Europäische Arbeitsbehörde
Auf Initiative der Europäischen Kommission und gemäß dem Willen der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten wurde 2019 eine Europäische Arbeitsbehörde (European Labour Authority, ELA) als eine europäische Aufsichts- und Umsetzungsbehörde geschaffen. Sie soll dafür sorgen, dass die Regelungen der Europäischen Union zur Mobilität von Arbeitskräften auf gerechte, einfache und effektive Weise angewendet werden.
Europäische Arbeitsbehörde ELA | |
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Logo der Europäischen Arbeitsbehörde | |
Englische Bezeichnung | European Labour Authority |
Französische Bezeichnung | Autorité européenne du travail |
Organisationsart | Agentur der Europäischen Union |
Sitz der Organe | Bratislava, Slowakei |
Gründung | 2019 |
https://ela.europa.eu/ |
Bratislava, Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde. |
Aufgaben
Die Behörde hat folgende Aufgaben:[1]
- Einzelpersonen und Arbeitgebern einen Zugang zu Information über ihre Rechte und Pflichten sowie über relevante Dienstleister bieten,
- die grenzübergreifende Zusammenarbeit in der grenzüberschreitenden Durchsetzung relevanter EU-Regelungen fördern, einschließlich gemeinsamer Untersuchungen vor Ort,
- bei Auseinandersetzungen zwischen nationalen Behörden oder bei Störungen des Arbeitsmarkts vermittelnd tätig werden und Lösungen erleichtern.
Die ELA soll nationale Behörden unterstützen. Zugleich soll sie Synergien zwischen bestehenden EU-Behörden zur Bedarfsplanung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Umstrukturierungen und den Umgang mit Schwarzarbeit sichern.[1]
Organisation
Vorgesehen ist, dass die Behörde sich aus rund 140 Mitarbeitern der Kommission sowie ein bis zwei Mitarbeitern pro EU-Mitgliedstaat zusammensetzt.[2] Die Steuerung übernimmt ein Verwaltungsrat aus je einem der Mitgliedstaaten und einem Vertreter der Kommission. Das jährliche Budget beträgt in etwa 50 Millionen Euro.
Geschichte
Die Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde wurde im September 2017 vom Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker angekündigt und nach Konsultationen fasste die Kommission am 13. März 2018 einen Legislativvorschlag.[1] Mit Verordnung (EU) 2019/1149 wurde sie errichtet.[3] Die ELA ist Teil der sogenannten Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR), die auf dem Sozialgipfel im November 2017 durch die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten verabschiedet wurde.[2]
Am 17. Oktober 2019 nahm die Europäische Arbeitsbehörde offiziell ihre Tätigkeit auf.[4]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- European Labour Authority. Europäische Kommission, März 2018, abgerufen am 16. März 2018 (englisch).
- Streit um EU-Standards Wirtschaftlich einig, sozial gespalten. In: Spiegel online. 13. März 2018, abgerufen am 17. März 2018.
- Verordnung (EU) 2019/1149. (PDF) Abgerufen am 8. Juli 2020.
- https://ec.europa.eu:/ Europäische Arbeitsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf