Fürstentum Fritzlar
Das Fürstentum Fritzlar war ein Titularfürstentum, das in der Folge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 gebildet wurde.
Die Säkularisation der geistlichen Herrschaften durch den Reichsdeputationshauptschluss beendete u. a. auch die Existenz des Erzstifts Kurmainz. Die in Ober- und Niederhessen (Raum Marburg und Kassel) gelegenen kurmainzischen Enklaven Amöneburg, Neustadt, Fritzlar und Naumburg sowie das Gericht Katzenberg am Nordrand des Vogelsbergs wurden im sogenannten Fürstentum Fritzlar vereinigt und gingen an die Landgrafschaft Hessen-Kassel, deren Regent gleichzeitig zum Kurfürsten erhoben wurde. Landgraf Wilhelm IX., der nachmalige Kurfürst Wilhelm I., hatte schon im September/Oktober 1802 – auf der Basis der Abmachungen des Friedens von Lunéville (9. Februar 1801) und des französisch-russischen Entschädigungsplanes (18. August 1802), und im Vorgriff auf den Reichsdeputationshauptschluss – diese mainzischen Ämter und das bis zu diesem Zeitpunkt kurkölnische Volkmarsen militärisch besetzen lassen und am 1. Dezember 1802 rechtlich in Besitz genommen. Hessen-Kassel erhielt für das Fürstentum Fritzlar eine zusätzliche Virilstimme im Reichsfürstenrat.
Das Wappen des Fürstentums war ein auf blauem Hintergrund schwebendes goldenes Hochkreuz.
Obwohl die betroffenen Städte und Dörfer schon sehr bald im Zuge verschiedener Verwaltungsreformen mit benachbarten Gebieten in größere Ämter und Kreise eingegliedert wurden, trugen die Kurfürsten bis zum Ende der Hessen-Kasseler Selbständigkeit im Jahre 1866 u. a. den Titel Fürst von Fritzlar. Ebenso führten sie im kurhessischen Staatswappen seither rechts[1] unten ein goldenes Hochkreuz auf blauem Grund für das Fürstentum Fritzlar.
Verwaltungsorganisation
In Kurhessen wurde das Fürstentum Fritzlar organisatorisch wie folgt gegliedert:
- Stadt und Amt Fritzlar (Stadt Fritzlar und die Dörfer Rothhelmshausen und Ungedanken)
- Stadt und Amt Amöneburg (Stadt Amöneburg und die Dörfer Anzefahr, Bauerbach, Erfurtshausen, Ginseldorf, Himmelsberg, Mardorf, Niederklein, Rauischholzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Schröck, Sindersfeld und Stausebach)
- Gericht Katzenberg (Teil des Amtes Neustadt) (Ohmes, Ruhlkirchen, Seibelsdorf und Vockenrod)
- Stadt und Amt Naumburg (Stadt Naumburg und die Dörfer Altendorf und Altenstädt)
- Stadt und Amt Neustadt (Stadt Neustadt, der Flecken Allendorf und die Dörfer Erksdorf und Momberg)
Die Ämter Fritzlar und Naumburg gehörten zum Regierungsbezirk Kassel, Amöneburg und Neustadt zum Regierungsbezirk Marburg.[2] 1821 wurde im Kurfürstentum Hessen die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung eingeführt. Die Ämter wurden aufgehoben und die Verwaltungsaufgaben den neuen Landkreisen und die Rechtsprechung neuen Justizämtern zugewiesen.
Fußnoten
- heraldisch gesehen.
- Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818, S. 126 ff. Digitalisat
Literatur
- Volker Knöppel: „Der Reichsdeputationshauptschluß 1803 und das Ende der geistlichen Herrschaft im nördlichen Hessen“, in: Jahrbuch der hessischen Kirchengeschichtlichen Vereinigung, Bd. 55 (2004), S. 129ff.