Kämmerer von Worms
Die Kämmerer von Worms waren ein altes deutsches Adelsgeschlecht vom Mittelrhein. Die Familie stellte einige hohe Funktionsträger im Heiligen Römischen Reich. Ihr bekanntester Zweig sind die von Dalberg, die ab 1315 das Erbe einer älteren, dann erloschenen Familie von Dalberg auf Burg Dalberg antraten.
Name
Die Familie nannte sich ab dem 13. Jahrhundert nach dem führenden Amt, das Familienmitglieder einnahmen, Kämmerer von Worms. Diese Funktion bezog sich auf das Bistum Worms, nicht die Stadt Worms und bildete bis zum Ende des Alten Reichs den zentralen Besitz einer sich mehrmals weit verzweigenden Familie.[1] Um die Mitglieder dieser verschiedenen Zweige unterscheiden zu können, traten die Namen erworbener Burgen, die als „Stammsitze“ dienten, als Namensbestandteil hinzu, so etwa Waldeck, Herrnsheim, Kropsburg oder Dalberg. Die ursprüngliche Funktionsbezeichnung Kämmerer von Worms entleerte sich inhaltlich zunehmend und wurde zum Titel.
Bedeutung
Die Familie ist seit dem 11. Jahrhundert nachweisbar[2] und stammt wahrscheinlich von der Ministerialenfamilie von Rüdesheim ab, die in den Diensten des Erzbistums Mainz stand.[3] Zuordnungen von Personen zu dieser Familie, die vor dieser Zeit lebten, wurden ohne jeden Beleg vorgenommen.[4] Der Aufstieg der Familie begann, als Gerhard I. 1238 das Erbamt der Kämmerer des Bischofs von Worms erwarb. Sie gehörte zum reichsunmittelbaren Ritteradel und damit nicht zum Hochadel. Aber vielfach hielten Familienangehörige hohe politische Ämter im Heiligen Römischen Reich.
1367 schloss Dieter II. († 1371) mit Pfalzgraf Ruprecht II. ein Abkommen, das dem Pfalzgrafen die Burg Dalberg öffnete und ihn im Gegenzug verpflichtete, Dieter II. im Falle von Fehden beizustehen[5], ein Schritt in dem Prozess einer immer engeren Anbindung des Hauses Dalberg an die Kurpfalz.
Die Familie gliederte sich im Laufe der Zeit in mehrere Zweige. Der längst überlebende und historisch bedeutendste war der der Kämmerer von Worms, genannt von Dalberg, kurz: Dalberg.
Besitzungen
Durch das zentrale Lehen der Familie, das Amt des Kämmerer von Worms, hatten sie das Rügegericht in Worms und die Schutzherrschaft[Anm. 1] über die Juden in Worms inne.[6] Ursprünglich gehörten sie auch zur städtischen Oberschicht in Worms.[7] So war Dieter III. Kämmerer von Worms (genannt ab 1360; † 23. September 1398) 1387 Bürgermeister von Worms.[8] Im Spätmittelalter sonderten sie sich davon aber zunehmend ab und lebten schließlich als Landadel. Wobei sie allerdings weiter immer mehrere Höfe in der Stadt besaßen.[9]
Ab 1315 erwarben Johann III. Kämmerer von Worms und seine Nachkommen etappenweise bis zum Ende des 14. Jahrhunderts die Dalburg und die zugehörige Herrschaft, zu der die Dörfer Dalberg und Wallhausen gehörten.[10] Gleiches gelang hinsichtlich der Kropsburg mit den zugehörigen Orten Sankt Martin, Maikammer und Winnweiler zwischen 1323 und 1439.[11]
Dieter II. (genannt ab 1334; † 23. Juli 1371), ein Sohn von Johann III., heiratete Katharina († 8. Juli 1351), verwitwete von Scharffenstein, Tochter von Klaus und Nesa Salman zum Silberberg. Mit ihr kam umfangreicher Besitz in die Familie, im Rheingau, im linksrheinischen Hinterland von Mainz, darunter Lehen der Grafschaft Veldenz und des Reiches. Außerdem ein Burglehen in Oppenheim, ein Besitz, den die Familie in den folgenden Jahren ausbauen würde.