Landgericht Krombach
Das Landgericht Krombach war ein von 1814 bis 1816 und 1820 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung (1802 bis 1862) mit Sitz in Krombach (Unterfranken). Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht (Verwaltungseinheit) von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht (Rechtsprechungsorgan) von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
Die reichsunmittelbare Herrschaft der Grafen von Schönborn, die zum Fränkischen Ritterkreis gehörte, wurde 1806 zugunsten des Fürstentums Aschaffenburg mediatisiert und fiel mit diesem 1814 (zuvor ein Departement des Großherzogtums Frankfurt) an das Königreich Bayern. Das 1814 begründete Landgericht Krombach wurde durch das Gräfl. von Schönborn'sche Herrschaftsgericht ersetzt, das 1820 in ein Patrimonialgericht umgewandelt und während der Revolution 1848 abgeschafft und dem Verwaltungsgebiet des Landgerichtes Alzenau zugeschlagen wurde.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde in Krombach ein Amtsgericht gebildet, dessen Sprengel deckungsgleich mit dem vorhergehenden Landgerichtsbezirk Krombach war.[1]
Literatur
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.
Einzelnachweise
- Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend. (GVBl. 1979)