Kurt Eimann
Kurt Erich Walter Eimann (* 28. Juli 1899 in Görlitz; † 7. August 1980 in Wolfsburg[1]) war ein deutscher SS-Angehöriger im Rang eines SS-Obersturmbannführers, der 1968 wegen gemeinschaftlichen Mordes als Kriegsverbrecher verurteilt wurde.
Leben
Vorkriegszeit und Aufstieg in der SS
Kurt Eimann trat 1932, vor der Machtübernahme, in die NSDAP (Mitgliedsnummer 1.418.880), SA und SS (SS-Nr. 57.319) ein.
Am 20. April 1934 erhielt Eimann seine Beförderung zum SS-Sturmführer und wurde zunächst der 70. SS-Standarte in Liegnitz zugeteilt[2] und wurde am 15. September 1935 zum Obersturmführer ernannt. Seine nächste Regelbeförderung erhielt Eimann am 20. April 1936 in der Allgemeinen SS, als er dort zum SS-Hauptsturmführer ernannt wurde. Nach der „Dienstaltersliste der SS“ vom 1. Dezember 1938 war er als Obersturmbannführer (seit dem 11. September 1938) im Stab des SS-Abschnittes XXVI eingesetzt.[3] Am 1. Januar 1939 übernahm Kurt Eimann die Führung der 36. SS-Standarte in Danzig und stand ihr bis Mai 1945 als Kommandeur vor.[4]
Am 3. Juli 1939 gründete sein Vorgesetzter, SS-Brigadeführer Johannes Schäfer, eine Sondereinheit des Sicherheitsdienstes der SS mit der Bezeichnung „SS-Wachsturmbann Eimann“. Diese Einheit galt offiziell als bewaffneter Reservesturmbann der Danziger SS-Standarte und trug die Bezeichnung „Verstärkte SS-Polizeireserve für Sonderaufgaben“. Zum Stab dieser neuen Einheit gehörte auch SS-Sturmbannführer Max Pauly, nachmals Kommandant in Stutthof und im KZ Neuengamme. Der „SS-Wachsturmbann Eimann“ sollte die bestehenden Polizeikräfte bei einer geplanten „Aktion Tannenberg“ unterstützen, um zu gegebener Zeit die „polnischen Elemente“ der Freien Stadt Danzig zu liquidieren.[5]
Zweiter Weltkrieg
Unmittelbar nach dem Beginn des deutschen Überfalls auf Polen wurde ein Zivilgefangenenlager in Stutthof eingerichtet. Es wurde vom „Wachsturmbann Eimann“ bewacht, das ab November 1939 dem Höheren SS- und Polizeiführer Richard Hildebrandt unterstellt war. Während im Deutschen Reich noch die organisatorischen Vorbereitungen der Euthanasiemorde anliefen, erschossen Angehörige des „SS-Wachsturmbann Eimann“ ab Ende September bis Dezember 1939 etwa 2000 Patienten der polnischen Heilanstalt Kocborowo (Conradstein). Weitere 1400 behinderte deutsche Pfleglinge wurden aus pommerschen Pflegeanstalten nach Neustadt in Westpreußen transportiert und in einem Waldgelände von Piasnitz erschossen. Ein polnisches Arbeitskommando, das aus Häftlingen des Lagers Stutthof bestand und die Toten begraben musste, wurde anschließend ebenfalls umgebracht. Kurt Eimann beteiligte sich dabei aktiv an der Ermordung, in dem er das erste Opfer persönlich erschoss, um – wie er später sagte – „seinen Männern ein Vorbild zu sein“.[6][7]
Auch in anderen polnischen Anstalten im annektierten Gebiet, den neugebildeten Gauen Wartheland und Danzig-Westpreußen, wurden behinderte Personen in örtlichen Pflegeanstalten erschossen. An diesen Morden waren neben der Einheit Eimanns auch Angehörige des Volksdeutschen Selbstschutzes und Einsatzkommandos beteiligt.[8]
Ab 1940 wurde Kurt Eimann im Rahmen der SS-Totenkopfdivision und somit der Waffen-SS an verschiedenen Kriegsschauplätzen der Westfront eingesetzt. Auch übernahm er eine Einheit sowohl in der 11. als auch der 15. verstärkten Totenkopfstandarte. Am 20. November 1941 wurde Eimann zur SS-Standortkommandantur Lublin abgeordnet. Am 30. Januar 1943 erhielt er in der Allgemeinen SS seine Regelbeförderung zum SS-Obersturmbannführer.[4] In der Waffen-SS jedoch war Kurt Eimann 1943/44 als SS-Sturmbannführer der Reserve dem II. SS-Panzerkorps zugeordnet.[9]
Nachkriegszeit
Der Prozess gegen Eimann begann 1967 vor dem Schwurgericht Hannover. Damals wohnte er in Misburg bei Hannover und war als Händler tätig.[10] Die Ermittlungen hatten sich auch gegen seinen ehemaligen direkten Vorgesetzten George Ebrecht gerichtet, der jedoch als verhandlungsunfähig eingestuft wurde.
Am 20. Dezember 1968 wurde Kurt Eimann vom Landgericht Hannover wegen gemeinschaftlichen Mordes an mindestens 1200 Menschen zu vier Jahren Haft verurteilt und zwei Jahre später aus der Haft entlassen.[11]
Über das Nachkriegsleben Eimanns ist ansonsten nichts bekannt.
Literatur
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. 2. Auflage. Fischer Taschenbuch Verlag, 2007, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 131.
- Ernst Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. Die Vernichtung lebensunwerten Lebens. Fischer, Frankfurt am Main 1994, ISBN 3-596-24326-2.
Einzelnachweise
- Sterberegister des Standesamtes Wolfsburg Nr. 807/1980.
- SS-Personalamt: Dienstaltersliste der Schutzstaffel der NSDAP. 1. Oktober 1934, laufende Nr. 2745
- SS-Führungshauptamt: Dienstaltersliste der Schutzstaffel der NSDAP. Stand 1. Dezember 1938 mit Berichtigungsheft vom 15. Juni 1939. Berlin 1938/39, laufende Nr. 1681.
- Mark C. Yerger: Allgemeine SS – The Commands, Units and Leaders of the General SS. ISBN 0-7643-0145-4, S. 188.
- Marek Orski: Organisation und Ordnungsprinzipien des Lagers Stutthof. In: Ulrich Herbert u. a. (Hrsg.): Die nationalsozialistischen Konzentrationslager. Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-596-15516-9, S. 286.
- Ernst Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. Frankfurt am Main 1985, ISBN 3-596-24326-2, S. 97.
- ns-eugenik.de
- Peter Longerich: Politik der Vernichtung. München 1998, ISBN 3-492-03755-0, S. 236.
- Brün Meyer (Hrsg.): Dienstaltersliste der Waffen-SS: SS-Obergruppenführer bis SS-Hauptsturmführer. Stand 1. Juli 1944. BIBLIO Verlag, Osnabrück 1987, laufende Nr. 706.
- Prozeß um Massenmord, Weser-Kurier vom 29. November 1967, S. 12, online nur für Abonnenten
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 131.