Kommunallandtag der Niederlausitz
Der Kommunallandtag der Niederlausitz war eine Institution der regionalen Selbstverwaltung für die Niederlausitz. In der Provinz Brandenburg bestanden daneben noch der Kommunallandtag der Kurmark und der Kommunallandtag der Neumark.
Geschichte
Vorgeschichte
In der Niederlausitz bestanden seit dem 15. Jahrhundert die niederlausitzischen Stände. Die in vier Kurien gegliederte Ständeversammlung, die in Lübben zusammenkam, war neben dem Landesherren eine wichtige politische Kraft im Land. 1411 erfolgt erstmals die urkundliche Erwähnung einer Landschaft der Niederlausitz. Sie bestand aus den Kurien der Prälaten, der Herren, der Ritter und der Städte. Mit der Einführung der Reformation in Sachsen und in Brandenburg 1539/1540 löste sich die Kurie der Prälaten auf. Der Abt des einzig verbliebenen katholischen Klosters, Kloster Neuzelle erhielt seinen Sitz in der Kurie des Herrenstandes. Nach dem Dreißigjährigen Krieg kam die Niederlausitz zu Sachsen. Die Rolle der Stände wurde in der Landtagsordnung von 1672 bestätigt. Danach trat der Landtag jährlich „zu Johannis und Trium Regum“ zusammen. Die Angehörigen des Herrenstandes waren die Besitzer von Neuzelle (Abt), Dobrilugk, Friedland und Schenkendorf, Forst und Pförten, Sorau, Spremberg, Groß Leuthen, Sonnewalde, Drehna, Straupitz, Lieberose und Lübbenau mit Amtitz. Die Kurie des Ritterstandes bestand aus den Besitzern der ca. 340 bis 350 Rittergütern der Niederlausitz. Dies waren im 18. Jahrhundert um die 30 Familien. Die Städte Luckau, Guben, Lübben und Calau bildeten die Kurie der Städte.
Einrichtungen der Stände waren die Niederlausitzer Brandversicherungskammer (gegründet 1730), das Zucht- und Armenhaus Luckau (gegründet 1747) sowie vier Stiftungen, aus denen Stipendien bezahlt wurden.
Geschichte
Als Folge des Wiener Kongresses kam die sächsische Niederlausitz zu Preußen. König Friedrich Wilhelm III. sagte dabei zu, die landständigen Rechte zu respektieren. Nach längeren Verfassungsdiskussionen wurden 1823 der Provinziallandtag der Provinz Brandenburg geschaffen. Unterhalb dieses Provinziallandtags wurden drei Kommunallandtage, darunter der der Niederlausitz geschaffen. Dieser war Nachfolger der alten Stände und entstand per Verordnung vom 18. November 1826.[1] Er bestand danach aus zwei Abgeordneten der Vassalengutsbesitzer, den Rittergutsbesitzern, den Abgeordneten der Städte Luckau, Lübben, Guben und Calau, einem Abgeordneten der übrigen Städte und vier Abgeordneten des Bauernstandes.[2] Er trat weiter im Ständesaal des Ständehauses Lübben zusammen.
Aufgaben des Kommunallandtags waren das Landarmen- und Korrigendenwesen, die Versorgung von Geisteskranken, Taubstummen und Blinden, die Feuerversicherung, die Landesmeliorationen, Wohlfahrtsangelegenheiten und die Schuldentilgung. In der Niederlausitz kam noch die Hebammenlehranstalt in Lübben und die Hauptsparkasse der Niederlausitz (gegründet 1824) hinzu.
Mit der Provinzialordnung von 1875 gingen die wichtigsten Aufgaben des Kommunallandtags an den Provinziallandtag über. Als Ausgleich für das Eigentum an den Einrichtungen erhielt der Kommunallandtag 752.000 Mark, daneben verblieb die Hauptsparkasse der Niederlausitz im Besitz des Kommunallandtags. Die Hilfskasse ging 1899 an den Provinzialverband über. 1913 wurde auch die Hebammenlehranstalt in Lübben aufgegeben. Die Deutsche Inflation 1914 bis 1923 vernichtete den größten Teil der Guthaben des Kommunallandtags. Nach dem preußischen Sparkassengesetz von 1932 wurde die Sparkasse unabhängig, die Vermögensauseinandersetzung war 1935 abgeschlossen. Damit hatte der Kommunalverband keine operative Aufgabe mehr, der Kommunallandtag trat nicht mehr zusammen. Mit dem Kriegsende 1945 endete die Geschichte des Kommunallandtags endgültig.
Literatur
- Markus Vette: Der vergessene Landtag. Subsidiarität und Selbstverantwortung in der Sozialpolitik des Kommunallandtages der Niederlausitz – ein Beitrag zur Brandenburger Landesgeschichte. Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam 2015, ISBN 978-3-88372-129-3.
- Rudolf Lehmann: Geschichte der Niederlausitz (= Veröffentlichungen der Berliner Historischen Kommission beim Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin, Band 5). Walter de Gruyter, Berlin 1963; Nachdruck: Verlag Klaus D. Becker, Potsdam [2013], ISBN 978-3-88372-065-4; 2021, ISBN 978-3-88372-272-6, S. 559 ff.
Einzelnachweise
- Gesetzsammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. Jahrgang 1826, S. 110.
- Conrad Bornhak: Geschichte des preußischen Verwaltungsrechtes. Band 3, Springer, Berlin 1886, S. 94, Digitalisat