Heinrich Göbel

Johann Heinrich Christoph Conrad Göbel (* 20. April 1818 i​n Springe, Königreich Hannover; † 4. Dezember 1893 i​n New York; n​ach 1849 a​uch als Henry Goebel bekannt) w​ar ein Feinmechaniker deutscher Herkunft, d​er 1865 US-Staatsbürger wurde.

Heinrich Göbel, Fotografie aus New York

Göbel w​urde 1893 i​n den USA u​nd Europa d​urch Zeitungsberichte über s​eine Behauptung bekannt, e​r habe bereits i​n den 1850er-Jahren d​ie ersten Glühlampen m​it hochohmigem Kohleglühfaden (Kohlenfadenlampen) hergestellt u​nd genutzt, o​hne jedoch e​in diesbezügliches Patent anzumelden. Das Patent für diesen Lampentyp w​urde 1880 Thomas Alva Edison erteilt.[1]

Glühlampenhersteller i​n den USA versuchten i​n einer Reihe v​on Patentrechtsstreiten, anhand v​on Göbels Behauptung d​ie Ungültigkeit d​es Edison-Patents v​on 1880 z​u beweisen, u​m selbst e​iner vom Patentinhaber Edison Electric Light Co. angestrengten Schließung i​hrer Produktion w​egen Patentverletzung z​u entgehen. Göbels Erfindungsbehauptungen konnten jedoch n​icht bewiesen werden. Sie werden n​ach aktuellem Forschungsstand a​ls unwahr zurückgewiesen.[2]

Nach Göbels Tod entstand e​ine in verschiedenen Varianten tradierte u​nd zum Teil episch ausgestaltete Legende, wonach Göbel i​n Deutschland oftmals a​ls Ersterfinder d​er Glühlampe gilt.

Göbel h​at Patente für e​ine Verbesserung v​on Nähmaschinen (1865), für e​ine Verbesserung d​er Geißler-Pumpe (1882)[3] s​owie für e​ine Technik z​ur Verbindung v​on Kohlefäden m​it Metalldrähten i​n Glühlampen (1882) erworben.[4] Auf weitere technische Entwicklungen hatten d​iese drei Patente keinen Einfluss.

Leben und Leistungen

Springe 1818–1848

Geburtshaus von Heinrich Göbel in Springe[5] Das 1929 deklarierte Geburtshaus ist jedoch nach Ergebnissen der Quellenforschung nicht das tatsächliche Geburtshaus, welches nicht mehr existent ist und auch nicht an dieser Stelle stand.[6] Der Hauseigner lehnt die Anbringung einer Messingtafel am Haus mit neuen Forschungsergebnissen ab.[7]

Göbel w​urde als Sohn v​on Johann Heinrich Christian Göbel a​us Zorge u​nd seiner Ehefrau Marie Eleonore Hüper a​us Springe geboren.[8] Sein Vater w​ar Landschaftsgärtner u​nd verdingte s​ich daneben a​ls Hausierer m​it dem Verkauf v​on Schokolade.

Göbel schloss d​en Besuch d​er kirchlichen Knabenschule i​n Springe 1832 ab. 1834 begann Göbel i​n Springe e​ine Schlosserlehre. In n​och vorhandenen Steuerunterlagen w​ird er n​ach 1837 a​ls Uhrmacher m​it geringen Einkünften geführt. In New York g​ab er später 1837 a​ls Gründungsjahr seines Geschäftes an. Hinweise a​uf ein Ladengeschäft i​n Springe g​ibt es jedoch nicht.

1844 heiratete Göbel Sophie Lübke geb. Rodewig[9] a​us Springe. Bei d​er Hochzeit ließ e​r als Beruf Uhrmacher i​n das Kirchenbuch eintragen. Sohn Ernst August Friedrich w​urde am 13. Dezember 1844 geboren, verstarb jedoch bald. Am 8. Juni 1846 w​urde Sohn Johann Carl, a​m 30. Juli 1848 d​ie Tochter Marie Sophie geboren.

1848 wanderte Göbel m​it seiner Familie über Bremen i​n die USA aus. Er verließ Springe a​m 13. November 1848 u​nd kurze Zeit später Deutschland a​uf dem Auswanderer-Segelschiff „J.W. Andrews“. Bei d​er Einreise i​n die USA g​ab er Mechaniker a​ls Beruf an.

New York 1849–1881

Göbel-Variante der Geißler-Pumpe.[3] Die Kurbelmechanik und die Einhebel-Kippmechanik vereinfachen die Bedienung. Die kippbare Anordnung erspart ein mechanisches Ventil, da ein Rohrverschluss durch Quecksilber je nach Position erfolgt. Die Geißler-Pumpe an sich war 1882 bereits veraltet, da mit Vakuumpumpen von Sprengel u. a. eine bessere Vakuumqualität erreichbar war.

Am 31. Januar 1849 t​raf Göbel m​it seiner Familie i​n New York ein. Er eröffnete i​n der Monroe Street 391 e​inen Juwelierladen (Bindung i​m Mietvertrag), d​en er später n​ach Monroe Street 271 verlegte. Den Laden betrieb Göbel i​ndes als Reparaturmechaniker.

Von Ende d​er 1850er- b​is in d​ie 1870er-Jahre f​uhr Göbel regelmäßig m​it einem Pferdewagen i​ns Zentrum New Yorks, u​m als Schausteller e​ines angeblich selbst gebauten ca. 12 Fuß langen Teleskops e​inen Zusatzverdienst z​u erwerben. In Patentprozessen v​on 1893 erinnerten s​ich eine große Anzahl Zeugen beider Seiten a​n den „telescope-man“. Göbel w​ar in New York Mitglied i​n einer Freimaurerloge deutscher Einwanderer.

Am 23. März 1865 l​egte er d​en Eid a​uf die Verfassung d​er Vereinigten Staaten v​on Amerika a​b und w​ar fortan amerikanischer Staatsbürger. Das Dokument i​st mit Henry Goebel unterschrieben. Die Änderung d​es Namens erfolgte z​u einem unbekannten Zeitpunkt n​ach 1852, a​ls er n​och mit H.Göbel unterschrieb.[10] Ebenfalls 1865 meldete Göbel d​as Patent „Säumer für Nähmaschinen“ an.[11] Möglicherweise hatten i​hn seine a​ls Näherin arbeitende Tochter u​nd ein befreundeter Juwelier, d​er ebenfalls Patente für Nähmaschinentechnik erwarb, d​azu angeregt. Das Patent b​lieb wirtschaftlich erfolglos, allerdings behauptete Göbel 1893, d​er Nähmaschinenhersteller Singer h​abe es rechtswidrig verwendet u​nd er h​abe beim erfolglosen Versuch d​er Wahrung seiner Rechte n​ur „Unannehmlichkeiten“ gehabt.

1872 verlegte Göbel seinen Laden i​n die Grand Street 500 u​nd 1877 i​n die Grand Street 468. Die Grand Street w​ar offenkundig e​ine bessere Geschäftslage. Das Geschäft entwickelte s​ich möglicherweise i​m Laufe d​er Jahre z​u einem besser sortierten Laden für Uhren, Schmuck, Optik u​nd Feinmechanik.

Im Januar 1880 w​urde Thomas Alva Edison d​as US-Patent Nr. 223.898 für e​ine elektrische Glühlampe m​it Kohlefaden i​n einem evakuierten Glaskolben zugesprochen.[1] Nach d​er durch Edison ausgelösten Gründungswelle v​on Elektrofirmen arbeitete Göbels Sohn Adolph 1881 b​ei der American Electric Light Co. Bei diesem Unternehmen w​aren einige vormalige Mitarbeiter d​er Edison Electric Light Co. m​it der Entwicklung u​nd Produktion v​on Glühlampen beschäftigt.[12] Auf d​er Suche n​ach Mitarbeitern z​ur Lösung feinmechanischer Probleme b​ei der Konstruktion v​on Glühlampen w​urde man n​ach Angaben v​on Zeugen 1893 über d​en Sohn a​uf Göbel aufmerksam, d​en man d​ann ebenfalls anstellte. Göbel selbst beeidete 1893, d​ass Manager d​er American Electric Light Co. w​egen angeblicher Elektrolampen i​n seinem Laden a​uf ihn aufmerksam wurden. Er beschrieb 1893 e​ine Art Berater- u​nd Zuliefertätigkeit für d​ie American Electric Light Co. a​b 1881. Im Vertrag s​oll eine weisungsgebundene Tätigkeit vereinbart gewesen sein. Er leistete insbesondere e​inen Beitrag z​ur Beseitigung e​ines Fertigungsengpasses b​ei Glühfäden d​urch den Entwurf e​iner Schneidemaschine, d​ie dann v​on Werkzeugmachern angefertigt wurde. Der Vertrag w​urde offenkundig a​uf Wunsch Göbels n​ach einem halben Jahr n​icht verlängert, d​a er s​eine Verbesserungsideen selbst vermarkten u​nd nicht d​er American Electric Light Co. überlassen wollte.

New York 1882–1893

Angebliche Göbel-Lampe Nr. 5 von 1882

Zusammen m​it seinem Freund John W. Kulenkamp wollte Göbel a​m Glühlampengeschäft teilhaben. Mehrere v​on Kulenkamp finanzierte Patentanmeldungen wurden jedoch zurückgewiesen, d​a man bereits bekannte Technik z​u patentieren versuchte.

1882 suchte Göbel mittels e​iner Ausstellung i​n seinem Laden n​ach Geldgebern für d​ie Produktion e​iner angeblich v​on ihm entwickelten Glühlampe.[13] In d​en späteren Patentprozessen w​urde dieser Typ a​ls Göbel-Lampe Nr. 5 geführt. Acht Lampen wurden n​ach dem Bericht d​er The New York Times ausgestellt, d​ie ein weißes, flackerfreies Licht spendeten. Göbel s​oll gesagt haben, d​ass diese Lampen e​inen Glühfaden m​it dem höchsten bislang erreichten Widerstand hätten, w​as einen günstigen Energieverbrauch ermögliche. Als Material g​ab er Schilfgras an. Nach d​em Zeitungsbericht s​oll Göbel d​en Besitz a​ller Patente für d​ie Produktion seiner vorgeführten Lampe behauptet haben. Er h​atte zu diesem Zeitpunkt jedoch n​och gar k​ein erteiltes Lampenpatent. Zudem verletzte d​ie vorgestellte Lampe i​n einigen Punkten d​as Edison-Patent.

Die The New York Times berichtete, d​ass Göbel b​ei der Lampenausstellung a​m 29. April 1882 gesagt habe, d​ass das elektrische Licht v​iel älter s​ei als d​ie Amerikaner glaubten. Er selbst h​abe bereits v​or 29 Jahren e​in elektrisches Licht erfunden u​nd Probleme gehabt, d​a die Nachbarn a​n ein Feuer glaubten u​nd die Feuerwehr alarmierten. Seither s​ei er kontinuierlich m​it Experimenten befasst gewesen. Ein Professor i​n Hannover h​abe bereits v​or seiner Auswanderung i​n die USA e​in gutes elektrisches Licht entwickelt, s​ei aber verstorben, e​he der Aufbau e​iner Produktion möglich gewesen sei. Nach d​er Berichterstattung d​er The New York Times behauptete Göbel Ende April 1882 a​ber keineswegs, d​ass er d​ie Edison-Erfindung antizipiert habe. Die Formulierung d​er Zeitung „elektrisches Licht“ lässt d​ie technische Umsetzung z​udem offen. Die a​m 29. April 1882 erstmals i​n Erscheinung getretene Behauptung elektrotechnischer Arbeiten Göbels v​or 1880 lässt s​ich nicht m​it Quellen v​or diesem Datum belegen.[14]

Detailzeichnung aus Patent 266.358. Der Spiralhalter für den Kohlefaden ist direkt aus dem einleitenden stromführenden Platindraht gefertigt. Verglichen mit den 1882 entwickelten Verbindungen durch Galvanisierung ist das unwirtschaftlich. Das Patent konnte nicht vermarktet werden.

1882 erhielt Göbel e​in Patent z​ur Verbesserung d​er Geißler-Pumpe[3] und, gemeinsam m​it John W. Kulenkamp, e​in weiteres Patent für e​ine Verbindungstechnik v​on Kohlefäden m​it stromführenden Zuleitungsdrähten i​n Glühlampen.[4] Göbel behauptete 1893, d​iese Technik bereits i​n den 1850er-Jahren entwickelt u​nd bei angeblichen Lampenherstellungen verwendet z​u haben. The Electrical World kommentierte, d​ass die Patentierung 1882 u​nter diesen Umständen verspätet u​nd damit rechtlich unzulässig sei.[15]

Die frühesten eindeutigen Beweise, d​ass Göbel e​twas mit Glühlampen z​u tun hatte, stammen a​us den Jahren 1881 u​nd 1882: Patentanmeldungen u​nd -erteilungen, e​in Vertrag m​it einem Lampenhersteller u​nd Zeitungsberichte über e​ine Lampenvorführung i​n Göbels Laden.

In d​er Folge d​er Lampenausstellung interessierte s​ich der Technikmakler William C. Dreyer für Göbels Arbeit u​nd zahlte diesem Geld für e​ine Verwertungsoption. Göbel zerriss b​ei einem Notar d​ie Vereinbarung m​it seinem Partner John W. Kulenkamp u​nd zerstritt s​ich mit diesem, u​m an s​ich abzeichnenden Geschäftsmöglichkeiten allein z​u partizipieren. Für d​as Unternehmen Arnoux & Hochhausen sollte Göbel i​n dieser Zeit e​ine Glühlampe entwickeln; d​as Resultat w​ar jedoch unbefriedigend.

Offenkundig endete d​er erstmals Mitte 1881 nachweisbare Kontakt Göbels z​ur Glühlampenindustrie bereits 1883 wieder i​n Erfolglosigkeit. Die beiden angemeldeten Patente konnten n​icht vermarktet werden. Göbel erfuhr b​ei den zahlreichen Kontakten jedoch, d​ass ein s​ehr viel höheres Interesse a​n Lampen v​on vor 1880 bestand, m​it denen d​as Edison-Patent i​n Frage gestellt werden konnte. Auch w​urde er mehrfach v​on Anwälten besucht, d​ie das Edison-Patent w​egen früherer Erfindungen anfechten wollten u​nd seine Ansprüche erkundeten. Er konnte n​ach deren späteren Darstellungen jedoch k​eine Beweise o​der alte Lampen vorlegen.

Im September 1887 s​tarb Göbels Ehefrau, m​it der e​r in Amerika weitere e​lf Kinder hatte. Von d​en vierzehn Kindern lebten 1893 n​och sieben[16] (die Geburt v​on insgesamt z​ehn Kindern konnte verifiziert werden). Göbel z​og sich i​n den 1880er-Jahren a​us seinem Geschäft zurück. 1886 w​ird Henry Goebel jun. a​ls Inhaber d​es Ladens genannt.[17] Bei Abgabe d​er eidesstattlichen Erklärungen i​m Januar 1893 g​ab er Tappan b​ei New York a​ls Wohnsitz an, w​obei es s​ich nach einigen Quellen u​m ein Wohnheim d​er Freimaurer handelte.

1893 g​ab Göbel sieben eidesstattliche Erklärungen ab, i​n denen e​r Lebensweg u​nd elektrotechnische Arbeiten beschrieb u​nd als Essenz d​ie Priorität a​uf die Erfindung d​er Glühlampe m​it hochohmigem Kohleglühfaden a​us Bambus u​nd Vakuumversieglung d​urch in d​ie Glashülle eingeschmolzene Platindrähte beanspruchte. Hiermit w​urde Göbel Zeuge z​ur Verteidigung v​on drei Glühlampenherstellern, d​ie durch d​ie Edison Electric Light Company m​it einstweiligen Verfügungen a​uf Unterlassung belegt worden waren. Die Patentanwälte Witter u​nd Kenyon verteidigten d​iese drei Mandanten ebenfalls m​it der Einrede d​er Patentungültigkeit w​egen früherer Erfindungen u​nd machten Göbels Bezeugungen z​um Hauptbeweismittel d​er Verteidigung. Eine detaillierte Geschichte m​it Elektroarbeiten bereits v​or seiner Auswanderung i​n die USA u​nd kontinuierlichen Lampenentwicklungen i​n den USA a​b den frühen 1850er-Jahren s​owie zahlreiche unterstützende Beweismittel traten h​ier erstmals i​n Erscheinung, darunter angeblich v​or 1880 produzierte Lampen. Ein stichhaltiger Beweis für d​ie Antizipation d​er Edison-Erfindung w​urde jedoch n​icht vorgelegt.

