Landesgericht Salzburg

Das Landesgericht Salzburg (kurz: LG Salzburg) ist eines von 20 Landesgerichten in Österreich. Sein Sprengel deckt sich mit der Fläche des Landes Salzburg. Als Landesgericht obliegt ihm in zweiter Instanz die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte. Grundsätzlich ist es für Zivilsachen bei einem 15.000 € übersteigenden Streitwert in erster Instanz zuständig. Bestimmte Rechtssachen fallen jedoch unabhängig vom Streitwert in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte. Für Strafsachen ist es in erster Instanz zuständig, wenn die Strafandrohung über einem Jahr liegt. Bestimmte Strafsachen fallen auch bei geringerer Strafdrohung in seine Zuständigkeit.[1]

Osterreich Landesgericht Salzburg
 LG Salzburg p1
Staatliche Ebene Bund
Stellung ordentliches Gericht
Hauptsitz Salzburg, Weiserstraße 22
Präsident Hans Rathgeb
Website www.justiz.gv.at
Dienstgebäude Landesgericht Salzburg

Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Landesgerichtes Salzburg ist das Oberlandesgericht Linz.

Geschichte

Den Grundstein für die Gerichtsstruktur legte die Märzverfassung von 1849, in der die Gerichtsbarkeit des Landes Salzburg in Bezirksgerichte und ein Landesgericht gegliedert wurde. Vorerst wurde das Landesgericht Salzburg dem Oberlandesgericht Wien, später dem Oberlandesgericht Innsbruck und schließlich dem Oberlandesgericht Linz unterstellt.[2]

Einzelnachweise

  1. Landesgericht Salzburg. Zuständigkeit. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 27. Oktober 2017 (österreichisches Deutsch).
  2. Landesgericht Salzburg – Salzburgwiki. Abgerufen am 27. Oktober 2017.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.