Gouvernement (Russland)

Ein Gouvernement war eine Verwaltungsgliederung in Russland. Sie bestand von 1708 bis 1929.

Die ersten acht russischen Gouvernements (1708)

Im Jahre 1708 schuf Peter I. die acht Gouvernements (russisch губерния Aussprache: [ɡubernija], polnisch gubernia) als Verwaltungsbezirke. Sie trugen diese Bezeichnung bis zum Jahr 1815 und erneut in den Jahren 1864 bis 1929. Bis zum Ende des Russischen Kaiserreichs wurden die Gouverneure (russisch: губернатор, gubernator) vom Kaiser nominiert.

Mit der Einführung der Gouvernements 1708 wurde die bisherige entsprechende Verwaltungseinheit Ujesd (russisch Уезд) abgeschafft. Diese wurde erst 1727 mit der Verwaltungsreform von Katharina I. wieder eingeführt.

Die ersten acht russischen Gouvernements von 1708 und die drei Neugründungen aus den Jahren 1713 bis 1719 gibt folgende Tabelle wieder:

Namerussischer NameZentrumBemerkung
Gouvernement Sankt PetersburgСанкт-Петербургская губернияSankt Petersburgbis 1710 als Gouvernement Ingermanland bezeichnet
(Ингерманландская губерния)
Gouvernement MoskauМосковская губернияMoskau
Gouvernement ArchangelskАрхангельская губернияArchangelskbis 1780 Gouvernement Archangelgorod
(Архангелогородская губерния)
Gouvernement SmolenskСмоленская губернияSmolensk1713/1719 auf die Gouvernements
Moskau und Riga aufgeteilt
Gouvernement KiewКиевская губернияKiew
Gouvernement KasanКазанская губернияKasan
Gouvernement AsowАзовская губернияAsow
Gouvernement SibirienСибирская губерния
Gouvernement Nischni NowgorodНижегородская губернияNischni Nowgoroderrichtet 1713–1719
Gouvernement AstrachanАстраханская губернияAstrachanerrichtet 1713–1719
Gouvernement RigaРижская губернияRigaerrichtet 1721, auch Livländisches Gouvernement
Ливонская губерния

An der Spitze eines Gouvernements stand der Gouverneur. Lediglich das Gouvernement Ingermanland und das Asowsche Gouvernement unterstanden einem General-Gouverneur (генерал-губернатор). Die Provinzen unterstanden einem Wojwoden (воевода) und die Distrikte einem Boden-Beauftragten bzw. Boden-Kommissar (земский комиссар). Die Gouverneure schufen einen verzweigten Verwaltungsapparat. Sie hatten die Gewalt über die Administration, Polizei, Finanzen und Gerichte. Gleichzeitig waren sie Oberbefehlshaber der Truppen in ihrem Gouvernement.

Mit Beginn der Herrschaft von Katharina II. wurden an Stelle der damals bestehenden 20 Gouvernements 40 Gouvernements mit jeweils 300.000–400.000 Untertanen geschaffen. Am Ende ihrer Herrschaft gab es wegen der hinzugekommenen Territorien 51 Gouvernements.

Anfangs (1710) waren die Gouvernements in Doli (доли) unterteilt, ab 1719 in 47 Provinzen, die wiederum in Distrikte (дистрикт) gegliedert waren. Die Provinzen wurden am Ende der Herrschaft von Katharina II. abgeschafft. Jeweils zwei bis drei Gouvernements wurden zu einer Namestnitschestwo (наместничество) zusammengefasst.

Im Jahre 1816 wurden statt der großen Gouvernements etwas kleinere Verwaltungsbezirke geschaffen, die Oblast (Область) hießen. Um 1864 führte man die Gouvernements ein und gründete darunter verschiedene „Semstwa“ (Semstwo, Земство). Die zuletzt gegründeten Gouvernements waren die Gouvernements Bessarabien (1873), welches vorher ein Oblast gewesen war, Schwarzmeer (1896) und Cholm im Weichselgebiet (1912).

Die beiden russischen Revolutionen von 1917 veränderten die Verwaltungsstrukturen zunächst nicht, erst im Jahre 1929 schaffte die UdSSR die Gouvernements ab und führte die Oblasti wieder ein, die in Rajons untergliedert wurden.

Bei der Übersetzung ins Deutsche wird anstelle von Gouvernement ungenau auch von Provinz gesprochen, wie etwa bei den Russischen Ostseeprovinzen, womit die baltischen Länder gemeint sind.

Literatur

  • Georg von Alten (Hrsg.): Handbuch für Heer und Flotte. Enzyklopädie der Kriegswissenschaften und verwandter Gebiete. Band 4: G–Idstedt. Bong, Berlin u. a. 1912.
  • губерния. In: Большая Советская Энциклопедия. Band 7: Гоголь–Дебит. Том 7, 3-е издание „Советская энциклопедия“, Москва 1972.
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