Kilometer pro Stunde
Kilometer pro Stunde, umgangssprachlich Stundenkilometer, seltener Kilometer durch Stunde, Kilometer je Stunde oder Kilometer in der Stunde (Einheitenzeichen: km/h), ist eine Maßeinheit der Geschwindigkeit. Sie wird vor allem im Verkehrswesen, beispielsweise für die Geschwindigkeit im Straßenverkehr oder für die Reisegeschwindigkeit, verwendet, da dort Entfernungen meist in Kilometern und Zeiten in Stunden angegeben werden – statt in Metern und Sekunden, was der SI-Einheit der Geschwindigkeit m/s zugrunde liegt. Die beiden zugehörigen Maßzahlen haben dieselbe Größenordnung.
Physikalische Einheit | |
---|---|
Einheitenname | Kilometer pro Stunde |
Einheitenzeichen | |
Physikalische Größe(n) | Geschwindigkeit |
Formelzeichen | |
Dimension | |
System | Zum Gebrauch mit dem SI zugelassen |
In SI-Einheiten | |
In CGS-Einheiten | |
Abgeleitet von | Kilometer, Stunde |
Siehe auch: Meter pro Sekunde |
Definition
Ein Objekt, das sich unverändert mit einer Geschwindigkeit von 1 km/h bewegt, legt innerhalb einer Stunde eine Strecke von einem Kilometer zurück.
Sprachliche Varianten
Umgangssprachlich wird häufig der Begriff Stundenkilometer verwendet. Dies ist zwar kein (physikalisch) fachsprachlicher Begriff, die Gesellschaft für deutsche Sprache verweist hierbei aber darauf, dass in der Wortbildungslehre für Komposita die Beziehung der Wortbestandteile keinen Regeln unterliege und der Begriff Stundenkilometer durchaus richtig und angemessen sei.[1]
Bei der ebenfalls oft zu hörenden Kurzform „ka-em-ha“ handelt es sich um eine Abkürzung, die physikalisch sinnverfälschend ist. Durch das Weglassen des Schrägstrichs für pro entfällt die Information, dass es sich um einen Quotienten handelt. Andere Maßeinheiten wie Meter pro Sekunde erleiden diese Art der Verkürzung nicht. Umgekehrt würde die direkte Aneinanderreihung der Buchstaben „kmh“ als das Produkt Kilometer mal Stunde interpretiert werden müssen, so wie es bei anderen Maßeinheiten auch üblich ist (z. B. kWh: Kilowattstunde; Nm: Newtonmeter).
Zur Vermeidung dieser Problematik wird manchmal ganz auf eine Nennung der Maßeinheit verzichtet, wenn das richtige Verständnis vorausgesetzt werden kann („Er ist in der Baustelle mit 120 geblitzt worden.“, „Der Sturm fegt mit Tempo 100 über das Land“).
Verwendung im Straßenverkehr
Lange waren in Deutschland und Österreich Verkehrsschilder gebräuchlich, auf denen nur die Einheit „km“ (ohne das „/h“) enthalten war. In Deutschland geht dies auf die Verordnung über Warnungstafeln für den Kraftfahrzeugverkehr vom 8. Juli 1927 zurück,[2] einem Vorläufer der heutigen Straßenverkehrs-Ordnung. Wichtiger als diese nationalen Regelungen waren jedoch die weltweiten Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen. Sowohl das 1971 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführte Zeichen 274 als auch das damals in Österreich verwendete Vorschriftszeichen deckten sich in dieser Weise auch mit dem Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen vom 8. November 1968, das unter anderem auch Österreich und die Bundesrepublik Deutschland (1977) unterzeichnet und ratifiziert hatten. Dies ergab im Januar 1985 eine Anfrage im Deutschen Bundestag, die sich mit der Problematik der falschen Einheitsangabe beschäftigte. Der ratifizierte Text lautete: „Nach oder unter der Geschwindigkeitszahl kann ,km‘ (Kilometer) oder ,M‘ (Meilen) hinzugefügt werden.“[3] Unabhängig davon hatte das Bundesverkehrsministerium zu diesem Zeitpunkt bereits geplant, auf jegliche Einheitsangabe zu verzichten. Der Grund lag jedoch nicht bei der Nutzung der Begrifflichkeit „km“, sondern bei den immer stärker genutzten elektronischen Wechselverkehrszeichen. Hier hätte eine zusätzliche Einheitsangabe unnötige technische Probleme bereitet.[4] Daher wurde in der Neunten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 22. März 1988 festgelegt, dass das bisherige Zeichen mit Ablauf des 31. Dezember 1998 seine Bedeutung als amtliches Verkehrszeichen verliert.[5]
Bis in die 1960er, vereinzelt bis in die 1980er, wurden auch die Abkürzungen km/St oder km/st verwendet.
- Verbot höherer Geschwindigkeit als 30 km je Stunde (1934) bzw. Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten (1938);
gültig bis 1955 in der BRD[7] und bis 1956 in der DDR - Geschwindigkeitsbeschränkung in km/h;
gültig ab 1964 in der DDR - Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
gültig ab 1971 in der BRD,[11] das Zeichen wird bereits seit 1988 nicht mehr hergestellt. - Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
gültig von 1979 bis 1990 in der DDR - Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
gültig von 1988 bis heute in der BRD - Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit);
ehemalig in Österreich verwendet - Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit);
aktuell gültig in Österreich
Umrechnung zwischen km/h und m/s
Die Einheit km/h wird oft der SI-Einheit m/s (Meter pro Sekunde) vorgezogen. So kann man die beiden zugehörigen Maßzahlen ineinander umrechnen:
Also:
Andere Maßeinheiten
In einigen Ländern, wie zum Beispiel in den USA oder in Großbritannien, in denen das metrische System nicht obligatorisch ist, werden Geschwindigkeiten oft in Meilen pro Stunde (mph) angegeben (1 mph = 1,609 km/h). In der Nautik und Luftfahrt sind Geschwindigkeitsangaben in Knoten (kn), das heißt Seemeilen pro Stunde, üblich (1 kn = 1,852 km/h).
Weblinks
Einzelnachweise
- Bezeichnung Stundenkilometer. Fragen und Antworten. In: gfds.de. Gesellschaft für deutsche Sprache, abgerufen am 21. November 2020.
- Verordnung über Warnungstafeln für den Kraftfahrzeugverkehr vom 8. Juli 1927. In: Reichsgesetzblatt. Jahrgang 1927, Nr. 29, Tag der Ausgabe: Berlin, 15. Juli 1927. Scan
- Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen. Abgerufen am 26. Oktober 2020.
- Drucksache 10/2827. In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 10. Wahlperiode, Drucksachen, Band 314, S. 39.
- Neunte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung. In: Bundesgesetzblatt Teil I, 1988, Nr. 12 vom 30. März 1988. Durch eine nachträgliche Änderung der StVO unter dem seit 2009 tätigen Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer wurde dieses Regelung für die noch vorhandenen fest aufgestellten älteren Zeichen wieder aufgehoben.
- Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1213.
- Ersetzen neuer Verkehrszeichen bis zum 31.03.1955. In: Verkehrsblatt. 1953, Nr. 289, S. 331.
- Bundesgesetzblatt. Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1226.
- Rolf Jedicke: Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr – Straßenverkehrsordnung (StVO) – vom 4. Oktober 1956. In: Der deutsche Straßenverkehr. Sonderheft, November 1956.
- Bundesgesetzblatt. Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956, S. 358.
- Bundesgesetzblatt. Jahrgang 1970, Nr. 108, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970, S. 1589.