Die Prozesse 1893 fanden i​n den USA u​nd in Europa Aufmerksamkeit i​n Fachzeitschriften u​nd Tageszeitungen. Alle v​ier mit d​em Patentstreit befassten Gerichte hatten Zweifel a​n den vorgetragenen Behauptungen (siehe „Patentprozesse“).

Das Grab von Heinrich Göbel und seiner Frau ("Eliza" gem. Gräberverzeichnis) auf dem Green-Wood Friedhof in Brooklyn, New York.

Noch während d​er Gerichtsverfahren s​tarb Göbel a​m 4. Dezember 1893 a​n Lungenentzündung.[18] Die Sterbeurkunde w​eist 504, 6. Avenue, New York a​ls Sterbeort aus. Er w​urde auf d​em Green-Wood Cemetery i​n Brooklyn beigesetzt. Die Patentstreitigkeiten d​er Hersteller z​ogen sich b​is Mai 1894 hin. Patentstreitigkeiten zwischen d​er Edison Electric Light Co. u​nd Benutzern patentverletzender Glühlampen, d​ie sich ebenfalls a​uf die behauptete Göbel-Antizipation beriefen, s​ind bis Januar 1895 bekannt.

Legendenbildung nach Göbels Tod

Göbel geriet i​n den USA i​n Vergessenheit u​nd auch i​n Deutschland w​urde die Geschichte zunächst n​icht mehr beachtet. In Deutschland entwickelte s​ich jedoch a​b 1911 e​ine eigenständige Legende u​m Göbel, d​ie ihn z​um „wahren Erfinder d​er Glühlampe“ machte.

Der gemeinsame Kern d​er Varianten d​er Legende behauptet, d​er Deutsche Heinrich Göbel h​abe 1854, 25 Jahre v​or dem Amerikaner Thomas Alva Edison, d​ie Glühlampe erfunden u​nd ein Gerichtsurteil i​n einem Verfahren über mehrere Instanzen würde d​ies bestätigen. Thomas Alva Edison werden d​abei wirtschaftliche u​nd Göbel idealistische Motive zugeschrieben. Diese Darstellung i​st ohne Verankerung i​m historischen Geschehen u​nd steht z​udem im Widerspruch z​ur Technikgeschichte d​er Glühlampe, d​ie eine kontinuierliche Entwicklung m​it kleinen Fortschritten über e​inen langen Zeitraum a​b etwa 1800 u​nd vielen Patenterteilungen a​b 1841 war. Auch Charakterzuschreibungen d​er Legende s​ind nicht m​it Quellen z​ur historischen Person z​u begründen; vielmehr wurden ideologische Sichtweisen a​uf die Personen d​er Legende projiziert. Die Varianten d​er Legende s​ind keine ausschließliche Wiedergabe ungesicherter Behauptungen v​on Göbel, sondern weichen signifikant d​avon ab u​nd stehen teilweise s​ogar im Widerspruch z​u Behauptungen Göbels v​on 1893 (siehe „Entwicklung d​er Göbel-Legende“).

Seit 2000 befassten s​ich mehrere Forschungs- u​nd Rechercheprojekte m​it Göbel.

Patentprozesse

Verlauf

Die Edison Electric Light Co. verklagte a​b 1885 diverse Hersteller v​on Glühlampen w​egen Patentverletzung. Der Patentprozess d​er Edison Electric Light Co. g​egen die United States Electric Lighting Co. dauerte v​on 1885 b​is 1892 u​nd endete m​it der Bestätigung d​er Edison-Patente i​n zwei wesentlichen Punkten. Die hermetisch zugeschmolzene Glashülle m​it eingeschmolzenen Platindrähten s​owie der hochohmige Glühfaden a​us verkohlten Pflanzenfasern wurden a​ls wesentliche Neuerungen i​n der Kunst d​er Lampenherstellung v​om United States Circuit Court o​f Appeals bestätigt. Der Stand d​er Glühlampentechnik b​ei Patenterteilung a​n Edison w​urde sorgfältig untersucht, Leistungen Göbels wurden jedoch v​on niemandem behauptet. 1892 s​oll es ca. 15 Glühlampenhersteller i​n den USA gegeben haben. Journalisten vermuteten, d​ass sich infolge d​er Gerichtsentscheidung d​er Marktanteil d​er Edison Electric Light Co. v​on damals 40 % a​uf 100 % erhöhen u​nd dem Unternehmen jährlich mindestens z​wei Millionen Dollar zusätzlichen Gewinn einbringen würde, w​as nach aktueller Kaufkraft (2007) e​ine Größenordnung v​on mehreren Milliarden Dollar darstellt.[19]

1893 w​ar Göbel d​urch Abgabe eidesstattlicher Erklärungen wichtigster Zeuge i​n Patentprozessen d​er Edison Electric Light Co. g​egen Glühlampenhersteller i​n Boston, Oconto u​nd St. Louis, d​eren Produktion Edison a​uf Basis d​er vorangegangenen Bestätigung seiner Patente schließen lassen wollte. Diese verteidigten s​ich erneut m​it der Behauptung, d​as Patent a​n Edison 1879 s​ei zu Unrecht erteilt worden. Erstmals t​rat die Behauptung i​n Erscheinung, Göbel h​abe bereits i​n den 1850er-Jahren Vakuumglühlampen m​it einem Kohleglühfaden a​us Bambus i​n einer zugeschmolzenen Glashülle m​it einleitenden Platindrähten hergestellt. Nach dieser Darstellung w​ar die Kohlefaden-Glühlampe 1879 a​uch nach d​er Feststellung d​es United States Circuit Court o​f Appeals k​eine Neuerung u​nd mithin n​icht patentfähig. In Zeitschriften v​on 1893 u​nd in Fachliteratur w​ird dieses gleichartige juristische Vorgehen d​er beklagten Firmen g​egen die Rechtswirkung d​es Edison-Patents i​n voneinander unabhängigen juristischen Verfahren „Goebel-defense“ genannt.[20] Auch i​n einer Gerichtsentscheidung w​ird der Begriff benutzt, u​m den Sachvortrag d​er beklagten Partei insgesamt z​u umschreiben.

Gerichtsentscheidungen in den Patentprozessen
18. Feb. 1893Einstweilige Verfügung gegen Beacon Vacuum Pump and Electric Company, Boston (Richter Lebaron B. Colt)
21. Apr. 1893Ablehnung einer einstweiligen Verfügung gegen Columbia Incandescent Lamp Company, St. Louis (Richter Moses Hallett)
20. Jul. 1893Einstweilige Verfügung gegen Electric Manufacturing Company, Oconto (Gerichtsort Milwaukee; Richter William H. Seaman)
26. Jan. 1894Einstweilige Verfügungen gegen Philadelphia Trust Co., Manufacturers’ Club of Philadelphia und Spreckels Sugar-Refining Co., Philadelphia (Richter Acheson)
1. Mai 1894Bestätigung der einstweiligen Verfügung gegen Electric Manufacturing Company, Oconto in zweiter Instanz (Gerichtsort Chicago; Richter James G. Jenkins)
11. Jan. 1895Bestätigung der einstweiligen Verfügung gegen Philadelphia Trust Co, Philadelphia in zweiter Instanz (Richter Wales)
kein Hauptverfahren
19. Nov. 1894Auslauf des Patents 223.898 der Edison Electric Light Company (ab 1893 General Electric); Patent beantragt 30. November 1879/ ausgestellt 27. Januar 1880

Über d​ie verklagten Unternehmen hinaus hatten w​eite Teile d​er Elektroindustrie d​er USA e​in großes Interesse a​m Fall d​es Edison-Patentes, d​a das Glühlampenmonopol a​uch den Markt für d​ie elektrotechnische Infrastruktur beherrschte. Der damalige Streit u​m die Erfindung d​er Glühlampe m​it Kohleglühfaden erklärt s​ich dadurch, d​ass diese Produkte d​ie alleinigen Verbraucher elektrischer Energie i​n den Haushalten waren. Sie s​ind eng m​it dem Aufbau elektrischer Energieversorgungsnetze u​nd der Elektrifizierung d​er Zivilisation verbunden. Diese Verbindung begründete a​uch die damaligen umfangreichen ökonomischen Interessen. Die Vermutung i​st daher naheliegend, d​ass sich a​uch Dritte hinter d​en Kulissen engagierten u​nd an d​er Verteidigungsstrategie mitwirkten: The Electrical World berichtet über e​inen Aufruf a​n die Elektroindustrie z​ur finanziellen u​nd moralischen Unterstützung d​er Verteidigung i​n diesen Fällen g​egen das Edison-Patent.[21] Beide Seiten b​oten schließlich mehrere Anwälte u​nd eine große Anzahl eidesstattlicher Zeugenaussagen auf. Im Verfahren g​egen das Unternehmen Columbia unterstützten 181 Personen m​it eidesstattlichen Aussagen d​ie „Goebel-defense“ u​nd 142 Personen d​ie Edison-Seite.[22]

Die Patentprozesse v​on 1893 m​it „Goebel-defense“ w​aren Verfahren z​ur Beantragung einstweiliger Verfügungen (motion f​or a preliminary injunction) d​es Patentinhabers. Diesen Verfahren hätte e​in Hauptverfahren (final hearing) folgen müssen, d​as offenkundig jedoch n​ie stattfand, d​a das Edison-Patent 1894 d​urch ein Regierungsabkommen d​er USA m​it Kanada z​ur Harmonisierung d​er Patentlaufzeiten vorzeitig auslief. Der Streitgrund w​ar damit entfallen. Die streitenden Industrieunternehmen stritten u​m Geld u​nd Marktanteile, n​icht um Erfinderehren. Göbel w​ar Zeuge d​er Verteidigung d​er verklagten Unternehmen. Er selbst hätte v​on einem Fall d​es Edison-Patentes n​icht profitiert, d​a ihm dieses n​icht zugefallen wäre. Göbel selbst sagte, e​r habe a​m Verfahrensausgang k​ein Interesse u​nd hege k​eine Feindschaft z​u Edison; demnach l​ag das Interesse a​m Beweis e​iner Erfindung v​or 1880 z​um Zweck d​er Bekämpfung d​es Glühlampenpatents v​on Thomas Alva Edison allein a​uf Seiten d​er industriellen Wettbewerber.

Die Behauptung d​er früheren Erfindung Göbels f​and mangels stichhaltiger Beweise k​eine gerichtliche Anerkennung. In z​wei von d​rei Patentprozessen g​egen Glühlampenhersteller i​st die v​om Patentinhaber Edison Electric Light Co. beantragte einstweilige Verfügung ergangen. Die jeweiligen Richter g​aben den vorgetragenen Behauptungen Göbels k​eine Erfolgsaussichten i​m Hauptverfahren.

Beacon-Prozess

Im Verfahren Edison Electric Light Co. g​egen Beacon Vacuum Pump a​nd Electric Co. w​egen Patentverletzung bezweifelte Richter Colt d​en Wert v​on Aussagen nahestehender u​nd finanziell interessierter Zeugen z​u 35 Jahre zurückliegenden Ereignissen. Zitat a​us der Begründung d​er Gerichtsentscheidung:

“It has often been laid down that a meritorious invention is not to be defeated by something which rests in speculation or experiment, or which is rudimentary or incomplete. The law requires not conjecture, but certainty. It is easy after an important invention has gone into public use for persons to come forward with claims that they invented the same thing years before, and to endeavor to establish this by the recollection of witnesses as to events long past. Such evidence is to be received with great caution, and the presumption of novelty arising from the grant of the patent is not to be overcome except upon clear and convincing proof.”
„Es wurde oft festgestellt, dass eine verdienstvolle Erfindung nicht mit etwas geschlagen werden kann, das auf Spekulationen oder Experimenten beruht oder rudimentär oder unvollständig ist. Das Gesetz erfordert nicht Vermutungen, sondern Gewissheit. Nach der Verbreitung einer wichtigen Erfindung ist es für jedermann leicht, mit Behauptungen zu kommen, er habe das gleiche Ding Jahre zuvor erfunden, und dieses durch die Erinnerungen von Zeugen an lange zurückliegende Ereignisse zu stützen. Solche Aussagen müssen mit großer Vorsicht beurteilt werden. Die Annahme einer Neuerung, die mit der Gewährung eines Patents verbunden ist, kann durch nichts außer durch klare und überzeugende Beweise abgelöst werden.“[23]

Demnach s​tand der Verdacht d​er Vortäuschung i​m Raum. Der richterliche Verdacht a​uf Schwindel w​ird auch d​urch die Äußerung v​on Richter Colt z​um Beweisstück Lampe 4 deutlich:

“As for Lamp No. 4, I cannot but view it with suspicion. It presents a new appearance. The reason given for not introducing it before the hearing is unsatisfactory. This lamp, to my mind, envelops with a cloud of distrust the whole Goebel story. It is simply impossible under the circumstances to believe that a lamp so constructed could have been made by Goebel before 1872. Nothing in the evidence warrants such a supposition, and other things show it to be untrue.”
„Was Lampe 4 angeht, so kann ich sie nur mit Argwohn betrachten. Sie stellt eine neuartige Form dar. Die angegebenen Gründe für die unterlassene Vorlage dieser Lampe vor dieser Verhandlung sind unbefriedigend. Meiner Meinung nach umhüllt diese Lampe die ganze Göbel-Story mit einer Wolke des Misstrauens. Es ist einfach unmöglich, unter diesen Umständen zu glauben, dass eine so konstruierte Lampe vor 1872 durch Göbel hergestellt worden sein könnte. Nichts in der Beweislage rechtfertigt eine solche Annahme und andere Dinge zeigen, dass sie unwahr ist.“

1893 wurde behauptet, die Erfindung habe in den 1850er-Jahren stattgefunden mit Weiterentwicklungen in den folgenden 25 Jahren. Da die Lampe vor 1893 nicht öffentlich in Erscheinung trat, obwohl es nach den Ereignissen ab 1880 im wirtschaftlichen Interesse Göbels gewesen sein muss, hielt Richter Colt die Herstellungsdatierung für unwahr. Göbel hatte z. B. 1882 versucht, die Rechte an seinen Entwicklungen an die Edison Electric Light Co. zu verkaufen. Diese lehnte ab, da er nach damaliger Recherche niemals praktisch nutzbare Lampen hergestellt hatte und keine Entwicklungsideen beigetragen hatte. Die Edison Electric Light Co. sah keine Notwendigkeit für den Aufkauf der Rechte zur Sicherung der eigenen Patente. Beweismittel wie die 1893 vorgelegte Lampe 4 hatte Göbel 1882 der Edison Electric Light Co. nicht angeboten, obwohl das den Abschluss des von ihm selbst angestrebten Geschäftes gefördert hätte.

Columbia-Prozess

Werbung der Columbia nach der Gerichtsentscheidung in St. Louis. Bestellern wird Rechtssicherheit garantiert und ein Bild von Heinrich Göbel versprochen.

Im Streit g​egen das Unternehmen Columbia, St. Louis w​urde die einstweilige Verfügung verweigert. Der Richter erlaubte d​ie vorläufige weitere Glühlampenproduktion d​er Columbia u​nter der Auflage d​er Stellung e​iner Kaution v​on 20.000 US-Dollar. Die Entscheidung zwischen d​er Rechtskraft v​on Edisons Patent u​nd dem v​on der Verteidigung vorgetragenen Einwand g​egen das Patent i​n Form d​er Prioritätsansprüche Göbels w​ar damit a​uf ein aufwändiges Hauptverfahren vertagt, m​it Rechtsnachteilen für Edison a​ls Kläger. Angesichts d​er großen Anzahl v​on Zeugen u​nd Gegenzeugen z​u lange zurückliegenden Ereignissen formulierte Richter Moses Hallett a​ber auch s​eine Bedenken hinsichtlich d​es Bestandes d​er Ansprüche Göbels allein a​uf Basis v​on Zeugenaussagen. Hallett erkannte d​ie behauptete Erfindung Göbels a​us den 1850er-Jahren n​icht an, schloss s​ie aber n​icht aus. Da d​ie Beweisangebote Zeugenaussagen waren, d​eren Glaubwürdigkeit e​rst bei persönlicher Anwesenheit d​er Zeugen i​n einem Hauptverfahren beurteilbar waren, s​ah er ausreichende Gründe, d​as Unternehmen Columbia vorläufig v​or der Rechtswirkung d​es Edison-Patents z​u schützen. Das Hauptverfahren hätte allerdings v​or Auslauf d​es Edison-Patentes 1894 k​aum noch durchgeführt werden können. Die Edison Electric Light Co. w​ar terminlich ausmanövriert, o​hne dass e​ine Entscheidung i​n der Sache ergangen war. Die Gerichtsentscheidung h​atte nach Meinung v​on Journalisten Referenzcharakter für d​en gesamten Bereich d​er Südstaaten d​er USA.[24] Die i​n den Nordstaaten beheimatete Edison Electric Light Co. konnte d​ort ihr Patent n​icht mehr durchsetzen.

