Freiburger Kantonalbank
Freiburger Kantonalbank (FKB; französisch Banque Cantonale de Fribourg (BCF), vormals Freiburger Staatsbank resp. Banque de l’État de Fribourg) mit Sitz in Freiburg ist seit 1998 der Name der Kantonalbank des Kantons Freiburg. Sie wurde 1892 gegründet und ist in Form einer selbständigen juristischen Person des öffentlichen Rechtes organisiert.
Freiburger Kantonalbank Banque Cantonale de Fribourg | |
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Staat | Schweiz |
Sitz | Freiburg |
Rechtsform | öffentlichrechtliche Anstalt |
IID | 768[1] |
BIC | BEFRCH22XXX[1] |
Gründung | 1892 |
Website | www.bcf.ch |
Geschäftsdaten | |
Bilanzsumme | 26,7 Mrd. CHF (31. Dezember 2020) |
Mitarbeiter | 474 (31. Dezember 2020) |
Geschäftsstellen | 27 (einschl. einer Online-Niederlassung) |
Leitung | |
Unternehmensleitung |
CEO: Daniel Wenger |
Besitzverhältnisse und geschäftliche Schwerpunkte
Die Freiburger Kantonalbank gehört zu 100 Prozent dem Kanton Freiburg. Das Tätigkeitsgebiet der Freiburger Kantonalbank liegt traditionell im Retail Banking, im Hypothekargeschäft, in der Vermögensverwaltung und im Bankgeschäft mit kleinen und mittleren Unternehmen. Die Freiburger Kantonalbank verfügt über eine unbeschränkte Staatsgarantie. Das heisst, der Kanton haftet für sämtliche Verbindlichkeiten der Bank.[2]
Organisation
Oberstes Aufsichtsorgan der Freiburger Kantonalbank ist der Verwaltungsrat. Dieser setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen und wird zurzeit von Albert Michel präsidiert. Nach Art. 20 Abs. 1 des Kantonalbankgesetzes werden drei Mitglieder des Verwaltungsrats durch den Grossen Rat (Legislative des Kantons), drei durch den Staatsrat (Exekutive des Kantons) und eines durch den Verwaltungsrat selbst gewählt.[3] Das Präsidium bestimmt der Staatsrat.
Die operative Leitung trägt die Generaldirektion. Diese setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen und wird von Daniel Wenger geleitet.
Weblinks
Einzelnachweise
- Eintrag im Bankenstamm der Swiss Interbank Clearing
- Tuğba Ayaz: Freiburger Modell: wenn Staatsbetriebe die Medienvielfalt sichern. In: Medienwoche. 22. Februar 2018.
- Gesetz über die Freiburger Kantonalbank vom 22. November 1988