Friedrich Ernst Franz Wilhelm von Haenlein
Friedrich Ernst Franz Wilhelm von Haenlein (* 25. Oktober 1830 in Kassel; † 6. Oktober 1893 in Blankenburg im Harz) war ein königlich preußischer Generalleutnant und zuletzt Kommandeur des 4. Husarenregiments.
Herkunft
Seine Eltern waren der preußische Diplomat Louis von Haenlein (* 17. März 1790; † 18. September 1853) und dessen Ehefrau Louise, geborenen Schuster († 10. März 1879). Sein Vater war Gesandter bei dem oldenburgischen, den mecklenburgischen Höfen und bei den Hansestädten.
Leben
Er erhielt seine Schulbildung auf dem Werderschen Gymnasium in Berlin. Nach seinem Abschluss ging er am 10. Januar 1849 als Husar in das 3. Husaren-Regiment. Bei der Bekämpfung der Badischen Revolution kämpfte er 1849 bei Ladenburg und Rastatt. Am 1. September 1849 wurde er zum Portepeefähnrich und am 9. November 1850 zum Seconde-Lieutenant befördert. Vom 1. Oktober 1851 bis zum 30. September 1853 war er an die Militär-Reitschule kommandiert. Er wurde am 26. Oktober 1858 zum Premier-Lieutenant und am 30. Juni 1859 zum Rittmeister befördert. Am 1. Oktober 1859 kam er als Eskadronführer in das 3. Landwehr-Husaren-Regiment. Aber am 12. Mai 1860 wurde er in das 2. kombinierte Dragoner-Regiment und am 1. Juli 1860 in das 6. Dragoner-Regiment versetzt. Von dort kam er am 3. April 1862 als Adjutant zur 5. Division; am 2. Mai 1863 wurde er unter Belassung seines Kommandos in das 8. Dragonerregiment versetzt. Dort wurde er am 13. Juni 1863 zum Eskadronschef ernannt.
Während des Deutsch-Dänischen Krieges von 1864 kämpfte er bei Vilehof und Rackebüll. Nach dem Krieg kam er am 10. Dezember 1864 in das 3. Husaren-Regiment und wurde zum Adjutanten des Generalkommandos des III. Armeekorps versetzt. Am 12. April 1866 kehrte er als Eskadronchef in das 3. Husaren-Regiment zurück. Während des Deutschen Krieges von 1866 kämpfte er bei Liebenau, Liebesitz und Königgrätz. Nach dem Krieg wurde er am 18. November 1868 zum Major befördert und kam am 17. März 1870 als etatmäßiger Stabsoffizier in das Regiment.
Während des Deutsch-Französischen Krieges war er vom 16. August 1870 bis zum 19. April 1871 Führer des 3. Husarenregiments. Während des Feldzuges kämpfte er bei Vionville, Gravelotte und Orleans sowie den Gefechten von Neuenkirchen, Eperion, Courvillee, Montdubleau, Sublbris, Vierzon, Longpre und La Fleche. Dafür erhielt er am 13. September 1870 das Eiserne Kreuz 2. Klasse und am 10. Juni 1871 das Eiserne Kreuz 1. Klasse.
Nach dem Krieg wurde er am 16. August 1873 zur Führung des 4. Husarenregiments kommandiert, am 2. September 1873 erfolgte seine Beförderung zum Oberstleutnant. Am 16. Oktober 1873 wurde er mit der Führung des 4. Husarenregiments beauftragt und dazu a la suite des Regiments gestellt. Am 17. Februar 1874 wurde er als Kommandeur bestätigt und am 20. September 1876 zum Oberst befördert. im September 1879 wurde er mit dem kaiserlich-russischen St. Annen-Orden zweiter Klasse mit Brillanten dekoriert. Er erhielt außerdem am 13. September 1882 den Kronen-Orden 2. Klasse. Anschließend wurde er als Kommandeur in die 5. Kavalleriebrigade versetzt, dazu à la suite des 4. Husarenregiments gestellt sowie am 21. November 1882 zum Generalmajor befördert. Auf Grund seiner angeschlagenen Gesundheit bekam er am 12. Februar 1884 Urlaub, um für 3 Monate nach Italien zu gehen. Nach seiner Rückkehr erhielt er am 18. Januar 1885 den Roten Adlerorden 2. Klasse mit Eichenlaub. Aber am 15. November 1887 wurde er als Generalleutnant zu den Offizieren von der Armee versetzt. Am 3. April 1888 bekam er die Erlaubnis, das Protektorat über den in Breslau gegründeten Verein ehemaliger Kameraden des 4. Husarenregiment zu übernehmen. Dazu erhielt er am 5. Mai 1888 den Stern zum Kronen-Orden. Am 27. November 1888 wurde er dann mit Pension zur Disposition gestellt und auch mit dem Stern zum Roten Adlerorden ausgezeichnet.
Er starb unverheiratet am 6. Oktober 1893 in Blankenburg im Harz.
Literatur
- Kurt von Priesdorff: Soldatisches Führertum, Hanseatische Verlagsanstalt Hamburg, o. O. [Hamburg], o. J. [1939], DNB 367632829, Band 9, S. 412–413, Nr. 2975