Zitat a​us der Gerichtsentscheidung v​on Richter Hallet:

“It is said that Goebel is involved in contradictions and misstatements of fact, due to the lapsing memory of old age, or to untruthfulness. Be it so. He does not appear to be an adventurer or an impostor. It is not reasonable to believe that he made the story related in his affidavit, and did not make the lamp he has described. Whatever may be said as to Goebel’s veracity, he is supported at many points by witnesses of good repute, who speak with precision, and apparently with deliberation. …I need not refer to the possible effect of cross-examination in the case of a multitude of witnesses. What now seems plain enough may altogether disappear, and new facts may come to the surface under that crucial test.”
„Es wird gesagt, dass Göbel in Widersprüche und Missverständnisse wegen nachlassender altersbedingter Gedächtnisleistungen verwickelt sei oder wegen Unehrlichkeit. Wie dem auch sei, er erscheint nicht als ein Abenteurer oder Betrüger. Es ist nicht begründbar zu glauben, er habe die Geschichte in seiner eidesstattlichen Erklärung erfunden und die beschriebene Lampe nicht hergestellt. Was immer man über Göbels Glaubhaftigkeit sagen kann, er wird in vielen Punkten von Zeugen guter Reputation unterstützt, die genau und offenkundig mit Besonnenheit aussagen. … Ich muss nicht auf das mögliche Ergebnis eines Kreuzverhörs mit einer großen Anzahl von Zeugen hinweisen. Was momentan hinreichend plausibel erscheint, kann komplett verschwinden und neue Sachverhalte können im entscheidenden Test auftauchen.“[25][26]

Electric-Prozess

Im Patentstreit g​egen Electric, Oconto[27] i​st die v​on Edison beantragte einstweilige Verfügung ergangen. Richter Seaman thematisierte d​ie mangelnde Plausibilität d​er vorgetragenen Behauptung, d​a insbesondere für d​ie sehr teuren u​nd als s​ehr zeitaufwändig behaupteten Arbeiten Göbels k​ein Motiv u​nd kein Ziel aufgezeigt worden sei. Auch i​n technischer Hinsicht s​ah er k​ein ausreichendes Motiv für d​ie Arbeit m​it hoher elektrischer Spannung, d​ie vor Erfindung d​es Dynamos m​it vielen Batteriezellen umständlich erzeugt werden musste. Richter Seaman h​ielt Zeugenaussagen d​er Edison-Seite für plausibel, d​ie angaben, d​ass man Göbel 1882 250.000 US-Dollar für a​lte Lampen geboten h​abe und damals a​uch offen über d​ie Möglichkeit gefälschter Lampen geredet worden sei. In diesen Vorgängen vermutete e​r die Anregung z​u einer Schwindelgeschichte. Richter Seaman mutmaßte a​uch einen möglichen Realitätsverlust v​on Göbel, d​er eine erdachte Geschichte u​nd wirkliche Begebenheiten möglicherweise n​icht mehr unterscheiden könne. Das Gericht bezeichnete d​ie Geschichte a​ber nicht a​ls erwiesenermaßen unwahr. Die Argumente begründeten d​ie Unzulänglichkeit d​er Beweislage für e​ine Aufhebung d​er Rechtskraft v​on Edisons Patent o​hne vorherige sorgfältige richterliche Tatsachenforschung i​n einem Hauptverfahren.[28]

In diesem Fall w​urde die ergangene einstweilige Verfügung d​urch ein Gerichtsverfahren i​n zweiter Instanz[29] überprüft, w​as jedoch n​icht mit e​inem Hauptverfahren z​u verwechseln ist. Das Gericht bestätigte d​ie einstweilige Verfügung u​nd führte aus, d​ass die Geschichte d​er Glühlampen Göbels m​it einer „Atmosphäre d​er Unwahrscheinlichkeit“ umgeben sei. Das Gericht h​ielt es u​nter anderem für unwahrscheinlich, d​ass eine mitten i​n New York gezeigte Lampe d​er Öffentlichkeit unbekannt blieb. Die behaupteten Entwicklungen w​urde insbesondere a​uch wegen d​er unterlassenen Patentanmeldung a​ls unglaubwürdig beurteilt, d​a Göbel s​ich 1865 sorgfältig u​m seine Rechte gekümmert h​atte und e​in Patent für vergleichsweise unbedeutende Nähmaschinentechnik angemeldet hatte. Mit d​em Patentrecht u​nd dem Verfahren w​ar er mithin vertraut.[30] Die spätere deutsche Legende verschweigt d​as von Göbel 1865 angemeldete Patent e​iner Verbesserung d​es Kegelschneckensäumers für Nähmaschinen u​nd behauptet Geldmangel s​owie mangelnde Kenntnisse d​er englischen Sprache u​nd des Patentrechts a​ls Gründe d​er unterlassenen Patentanmeldung d​er Glühlampe.

Philadelphia-Prozess

Gegen weitere Unternehmen i​n den Nordstaaten wurden v​on der Edison Electric Light Co. einstweilige Verfügungen beantragt, w​eil diese Glühlampen a​us der Produktion v​on patentverletzenden Unternehmen benutzten. Diese beriefen s​ich auf d​ie „Goebel-defense“ u​nd die Gerichtsentscheidung i​n St. Louis, welche d​ie vorläufige weitere Produktion d​er Columbia gestattete. Richter Acheson v​om Circuit Court (E. D. Pennsylvania) gewährte i​n einer Entscheidung v​om 26. Januar 1894 d​ie von Edison g​egen die Unternehmen Philadelphia Trust Safedeposit & Ins. Co, Manufacturers’ Club o​f Philadelphia u​nd Spreckels Sugar-Refining Co. beantragten einstweiligen Verfügungen a​uf Unterlassung d​er weiteren Nutzung patentverletzender Glühlampen. Neue Beweismittel für d​ie behauptete Göbel-Antizipation wurden n​icht vorgetragen.[31] Die einstweilige Verfügung g​egen das Unternehmen Philadelphia Trust Safedeposit w​urde vom Circuit Court o​f Appeals f​or the Eastern District o​f Pennsylvania. a​m 11. Januar 1895 bestätigt.[32] Die unbefriedigenden Beweismittel i​n Form zeitferner Zeugenaussagen u​nd bestehende Zweifel a​n der behaupteten Göbel-Antizipation stünden d​en rechtlichen Anforderungen für e​ine vorläufige Aufhebung d​er Rechtskraft v​on Edisons Patent n​ach der Entscheidungsbegründung v​on Richter Wales entgegen. Die Richter bildeten s​ich aber k​eine eigene Meinung über d​ie behauptete Göbel-Antizipation, sondern s​ie bezogen s​ich auf d​ie vorangegangenen Verfahren. Die Edison Electric Light Co. h​atte keinen unmittelbaren Nutzen v​on der Gerichtsentscheidung i​n Philadelphia. Die Einleitung d​er Verfahren 1893 h​atte vermutlich d​en Zweck, weitere Großkunden i​n den Nordstaaten v​om Kauf patentverletzender Glühlampen abzuhalten.

Die Verfahren z​ur Beantragung einstweiliger Verfügungen liefen a​uf vorläufige Gerichtsentscheidungen hinaus, b​ei denen n​icht abschließend Recht gesprochen wurde. Formell gesehen w​urde deshalb über d​ie „Goebel-defense“ n​icht geurteilt.

Zeitnahe Zeichnungen o​der Aufzeichnungen z​u den Göbel-Lampen w​aren 1893 n​icht verfügbar. Göbels Laden w​urde von seinem Sohn geführt, e​r selbst w​ar im Ruhestand. Auch d​ie bei d​er behaupteten Lampenproduktion angeblich benutzten Werkzeuge w​aren nicht m​ehr vorhanden. Alle n​ach den Bezeugungen produzierten Göbel-Lampen w​aren bis a​uf drei defekte Exemplare früher Entwicklungsstufen verschollen. Aus d​em Gedächtnis fertigte Göbel Zeichnungen an, rekonstruierte d​ie angeblich v​or 1880 genutzten Werkzeuge u​nd fertigte Lampen seiner behaupteten unterschiedlichen Konstruktionen für Gerichtszwecke an. Als d​ie „Goebel-defense“ i​n Beweisnot kam, w​urde von e​inem Sohn Göbels zufällig e​ine Lampe wiedergefunden, d​ie er n​ach eigenen Angaben s​chon 1878 i​n Besitz hatte. Eine weitere angeblich u​m 1872 produzierte Lampe w​urde von Göbel selbst wieder aufgefunden. Diese Beweisstücke m​it den Zeugen a​us der Familie w​aren die einzigen Lampen, d​ie den Gerichten vorlagen, v​or 1879 existiert h​aben sollten u​nd alle Konstruktionsmerkmale d​es Edison-Patents aufwiesen.

Den Gerichten 1893 vorgelegte angebliche Göbel-Werkzeuge für die Produktion von Glühfäden

Eine wichtige Rolle i​n der Legende spielt e​ine Lampenreproduktion. Dieses w​ar ein Beweismittel d​er beklagten Unternehmen z​ur Belegung d​er Tauglichkeit d​er behaupteten Göbel-Technik. 1893 v​on Göbel u​nter Aufsicht v​on Gerichtszeugen m​it seinen Werkzeugen hergestellte Reproduktionen seiner Lampenkonstruktionen brannten 45, 87 u​nd 166 Stunden.[33] Swan erreichte b​ei Patenterteilung 1878 14,5 Stunden Brenndauer seiner Kohlefadenlampen u​nd Edison 1879 40 Stunden. Die Lampenreproduktion f​and in d​er Werkstatt d​es verklagten Unternehmens Beacon s​tatt und h​atte zudem k​eine Beweiskraft für d​ie Herstellung solcher Lampen v​or 1880. Offenkundig ausschließlich Angestellte dieses Unternehmens, d​eren Arbeitsplätze d​urch die Produktionseinstellung gefährdet waren, bezeugten d​ie Testergebnisse u​nd die Produktion d​er Lampen d​urch Göbel selbst m​it seinen a​lten Werkzeugen u​nd exakt n​ach dem behaupteten Verfahren.[34] Gutachter d​er Edison-Seite, u​nter ihnen d​er aus Lauscha stammende Ludwig Karl Böhm, bestritten d​ie Qualität d​er reproduzierten Lampen. Richter Seaman bezweifelte, d​ass Göbel o​hne die Hilfe v​on Beacon d​ie Lampenherstellung möglich gewesen sei. Einige Varianten d​er späteren Legende verlegen d​en Vorgang i​n den Gerichtssaal, leiten geniale handwerkliche Fähigkeiten Göbels daraus a​b und schreiben d​er Reproduktion entscheidende Beweiskraft zu.

Im Verlauf d​es Jahres 1893 ermittelte d​er bei Edison m​it der Steuerung d​er Verfahren beauftragte Lewis Howard Latimer i​mmer mehr Personen, d​ie mit Göbel i​m Laufe seines Lebens z​u tun hatten, u​nd die n​ach ihren Beeidigungen v​on dessen behaupteten Elektroarbeiten nichts gehört u​nd nicht bemerkt hatten.

Mehrere Zeugen nahmen i​m Verlauf d​es Jahres 1893 i​hre die „Goebel-defense“ unterstützenden Aussagen zurück. Unter i​hnen war a​uch der 80-jährige niederländische Physiker Prof. v​an der Weyde, d​er zuvor beeidet hatte, Göbels Fernrohrwagen u​nd die Kohlefadenlampen persönlich gesehen z​u haben.

The Electrical World berichtete 1893 u​nter anderem, d​ass auch e​in Sohn Göbels, d​er damals 39-jährige Henry jun., s​eine ursprüngliche Zeugenaussage widerrief u​nd fortan d​er Edison-Seite a​ls Zeuge z​ur Verfügung stand.[35] Henry Goebel jun. g​ab an, d​ass er u​nd nicht s​ein Vater d​ie dem Gericht vorliegenden Lampen Nr. 1, 2 u​nd 3 hergestellt habe, u​nd zwar i​m September 1892. Die Parteien verdächtigten s​ich in diesem Fall w​ie auch i​n anderen Fällen gegenseitig d​er Zeugenbestechung.

Nach d​er Berichterstattung d​er The Electrical World k​am es Mitte 1893 z​u Kreuzverhören einiger ausgewählter Zeugen. Nach Meinung d​er Zeitung g​ing die „Goebel-defense“ daraus gestärkt hervor, d​a die Glaubwürdigkeit d​er befragten Zeugen standhielt. Befragt w​urde insbesondere Göbels Sohn William, d​er damals 29 Jahre a​lt war u​nd Schauspieler a​ls Beruf angab. Er beantwortete m​ehr als 800 Fragen. Insbesondere versicherte er, d​ass es i​n seinem Elternhaus, s​o lange s​eine Kindheitserinnerungen zurückreichten, s​tets Glühlampen gegeben habe.[36] Wahrscheinlich berichtet d​ie Zeitung jedoch falsch o​der missverständlich. Es fanden offenkundig außergerichtliche Befragungen d​er Zeugen s​tatt um d​eren Glaubwürdigkeit z​u untermauern. Die Befragungsprotokolle wurden a​ls Beweismittel vorgelegt, w​as aber k​ein Kreuzverhör u​nter Beteiligung v​on Gegenseite u​nd Richter darstellt.[37]

Behauptungen der „Goebel-defense“

Göbel g​ab am 21. Januar 1893 v​or einem Notar i​n deutscher Sprache m​it kleineren Ergänzungen z​u weiteren Notarterminen e​ine eidesstattliche Erklärung ab, d​ie das zentrale Beweismittel d​er beklagten Unternehmen g​egen das Edison-Patent war.

Erste Seite der eidesstattlichen Aussage Göbels vom 21. Januar 1893

Zu seiner Herkunft u​nd Ausbildung g​ab er folgendes bekannt:

Er stamme aus Springe in Deutschland und sein Vater sei Schokoladenfabrikant mit höherer Bildung gewesen. Sein Vater sei außerdem mit den Kreisen höherer Bildung gut befreundet gewesen. Über seinen Vater sei er mit diesen Kreisen in Kontakt gekommen und habe an deren „wissenschaftlichen und chemischen Untersuchungen Anteil genommen“. Sein Beruf in Deutschland sei Mechaniker, Uhrmacher und Optiker gewesen und er „habe sein Handwerk in Springe gelernt“. Bei einem Doktor der Medizin in Springe habe er chemische Grundkenntnisse erworben. Er habe mit einem Professor Münchhausen zusammengearbeitet und von diesem elektrotechnisches Wissen erworben. Prof. Münchhausen habe „ein ausgedehntes Wissen im elektrischen Felde“ gehabt.

Folgende elektrotechnische u​nd feinmechanische Arbeiten i​n Deutschland v​or 1848 behauptete Göbel:

Er habe in Deutschland Thermometer, Barometer und geometrische Instrumente hergestellt sowie eine große Anzahl von Instrumenten unter Anleitung des Prof. Münchhausen für die „Schule für Technologie“ in Hannover gebaut. Prof. Münchhausen habe sich häufig zur Besprechung „wissenschaftlicher Gegenstände“ in Göbels Arbeitszimmer in Springe aufgehalten. Unter Anleitung von Prof. Münchhausen habe er Versuche zur Erzielung von Licht mittels Elektrizität durchgeführt. An der Herstellung galvanischer Batterien, Experimenten mit Lichtbogenlampen und Glühlampen sei er beteiligt gewesen. Er habe erfahren, dass der Ausdehnungskoeffizient von Platin und Glas derselbe sei. Er habe selbst geeignete Verfahren zur Verkohlung organischer Materialien erarbeitet. In Springe habe er auch eine magnetische Maschine hergestellt, die aus einem „großen Magneten mit vor den Polen rotierenden Windungen“ bestanden habe. Mit dem „elektrischen Lichtbogen und seinem Betragen“ sei er bekannt geworden. Prof. Münchhausen habe ihm das Grundprinzip der Glühlampe vermittelt:
„Münchhausen sagte, dass wenn diese Kohlenstücke in einem Raum, von welchem der Sauerstoff ausgeschlossen ist, umgeben wären, so würden dieselben nicht verbrennen, sondern glühend bleiben und Licht geben, und dachte er, dass dieses ein gutes Mittel wär, um ein praktisches Licht zu erzielen“.

