Europäische Eisenbahnagentur
Die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (englisch European Union Agency for Railways; bis 2016: Europäische Eisenbahnagentur; englisch European Railway Agency; ERA) ist eine Agentur der Europäischen Union mit der Hauptaufgabe, die Sicherheit und Interoperabilität des Schienenverkehrs in der EU zu stärken. Die Entwicklung eines integrierten Bahnsystems in der Europäischen Union ist bisher durch unterschiedliche Technik und regionale Sicherheitsvorschriften behindert.
Eisenbahnagentur der Europäischen Union | |
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![]() Logo der Agentur (seit 2016) | |
Englische Bezeichnung | European Union Agency for Railways |
Französische Bezeichnung | Agence de l'Union européenne pour les chemins de fer |
Organisationsart | Agentur der Europäischen Union |
Status | Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit |
Sitz der Organe | Valenciennes, Frankreich |
Vorsitz | Josef Doppelbauer |
Gründung | 29. April 2004 |
ERA |
Geschichte
Ein gemeinsames Konzept zu Fragen der Eisenbahnsicherheit und Kompatibilität der regionalen Systeme soll entwickelt, umgesetzt und kontrolliert werden. Mitte 2006 hat die Agentur – mit zunächst ungefähr 100 Mitarbeitern, die vor allem Fachleuten aus dem Eisenbahnsektor waren – ihre Arbeit in vollem Umfang aufgenommen.
Geschäftsführender Direktor ist seit Januar 2015 der Österreicher Josef Doppelbauer. Der promovierte Physiker war zuletzt Vizepräsident für Forschung und Technologie bei Bombardier.[1]
Im Rahmen des Vierten Eisenbahnpakets wurde die Agentur mit Wirkung zum 15. Juni 2016 in „Eisenbahnagentur der Europäischen Union“ umbenannt[2] und übernahm die zentrale Zuständigkeit für Sicherheitsbescheinigungen von Eisenbahnverkehrsunternehmen ebenso wie die Zuständigkeit für die Zulassung grenzüberschreitend eingesetzter Fahrzeuge. Für Fahrzeuge des Binnenverkehrs sollen Betreiber die Wahl erhalten, diese von einer nationalen Behörde oder von der ERA zuzulassen.[3]
Rechtsgrundlagen
Als Teil ihrer gemeinsamen Verkehrspolitik hat die EU verschiedene Rechtsvorschriften verabschiedet, die ein aus technischer Sicht integriertes europäisches Eisenbahnrecht ermöglichen sollen. Die ERA wurde aufgrund einer dieser Vorschriften, der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 vom 29. April 2004 geschaffen.[4] Seit 2016 bildet die Verordnung (EU) 2016/796 die Rechtsgrundlage.[5]
Sitz
Die Hauptquartiere der Agentur liegen beide in Nordfrankreich. Das nominelle Hauptquartier und die Büros sind in Valenciennes, während die Konferenzen überwiegend im benachbarten Lille stattfinden.
Weblinks
- European Union Agency for Railways offizieller Internetauftritt (englisch)
- Eisenbahnagentur der Europäischen Union auf der offiziellen Website der Europäischen Union europa.eu
Einzelnachweise
- Timon Heinrici, Werner Balsen: Es geht voran wenn auch langsam. In: Deutsche Verkehrs-Zeitung. Nr. 75, September 2016, ISSN 0342-166X, S. 10.
- European Union Agency for Railways – The Agency – About us. Abgerufen am 15. März 2017 (englisch).
- European Parliament approves Fourth Railway Package technical pillar. In: railwaygazette.com. 28. April 2016, abgerufen am 7. Mai 2016 (englisch).
- Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur („Agenturverordnung“), abgerufen am 3. Juni 2013
- Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004