Landesgericht Salzburg
Das Landesgericht Salzburg (kurz: LG Salzburg) ist eines von 20 Landesgerichten in Österreich. Sein Sprengel deckt sich mit der Fläche des Landes Salzburg. Als Landesgericht obliegt ihm in zweiter Instanz die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte. Grundsätzlich ist es für Zivilsachen bei einem 15.000 € übersteigenden Streitwert in erster Instanz zuständig. Bestimmte Rechtssachen fallen jedoch unabhängig vom Streitwert in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte. Für Strafsachen ist es in erster Instanz zuständig, wenn die Strafandrohung über einem Jahr liegt. Bestimmte Strafsachen fallen auch bei geringerer Strafdrohung in seine Zuständigkeit.[1]
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung | ordentliches Gericht | ||
Hauptsitz | Salzburg, Weiserstraße 22 | ||
Präsident | Hans Rathgeb | ||
Website | www.justiz.gv.at |
Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Landesgerichtes Salzburg ist das Oberlandesgericht Linz.
Geschichte
Den Grundstein für die Gerichtsstruktur legte die Märzverfassung von 1849, in der die Gerichtsbarkeit des Landes Salzburg in Bezirksgerichte und ein Landesgericht gegliedert wurde. Vorerst wurde das Landesgericht Salzburg dem Oberlandesgericht Wien, später dem Oberlandesgericht Innsbruck und schließlich dem Oberlandesgericht Linz unterstellt.[2]
Einzelnachweise
- Landesgericht Salzburg. Zuständigkeit. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 27. Oktober 2017 (österreichisches Deutsch).
- Landesgericht Salzburg – Salzburgwiki. Abgerufen am 27. Oktober 2017.