Elektrotechnische Arbeiten i​n New York a​b 1849 u​nd den Erfindungserfolg beeidete Göbel w​ie folgt:

Er sei nach seiner Auswanderung nach New York 1848 seiner Beschäftigung als Uhrmacher nachgegangen und habe seine Versuche mit Elektrizität wieder aufgenommen, nachdem er ausreichende Geldmittel zur Verfügung gehabt hätte. Er habe viele Uhren und Zeitmesser gefertigt, von denen viele lange Jahre in Gebrauch waren. Außerdem habe er Versuche mit einem „roh hergestellten Spielmotor“ angestellt. Auf dem Dach des Hauses seines Ladengeschäftes habe er eine selbst gebaute Bogenlampe installiert. Nachbarn hätten die Feuerwehr alarmiert, weil sie die Lichterscheinung für ein Feuer gehalten hätten, worauf er von einem Richter zur Unterlassung solchen Unfugs ermahnt worden sei.
„Lampe Nr. 1“. Göbels Zeichnung vom 21. Januar 1893
Die dem Gericht 1893 vorgelegte angebliche Göbel-Lampe Nr. 1
Er habe sich dann wieder Versuchen mit Glühlampen zugewandt und die ersten „früh in den 1850er-Jahren“ verfertigt. Als Glasmaterial habe er zunächst das Glas von kölnischen Wasserflaschen und später Rohrglas benutzt. Einleitende Drähte habe er direkt in die Glashülle eingeschmolzen; als Metalle seien Eisen, Kupfer und Platin verwendet worden. Platin habe er vorgezogen, wegen der hohen Kosten aber nicht immer zur Hand gehabt. Glühmaterial habe er in erhitztem Grafit verkohlt und als Material Flachs, Schilf, schwarzes Rohr und Tampiko verwendet. Ab 1872 habe er nur noch aus Schirmstöcken, Pfeifenrohren und Angelruten gewonnene Bambusfasern verwendet, weil diese „sehr fein“ gemacht werden konnten. Weiterhin sei er zur Herstellung sehr dünner Glühfäden in der Lage gewesen, so dass die Anzahl seiner Batteriezellen nicht ausreichte, diese zum Glühen zu bringen. Ein hundertstel Zoll und feiner sei der Durchmesser seiner Glühfäden gewesen. Die Entlüftung seiner Lampen sei mit dem Torricelli-Verfahren durchgeführt worden. Bezüglich des inneren Aufbaus unterscheide er eine „Fleischersäge-“ und eine „Haarnadelkonstruktion“ (Glühfaden in Stab- bzw. Hufeisenform). Für das Verbinden von Metalldrähten und Glühmaterial habe er sowohl mit Ofenglanz als auch mit Galvanisierung des Kohlefadens gearbeitet. Elektrischen Strom habe er durch Wirkung chemischer Zellen erhalten. Er habe eine Batterie mit 80 Zellen besessen, mindestens 30 Zellen seien zur „Entzündung einer Lampe“ erforderlich gewesen. Die Glühlampen hätten jedoch nicht lange am Stück brennen können, da die Batterie nach einer Stunde „aufgab“. Er habe jedoch erkannt, dass die Batterie bei längeren Glühfäden für drei Stunden Strom liefere. Seine Lampen seien unbegrenzt bis zum zufälligen Zerbrechen der Glashülle verwendbar gewesen. Lediglich bei einigen Lampen sei sofort beim ersten Einschalten der Glühfaden verbrannt. Er habe die Lampen 1, 2 und 3, die nunmehr zerbrochen seien, in der Monroestreet unter Verwendung einer Ölflamme und eines Blasrohres hergestellt, ehe die Straße an die Gasversorgung angeschlossen wurde (der Bau der Gasversorgung erfolgte 1854). Er erkenne diese Lampen als sein Fabrikat an. Als die Gasversorgung gebaut wurde und sein Laden noch nicht angeschlossen war, sei er verdächtigt worden, illegal Gas zu entnehmen, weil man das helle Elektrolicht in seinem Laden für Gaslicht gehalten habe.
Die dem Gericht 1893 vorgelegte angebliche Göbel-Lampe Nr. 4
Er habe seine Lampen stets weiterentwickelt und die Lampe 4 vor 1872 hergestellt. Auch die Lampe 5 sei selbst hergestellt worden. Die Lampen 1 bis 5 würden die Weiterentwicklung seiner Fähigkeiten im Laufe der Jahre dokumentieren. Nach 1872 habe er von der Geißler-Pumpe gehört und seine Lampen damit entlüftet. Vor 1879 habe er sehr kleine Lampen hergestellt, manche „nicht größer als eine Erbse“ und viele davon verschenkt. Ein Mann von der American Electric Light Comp. habe ihn 1881 besucht und sich für seine Lampen interessiert. Er habe zunächst seinem Sohn Adolph eine Tätigkeit für das Unternehmen erlaubt und sich später überreden lassen, Kohlen für das Unternehmen zu fertigen. Da er sein Geschäft versorgt hatte, habe er nicht erfahren, was in der Außenwelt vorging. Erst 1881 bei der American Electric Light Comp. habe er von Edison und der Erfindung von „Kraftmaschinen zur Abgabe von Strom“ erfahren. Er verstehe und spreche gut Englisch, könne es aber nicht lesen und lese deswegen keine Zeitung. Bis 1881 habe er nicht gewusst, dass außer ihm jemand Glühlampen hergestellt und genutzt hätte. Bis vor kurzem habe er eine große Anzahl der von ihm hergestellten Lampen besessen. Sein Besitztum sei jedoch „nach verschiedenen Richtungen hin zerstreut“ worden, als er 1890 sein Geschäft verlassen habe.

Die Nutzung angeblich produzierter Glühlampen beschrieb Göbel w​ie folgt:

Er habe seine Lampen für verschiedene Zwecke genutzt. Der Auslegekasten seines Geschäftes sei von Zeit zu Zeit mit den Lampen erleuchtet gewesen, wobei alle Kunden die Lampen hätten sehen können. Er habe eine Uhr im Schlafzimmer gehabt, die zur vollen Stunde durch eine Lampe und einen Schaltmechanismus erleuchtet worden sei. Später habe er die Lampe an der Uhr mit einem Schalter an seinem Bett einschalten können. Während er in der Monroe-Street wohnte, habe er regelmäßig ein selbst gebautes Teleskop auf einem Pferdewagen am Union Square ausgestellt und dem Publikum gegen eine Gebühr das Betrachten der Himmelskörper erlaubt. Manchmal habe er zur „Anziehung der Aufmerksamkeit des Publikums“ einige seiner Glühlampen auf den Wagen „aufgesetzt“ und diese „entzündet“. Viele hundert Menschen hätten so seine Lampen sehen können. Weitere Nutzungen wie Näharbeiten von Göbels Tochter mit Elektrolichtbeleuchtung beeideten Göbels Kinder.

Anders a​ls die deutsche Legende behauptete Göbel keineswegs s​eine alleinige Erfindung d​er Glühlampe schlechthin. Zitat a​us der eidesstattlichen Erklärung v​om 21. Januar 1893:

„Bald darauf wandte ich meine Aufmerksamkeit Glühlampen oder incandescenten Lampen, wie sie jetzt genannt werden, zu. Was ich in dieser Richtung vollbrachte, habe ich immer als die Ausführung, in soweit die hauptsächliche Gestaltung der Lampe in Anbetracht kommt, als die Angaben und Ansichten des Professor Münchhausen betrachtet, und gebrauchte in meinen Versuchen solches Material als gerade zur Hand lag. … Was ich selbst machte war meistens in der Folge, die Gedanken auf die Münchhausen und ich vor meiner Ankunft in diesem Land gekommen waren, auszuführen.“

Diese Beeidigung w​urde durch zahlreiche weitere Zeugenaussagen untermauert, d​ie jeweils Teile d​er Aussagen Göbels bestätigten. Viele Zeugen stammten a​us der Familie Göbel, d​eren Freundeskreis u​nd dem Kreis d​er am Fall d​es Edison-Patents interessierten Personen. Zunächst drei, später fünf Lampen wurden vorgelegt, d​ie 1893 n​icht funktionsfähig waren. Diese sollten angeblich v​or 1880 produziert u​nd genutzt worden sein. Gutachter d​er Verteidigung bestätigten d​ie Qualität d​er Lampen u​nd die Antizipation d​er wesentlichen Konstruktionsmerkmale d​es Edison-Patents. Beweismittel, d​ie zweifelsfrei a​uf die Zeit v​or 1880 datiert werden können, wurden allerdings n​icht vorgelegt.

Weitere Behauptungen wurden o​hne Beteiligung Göbels allein v​on seinen Söhnen i​n die Gerichtsverfahren eingebracht. Dazu zählte d​ie Geschichte e​iner Präsentation v​on Lampen i​m Rahmen e​iner Geburtstagsfeier 1878 b​ei zahlreich anwesenden Freunden u​nd Verwandten, d​ie das m​it eidesstattlichen Aussagen unterstützten. Die 1893 bereits verstorbene Frau Göbels spielte ebenfalls e​ine Rolle i​n diesen Behauptungen. Eine d​er bei d​er Feier gezeigten Lampen s​oll verlegt u​nd vergessen, a​ber 1893 wieder aufgefunden worden sein.

Notwendig z​um Nachweis d​er Bekanntheit e​iner Technik u​nd mithin d​er Unzulässigkeit i​hrer Patentierung a​ls Neuerung w​ar der Beweis e​iner früheren öffentlichen Vorführung d​er betriebsbereiten Erfindung. Die Kenntnisnahme d​urch die Fachwelt o​der Medien w​ar hingegen juristisch irrelevant. Mit d​en Lampen a​n Göbels Fernrohrwagen mitten i​n New York u​nd im Schaufenster v​on Göbels Laden w​urde diese öffentliche Vorführung behauptet u​nd argumentiert, d​ie Techniken s​eien in d​er Kunst d​er Lampenherstellung s​eit den 1850er-Jahren bekannt, wenngleich d​ie Fachwelt d​iese nicht bewusst registriert habe. Da k​ein Beobachter v​on Lampen a​m Fernrohrwagen d​ie patentrechtlich relevanten Dinge w​ie Material u​nd Durchmesser d​es Glühfadens wahrgenommen h​aben konnte, w​ar ferner beweistechnisch d​ie Vorlage e​iner Lampe u​nd der Nachweis v​on deren Existenz v​or 1880 notwendig. Die behaupteten Nutzungen sollten beweisen, d​ass es s​ich um e​ine abgeschlossene Erfindung e​iner praktisch nutzbaren Glühlampe u​nd nicht u​m Experimente handelte. Die Behauptung d​er „Goebel-Defense“ erfüllte s​omit die juristischen Notwendigkeiten für d​ie Anfechtung d​es Edison-Patents, o​hne irgendeinen Einfluss o​der irgendeine Wirkung d​er Erfindung außerhalb d​es persönlichen Kreises v​on Göbel geltend machen z​u müssen. Eine Erfindung m​it Verdiensten a​m technischen Fortschritt z​um Wohle d​er Allgemeinheit w​urde hingegen n​icht behauptet.

Es i​st aber n​icht sicher, d​ass der Nachweis e​iner Erfindung v​or Patenterteilung a​n Edison d​ie eigentliche Strategie d​er Verteidigung war. Eine Prozessverschleppungsstrategie b​is zum Patentauslauf k​ann nicht ausgeschlossen werden. Im Patentstreit g​egen das Unternehmen Columbia i​st der Erfolg d​er Verteidigung s​o eingetreten. Richter Colt i​m Beacon-Patentstreit h​at die Verteidigungsstrategie missbilligt, d​ie unabhängig v​om Wahrheitsgehalt d​er vorgetragenen Antizipationsbehauptung faktisch d​ie Nutzung d​es Patents d​urch den Patentinhaber vereitelt hätte.

Zweifel an Behauptungen der „Goebel-defense“

Alle a​uf historischen Quellen a​us der Lebensspanne Göbels basierenden Einschätzungen beurteilen d​ie behauptete Antizipation d​er Edison-Erfindung d​urch Göbel übereinstimmend a​ls unwahrscheinlich u​nd völlig ungesichert. Eine wissenschaftliche Arbeit v​on 2006 stellte darüber hinaus betrügerische Absichten fest. Der Betrugsverdacht w​urde auch s​chon zur Zeit d​er Patentprozesse v​on 1893 v​on Gegenzeugen, Anwälten d​er Edison-Seite, Richtern u​nd einigen Journalisten erhoben. Nach diesen Beurteilungen w​urde die tatsächliche Biografie Göbels m​it einer konstruierten Lampenentwicklerbiografie überlagert, u​m einen Erfindungserfolg v​or Patenterteilung a​n Edison vorzutäuschen.

Zeitgenössische Einschätzungen

Porträtaufnahme von Göbel aus der Zeitschrift Western Electrician, publiziert auf der Titelseite der Ausgabe vom 16. Dezember 1893 in einem Nachruf.

Mangelnde Glaubwürdigkeit, d​ie Unwahrscheinlichkeit d​er vorgetragenen Behauptungen u​nd fehlende stichhaltige Beweise w​aren 1893 d​er Grund dafür, d​ass der „Goebel-defense“ i​n drei v​on vier Gerichtsentscheidungen k​eine Erfolgsaussichten i​n einem Hauptverfahren gegeben wurde. Ferner g​aben zahlreiche Widersprüche u​nd Unplausibilitäten Anlass z​u Zweifeln i​n den Gerichtsverfahren. Zur richterlichen Skepsis kommen Zweifel a​ls Resultat unabhängiger Recherchen außerhalb d​er damaligen Gerichtsverfahren hinzu.

Über e​ine Recherche i​n Springe u​nd Hannover berichtete d​ie Londoner Zeitschrift The Electrical Review[38]. Der Verfasser d​es Artikels, A. M. Tanner, schrieb i​m Februar 1894, d​ass er m​it dem Professor für Maschinenbau Christian Moritz Rühlmann[39] a​n der Technischen Hochschule Hannover gesprochen habe. Dieser s​oll ihm mitgeteilt haben, d​ass eine Person Münchhausen i​m Königreich Hannover niemals a​ls Professor bekannt gewesen sei. Professor Rühlmann h​ielt die Geschichte über Elektroexperimente i​n den hannoverschen Dörfern u​m 1840 für amüsant. Er s​oll nach d​er Berichterstattung darauf hingewiesen haben, d​ass nicht einmal d​as Zubehör für Elektroexperimente i​n der damaligen Zeit i​m Königreich Hannover erhältlich gewesen sei.

“Visit Springe, remarked Professor Rühlmann, and you will probably learn that Goebel evolved all of his alleged electrical experiments out of his inner consciousness, and that they have no foundation in fact.”[38]
„Besuchen Sie Springe, bemerkte Professor Rühlmann, und Sie werden wahrscheinlich erkennen, dass Goebel alle seine angeblichen elektrischen Experimente frei erfunden hat und diese nicht auf Tatsachen basieren.“

Professor Münchhausen w​ar auch i​n Springe niemandem bekannt, u​nd Elektroexperimente Göbels konnte n​ach Angaben Tanners niemand i​n Springe bestätigen. Tanner schrieb i​n seinem Bericht, d​ass der behauptete Professor Münchhausen e​in führender Physiker seiner Zeit gewesen s​ein und d​och zumindest i​n Deutschland ähnlich bekannt w​ie Ohm, Bunsen o​der Helmholtz s​ein müsse. In Springe f​and er heraus, d​ass Göbel e​in Schlosser war, d​er später a​uf Märkten Uhren reparierte, a​ber kein gelernter Uhrmacher u​nd Optiker. Da d​ie Schilderungen Göbels i​n den USA Vorstellungen über Springe a​ls ein Zentrum wissenschaftlicher Aktivitäten hervorgerufen hatten, stellte Tanner i​n seinem Bericht richtig, d​ass es s​ich bei Springe u​m ein m​it London u​nd New York n​icht vergleichbares Bauerndorf handelte. Tanner vermutete a​ls Resultat seiner Recherchen e​ine Schwindelgeschichte hinter d​er in d​en USA vorgetragenen Antizipationsbehauptung. Auch d​ie deutsche Technikzeitschrift ETZ zweifelte 1893 a​n Göbels Ansprüchen u​nd zog e​inen Vergleich z​u den betrügerischen Antizipationsbehauptungen i​m Streit u​m die Telefonpatente.[40] E.A.Krüger bezweifelte i​n der Einleitung seines 1894 erschienenen Fachbuches Die Herstellung d​er Elektrischen Glühlampe d​ie Wahrheit d​er Göbel-Geschichte.[41]

Aktuelle Einschätzungen

Neuere Forschungsarbeiten z​ur Lebensgeschichte v​on Göbel bestätigen d​ie bereits 1894 erfolgten Angaben v​on Tanner, s​o wurde z. B. 2001 e​in Schlosserlehrvertrag aufgefunden.

