Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland

Die Geschichte d​er Sozialversicherung i​n Deutschland erstreckt s​ich vom Deutschen Kaiserreich b​is in d​ie Gegenwart. Die deutsche Sozialversicherung i​st oft reformiert worden (z. B. Agenda 2010 2003 b​is 2005) u​nd oft Objekt politischer Diskussionen gewesen.

Ursprünge der Sozialversicherungen

100 Jahre Sozialversicherung: Sonderbriefmarke von 1981

Die Knappschaften a​ls berufsspezifische Versorgungssysteme d​er Bergleute s​ind die Vorläufer d​er heutigen Sozialversicherungen. Staatliche Systeme entstanden i​m Deutschen Kaiserreich bereits a​m Ende d​es 19. Jahrhunderts. Das Deutsche Kaiserreich w​ar damit weltweit d​er Vorreiter b​eim Aufbau v​on staatlichen Sozialsystemen.

Erste Ansätze einer gesetzlichen Versicherung

  • 1845, 17. Januar: In Preußen tritt ein Gesetz in Kraft, das die Gründung von Krankenkassen für Arbeiter genehmigt. Dies gilt als der erste Schritt zur Entwicklung der Sozialversicherung. Die Gemeinden können Arbeiter und Gehilfen zum Beitritt in die Kassen zwingen (Versicherungspflicht).
  • 1867 Gründung des Kaufmännischen Vereins für Handlungsgehilfen in Barmen, eines der Vorläufer der heutigen Barmer Ersatzkasse

Kaiserreich

  • 1876, 7. April: Das Hilfskassenwesen wird einheitlich geregelt.
Faksimile der Kaiserlichen Botschaft
Der Arbeitgeber zahlt 100 Prozent der Beiträge. Träger sind die Gewerblichen, Bau-, See-, Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. In der Folgezeit wurde der Kreis der versicherten Personen sukzessive durch folgende Gesetze erweitert:
  • 1886, 5. Mai: Gesetz betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen (RGBl. 1886 S. 132)
  • 1887, 11. Juni: Gesetz betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen (RGBl. 1887 S. 287)
  • 1887, 13. Juli: Gesetz betreffend die Unfallversicherung der Seeleute und anderer bei der Seeschifffahrt beteiligter Personen (RGBl. 329)
  • 1891, 1. Januar: Das Gesetz betreffend der Invaliditäts- und Altersversicherung (sog. Klebegesetz) tritt in Kraft.[5][6][7] Die Beiträge tragen zu gleichen Teilen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zusätzlich gibt es einen Reichszuschuss. Träger sind regionale Versicherungsanstalten für Arbeiter (siehe auch: Landesversicherungsanstalt).
    Folgende Leistungen werden festgelegt:
    • Übergangsgeld während medizinischer Heilbehandlung
    • Altersrenten ab dem 70. Lebensjahr
    • Invaliditätsrenten.
  • 1900, 30. Juni: Gesetz betreffend die Unfallfürsorge für Gefangene (RGBl. S. 536)
  • 1900, 30. Juni: Das Gesetz betreffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze („Mantelgesetz“) (RGBl. 1900 S. 335) fasst die zwischen 1885 und 1887 erlassenen Gesetze zusammen.
  • 1911, 19. Juni: Die Reichsversicherungsordnung (RVO) wird verabschiedet, die von 1914 bis 1991 / 1992 hauptsächlich die deutsche Sozialversicherung regelt und inzwischen weitgehend im Sozialgesetzbuch aufgegangen ist. In ihr sind die früheren Gesetze zusammengefasst und weiterentwickelt. Die wichtigste Neuerung ist die Einführung der Hinterbliebenenrenten. Zudem mussten die Hilfskrankenkassen eine Zulassung als Ersatzkasse beantragen und dazu mindestens 1.000 Versicherte vorweisen.
  • 1911: Mit dem „Versicherungsgesetz für Angestellte“ (VGfA) wird die Angestelltenversicherung (AnV) geschaffen. Danach erhalten Angestellte eine Altersrente ab dem 65. Lebensjahr und Witwen ohne Rücksicht auf ihre Arbeitsfähigkeit und ihr Alter – 40 Prozent der Altersrente ihres verstorbenen Ehegatten. Die Angestellten waren damals eine eigenständige soziale Gruppe zwischen den Arbeitern und den Beamten.
  • 1911: Mit der Reichsversicherungsordnung (RVO) werden Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung zu einem einheitlichen Gesetzwerk zusammengefasst. Durch die RVO dehnte sich die Versicherungspflicht auf Dienstboten, Waldarbeiter sowie beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft aus.
  • 1914: Inkrafttreten des Krankenversicherungsrechts der RVO. Bis zum Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes 1989 ist die RVO die entscheidende Rechtsgrundlage.