[12] Die wirtschaftliche Lage der Familie muss hervorragend gewesen sein[13]: Dieter II. gelang es – überwiegend als „Pfand“[Anm. 2] – die Burgen und Herrschaften Meistersel, Madenburg, Landeck, Bergzabern, Fleckenstein und Herrenstein in seine Hand zu bekommen. Ab 1420 hatten die Nachkommen von Dieter II. ein Starkenburger Mannlehen inne, zunächst von Kurmainz, später von der Kurpfalz, das Güter in Bensheim und im westlichen Odenwald umfasste. Als der letzte männliche Nachkomme von Dieter II. verstarb[Anm. 3], ging das reiche Erbe größtenteils über verheiratete Töchter in andere Familien. Überwiegend nur die Mannlehen blieben in der Familie der Kämmerer von Worms, also vor allem der Besitz um Bensheim.[14] Der Familie gelang es, weitere Herrschaften an sich zu bringen. Dazu zählten die Herrschaften Heßloch, Herrnsheim mit Abenheim, beides Lehen von den Grafen von Leiningen, und die Herrschaft Gabsheim.[15]
Die Herrschaft der Kämmerer von Worms stellt sich im ausgehenden Mittelalter als ein vielfach zersplitterter Streubesitz zwischen Koblenz im Norden, Neuweiler im Süden, dem Odenwald im Osten und Landstuhl im Westen dar.[16] Häufig traten Dalberger als Kreditgeber auf. Die Familie war reich.[17]
Wolfgang V. (* 1469 oder 1470; † 24. Februar 1549) heiratete 25. Mai 1495[18] Elisabeth, Erbtochter von Eberhard Vetzer von Geispitzheim, der 1520 starb. Da das Familienvermögen der Vetzer von Geispitzheim mangels männlicher Erben an Elisabeth und ihre drei Schwestern aufgeteilt wurde, brachte sie ein erhebliches Vermögen in die Familie ihres Mannes ein.[19]
Wappen
Die Wappen der Kämmerer von Worms enthalten immer sechs silberne Lilien. Einzelne Familienzweige fügten weitere Attribute hinzu.[20]
Siehe auch
Literatur
nach Autoren / Herausgebern alphabetisch geordnet
- Kurt Andermann: Der Aufstieg der Kämmerer von Worms im späten Mittelalter. In: Kurt Andermann (Hrsg.): Ritteradel im Alten Reich. Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg = Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission, N.F. Bd. 31. Darmstadt 2009. ISBN 978-3-88443-054-5, S. 13–34.
- Friedrich Battenberg: Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg und der Freiherren von Dalberg 1165–1843:
- Band 1: Urkunden und Kopiare des Staatsarchivs Darmstadt (Abt. B 15 Und O 1 B), des Pfarrarchivs Herrnsheim und des freiherrlich-Franckensteinschen Archivs in Ullstadt = Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 14/1. Darmstadt 1981. ISBN 3-88443-222-2
- Band 2: Urkunden des Stadtarchivs Worms, der Bayerischen Staatsbibliothek München und des Kunsthauses Heylshof in Worms; Nachträge und verlorene Dalberger Urkunden im Staatsarchiv Darmstadt (Regesten Nr. 1666–3385)= Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 14/2. Darmstadt 1986. ISBN 3-88443-237-0
- Band 3: Corrigenda, Indices und Stammtafeln (v. Dalberg und Ulner von Dieburg) = Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 14/3. Darmstadt 1987. ISBN 3-88443-238-9
- Friedrich Battenberg: Die reichsritterschaftliche Herrschaft Dalberg und die Juden. In: Kurt Andermann (Hrsg.): Ritteradel im Alten Reich. Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg = Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission NF Bd. 31. Hessische Historische Kommission, Darmstadt 2009. ISBN 978-3-88443-054-5, S. 155–184.
- Johann Gottfried Biedermann: Geschlechtsregister Der Reichsfrey unmittelbaren Ritterschaft Landes zu Franken Löblichen Orts Rhön und Werra… Bayreuth 1749. Scan-S.: 274–287.
- Johannes Bollinger: 100 Familien der Kämmerer von Worms und der Herren von Dalberg. Bollinger, Worms-Herrnsheim 1989. Ohne ISBN.