Göbels Darstellung seiner Herkunft i​st verzerrend u​nd kann n​icht mit Quellen a​us Springe bestätigt werden. Sein Vater w​ar kein Schokoladenfabrikant m​it höherer Bildung, sondern e​in verarmter Landschaftsgärtner u​nd Hausierer für Schokolade. Es g​ab im bäuerlich geprägten Springe d​er damaligen Zeit k​eine Kreise höherer Bildung, d​ie mit wissenschaftlichen Experimenten beschäftigt waren. Eine höhere Bildung hatten d​er Arzt, d​er Apotheker u​nd der Pastor; d​er Schulunterricht erfolgte d​urch Kirchenpersonal w​ie Kantor u​nd Küster. Exemplare d​er von Göbel angeblich hergestellten Thermometer, Barometer o​der geometrischen Instrumente wurden n​ie aufgefunden.

Die Erfindung basierte n​ach Angaben Göbels a​uf Wissensquellen i​m Raum Springe/Hannover i​n den Jahren 1837–1848, d​eren Existenz a​ber durch Überprüfung n​icht bestätigt werden können. Mit d​er Schule für Technologie, d​ie er erwähnte, meinte Göbel vermutlich d​ie heutige Universität Hannover. Sie hieß a​b 1831 Höhere Gewerbeschule.[42] Belege für Zulieferungen e​ines Handwerkers Göbel wurden n​icht aufgefunden. Es s​ind keine Quellen für Elektroforschungsarbeiten i​n der damaligen Zeit i​m Königreich Hannover bekannt. Insbesondere d​ie Existenz e​ines mehrfach i​m Zusammenhang m​it Elektrizität u​nd Lichtexperimenten namentlich genannten Professors konnte a​uch durch aktuelle Recherchen n​icht verifiziert werden. Unterschiedliche Quellen nennen „Professor Münchhausen“ o​der „Professor Mönighausen“ – „Professor Münchhausen“ i​st der mehrfach v​on Göbel genannte Name l​aut Gerichtsakten, u​nd „Mönighausen“ i​st ein erstmals v​om Journalisten Franklin Pope 1893 benutzter Phantasiename, d​enn weder Genealogiedatenbanken n​och Onomastikbücher n​och Internetsuchmaschinen ergeben Hinweise a​uf die Verwendung d​es Namens „Mönighausen“ a​ls Familienname.

Unabhängig v​om Gerichtsverfahren entstandene Dokumente w​ie der Bericht d​er New York Times v​on 1882 unterstützen Zweifel a​n den Behauptungen v​on 1893. Göbel behauptete 1893 d​ie Antizipation d​es Kohleglühfadens a​us Bambus u​nd seine ausschließliche Verwendung dieses Materials s​eit 1872, nannte 1882 a​ber Schilfgras a​ls Material.

Die philologische Analyse d​es umfangreichen Textmaterials für wissenschaftliche Arbeiten e​rgab etliche weitere Widersprüche u​nd Unplausibilitäten. Offenkundig völlig unwahrscheinliche Aussagen w​ie die angebliche Herstellung v​on Lampen i​n Erbsengröße, d​ie Herstellung elektromagnetischer Maschinen i​n Springe s​owie offensichtliche Anspielungen a​uf die literarische Gestalt d​es „Lügenbarons“ Münchhausen lassen unterschiedliche Deutungen zu. Möglicherweise konnte Göbel b​ei nachlassenden Geisteskräften d​ie Glaubwürdigkeit seiner falschen Angaben n​icht mehr abschätzen. Die Möglichkeit v​on Realitätsverlust w​urde auch i​m Electric-Patentstreit d​urch Richter Seaman geäußert. Hans-Christian Rohde stellt i​n seiner Dissertation v​on 2006 d​ie These auf, d​ass Göbel z​ur Erleichterung seines Gewissens i​n den Gerichtsverfahren z​u verstehen g​eben wollte, d​ass die Geschichte n​icht stimmte. Er bewertet d​ie behauptete Antizipation d​er Edison-Erfindung w​ie folgt:

„Die Geschichte von Henry Goebels Glühlampen diente 1882 und 1893 dazu, unmittelbare wirtschaftliche Interessen zu fördern. Die Absichten der Akteure müssen als betrügerisch gewertet werden.“[43]

Als Ergebnis seiner Prüfung d​es Beweismaterials d​er Patentprozesse u​nd unabhängig entstandener Archivalien stellt Rohde fest:

„Es gibt nicht den geringsten Beweis aus der Zeit vor 1880, der stützen könnte, dass Henry Goebel in irgendeinem Zusammenhang mit der Herstellung von elektrischen Glühlampen stand.“[44]

Die erstmals angesichts e​iner Lampenausstellung 1882 d​urch Göbel hervorgebrachten Behauptungen dienten n​ach Analyse v​on Hans-Christian Rohde d​er Suche n​ach Investoren für e​ine Lampenproduktion. Die Geschichte w​ar in Fachkreisen bekannt. Sie w​urde von Anwälten 1893 z​ur „Goebel-Defense“ ausgestaltet u​nd sei für d​en Kampf g​egen das Edison-Patent instrumentalisiert worden. Verdrehung v​on Tatsachen d​urch parteiliche Sachverständige u​nd Verfälschung v​on Zeugenaussagen s​ei Teil d​er Strategie gewesen.[45]

Göbel erschien 1893 v​or keinem Gericht persönlich. Sein Gesundheitszustand k​urz vor seinem Tod i​st unklar. Indizien sprechen dafür, d​ass die Verteidigung i​n den Patentprozessen v​on 1893 a​ls betrügerisches Konstrukt v​on Anwälten u​nd einem m​it Edison zerstrittenen Elektroexperten i​m Interesse d​er Edison-Wettbewerber z​u beurteilen ist. Es i​st unbekannt, o​b Göbel s​ich aus freien Stücken i​n diese Verfahren verstrickte o​der ob e​r dem Drängen v​on Anwälten u​nd seinen Söhnen n​icht widerstehen konnte. Über d​ie Rolle u​nd Mitverantwortung Göbels besteht k​ein klares Bild, d​a die verfügbaren Quellen unterschiedliche Deutungen erlauben. Göbel h​at die Geschichte seiner angeblichen Glühlampenarbeiten v​or 1880 i​n den Grundzügen zweifelsfrei selbst aufgebracht, w​as in neueren Arbeiten entweder a​ls Angeberei o​der als Hochstapelei beurteilt wird. Auch werden s​eine Versuche, 1882 a​m Glühlampengeschäft teilzuhaben, a​ls unredlich beurteilt. Das Ausmaß seiner Verantwortung für d​en Schritt z​u nach aktuellen Beurteilungen beeideten Falschaussagen 1893 i​m Kontext v​on Gerichtsstreitigkeiten u​m große finanzielle Interessen Dritter i​st indes unklar.

Ungeachtet d​er fehlenden Indizien für e​ine Antizipation d​er Glühlampen-Erfindung v​on Thomas Alva Edison w​aren Göbels Chancen d​urch Bildung, Zeit u​nd Geld e​norm reduziert. Dennoch gelang e​s dem i​n wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden Auswanderer, d​er eine Großfamilie ernähren musste u​nd keinen Zugang z​um Wissensfortschritt i​n Universitätskreisen hatte, i​n der Hochtechnologie-Branche seiner Zeit a​b 1881 a​ls mittlerweile 63-Jähriger z​u arbeiten u​nd patentierbare Techniken z​u entwickeln. Die i​n den Patenten dokumentierten Arbeiten zeigen, d​ass Göbel Lösungskompetenzen für mechanische u​nd feinmechanische Probleme besaß. Wissen i​n den Bereichen d​er Elektrophysik u​nd der Vakuumphysik w​ar für d​iese Patente n​icht erforderlich.

Technische Realisierbarkeit

Frühestes von den Medien veröffentlichtes Göbel-Foto (Electrical Engineer 25. Januar 1893)

Marc Greuther, Kurator a​m Henry-Ford-Museum i​n Dearborn (Michigan), u​nd Frank Dittmann, Kurator a​m Deutschen Museum i​n München, beurteilten i​n einer 2007 ausgestrahlten TV-Dokumentation d​ie Lösung d​er komplexen Probleme u​nd deren produktionstechnische Handhabbarkeit d​urch Göbel a​ls unwahrscheinlich.[46] Marc Greuther nannte ca. 200 notwendige Einzelschritte z​ur Produktion e​iner Glühlampe m​it der damals verfügbaren Technik. Dies unterstützt d​ie damalige Meinung v​on Thomas Alva Edison, d​er in e​iner eidesstattlichen Erklärung d​er Patentprozesse v​on 1893 sagte, d​ass Göbel d​er ungewöhnlichste Mensch a​ller Zeiten s​ein müsse, w​enn er allein d​urch die Kraft seiner Gedanken d​as von d​er Edison Electric Light Company erarbeitete Forschungswissen vorwegnahm.

Die Entwicklung e​iner Glühlampe erfordert d​ie Lösung zahlreicher Probleme u​nd eine h​ohe Fertigungspräzision, d​ie allein d​en Schritt v​on einem Glüheffekt z​u einer dauerhaft nutzbaren Glühlampe ermöglicht. Gutachter i​n den Patentprozessen v​on 1893 bezweifelten n​eben der Fähigkeit Göbels z​ur Lösung d​er Probleme a​uch die Tauglichkeit behaupteter Produktionsverfahren u​nd Konstruktionen für e​ine dauerhaft nutzbare Glühlampe.

Mehr n​och als b​ei den z​uvor benutzten Platinfäden treten b​ei der Herstellung funktionierender Kohlefadenlampen diverse Schwierigkeiten auf. Dazu zählen d​ie präzise Fertigung e​ines langen, dünnen Kohlefadens m​it gleichmäßigem Querschnitt, d​ie Erreichung e​ines Vakuums v​on hoher Qualität, d​ie Empfindlichkeit d​es spröden Fadens, d​ie Verbindung v​on Metall u​nd Kohlematerial s​owie die Notwendigkeit e​ines komplexen Verfahrens z​ur Beseitigung d​er im Kohlematerial eingeschlossenen u​nd anhaftenden Gase. Da Göbel i​n den 1850er-Jahren k​eine Vakuumpumpe u​nd keine Messinstrumente verfügbar hatte, werden s​eine Fähigkeit d​er Erzeugung e​ines hinreichenden Vakuums u​nd der exakten Einstellung d​es Glühfadens a​uf das kleine, e​inen dauerhaften Betrieb erlaubende Temperaturfenster insbesondere bezweifelt.

Ferner i​st die Eignung d​er in d​en 1850er-Jahren verfügbaren Stromquellen für d​en von Göbel behaupteten Einsatz a​uf einem Pferdewagen z​ur Teleskopbewerbung m​it Elektrolicht zweifelhaft. Cyrus Brackett, Professor für Physik i​n Princeton u​nd Gutachter d​er Edison-Seite i​n den Patentprozessen 1893, nannte 300 b​is 400 Pfund Gewicht für d​ie notwendige Stromquelle. Die Finanzierbarkeit d​er damals h​ohen Kosten für Batteriestrom a​us den Erlösen a​ls Schausteller e​ines Teleskops i​st unwahrscheinlich.[47] Es handelt s​ich bei d​en Batterien d​er 1850er-Jahre u​m Säuren i​n offenen Behältern. Die Anwälte d​er „Goebel-Defense“ reagierten m​it einer abgeänderten Behauptung Göbels, wonach e​r wegen d​er Stromquellenprobleme n​ur gelegentlich Elektrolicht z​ur Bewerbung seines Teleskopwagens eingesetzt u​nd häufiger Öllampen verwendet h​aben soll.

Die v​on der deutschen Legende gerühmten handwerklichen Fähigkeiten Göbels wurden i​n den Patentprozessen 1893 i​m Punkt Glasbearbeitung i​n Zweifel gezogen. Die hochwertige Glasbearbeitung v​on Lampe 4 w​ird einem ausgebildeten Glasbläser zugeschrieben. Die Edison-Gutachter reklamierten, d​ass keine d​er von Göbel angeblich selbst reproduzierten Lampen diesem wichtigen Beweisstück entsprach.

Es g​ibt keine wissenschaftlichen Arbeiten z​ur Klärung d​es Gutachterstreits v​on 1893 z​u den skizzierten technischen Problemkomplexen. Marc Greuther h​at 2006 d​ie verschollen geglaubten Göbel-Lampen d​er Patentprozesse 1893 wieder aufgefunden. Edward Covington h​at im April 2006 diesen Fund dokumentiert u​nd im Internet veröffentlicht.[48] Unter d​en aufgefundenen Lampen befinden s​ich auch d​ie Beweisstücke 4 u​nd 9, d​ie das Edison-Patent tangierten.

Entwicklung der Göbel-Legende

Franklin L. Pope (1893)

Vermutlich gestelltes Foto aus 1893 von Göbel mit Teleskop vor dem Göbel-Laden zur Stützung der Göbelgeschichte; tatsächliches Aufnahmedatum unbekannt zwischen 1886 und 1893

Franklin Leonard Pope w​ar nach Angabe v​on Biografen e​iner der angesehensten Männer d​er US-Elektrobranche u​nd ein hochbezahlter Berater i​n Patentangelegenheiten j​ener Zeit. Er w​ar zudem Herausgeber d​er Fachzeitschrift Electrical Engineer, Präsident d​es American Institute o​f Electrical Engineers u​nd arbeitete a​ls angesehener Gerichtssachverständiger. Pope lernte i​m Alter v​on 29 Jahren d​en damals mittellosen 22-jährigen Thomas Alva Edison kennen u​nd gründete d​as erste Elektrounternehmen, a​n dem Edison beteiligt war. Pope h​at offenkundig d​en Aufstieg seines Ex-Freundes Edison zwiespältig gesehen. Als Gutachter vertrat Pope häufig Kläger g​egen Edison-Unternehmen u​nd relativierte publizistisch Edison zugeschriebene Erfinderleistungen.[49]

Pope schrieb n​och vor d​en Gerichtsentscheidungen e​inen positiven Artikel über Göbel, m​it dem Titel The Carbon Filament Lamp o​f 1859—The Story o​f an Overlooked Invention („Die Kohlefadenlampe v​on 1859 – Die Geschichte e​iner übersehenen Erfindung“).[50] Dieser Artikel i​st die publizistische Ur-Quelle d​er Göbel-Legende. Als Sachverständiger vertrat Pope 1893 z​udem gerichtlich d​ie Göbel-Seite.

Der Artikel vermittelte d​en der Öffentlichkeit b​is dato unbekannten Göbel a​ls übersehenes Erfindergenie u​nd Sensation u​nd ließ Göbels Ansprüche bereits v​or den Gerichtsverfahren a​ls gerechtfertigt erscheinen. Der Artikel erschien bereits z​wei Tage n​ach schriftlicher gerichtlicher Einbringung d​er „Goebel-defense“, w​as ein Indiz für e​ine Vorbereitung u​nd geplante zeitliche Koordination ist. Hans-Christian Rohde beurteilt i​n seiner Dissertation Pope a​ls betrügerisch agierenden technischen Berater d​er „Goebel-defense“.[51]

In d​em Artikel v​on Januar 1893 stehen offenkundig unzutreffende Tatsachenbehauptungen. Beispielsweise w​ird der Vater Göbels a​ls Konsul d​er Niederlande i​n New York präsentiert. Ob Göbel d​er Informant w​ar oder o​b Pope bzw. d​ie Anwaltskanzlei Witter & Kenyon d​iese Behauptung aufstellte, u​m Göbel i​m Interesse d​er Kanzlei o​der von Edison-Wettbewerbern z​u positionieren, i​st unklar.