Weimarer Republik

  • 1918: Die Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 13. November 1918 verpflichtet die Kommunen zu einer zeitweisen, existenzsichernden finanziellen Unterstützung kriegsbedingt erwerbslos Gewordener, die auf Basis einer Bedürftigkeitsprüfung gewährt wurde. Jugendlichen erhielten geringere Bezüge, und Frauen stand Arbeitslosenunterstützung nur dann zu, wenn sie „erwerbsbedürftig“ waren, was bedeutete, dass sie nicht durch einen (in der Regel männlichen) Ernährer versorgt waren.[8]
  • 1921 bis 1923 – Durch die Geldentwertung von 1921 verliert die deutsche Rentenversicherung fast ihr gesamtes Vermögen.
  • 1924: Das Angestelltenversicherungsgesetz tritt an die Stelle des VGfA.
  • 1925: Ausdehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten
  • 1927, 1. Oktober: Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung tritt in Kraft.
  • 1929: die „Schwere Staublungenerkrankungen (Silikose)“ wird in der Zweiten BKV vom 11. Februar 1929 als Berufskrankheit anerkannt.

Nationalsozialismus

  • 1933–1945: Während des Nationalsozialismus wird der Aufbau der Krankenkassen in Organisation, Finanzierung und Aufsicht grundlegend geändert. Die Selbstverwaltung wird abgeschafft.
  • 1936: Die Ersatzkassen dürfen keine freiwillig Versicherten mehr aufnehmen und überführen diese in ausgegründete Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.[9] Dies ist der Beginn mehrerer Unternehmen der privaten Krankenversicherung.
  • 1938: Das Handwerker-Versorgungs-Gesetz (HVG) beinhaltet die Versicherungspflicht für selbständige Handwerker.
  • 1. August 1941: Alle Rentner werden in die Krankenversicherung übernommen und sind seitdem automatisch krankenversichert. Bis zum 1. Januar 1983 zahlen alle Rentner einen Pauschalbetrag.
  • 1941: Aufhebung der Rentenkürzungen von 1933.
  • 1941: Einführung des Lohnabzugsverfahrens anstelle des Beitragsmarkenverfahrens
  • 21. Oktober 1941: Richtsatz-Erlass für das Existenzminimum
  • 1942: Anspruch geschiedener Partner auf Hinterbliebenenrente

