Leipzig wieder eingerichtet. Es ging aus dem Bezirksgericht hervor.
Weblinks
Einzelnachweise
- justiz.sachsen.de, offizielle Website. Abgerufen am 19. August 2021.
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1835, S. 62 ff.
- Ausführungsverordnung vom 28. März 1835, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, S. 213
- Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 423 ff. online
- Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952