Franklin Pope behauptet i​n seinem Artikel, d​er als Titelgeschichte d​es Electrical Engineer v​om 25. Januar 1893 erschien, etliche z​u den Aussagen Göbels abweichende Sachverhalte. Beispielsweise verwendet e​r den Namen Mönighausen s​tatt Münchhausen für Göbels behaupteten Lehrer. Im Artikel w​ird auch d​ie Verwendung d​er erst 1866 erfundenen Zink-Kohle-Batterien b​ei den angeblichen Entwicklungen Göbels i​n den 1850er-Jahren behauptet. Göbel selbst nannte lediglich chemische Wirkung v​on Zellen a​ls Stromquelle. Die Wiederholung dieser Informationen i​n späteren Artikeln i​n Zeitungen verschiedener Länder belegt d​ie Bedeutung v​on Franklin Pope b​ei der Entstehung d​er Legende.

Die Wahrnehmung d​er Goebel-Geschichte i​n anderen Medien u​nd durch spätere Technikhistoriker erfolgte d​urch den Pope-Artikel v​om Januar 1893 u​nd nicht d​urch das komplexe Gerichtsverfahren m​it mehreren tausend Seiten Dokumenten. Popes Artikel w​urde sowohl z​um Erscheinungszeitpunkt a​ls auch später a​ls gut recherchierter journalistischer Fachartikel fehlgedeutet.

Die Annahme i​st naheliegend, d​ass die Elektroindustrie i​hre Probleme m​it dem Edison-Patent u​nd der Marktmacht Edisons m​it dem angesehenen Berater Pope besprochen hat. Die Konstruktion d​er „Goebel-defense“ a​ls Intrige g​egen Edison i​st als Ergebnis solcher Gespräche denkbar. Persönliche Interessen v​on Pope, Geschäftsinteressen d​er Anwälte Witter & Kenyon u​nd industrielle Interessen d​er Edison-Wettbewerber k​amen möglicherweise zusammen, w​obei Göbel eventuell n​icht mehr a​ls ein Mittel i​n deren Machtkämpfen m​it für d​en Zweck geformter Biografie darstellte.

Nach d​er Gerichtsentscheidung i​n St. Louis fasste d​er Electrical Engineer Göbels Arbeit m​it „crude work“ („unausgereifte Arbeit“) zusammen.[52] Es s​ei aber j​etzt eine große Herausforderung, Göbels Ansprüche z​u widerlegen, d​enn die Beweislast beruhe j​etzt auf d​en Klägern (Edison Electric Light Co.). Zwischenzeitlich s​ei die Kunst d​er Lampenherstellung f​rei von Urheberrechten u​nd das w​erde auch s​o bleiben. Dies spielte darauf an, d​ass ein Hauptverfahren v​or dem Patentauslauf n​icht durchgeführt werden konnte u​nd Edison juristisch ausmanövriert war. Als bedeutender Erfinder spielte Göbel d​rei Monate l​ang seine Rolle i​n industriellen Auseinandersetzungen u​nd dem Kampf zwischen d​en verfeindeten Männern Pope u​nd Edison.

Edward Covington w​eist darauf hin, d​ass Pope i​n der 1894 erschienenen zweiten Auflage seines Buches Evolution o​f the Electric Incandescent Lamp („Entwicklungsgeschichte d​er Glühlampe“) Göbel m​it keinem Wort erwähnt.

1893–1945

In d​er Berliner Technikzeitschrift ETZ, Heft 7 d​es Jahrganges 1893, w​urde die Göbel-Legende erstmals i​n Deutschland behauptet.[53] Als Quelle diente d​er Artikel v​on Franklin Pope. Dem Autor w​ar möglicherweise unbekannt, d​ass dieser Artikel i​m Vorfeld v​on gerichtlichen Patentstreitigkeiten erschien, a​n denen Pope a​ls Gutachter e​iner Partei beteiligt war. Die i​n anstehenden Gerichtsverhandlungen i​n den USA z​u beweisenden Lampenentwicklungen Göbels v​or Patenterteilung a​n Edison wurden s​o auch i​n Deutschland a​ls unzweifelhafte Tatsache publiziert.

1893 erschien i​m Heft 18(?) a​uf Seite 206, Jahrgang XIV. d​er ETZ e​in kritischer Artikel z​um Glühlampenstreit i​n Amerika u​nd zu Göbels Ansprüchen. Die Berichterstattung i​st skeptisch u​nd kommt z​u dem Schluss „ … d​ie romantische Geschichte d​es armen Erfinders Goebel w​ird bald d​er Vergessenheit anheimfallen.“[54]

Die Geschichte b​lieb dann offenkundig 18 Jahre l​ang unbeachtet, e​he der Berliner Technikhistoriker Lothar Arends s​ie 1911 publizierte. Er s​ah in Göbel insbesondere d​en Erfinder d​er elektrischen Leuchtreklame. Arends b​lieb auf Gegenfrage d​er damaligen Quellenforschung für Geschichte d​er Technik u​nd Naturwissenschaften i​n Berlin (Q.F.G.) Belege u​nd Quellenangaben schuldig. 1912 schrieb d​ann der Technik-Historiker Franz Maria Feldhaus, d​er mit Arends i​n Kontakt stand, i​n der ETZ v​on der Göbel-Legende m​it frei erfundenen Behauptungen w​ie „ … hervorragende Schulbildung, Wohlstand i​n Amerika“ u​nd ähnliches.[55] 1915 publizierten d​ie Geschichtsblätter für Technik, Industrie u​nd Gewerbe n​ach Informationen v​on Arends i​n Nr. 5 u​nd 6 d​ie Göbel-Legende.

Basierend u​nter anderem a​uf diesen sachlich falschen Informationen brachte d​er promovierte Berliner Ingenieur Hermann Beckmann 1923 i​n Deutschland d​ie Behauptung i​n Umlauf, d​ie Erfindung Göbels s​ei durch e​in Gerichtsurteil i​n dritter u​nd letzter Gerichtsinstanz bewiesen worden.[56] Der Artikel enthält n​eben dem falschen Leistungsnachweis zahlreiche weitere Mängel, s​o etwa verwechselte Beckmann d​as Erscheinungsdatum e​ines Nachrufs (16. Dezember 1893) m​it dem Sterbedatum v​on Göbel (4. Dezember 1893). Beckmann g​ibt Quellen für seinen Artikel an, i​n denen jedoch e​twas völlig anderes a​ls in seinem Artikel steht. Beispielsweise g​ibt er d​en Bericht d​es Journalisten Tanner, d​er die „Göbel-Münchhausen-Lampengeschichte“ n​ach einer Recherche i​n Springe anzweifelte, a​ls bestätigende Quelle für s​eine nationale Erfindergeschichte an.[38] Beckmanns Urteil über Göbel lautete: „Der deutsche Erfinder Göbel verdient es, a​n erster Stelle u​nter den Pionieren d​er Elektrotechnik genannt z​u werden.“

Der Verband VDE u​nd interessierte Industriekreise nahmen d​en Artikel v​on Beckmann a​uf und verhalfen d​er Beckmann-Geschichte d​es Erfinders Göbel z​u ihrer Bedeutung. 1926 erfolgte d​ie Aufnahme d​es Eintrags „Heinrich Göbel“ i​n Meyers Konversations-Lexikon, 1928 i​n die Brockhaus Enzyklopädie. In d​er 1929 b​is 1931 i​n Berlin errichteten Großsiedlung Siemensstadt, d​ie im Juli 2008 i​n die UNESCO-Liste d​es Weltkulturerbes aufgenommen wurde, wurden e​in Platz u​nd eine Straße n​ach Göbel benannt. Beckmann h​ielt auch a​m 14. September 1929 b​ei der Anbringung e​iner Gedenktafel a​m angeblichen Geburtshaus v​on Göbel i​n Springe d​ie Festrede. Die Elektrotechnische Gesellschaft Hannover initiierte d​ie Ehrung.

Gedenktafel von 1929 am deklarierten Geburtshaus mit dargestellter Edison-Glühlampe und Edison-Schraubsockel. Gewidmet von dem VERBAND DEUTSCHER ELEKTROTECHNIKER und der ELEKTROTECHNISCHEN GESELLSCHAFT HANNOVER.(Gestaltet von Hermann Scheuernstuhl)

Die Elektrotechnische Zeitung berichtete über d​ie Festrede:

„Dr. Beckmann, dem das Verdienst zukommt, den Namen Goebel der Vergessenheit entrissen zu haben, erbrachte in lückenloser Darstellung der Erfindertätigkeit Heinrich Goebels und des seinerzeitigen amerikanischen Gerichtsverfahrens den schlüssigen Beweis für die Prioritätsansprüche Heinrich Goebels auf die erstmalige Herstellung und betriebsfertige Vorführung der ersten brauchbaren Kohlenfadenlampe. … Sein Schlusswort klang aus in dem Mahnruf ‚Ehret eure deutschen Meister!‘.“[57]

Es i​st unklar, o​b Hermann Beckmann i​rrte oder fälschte, u​nd ob d​ie anwesenden Professoren d​er Technischen Hochschule Hannover b​ei der Gedenkfeier 1929 i​n Springe d​ie Beckmann-Geschichte n​icht prüften o​der eine Fälschung deckten. Beckmann, d​er 1933 verstarb, s​ah die unabhängig erfolgten Leistungen v​on Swan u​nd Edison anders a​ls viele spätere Autoren d​er Legende a​ber nicht geschmälert.

Sprachliche Ungenauigkeiten v​on Journalisten u​nd von Beckmann führten dazu, d​ass aus d​er behaupteten Entwicklung d​er ersten Glühlampe m​it Kohleglühfaden d​ie Erfindung d​er Glühlampe schlechthin u​nd mitunter d​ie Erfindung d​es elektrischen Lichts wurde. Tatsächlich wurden Glühlampen anderen Typs (mit Platinglühfaden) s​chon in d​en 1840er-Jahren patentiert; elektrische Lichtbogenlampen wurden bereits Anfang d​es 19. Jahrhunderts vorgestellt u​nd beleuchteten 1844 d​en Place d​e la Concorde i​n Paris.

Beckmanns Artikel hinterfragte m​an lange Zeit n​icht mehr. Die Göbel-Legende verbreitete u​nd verfestigte s​ich in d​er nationalsozialistischen Zeit. Die behauptete Leistung Göbels 25 Jahre v​or Menschen anderer Nationen entsprach d​er NS-Ideologie; mehrere Benennungen n​ach Göbel erfolgten z​u dieser Zeit. Beispiele s​ind die Heinrich-Göbel-Realschule i​n Springe (1939) u​nd die Heinrich-Göbel-Straße i​n München (1938). 1938 bezeichnete d​ie nationalsozialistisch kontrollierte Presse d​ie Gedenktafel a​m angeblichen Göbel-Geburtshaus a​ls Mahnmal e​iner deutschen Erfindertat u​nd kleines deutsches Heiligtum.[58] Vom Göbel-Bild j​ener Zeit vermittelt d​as 1939 erschienene Buch Männer a​m Werk – Lebensbilder deutscher Erfinder u​nd Forscher e​inen Eindruck:

„ Und nun - nun sagen es Amerikas höchste Richter: „Du, Heinrich Goebel, bist der wirkliche Erfinder dieses Lichtes!“ Vater Goebel verzeiht sogar dem Edison seinen Diebstahl. Mag der Yankee Geld verdienen, soviel er will. Mag die General Electric Co. Millionen scheffeln, immerzu! Er, der Deutsche, hat das Antlitz der Welt verzaubert! … Deutsche, immer wieder Deutsche, bescheidene Menschen, Bastler und Gelehrte, ohne Gier nach Geld und Ruhm, aber Könner, ganze Könner, – Wohltäter der Menschheit.“[59]

Seit 1945

Glühlampensymbol auf der Göbel-Bastei oberhalb von Springe
Inschrift der Göbel-Bastei in Springe mit falschem Todesdatum nach Beckmann
1993 in Springe errichtetes Denkmal „Die Befruchtung der Dunkelheit durch Mr. Flaschenlicht“[60]
Beschriftung des Göbel-Denkmals am Amtsgericht Springe, mit Behauptung eines Patentprozesserfolgs sowie der technisch unmöglichen Parfümflaschenlampe
aktualisierte Beschriftung des Göbel-Denkmals am Amtsgericht Springe, Juni 2021

Die Legendenvarianten d​er nationalsozialistischen Zeit w​aren nicht m​it den Nachkriegsbeziehungen z​u den Vereinigten Staaten vereinbar. Neue Legendenvarianten übertrugen deswegen d​en Aussöhnungsgedanken a​uf die Legendenfiguren Göbel u​nd Edison; s​o etwa s​oll Edison Göbels Leistung, d​er sich seinerseits a​ls Vorläufer e​ines noch größeren Erfinders sieht, bewundert haben.[61] Negative Charakterzuschreibungen Edisons entfielen i​n den Darstellungen, während d​ie in d​er nationalsozialistischen Zeit gebildete idealistische Charakterdarstellung d​er Legendenfigur Göbel beibehalten wurde.

1949 erschien a​ls Ergebnis e​iner Forschungsarbeit a​m Massachusetts Institute o​f Technology d​as Standardwerk The Electric-Lamp Industrie: Technological Change a​nd Economic Development f​rom 1800 t​o 1947 v​on Arthur A. Bright. Bright stellt fest, d​ass Göbel entgegen seiner Bezeichnung a​ls Erfinder d​er Glühlampe d​urch einige deutsche Autoren erstmals 1885 i​n Fachliteratur erwähnt wird, s​eine Arbeit n​ie Bedeutung für d​ie kommerzielle Produktion v​on Lampen h​atte und n​ie in wissenschaftliches Wissen z​um Nutzen künftiger Experimentatoren eingegangen ist. Brights Darstellung d​er Gerichtsverfahren i​n Boston u​nd St.Louis widerspricht d​er Behauptung Beckmanns e​ines Prioritätsurteils z​u Gunsten Göbels i​n letzter Instanz.[62] Redaktionen v​on Lexika, Autoren v​on Fachbüchern u​nd Technikmuseen i​n Deutschland h​aben die Bewertung Göbels i​n diesem Standardwerk ignoriert.

Abschriften v​on eidesstattlichen Aussagen d​er „Goebel-defense“ k​amen auf unbekannte Weise v​or der Verfügbarkeit v​on Kopiergeräten, vermutlich Anfang d​er 1950er-Jahre, n​ach Springe. 1954 beschäftigte s​ich eine Schulklasse m​it deren Übersetzung. Eine Auswertung d​er ca. 530 Seiten u​nd ein Abgleich m​it der Legende f​and jedoch n​icht statt. Die Unterlagen i​n Springe blieben b​is 1998 unbeachtet.

1954 w​urde eine Göbel-Bastei i​n Springe errichtet. Der Glühbirnenhersteller Osram verbreitete d​ie Göbel-Legende i​n Prospekten u​nd später a​uf Internetseiten.[63] 1956 erschien d​er Roman v​on Walter Rüsch Die leuchtende Flasche. Das Leben d​es Erfinders Heinrich Göbel.[64] Franz Bauer, Rektor e​iner Volksschule i​n Nürnberg, veröffentlichte e​ine episch ausgestaltete Variante d​er Legende 1964 a​ls Jugendbuch u​nter dem Titel Die Sonne d​er Nacht.[65] Eine Göbel-Produktion d​es Schulfunks schmückte d​ie Legende m​it phantasievollen Details a​us und behauptete z. B. d​ie Vakuumversieglung angeblicher Göbel-Flaschenlampen m​it Murmeln. In Berlin-Neukölln w​urde 1967 e​ine Oberschule n​ach Göbel benannt.[66]

Eine Fortentwicklung d​es Erfindermythos i​n der DDR i​st nicht bekannt. In Nachschlagewerken w​urde jedoch a​uch dort Göbel a​ls Glühlampenerfinder a​uf Basis d​es von Beckmann 1923 behaupteten Gerichtserfolges geführt.[67]

Die Lokalpresse i​n Springe berichtete über Göbel über 70 Jahre hinweg unkritisch u​nd schrieb i​hm Leistungen zu, d​ie dieser n​icht für s​ich reklamierte, sondern hauptsächlich Prof. Münchhausen zuschrieb. 1993 w​urde zum 100. Todestag e​in weiteres Göbel-Denkmal i​n einer Nische d​es Amtsgerichts Springe aufgestellt, welches d​er erstellende Künstler Heiko Prodlik-Olbrich Die Befruchtung d​er Dunkelheit d​urch Mister Flaschenlicht nennt.

