Landesgericht Linz
Das Landesgericht Linz (kurz: LG Linz) ist eines von 20 Landesgerichten in Österreich. Es befindet sich heute im Gebäude Fadingerstraße 2, in dem auch die Staatsanwaltschaft Linz und das Bezirksgericht Linz untergebracht sind.[1] Zur Zeit des Ständestaates und des Nationalsozialismus hatte das Landesgericht Linz seinen Sitz in der Museumstraße 12.
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung | ordentliches Gericht | ||
Hauptsitz | Linz, Fadingerstraße 2 | ||
Präsident | Andre Starlinger | ||
Website | www.justiz.gv.at |
Als Landesgericht obliegt ihm in zweiter Instanz die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte. Grundsätzlich ist es für Zivilsachen bei einem 15.000 € übersteigenden Streitwert in erster Instanz zuständig. Bestimmte Rechtssachen fallen jedoch unabhängig vom Streitwert in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte. Für Strafsachen ist es in erster Instanz zuständig, wenn die Strafandrohung über einem Jahr liegt. Bestimmte Strafsachen fallen auch bei geringerer Strafdrohung in seine Zuständigkeit.[2]
Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Landesgerichtes Linz ist das Oberlandesgericht Linz.
Einzelnachweise
- Landesgericht Linz. Gebäudewegweiser. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 31. Oktober 2017 (österreichisches Deutsch).
- Landesgericht Linz. Zuständigkeit. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 27. Oktober 2017 (österreichisches Deutsch).