Seit 1945

  • 1945–1969: Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wird 1951 die Selbstverwaltung wiederhergestellt. Das Lohnfortzahlungsgesetz von 1969 bringt die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • 1953: Erste Sozialwahl zur Besetzung der Selbstverwaltungsorgane der Versicherungsträger
  • 1957, 1. Januar: Rentenreform: Sie hat grundlegende Bedeutung. Die Rentenversicherung wird zu einem auf dem Generationenvertrag beruhenden lohnbezogenen und beitragsbezogenen Versicherungssystem ausgebaut, nachdem sie zuvor eher ein Zubrot zur familiären Versorgung gewesen war. Das Kernstück der Reform ist die Einführung der Dynamik. Die neue Rentenformel beruht auf dem Grundsatz: „Die Renten folgen den Bruttolöhnen“. Diese Dynamisierung war in Politik und Gesellschaft umstritten. Wichtigstes Gegenargument waren Befürchtungen, dass die höhere Rente eine Inflation auslösen würde. Die SPD versucht eine Alterssicherung durchzusetzen, die Selbstständige, Arbeiter und höhere Angestellte weitgehend gleich behandelt. Wichtigster Befürworter der Rentenreform ist Bundeskanzler Konrad Adenauer. Diese Rentenreform wurde vorbereitet durch die so genannte Rothenfelser Denkschrift, ein 1955 erschienenes wissenschaftliches Gutachten der Professoren Hans Achinger, Joseph Höffner, Hans Muthesius und Ludwig Neundörfer. Die Denkschrift hatte die Neuordnung der sozialen Leistungen zum Inhalt und war auf Wunsch von Adenauer erstellt worden.
  • 1957, 1. Oktober: Die Alterssicherung der Landwirte wird eingeführt
  • 1958: Ersatzkassen in West-Berlin werden zugelassen.
  • 1960: Ersatzkassen im Saarland werden zugelassen.
  • 1963: Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz – UVNG) vom 30. April 1963 (BGBl. I S. 241) wird verkündet.
  • 1968: Finanzänderungsgesetz → Letzte Möglichkeit der Befreiung aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer
  • 1970–1976: Durch den wirtschaftlichen Aufschwung stehen Änderungen im Krankenversicherungsrecht an. Zu diesen zählten unter anderem das Leistungsverbesserungsgesetz und das Rehabilitationsgesetz von 1974. Zu dieser Zeit erweiterte sich der Kreis der Versicherten um Selbstständige Landwirte, Studenten, Behinderte in geschützten Einrichtungen sowie Künstler und Publizisten (= Journalisten, Wissenschaftler und Schriftsteller).
  • 1972: Das Rentenreformgesetz(RRG 1972) öffnet die Rentenversicherung für Selbständige und Hausfrauen, die flexible Altersgrenze wird eingeführt.
  • 1972, 1. Oktober: Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte – KVLG) werden die landwirtschaftlichen Krankenkassen errichtet.
  • 1975: Beginn der schrittweisen Erarbeitung des Sozialgesetzbuchs
  • 1977: Einführung der Geringfügigkeitsgrenze
  • 1977–1983: Mit der Einführung von Kostendämpfungsgesetzen soll den Leistungsausgaben, die auf Grund der Vergrößerung des versicherungspflichtigen Kreises entstehen, entgegengewirkt werden.
  • 1. Januar 1983: Einführung des auch für Lohnempfänger üblichen hälftigen prozentualen Krankenversicherungsbeitrages für Rentner mit besonderer Bemessungsgrenze
  • 1984: Stärkere Einbeziehung der sogenannten Einmalzahlungen in die Beitragspflicht sowie Beitragspflicht auf das Krankengeld sowie Erweiterung der Voraussetzungen für die Leistung von Erwerbsunfähigkeitsrenten und Berufsunfähigkeitsrenten
  • 1985: Anrechnung von Kindererziehungszeiten
  • 1986: Neuordnung des Hinterbliebenenrechtes in der Rentenversicherung
  • 1988: Regelung der Krankenversicherung nach SGB V
  • 1989, 1. Januar: Das Gesundheitsreformgesetz wird als fünftes Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert. Die wesentlichen Neuerungen sind unter anderem Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Früherkennung von Krankheiten, die Leistung bei Schwerpflegebedürftigkeit und die Kostenerstattung bei kieferorthopädischen Behandlungen.
  • 1991, 1. Januar: Nach dem Mauerfall in Berlin gelten auf Grund des Einigungsvertrags die Krankenversicherungsrechte auch in den neuen Bundesländern.
  • 1993, 1. Januar: Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung tritt in Kraft, dessen Kern die Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Ziel ist, bei Erhaltung des gegliederten Versicherungssystems mehr Beitragsgerechtigkeit für die Versicherten und mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Die Einführung der Wahlfreiheit der Krankenkasse für alle Mitglieder ab 1996 sowie der Risikostrukturausgleich zählt zu den wichtigsten Neuerungen.
  • 1995: Die Etablierung der gesetzlichen Pflegeversicherung schließt eine große Lücke der sozialen Versorgung. Rund 80 Millionen Menschen in der Bundesrepublik haben damit erstmals einen Versicherungsschutz im Falle der Pflegebedürftigkeit.
  • 1997, 1. Januar: Das Gesetz zur Beitragsentlastung für die gesetzliche Krankenversicherung tritt in Kraft.
  • 2000–2014: Unterschiedliche Gesetze zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung wirtschaftlicher und qualitätsgesicherter zu gestalten, treten in Kraft. Zu den Regelungsbereichen zählten unter anderem die Stärkung der hausärztlichen Versorgung, die Qualitätssicherung, das Finanzierungssystem in der stationären Versorgung sowie diverse Einzelmaßnahmen im Mitgliedschafts-, Beitrags- und Organisationsrecht. Die wichtigste Neuregelung war die am 1. April 2007 eingeführte Allgemeine Krankenversicherungspflicht (unabhängig vom jeweiligen Beschäftigungsstatus). Nachdem für das Jahr 2008 immer noch eine fast unveränderte Zahl von nichtversicherten Menschen – geschätzte 200.000 Bundesbürger – festgestellt worden war, wurde dieses Gesetz ab 1. Januar 2009 auch auf alle bis dahin Nichtversicherten ausgeweitet, die bei einer Wiederversicherung mit Strafbeiträgen zu rechnen hatten.[10] Ab dem 31. Dezember 2013 trat das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung in Kraft, nach dem die gesetzlichen Krankenkassen die Beitragsschulden für den Nacherhebungszeitraum auf das Niveau einer wesentlich günstigeren Anwartschaftsversicherung senken können (nach § 256a SGB V).[11]