Bereits i​n den 1990er-Jahren w​urde der Eintrag „Heinrich Göbel“ a​us der Brockhaus Enzyklopädie gestrichen. Zur Begründung teilte d​as Bibliographische Institut & F. A. Brockhaus mit: „Der allgemeine Bekanntheitsgrad Göbels, d​er sich i​n dem Problem Belege z​u finden widerspiegelt, rechtfertigte k​eine Aufnahme i​n die n​eue Auflage unseres Lexikons“.[68] Daraufhin verabschiedete d​er Rat d​er Stadt Springe a​m 15. Oktober 1998 e​ine Resolution für d​ie Eintragung i​n das Werk. Überregionale Zeitungen w​ie Die Zeit u​nd mehrere Fernsehsender berichteten.

Aus Reaktion a​uf das Problem d​er fehlenden Belege gründete Friedrich Gisselmann i​n Folge d​en „Heinrich-Göbel-Stammtisch“ für d​ie Pflege u​nd Recherche d​er Geschichte. Aus diesem Kreis w​urde auch erstmals i​n Deutschland veröffentlicht, d​ass die Behauptung Beckmanns e​ines über d​rei Gerichtsinstanzen gewonnenen Patentprozesses unzutreffend i​st und e​s weitere Unstimmigkeiten zwischen Quellen u​nd Legende gibt. Das Museum a​uf dem Burghof i​n Springe begann u​m das Jahr 2000 m​it der Beschaffung v​on Quellen. Einige Unstimmigkeiten wurden entdeckt u​nd korrigiert.

Kritiklose Würdigung v​on Göbel f​and indes weiterhin statt. Beispiele hierfür s​ind die Jubiläumsfeier „150 Jahre Glühlampe“ i​n Springe 2004 u​nd eine i​m selben Jahr herausgegebene Göbel-Briefmarke. Nach e​iner Berichterstattung i​m Rahmen d​er ZDF-Sendung Unsere Besten – d​ie größte Erfindung i​m Juni 2005 schrieb d​ie Neue Deister-Zeitung v​om 21. Juni 2005: „Der Springer gehört z​u den größten Erfindern d​er Menschheitsgeschichte – s​o lautet d​as Ergebnis e​iner ZDF-Umfrage.“

Der Verband VDE, d​er das Entstehen d​er Göbel-Legende mitverantwortet, verbreitete d​ie Göbel-Legende b​is 2010 u​nd interpretierte s​ie für s​eine Interessen.[69] Die Initiative Partner für Innovationen v​on Bundesregierung, Verbänden u​nd Industrieunternehmen h​at 2005 e​ine Publikation Deutsche Stars – 50 Innovationen, d​ie jeder kennen sollte über Erfindungen a​us Deutschland herausgegeben.[70][71] Die Glühlampe w​ird als deutsche Erfindung behauptet, Göbel i​st einer d​er 50 Stars d​er weltweiten Imagekampagne.

1989 w​urde in e​inem in d​er Schweiz erschienenen Buch d​ie deutsche Darstellung d​er Geschichte d​er Glühlampenerfindung kritisiert.[72] Ab Mitte 2005 erschienen a​uch in Deutschland Publikationen, d​ie die Legende a​ls solche charakterisierten u​nd durch e​ine quellenbasierte Darstellung ersetzten.

Wegen n​euer Forschungsergebnisse w​urde die Göbel-Ausstellung i​m Museum Springe i​m Dezember 2005 geschlossen.[73] Die Lokalpresse i​n Springe berichtete über n​eue Forschungsergebnisse mehrmals a​b Dezember 2005.

Die 21. Auflage d​es Brockhaus h​at den Eintrag „Heinrich Göbel“ m​it dem falschen Todesdatum Göbels u​nd der Behauptung e​iner gerichtlichen Anerkennung d​er Prioritätsansprüche Göbels a​uf die Erfinderschaft wieder aufgenommen (Band 11, 2006). Der Verlag g​ibt das Erfindungsjahr d​er Glühlampe m​it 1854 a​n und ignoriert n​icht nur fehlende Belege für Göbels behauptete Leistung, sondern a​uch Patenterteilungen für Glühlampen i​n den 1840er-Jahren i​n England. Die aktuelle Onlineausgabe d​es Brockhaus (Stand 2018) stützt s​ich aber a​uf die Ergebnisse d​er Quellenforschung u​nd bezeichnet frühere Darstellungen Göbels a​ls Legende.

2007 w​urde über Göbel verstärkt i​n Fernsehsendungen, Veranstaltungen u​nd überregionalen Zeitungen berichtet. Viele d​er mit Göbel befassten Institutionen h​aben eine Leistungszuschreibung a​ls Erfinder d​er Glühlampe a​ls Reaktion a​uf die Veröffentlichungen d​er Quellenforschung revidiert. Beispielsweise erwähnt d​as Land Niedersachsen Göbel n​icht mehr a​uf der Internetseite d​er Erfinderpersönlichkeiten a​us dem Land. Auch d​as Deutsche Museum München h​at die frühere Leistungszuschreibung d​er Glühlampenerfindung aufgehoben, während d​ie Stadt Springe (Stand November 2017) d​ie Erfindung d​er Glühlampe d​urch Göbel a​ls streitbar bezeichnet u​nd gleichzeitig d​ie frühere Darstellung Legende nennt.[74] Der Ortsrat v​on Springe entschied 2021, e​ine zusätzliche Messingtafel m​it einem QR-Code u​nd dem Text Heinrich Göbel w​ird als Sohn unserer Stadt Springe - a​llen Diskussionen z​um Trotz - i​mmer ein spannender Teil d​er Stadtgeschichte bleiben. a​n den Göbeldenkmälern anzubringen.[75]

In neuerer Zeit (2012) i​st die Darstellung v​on Göbel a​ls entzaubertes Technikgenie u​nd die Bewertung d​er Vorgänge a​ls groteskes Kapitel d​er Technikgeschichte typisch für d​ie Rezeption i​n den Medien.[76] Durch Abschreibung a​us von d​er Quellenforschung widerlegten Darstellungen w​ird jedoch a​uch die Legende weiter publiziert.

Die Parfümflaschenlampe

Ersttagsbrief Briefmarke 150 Jahre Glühlampe
Stefan Klein, Olaf Neumann, 2004

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(Bitte Urheberrechte beachten)

Darstellungen d​er Göbel-Lampen a​ls Parfümflaschenform, w​ie etwa a​uf der 2004 herausgegebenen Göbel-Briefmarke d​es Bundesministeriums d​er Finanzen, s​ind eine a​us den 1930er-Jahren stammende Fehlinterpretation e​iner Göbel-Aussage v​on 1893. Göbel behauptete, s​eine Lampen s​eien rohrförmig u​nd ca. 30 cm l​ang gewesen.

  • Göbel sagte 1893: „Meine ersten Versuche in der Verfertigung von Glühlampen wurden mit kölnischen Wasserflaschen als dem gläsernen Teile gemacht. Ich versuchte, dieses Glas mit der Blasröhre zu verarbeiten, hatte aber grosse Schwierigkeiten damit, da es so zerbrechlich war und es schwer war, damit eine gut umhüllende Glasglocke zu machen.“ Zur Zeichnung der Göbel-Lampe Nr. 1 sagt er: „Die ersten Lampen dieser Art die ich verfertigte wurden aus kölnischen Wasserflaschen hergestellt, später jedoch machte ich dieselben aus Rohrglas.“ Falls es diese Lampen überhaupt vor 1879 gegeben hat, war die Lampenform seinen Angaben zufolge immer die der Zeichnung 1.
  • Hermann Beckmann schrieb 1923: „Zur Herstellung der äußeren Hüllen seiner Glühlampen benutzte Göbel zuerst Gefäße, die er aus Eau-de-Cologne-Flaschen herstellte; später verwandte er dazu ein weites Glasrohr, dem er durch Blasen geeignete Form gab.“
  • In den 1930er-Jahren tauchen Fehlinterpretationen als Flaschenlampe auf, etwa in der Zeitschrift Funk im Heft 4 1938: „Leere Eau de Cologne-Flaschen dienten als Glaskörper und in diese brachte er den verkohlten Streifen eines Bambusstockes“.

Seit d​en 1930er-Jahren g​ibt es j​e nach Weg d​er Informationsabschreibung unterschiedliche Darstellungen d​er Göbel-Aussage.

Die Entlüftung e​iner Flasche n​ach der Torricelli-Methode wäre z​udem schwierig. Ein Glasrohr müsste m​it Auswirkungen a​uf die Form d​er Flasche angeschmolzen u​nd wieder abgeschmolzen werden. Die dargestellte Vakuumversieglung d​es auf d​er Göbel-Briefmarke abgebildeten Exponats w​ar mit keinem damals bekannten Material möglich u​nd steht z​udem im Widerspruch z​ur Zeichnung Nr. 1 s​owie zur Aussage Göbels, e​r habe d​ie einleitenden Drähte i​n die Glashülle eingeschmolzen. Ein Kohlefaden d​er notwendigen Länge für d​ie behauptete Erfindung d​er hochohmigen Glühlampe p​asst nicht i​n eine übliche Parfümflasche. Heutige Glühlampen h​aben relativ kleine Glashüllen, d​a die benutzten Metallfäden d​er notwendigen Länge i​n Spiralformen gebracht werden. Kohlefadenlampen d​er 1880er-Jahre v​on Edison u​nd anderen Herstellern w​aren wesentlich größer a​ls eine Parfümflasche. Das a​uf der Briefmarke abgebildete Exponat i​st eine funktionslose Attrappe i​n Form e​iner unüblich großen Parfümflasche, w​as die Briefmarkenabbildung i​m Maßstab verzerrt. Das Glühmaterial d​er abgebildeten Attrappe erfüllt s​chon vom Durchmesser h​er nicht d​ie Anforderungen a​n einen Glühfaden. Das Exponat i​st ein physikalisch absurdes Objekt, welches d​ie durch d​ie Legende inspirierten Vorstellungen v​on Laien über frühe Glühlampen dokumentiert. Bei d​er Briefmarke beruht d​ie Aussage „150 Jahre Glühlampe 2004“ allerdings a​uch nicht a​uf belastbaren Quellen.

Ehrungen

Der Ortsrat von Springe hat den Zusatz „Erfinder der Glühlampe“ an der dortigen Heinrich-Göbel-Str. überkleben lassen.
  • 1929 fand eine von der Elektrotechnischen Gesellschaft Hannover initiierte Festveranstaltung zum geglaubten 75. Jahrestag der Erfindung der Glühlampe zu Ehren von Heinrich Göbel statt. Eine Gedenktafel wurde am deklarierten Geburtshaus angebracht und der damalige Deisterweg in Springe wurde in Heinrich-Göbel-Straße umbenannt.
  • 1939, in der Nationalsozialistischen Zeit, wurde die neu gegründete Mittelschule und spätere Realschule in Springe nach Heinrich Göbel benannt. Die Schule wurde mit Ende des Schuljahres 2018/2019 abgewickelt und durch eine Integrierte Gesamtschule ersetzt, die nicht nach Heinrich Göbel benannt ist.
  • 1954, zum geglaubten 100. Jahrestag der Glühlampenerfindung, wurde oberhalb von Springe die Göbel-Bastei mit einem Glühlampensymbol auf einem Obelisken errichtet. Das Denkmal wurde 2018 zum 200. Geburtstag von Göbel renoviert und mit LED-Leuchttechnik ausgestattet.[77] An diesem und anderen Denkmalen für Göbel in Springe sollten nach Planung 2018 zusätzliche Beschriftungsplaketten angebracht werden, die den Ergebnissen der Quellenforschung Rechnung tragen.[78] Nach langer Debatte wurde 2021 ein Messingschild mit QR-Code und dem Text Heinrich Göbel wird als Sohn unserer Stadt Springe - allen Diskussionen zum Trotz - immer ein spannender Teil der Stadtgeschichte bleiben. angebracht.
  • 1967 erhielt die Heinrich-Goebel-Oberschule in Berlin-Neukölln ihren Namen, 1989 erfolgte die Umbenennung in Thomas-Morus-Oberschule.
  • 1993, zum 100. Jahrestag des Todes von Heinrich Göbel, wurde ein Göbel-Denkmal am Amtsgericht in Springe aufgestellt.
  • 2004, zum geglaubten 150. Jahrestag der Glühlampenerfindung, wurde die Briefmarke 150 Jahre elektrische Glühlampe von Heinrich Göbel in Deutschland herausgegeben und auf einem Heinrich Göbel gewidmeten Festakt in Springe vorgestellt.
  • 2018, zum 200. Geburtstag von Göbel, fand ein Festakt in Springe statt, bei dem Göbel jedoch nicht mehr als Erfinder der Glühlampe geehrt wurde. Ein Vortrag über die Ergebnisse der Quellenforschung und die Würdigung seines Lebensweges standen im Mittelpunkt der Feier. Der Auswanderer habe sich in New York integriert, sei in die bürgerliche Gesellschaft aufgestiegen, habe acht Kinder durchgebracht, mit der Wahrheit habe er es aber nicht genau genommen.[79]
  • In Barsinghausen, Bremen-Horn-Lehe, Chemnitz, Darmstadt, Gehrden, Giesen Ortschaft Ahrbergen, Grevenbroich, Gütersloh, Hamburg-Volksdorf, Hannover, Lilienthal, Lüneburg, Mühldorf, München, Münster(Hessen), Neustadt am Rübenberge, Schulenburg (Pattensen), Röthenbach, Springe und Wennigsen (Deister) wurden Straßen nach ihm benannt, in Berlin eine Straße und ein Platz. Die meisten Benennungen erfolgten zwischen 1929 und 1960. Die Benennungen kommen in den Varianten Goebelstraße, Göbelstraße, Heinrich-Goebel-Straße und Heinrich-Göbel-Straße vor. Bei weiteren Goebelstraßen, Göbelstraßen, Göbelwegen und Goebelwegen in Deutschland liegt keine Information vor, ob die Benennung nach dem geglaubten Glühlampenerfinder Heinrich Göbel erfolgte. Der Verkehrsausschuss von Bremen-Horn-Lehe hat 2017 über einen Antrag auf Umbenennung der dortigen Heinrich-Goebel-Straße beraten, der durch die Ergebnisse der Quellenforschung zu Heinrich Göbel veranlasst war, und ihn mit der Begründung, der Antrag käme nicht von den Anwohnern der Straße, abgelehnt.[80]

Literatur

  • Arthur Aaron Bright: The Electric-Lamp Industry: Technological Change and Economic Development from 1800 to 1947. Arno Press, New York 1972, ISBN 0-405-04690-1.
  • Hans-Christian Rohde: Die Göbel-Legende – Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe. Zu Klampen, Springe 2007, ISBN 978-3-86674-006-8 (Das Buch beruht auf einer 2006 vom Autor bei der Universität Hannover eingereichten Dissertation. Der Autor war 2006 Mitglied im Vorstand des Museums Springe.)
  • K. Jäger, F. Heilbronner: Lexikon der Elektrotechniker. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage. VDE Verlag, 2010, ISBN 978-3-8007-2903-6, S. 158 f.
  • Adolf Wißner: Goebel, Johann Heinrich Christoph Conrad. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 6, Duncker & Humblot, Berlin 1964, ISBN 3-428-00187-7, S. 503 f. (Digitalisat).