- Leopold von Eltester, Adalbert Horawitz: Dalberg, Johann von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 4, Duncker & Humblot, Leipzig 1876, S. 701–703. (Artikel zum Geschlecht „von Dalberg“ auf S. 701)
- Ludwig Lenhart: Dalberg, v.. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 3, Duncker & Humblot, Berlin 1957, ISBN 3-428-00184-2, S. 488 (Digitalisat).
- Detlev Schwennicke: Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der europäischen Staaten. Neue Folge, Bd. 9: Familien vom Mittel- und Oberrhein und aus Burgund. Marburg 1986. Ohne ISBN, Tafeln 55–60.
- Anneliese Seeliger-Zeiss: Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg im Spiegel ihrer Grabdenkmäler. In: Kurt Andermann (Hg.): Ritteradel im Alten Reich: die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg = Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission 31. Hessische Historische Kommission, Darmstadt 2009. ISBN 978-3-88443-054-5, S. 73–119.
- Friedrich Toepfer: Beilagen. IV. Die Kämmerer von Worms. In: ders. (Bearb.): Urkundenbuch für die Geschichte des graeflichen und freiherrlichen Hauses der Voegte von Hunolstein, Bd. II. Jacob Zeiser, Nürnberg 1867, S. 419–423. (Google-Books)
Weblinks
Anmerkungen
- Dass eine Urkunde von 1392 von „Judengericht“ spricht, hat unzutreffender Weise zu Spekulationen über ein entsprechendes Justizorgan geführt, zu dem aber sonst keine Belege überliefert sind. Battenberg: Die reichsritterschaftliche Herrschaft, S. 167, geht davon aus, dass hier der bekannte Judenschutz, den die Kämmerer von Worms inne hatten, gemeint ist.
- „Pfand“ bedeutete nach damaligem Verständnis, dass es eine Sicherheit für einen gegebenen Kredit darstellte. Der Kreditgeber entnahm dem „Pfand“, an Stelle von Zinsen, die Erträge, die es brachte.
- Andermann: Der Aufstieg, S. 23, geht davon aus, dass dies der 1463 verstorbene Adam I. (* um 1413; † 18. Dezember 1463, beigesetzt in St. Martin in Worms) gewesen sei. Allerdings lebt zu diesem Zeitpunkt noch sein Cousin, Johann XIX. Kämmerer von Worms, der am 15. Januar 1477 in der Schlacht bei Nancy fiel (Bollinger, S. 35f), wohl ohne erbberechtigte Nachkommen.
Einzelnachweise
- Andermann: Der Aufstieg, S. 16.
- Schwennicke, Taf. 53.
- Andermann: Der Aufstieg, S. 16.
- So: Johannes Bollinger: 100 Familien der Kämmerer von Worms und der Herren von Dalberg. Bollinger, Worms-Herrnsheim 1989. Ohne ISBN, für Heribert von Köln (S. 8f.) und Erkenbert von Frankenthal (S. 7).
- Beres: Die Kämmerer, S. 140f.
- Battenberg: Die reichsritterschaftliche Herrschaft, S. 167.
- Andermann: Der Aufstieg, S. 17.
- Schwennicke, Tafel 55.
- Andermann: Der Aufstieg, S. 17.
- Andermann: Der Aufstieg, S. 21f.
- Bollinger, S. 18.
- Bollinger, S. 18.
- Beres: Die Kämmerer von Worms, S. 141.
- Andermann: Der Aufstieg, S. 23.
- Beres: Die Kämmerer von Worms, S. 141.
- Andermann: Der Aufstieg, S. 23.
- Andermann: Der Aufstieg, S. 25.
- Bollinger, S. 39.
- Seeliger-Zeiss, S. 106.
- Harald Drös: Schildhaupt, Lilien, Ankerkreuz. Das Wappen der Kämmerer von Worms, genannt von Dalberg. In: Kurt Andermann (Hrsg.): Ritteradel im Alten Reich. Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg = Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission NF Bd. 31. Hessische Historische Kommission, Darmstadt 2009. ISBN 978-3-88443-054-5, S. 51–72.