Fahrradmitnahme
Von Fahrradmitnahme, Fahrradbeförderung beziehungsweise in der Schweiz Veloselbstverlad, spricht man, wenn es um den Transport eines unverpackten Fahrrades als selbst verladenes Gepäckstück mit öffentlichen Verkehrsmitteln geht.
Durch diese Kombination von Individual- und öffentlichem Verkehr lassen sich auch per Fahrrad verhältnismäßig einfach größere Entfernungen zurücklegen. Eine Anfahrt per Rad zur Haltestelle, dann Fahrradmitnahme und anschließend Weiterfahrt per Rad erhöht die Nutzungsmöglichkeiten und Auslastung von ÖPNV-Angeboten. Für den Fahrradtourismus ist die Fahrradmitnahme von besonderer Bedeutung, da man bei einer Radtour nicht an den Startpunkt zurückfahren muss. Üblicherweise müssen für die Fahrradmitnahme spezielle Fahrradkarten erworben werden.
Nationales
Deutschland
In Deutschland ist die Fahrradmitnahme in fast allen Verkehrsmitteln möglich, ausgenommen sind jedoch häufig Busse im Schienenersatzverkehr und die meisten ICE-Verbindungen (im ICE 4 sind acht Stellplätze vorhanden). Die Bedingungen sind je nach Verkehrsmittel und Region sehr unterschiedlich.
- Im Fernverkehr ist die Fahrradmitnahme in fast allen EC- und IC-Zügen sowie den meisten Nachtzügen zulässig. Diese Züge verfügen über spezielle Fahrradabteile, die Plätze sind reservierungspflichtig. Auf der Strecke Stuttgart–Zürich war von Mai 1999 bis Dezember 2002 auch im ICE die Fahrradmitnahme möglich. Trotz Kundenprotesten wurden die Fahrradabteile in diesen ICE-Zügen wieder ausgebaut, da der Konzernvorstand der DB in einer Grundsatzentscheidung festlegte, im ICE keine Fahrräder zu befördern. Begründet wurde dies mit den benötigten 15 durch das Fahrradabteil verlorengegangenen Sitzplätzen und der Verspätungsgefahr durch das Ein- und Aussteigen von Reisenden mit Fahrrädern. Ungeachtet dessen ist es zulässig, nicht fahrbereite Fahrräder (demontiertes Rad etc.) als Traglast sowie zusammengeklappte Falträder kostenlos im ICE zu befördern. Im seit Dezember 2017 eingesetzten ICE 4 sind acht Fahrradstellplätze vorhanden (z. B. auf der Verbindung Hamburg–München).
- Im Nahverkehr der Eisenbahn (einschließlich S-Bahnen) ist die Fahrradmitnahme fast immer möglich. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die sich auf die Hauptverkehrszeiten beschränken. Beinahe alle Züge verfügen über Mehrzweckabteile, die dem Transport von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollstühlen und Traglasten dienen. Gibt es solche Abteile nicht, kann das Fahrrad im Einstiegsraum mitgenommen werden.
- Bei U-Bahnen und Stadt- und Straßenbahnen kommen auch immer öfter Mehrzweckabteile zum Einsatz, es gibt aber häufig Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme während der Hauptverkehrszeiten.
- In Bussen des Stadt- und Regionalverkehrs gibt es unterschiedliche Regelungen, die vom Ausschluss der Fahrradmitnahme über eine zeitlich beschränkt oder ständig mögliche Mitnahme einzelner Fahrräder im Innenraum des Busses bis hin zum Mitführen eines Fahrradträgers oder sogar eines Anhängers zum Transport einer größeren Zahl von Fahrrädern bei Touristiklinien reichen.
- Auf Fähren oder Autofähren ist die Mitnahme im Allgemeinen problemlos möglich.
- Im Eisenbahnnahverkehr von Baden-Württemberg[1], Sachsen-Anhalt[2] und Thüringen[3] sowie in Rheinland-Pfalz und dem Saarland[4] ist die Mitnahme im Nahverkehr kostenfrei (teilweise Einschränkungen werktags vor 9 Uhr). In einigen Verkehrsverbünden oder Landkreisen ist die Fahrradmitnahme ebenfalls kostenlos, beispielsweise im Rhein-Main-Verkehrsverbund[5] und im Verkehrsverbund Mittelsachsen[6]. Ansonsten gibt es Fahrradmitnahmetarife zu sehr unterschiedlichen Konditionen.
Teilweise gelten Einschränkungen für die Mitnahme von E-Bikes.
Österreich
Bei den Österreichischen Bundesbahnen kann man sein Fahrrad in den meisten Nah- und Fernverkehrszügen mitnehmen. Dafür benötigt man ein spezielles Radticket zum Preis von 10 % des ÖBB-Vollpreis der 2. Klasse für die Fahrtstrecke.[7]
In der Westbahn können Fahrräder ebenfalls mitgenommen werden. Dies kostet bei vorheriger Onlinebuchung 5 Euro, ansonsten 10 Euro.[8]
Bei den Wiener Linien werden Fahrräder kostenlos in der U-Bahn befördert (an Werktagen mit zeitlichen Einschränkungen). In Bussen und Straßenbahnen ist die Fahrradmitnahme nicht erlaubt.[9]
Das im Oktober 2021 eingeführte Klimaticket umfasst keine kostenlose Fahrradmitnahme, so dass eine Fahrradkarte gelöst werden muss, wenn der jeweilige Verkehrsverbund Fahrräder nicht kostenlos befördert. Klimatickets einzelner Bundesländer enthalten mitunter die kostenlose Fahrradbeförderung, so etwa das KlimaTicket Steiermark (auf ÖBB-Strecken zeitlich eingeschränkt).[10]
In der Lokalbahn Wien-Baden dürfen grundsätzlich keine Fahrräder mitgenommen werden.[11]
Schweiz
Bei den SBB ist der Velotransport kostenpflichtig. Für Einzelfahrten kann eine Fahrkarte zum halben Preis oder eine Velo-Tageskarte für 14 CHF gelöst werden. Es kann auch ein Velo-Pass erworben werden, der 240 CHF für ein Jahr kostet.
Vom 21. März bis 31. Oktober benötigt man für die Velomitnahme in InterCity (IC)-Zügen eine Veloplatzreservierung.[12]
Siehe auch
Einzelnachweise
- Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen in Baden-Württemberg. Abgerufen am 7. August 2021.
- Mit Bahn und Fahrrad durch Sachsen-Anhalt fahren. Abgerufen am 7. August 2021.
- Mit Bahn und Rad durch Thüringen fahren. Abgerufen am 7. August 2021.
- Mit Bahn und Fahrradrad durchs Saarland fahren. Abgerufen am 7. August 2021.
- RMV.DE - Fahrradmitnahme. Abgerufen am 7. August 2021.
- Mitnahme | Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH - vms.de. Abgerufen am 7. August 2021.
- Fahrradmitnahme. Abgerufen am 12. September 2021.
- WESTbahn. Abgerufen am 12. September 2021.
- fg_goetzenbrucker: Mitnahme von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln. Abgerufen am 12. September 2021.
- KlimaTicket Steiermark: kostenlose Fahrradmitnahme großteils möglich. VERBUND LINIE, 22. Dezember 2021, abgerufen am 1. Februar 2022.
- Häufig gestellte Fragen - Wiener Lokalbahnen. Abgerufen am 18. Oktober 2021 (deutsch).
- Velotransport im Zug | SBB. Abgerufen am 2. Februar 2022.