Chief Executive Officer
Chief Executive Officer (CEO) bezeichnet in vielen anglophonen Staaten das geschäftsführende Vorstandsmitglied (vgl. Geschäftsführer) oder den Vorstandsvorsitzenden oder Generaldirektor (vgl. Vorsitzender oder Präsident der Geschäftsleitung) eines Unternehmens oder allgemein dessen allein zeichnungsberechtigten Geschäftsführer. Gelegentlich werden angelsächsische Titulierungen wie diese im Zuge der Internationalisierung von Unternehmen auch im deutschsprachigen Raum verwendet, ohne dass sie jedoch eine handels- oder gesellschaftsrechtliche Relevanz besitzen.
Begriff
Deutschland
Für Personen, die deutsche Unternehmen führen oder in deutschen Unternehmen arbeiten, stellt CEO lediglich eine Zusatzbezeichnung dar, die rechtlich nicht relevant ist und die handels- und gesellschaftsrechtlich definierten Bedeutungen des Geschäftsführers oder Vorstandsvorsitzenden nicht berührt.
Schweiz
Auch im Schweizer Handels- und Gesellschaftsrecht hat die Bezeichnung CEO keine Bedeutung. Er gilt lediglich als Funktionsumschreibung meist für den Geschäftsführer, wenn dieser in Personalunion als Vorsitzender oder Präsident der Geschäftsleitung amtiert.
Österreich
Im österreichischen Recht hat der Begriff CEO auch keine weitere Bedeutung und wird lediglich als Zusatzbezeichnung angesehen.
Unterschiedliche Bedeutung
Im britischen Englisch wird diese Position als Managing Director bezeichnet, was jedoch im US-amerikanischen Englisch mit einer niedrigeren (mittleren) Hierarchieebene assoziiert wird. In US-amerikanischen Unternehmen, in denen der Vorstand aus mehreren Personen besteht, wird das erste Vorstandsmitglied häufig als CEO bezeichnet, was dem deutschen Vorstandsvorsitzenden entspricht.
In einigen Ländern – etwa in Kanada – gehört der CEO zwar zum geschäftsführenden Vorstand, ist aber nicht der Vorsitzende, sondern steht in der Hierarchie gleichwertig neben dem Finanzvorstand.
Auch in der Politik und in der öffentlichen Verwaltung kommt der Begriff CEO vor. So hat der von der Zentralregierung des chinesischen Sonderdistrikts Hongkong ernannte Präsident oder Gouverneur in der englischen Übertragung die Amtsbezeichnung Chief Executive (Officer).
CEO und President sind zu unterscheiden vom Chairman of the Board (COB), der einem Aufsichtsratsvorsitzenden (Schweiz: Verwaltungsratspräsident) von Aktiengesellschaften oder einem Beiratsvorsitzenden von Unternehmen mit anderen Gesellschaftsformen entspricht (siehe auch Aufsichtsrat, Verwaltungsrat (Schweiz), Unternehmensbeirat).
Abzugrenzen von dem an der Gremiumsspitze stehenden CEO ist auch der C.O oder CxO, der Chief … Officer, welcher ein normaler Vorstand (Mitglied des Vorstandes) und in dieser Funktion für meist ein bestimmtes Fachgebiet (etwa als Chief Financial Officer (CFO) für Finanzen) zuständig ist.