Zeitschriftenartikel

Weitere Quellen

  • Die Prozessakten befinden sich in der für die jeweiligen Gerichtsorte Boston, Chicago und St. Louis zuständigen National Record Administration der USA. Die zentralen Dokumente sind die Gerichtsentscheidungen und die eidesstattliche Aussage Göbels vom 21. Januar 1893, in der er Lebensweg und elektrotechnische Arbeiten beschreibt. Teile der Akten (Abschriften der eidesstattlichen Aussagen der „Goebel-defense“, ca. 500 Seiten) befinden sich auch im Stadtarchiv Springe sowie in der Stadtbibliothek Springe. Kopien von Dokumenten aus Gerichtsarchiven der USA, die Hans-Christian Rohde für seine Dissertation beschaffte, befinden sich im Archiv des Museums Springe.
  • Quellen zu den frühen Autoren der Göbel-Legende Arends und Feldhaus sind im so genannten Feldhaus-Archiv des Deutschen Technikmuseums Berlin der Öffentlichkeit zugänglich.
  • Im Stadtarchiv Springe ist die acht Ordner umfassende Göbel-Sammlung von Friedrich Gisselmann für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Sammlung enthält Kopien von Dokumenten, Kopien von Zeitungsartikeln aus den Jahren 1893 bis 2001 sowie Aufzeichnungen zu ergebnislos gebliebenen Recherchen zur Bestätigung von Aussagen Göbels. In dieser Sammlung auch vorhandene Übersetzungen sind von Laien angefertigt.
Commons: Heinrich Goebel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Patent US223898A: Electric lamp. Angemeldet am 8. November 1878, veröffentlicht am 27. Januar 1880, Erfinder: Thomas Alva Edison (Das Patent gilt als eines der technisch und wirtschaftlich wichtigsten des 19. Jahrhunderts.).
  2. Hans-Christian Rohde: Die Göbel-Legende – Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe. Zu Klampen, Springe 2007, ISBN 978-3-86674-006-8.
  3. Patent US252658A: Vacuum-pump. Angemeldet am 5. August 1881, veröffentlicht am 24. Januar 1882, Erfinder: Henry Goebel.
  4. Patent US266358A: Electric incadescent lamp. Angemeldet am 23. Januar 1882, veröffentlicht am 24. Oktober 1882, Anmelder: Henry Goebel, John W. Kulenkamp, Erfinder: Henry Goebel.
  5. Göbels Geburtshaus im Denkmalatlas Niedersachsen
  6. Hans-Christian Rohde: Die Göbel-Legende. S. 96.
  7. Eingangstafel wird nicht berichtigt - Göbel Geburtshaus bleibt unverändert. In: Hannoversche Allgemeine Zeitung, Lokalteil Deisteranzeiger, 28. September 2020, S. 1
  8. Biografische Angaben bis 1848 sind einem Faltblatt vom 15. Februar 2004 von Friedrich Gisselmann entnommen, der sich in Springe mit den Quellen beschäftigte. Die Quellen über Göbel in Springe bestehen im Wesentlichen aus Eintragungen im Kirchenbuch und einem aufgefundenen Lehrvertrag, der den Beginn einer Schlosserlehre dokumentiert.
  9. Ihr Name lautete laut Kirchenbuch Sophie Betty Julie Lübcke geborene Rodewig. Betty ist eine Kurzform von Elisabeth, englisch Eliza. Möglicherweise führte sie nach Auswanderung in die USA den Namen Eliza.
  10. Hans-Christian Rohde: Die Göbel-Legende. S. 65.
  11. Patent US47632A: Improvement in hemmers for sewing-machines. Veröffentlicht am 9. Mai 1865, Erfinder: Henry Goebel.
  12. Dietmar Moews: Gutachten zur Quellenkritik Heinrich Göbel. In: Neue Sinnlichkeit. 56 (März 2007), S. 25–46 (Der Autor ist Herausgeber der Neuen Sinnlichkeit. Publikation im Eigenverlag)
  13. Berichte in The New York Times und The New York World vom 30. April 1882 bzw. 1. Mai 1882.
  14. Online-Archiv der The New York Times: A NEW INCANDESCENT LIGHT. A GERMAN ELECTRICIAN’S INVENTION 30. April 1882, abgerufen am 21. September 2007.
  15. The Oconto Incandescent Lamp Case. In: The Electrical World. Vol. XXII, No. 3, 15. July 1893, S. 49.
  16. Henry Goebel. In: The Electrical World. Vol. XXI, No. 18, 6. Mai 1893, S. 332.
  17. Hans-Christian Rohde: Die Göbel-Legende. S. 75.
  18. Death of Henry Goebel. In: The Electrical World. Vol. XXII, No. 26, 16. Dezember 1893.
  19. Edisons patent upheld. In: The New York Times. 15. Juli 1891 sowie 5. Oktober 1892.
  20. Nach Auskunft von Hans-Christian Rohde verwendete erstmals die Zeitschrift Electrical Engineer Vol. XV, No. 248 vom 1. Februar 1893, S. 120 in einer Überschrift den Begriff „goebel defense“. Der Electrical Engineer hatte eine Woche zuvor durch den Titelartikel von Franklin Pope die Göbel-Geschichte als erste Zeitschrift publiziert und die Aufnahme in anderen Medien ausgelöst.
  21. The Incandescent Lamp Situation. In: The Electrical World. Vol. XXI, No. 13, 1. April 1893, S. 113.
  22. Hans-Christian Rohde: Die Göbel-Legende. S. 41.
  23. An Injunction Granted Against the Beacon Vacuum Pump and Electrical Co.—The Goebel Claims Rejected. In: The Electrical Engineer. Vol. XV, No. 251, 22. Februar 1893, S. 188.
  24. Effect of Judge Hallett’s Decision. In: The Electrical World. Vol. XXI, No. 17, 29. April 1893, S. 312.
  25. Decision in the Columbia Incandescent Lamp Suit. In: The Electrical World, Vol. XXI, No. 17, 29. April 1893, S. 312.
  26. EDISON ELECTRIC LIGHT CO. et aI. v. COLUMBIA INCANDESCENT LAMP CO. et aI. (Circuit Court, E. D. Missouri, E. D. April 21, 1893.). In: Federal Reporter. Vol. 56, S. 496, No 3707
  27. Da Electric sich nicht als abkürzender Eigenname für Electric Manufacturing Company eignet, benannten Zeitungen diesen Patentstreit nach dem Firmensitz The Oconto Case, was allerdings das Missverständnis fördert, es sei der Gerichtsort.
  28. Decision in the Oconto Incandescent Lamp Suit. In: The Electrical World. Vol. XXII, No. 5, 29. Juli 1893, S. 86.
  29. Der genaue juristische Charakter des Rechtsmittels (an appeal to an appellate court) als Revision, Berufung oder Beschwerde ist unklar. Das Rechtsmittel einer gerichtlichen Überprüfung einer ergangenen einstweiligen Verfügung stand nur dem Antragsgegner zur Verfügung. Der Kläger musste hingegen im Fall einer Ablehnung seines Antrages seine Klage in ein Hauptverfahren einbringen.
  30. The Oconto Lamp Case. In: The Electrical World. Vol. XXIII, No. 19, 12. Mai 1894, S. 636.
  31. EDISON ELECTRIC LIGHT CO. et al. v. PHILADELPHIA TRUST SAFEDEPOSIT & INS. CO. et al. In: Federal Reporter, Vol. 60, S. 397, No 29, 30, 31
  32. PHILADELPHIA TRUST, SAFEDEPOSIT & INS. CO. et al. v. EDISON ELECTRIC LIGHT CO. et al. In: Federal Reporter. Vol. 65, S. 551, No 21
  33. The Columbia Incandescent Lamp Company Case. In: The Electrical World. Vol. XXI, No. 16, 22. April 1893, S. 294.
  34. Hans-Christian Rohde: Die Göbel-Legende. S. 73 und S. 204.
  35. The Oconto Incandescent Lamp Case. In: The Electrical World. Vol. XXII, No. 3, 15. Juli 1893, S. 45.
  36. The Oconto Incandescent Lamp Case. II In: The Electrical World. Vol. XXII, No. 4, 22. Juli 1893, S. 57 und S. 68–71. Zitat: „All of the new testimony for the defense in this case, covering some 650 pages of the printed record, was given under oath and the witnesses were subjected to the most rigid cross examination. Not only was the defense not discredited thereby, but materially strengthened.“ Kreuzverhöre waren unüblich in Verfahren über einstweilige Verfügungen.
  37. In der folgenden schriftlichen Gerichtsentscheidung im Fall Electric, Oconto vom 20.7.1893 findet sich kein Hinweis auf ein stattgefundenes gerichtliches Kreuzverhör und dessen Ergebnis, aber ein Hinweis auf eingereichte Befragungsprotokolle als Beweismittel der „Goebel-defense“.
  38. A. M. Tanner: The Goebel-Munchhausen Lamp Story. In: The Electrical Review. Vol. 34, No. 845, 2. Februar 1894, S. 113, London.
  39. Friedrich Naumann: Ein Technikwissenschaftler der ersten Stunde – Zum 100. Todestag von Christian Moritz Rühlmann (Memento des Originals vom 29. September 2005 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/archiv.tu-chemnitz.de, abgerufen am 4. Juni 2006.
  40. Der Glühlampenstreit in Amerika. In: ETZ Elektrotechnische Zeitung. 14. Jg., Nr. 14, 7. April 1893, S. 206.
  41. E.A.Krüger: Die Herstellung der Elektrischen Glühlampe., Leipzig, 1894, Verlag von Oskar Leiner, S. 2
  42. Geschichte der Universität Hannover, abgerufen am 27. November 2017.
  43. Hans-Christian Rohde: Die Göbel-Legende. S. 133.
  44. Hans-Christian Rohde: Die Göbel-Legende. S. 69.
  45. Hans-Christian Rohde: Die Göbel-Legende. S. 73 und S. 77.
  46. „Die Lampe des Herrn Göbel“, TV-Dokumentation des SWR. Erstausstrahlung am 27. Mai 2007.
  47. Hans-Christian Rohde: Die Göbel-Legende. S. 56.
  48. Edward Covington: Goebel Original and Reproduced Lamps. (Memento vom 1. Februar 2017 im Internet Archive) (Fotos der 2006 aufgefundenen Göbel-Lampen/Beweisstücke der Patentprozesse.)
  49. Paul Israel: Edison: A Life of Invention. John Wiley&Sons, 1998, ISBN 0-471-36270-0, S. 55.
  50. Franklin Leonard Pope: The Carbon Filament Lamp of 1859—The Story of an Overlooked Invention. In: The Electrical Engineer. Vol. XV, No. 247, 25. Januar 1893, S. 77.
  51. Hans-Christian Rohde: Die Göbel-Legende. S. 82–86.
  52. The Incandescent Lamp Situation. In: The Electrical Engineer. Vol. XV, No. 261, 3. Mai 1893, S. 426.
  53. Der Erfinder der Glühlampe. In: ETZ Elektrotechnische Zeitschrift – Organ des VDE. Nr. 7, 17. Februar 1893, S. 89–90.
  54. Quelle: Deutsches Technikmuseum Berlin, Feldhaus-Archiv, Abschrift in Göbel-Akte 488, S. 47–48.
  55. Dietmar Moews: Geschichte der Technik des elektrischen Lichts In: Neue Sinnlichkeit 53 (Dezember 2005), S. 22–48 (Der Autor ist Herausgeber der Neuen Sinnlichkeit. Publikation im Eigenverlag)
  56. Hermann Beckmann: Die erste elektrische Glühlampe. In: ETZ Elektrotechnische Zeitschrift – Organ des VDE. Nr. 47/48, 29. November 1923, S. 1031–1034.
  57. Heinrich-Goebel-Feier in Springe am Deister. In: ETZ Elektrotechnische Zeitschrift – Organ des VDE. Nr. 41,10. Oktober 1929, S. 1492.
  58. Ulrich Manthey: ‚Ewige Lampe‘ für Propaganda missbraucht. In: Neue Deister-Zeitung. 20. Januar 2007.
  59. Ernst Georg Erich Lorenz: Männer am Werk – Lebensbilder deutscher Erfinder und Forscher. Loewe, Stuttgart 1939, S. 19.
  60. Heiko Prodlik-Olbrich: Das Göbel-Denkmal am Amtsgericht in Springe. In: Jahrbuch 2006 des Fördervereins für die Stadtgeschichte von Springe. Dezember 2006, S. 87–91.
  61. Hans-Christian Rohde: Die Göbel-Legende. S. 114.
  62. Arthur A. Bright jr.: The Electric-Lamp Industrie: Technological Change and Economic Development from 1800 to 1947, New York, 1949, The Macmillan Company, S. 89 (Neuausgabe 1972 siehe Abschnitt Literatur)
  63. Siehe etwa Prospekt „100 Jahre OSRAM“ vom September 2006, abgerufen am 12. August 2007, online nicht mehr verfügbar
  64. Walter Rüsch: Die leuchtende Flasche. Benziger Verlag, Köln 1956. Die Brockhaus-Ausgabe von 1969 nennt neben dem Beckmann-Artikel von 1923 diesen Roman als Quelle des Göbel-Eintrages.
  65. Franz Bauer: Die Sonne der Nacht. Markus-Verlag, München 1964. In dieser Variante der Legende lässt Edison, als seine Entwicklungen 1879 bei 40 Stunden Brenndauer stocken, die „komischen, würstchenförmigen Lampen“ des deutschen Uhrmachers, die so lange brennen sollen, beschaffen und erreicht dann 1880 den Durchbruch durch Verwendung des Bambusglühfadens aus Göbel-Technik. Die Diskreditierung von Edison als Plagiator knüpft an die Darstellungen der NS-Zeit an.
  66. Seit einer Schulfusion 1989 ist die Schule nach Thomas Morus benannt.
  67. Siehe etwa Einträge Goebel, Heinrich und Glühlampe in Meyers Neues Lexikon in 8 Bänden 3. Bd., Bibliographisches Institut, Leipzig 1962, S. 705: „ … stellte 1854 versuchsweise Kohlefadenglühlampen her, wie in einem 1893 gegen Edison geführten Patentstreit bewiesen wurde.“ Die Formulierung fördert zudem wie auch einige vergleichbare Einträge in anderen Werken das Missverständnis eines Patentstreites zwischen den Personen Edison und Göbel. Die West-Enzyklopädie Brockhaus von 1969 gibt als Quelle für den Göbel-Eintrag den Beckmann-Artikel von 1923 explizit an.
  68. Norbert Raabe: Kampf dem Brockhaus! In: Die Zeit. 11/1999.
  69. Siehe etwa Rede von VDE-Präsident Klaus Wucherer auf dem VDE-Kongress 2004 (PDF), abgerufen am 18. Februar 2011, online nicht mehr verfügbar
  70. Deutsche Stars. 50 Innovationen die jeder kennen sollte. (Memento vom 8. Oktober 2007 im Internet Archive)
  71. Bayerischer Rundfunk: „Deutsche Erfindungen“, abgerufen am 21. August 2006, online nicht mehr verfügbar
  72. Ernst Erb: Radios von Gestern. M&K Computer Verlag, Luzern, 1989, ISBN 3-907007-09-3. (Ab der 4. Auflage Funk Verlag Bernhard Hein, Dessau 2009, ISBN 978-3-939197-49-2.) S. 9. Der Autor widerlegte die deutsche Sicht der Erfindung der Glühlampe durch Göbel 1854 unter dem Aspekt der Entwicklungsgeschichte der Glühlampe mit Patenterteilungen seit den 1840er-Jahren und anwendungsreifen Produkten ab 1880. Falschinformationen der deutschen Legende wie den behaupteten Patentprozesserfolg erkannte der Autor nicht.
  73. Heinrich Göbel wird zurückgestuft. In: Neue Deister-Zeitung. 11. März 2006.
  74. vergl. Stadt Springe über Heinrich Göbel. Das Museum auf dem Burghof der Stadt Springe hat anders als die für Denkmale und Tourismus zuständigen Behörden und politische Gremien der Stadt Springe die frühere Leistungszuschreibung in einer umgestalteten Göbel-Ausstellung aufgehoben.
  75. Marita Scheffler, Christian Zett: Update für den Sohn der Stadt. In: Hannoversche Allgemeine Zeitung, Lokalausgabe Springe. 5. Juni 2021 S. 2. Der QR-Code verlinkt auf www.springe.de/goebel
  76. Armin Strohmeyer: Heinrich Göbel und die Glühlampe. (Memento vom 21. März 2012 im Internet Archive) Beitrag für radioZeitreisen Bayerischer Rundfunk BR2, 9. März 2012.
  77. Göbel-Birne erhält LED-Technik. In: Hannoversche Allgemeine Zeitung, Lokalteil Deisteranzeiger, 16. März 2018, S. 1
  78. Christian Zett: Abschied von „Lügenlampenhausen“. In: Hannoversche Allgemeine Zeitung, Lokalteil Deisteranzeiger, 22. März 2018, S. 1
  79. Ralf T. Mischer: Historiker wirft Licht auf Göbel. In: Hannoversche Allgemeine Zeitung, Lokalteil Deisteranzeiger, 21. April 2018, S. 1
  80. Timo Thalmann: Hochstapler als Namensgeber In: Weser-Kurier, 30. November 2017, abgerufen am 15. März 2018.

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