Siehe auch

Literatur

  • Wolfgang Ayaß/ Wilfried Rudloff/ Florian Tennstedt: Sozialstaat im Werden.
    • Band 1. Gründungsprozesse und Weichenstellungen im Deutschen Kaiserreich, Stuttgart 2021, ISBN 9783515130066.
    • Band 2. Schlaglichter auf Grundfragen, Stuttgart 2021, ISBN 9783515130073.
  • Wolfgang Ayaß: Wege zur Sozialgerichtsbarkeit. Schiedsgerichte und Reichsversicherungsamt bis 1945, in: Peter Masuch/ Wolfgang Spellbrink/ Ulrich Becker/ Stephan Leibfried (Hrsg.): Grundlagen und Herausforderungen des Sozialstaats. Denkschrift 60 Jahre Bundessozialgericht. Band 1. Eigenheiten und Zukunft von Sozialpolitik und Sozialrecht, Berlin 2014, S. 271–288.
  • Michael Stolleis: Geschichte des Sozialrechts in Deutschland. Ein Grundriß. 1. Auflage. Lucius & Lucius, Stuttgart 2003, ISBN 3-8252-2426-0.
  • Ernst Wickenhagen: Geschichte der gewerblichen Unfallversicherung. Wesen und Wirken der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Hrsg. vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.V., Bd. 1: Darstellung, Bd. 2: Anlagen, München, Wien: R. Oldenbourg Verlag, 1980, ISBN 3-486-50031-7.
Wikisource: Gesetzestexte – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Wolfgang Ayaß: Sozialdemokratische Arbeiterbewegung und Sozialversicherung bis zur Jahrhundertwende. In: Ulrich Becker, Hans Günter Hockerts, Klaus Tenfelde (Hrsg.): Sozialstaat Deutschland. Geschichte und Gegenwart. Bonn 2010, S. 17–43.
  2. Zur Krankenversicherung im 19. Jahrhundert vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867–1881), 5. Band: Gewerbliche Unterstützungskassen, bearbeitet von Florian Tennstedt und Heidi Winter, Darmstadt 1999; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890), 5. Band: Die gesetzliche Krankenversicherung und die eingeschriebenen Hilfskassen, bearbeitet von Andreas Hänlein, Florian Tennstedt und Heidi Winter, Darmstadt 2009; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890–1904), 5. Band, Die gesetzliche Krankenversicherung, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Florian Tennstedt und Heidi Winter, Darmstadt 2012.
  3. Reichstagsprotokolle der 5. Legislaturperiode (2. Session 1882 bis 1883): 86. Sitzung am 25. Mai 1883, 87. Sitzung am 26. Mai 1883 und 90. Sitzung am 29. Mai 1883 mit den Schlussabstimmungen über die einzelnen Paragraphen sowie Anlage Nr. 330 mit dem Text der Gesetzesvorlage in der beschlossenen Fassung in digitalisierter Form beim Münchener Digitalisierungszentrum der Bayerischen Staatsbibliothek
  4. Zur gesetzlichen Unfallversicherung im 19. Jahrhundert vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867-1881), 2. Band: Von der Haftpflichtgesetzgebung zur ersten Unfallversicherungsvorlage, bearbeitet von Florian Tennstedt und Heidi Winter, Stuttgart u. a. 1993; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890), 2. Band, Teil 1: Von der zweiten Unfallversicherungsvorlage bis zum Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884, bearbeitet von Florian Tennstedt und Heidi Winter, Stuttgart u. a. 1995; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890), 2. Band, Teil 2: Die Ausdehnungsgesetzgebung und die Praxis der Unfallversicherung, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 2001; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890–1904), 2. Band, Die Revision der Unfallversicherungsgesetze und die Praxis der Unfallversicherung, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 2009.
  5. reichstagsprotokolle.de
  6. Zur Entstehung der Rentenversicherung im 19. Jahrhundert vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867–1881), 6. Band: Altersversorgungs- und Invalidenkassen, bearbeitet von Florian Tennstedt und Heidi Winter, Darmstadt 1999; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890), 6. Band: Die gesetzliche Invaliditäts- und Altersversicherung und die Alternativen auf gewerkschaftlicher und betrieblicher Grundlage, bearbeitet von Ulrike Haerendel, Darmstadt 2004; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890-1904), 6. Band, Die Praxis der Rentenversicherung und das Invalidenversicherungsgesetz von 1899, bearbeitet von Wolfgang Ayaß und Florian Tennstedt, Darmstadt 2014.
  7. Mark Obrembalski: Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889. Literatur, Änderungsgeschichte, Sekundärnormen. Abgerufen am 11. Juni 2021.
  8. Benita Stalmann: Die Erwerbslosenfürsorge in der Weimarer Republik – eine Geschichte des Scheiterns? In: gafprojekt.hypotheses.org. 23. Februar 2017, abgerufen am 1. Januar 2021.
  9. Versicherungsanzeigen. In: Berliner Adreßbuch, 1943, vor Teil 1, S. vor Seite 1. „Berliner Verein – Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit“.
  10. krankenversicherung-vergleich.de: Gesetz: Allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland (abgerufen am 17. Mai 2017).
  11. sozialgesetzbuch-sgb.de: § 256a SGB V Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen (abgerufen am 17. Mai 2017).
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