Ettischleben
Ettischleben ist ein Ortsteil der Stadt Arnstadt im Ilm-Kreis (Thüringen) mit 141 Einwohnern auf einer Fläche von 3,49 km².
Ettischleben Stadt Arnstadt | |
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Höhe: | 297 (295–315) m |
Fläche: | 3,49 km² |
Einwohner: | 141 (Sep. 2020)[1] |
Bevölkerungsdichte: | 40 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 1. Juli 1950 |
Eingemeindet nach: | Alkersleben |
Postleitzahl: | 99310 |
Vorwahl: | 03628 |
Geografie
Ettischleben liegt im Tal der Wipfra im Thüringer Becken etwa sechs Kilometer östlich von Arnstadt. Das Dorf liegt in 300 Metern Höhe in einer waldarmen Umgebung zwischen Alkersleben im Norden, Bösleben im Osten, Marlishausen im Süden und Dornheim im Westen.
Geschichte
Ettischleben wurde zwischen 750 und 779 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Das Dorf stand seit jeher unter dem Einfluss der nahen Stadt Arnstadt und war daher bis 1920 Teil von Schwarzburg-Sondershausen (Oberherrschaft).
Am 1. Juli 1950 wurde Ettischleben in die Gemeinde Alkersleben eingegliedert. Am 20. Mai 1963 wurde sie in die Gemeinde Marlishausen umgegliedert und mit ihr zusammen am 25. März 1994 ein Teil der neu gegründeten Einheitsgemeinde Wipfratal, welche am 1. Januar 2019 nach Arnstadt eingemeindet wurde.[2]
Bauwerke
Die evangelische Dorfkirche St. Cyriakus ist Teil des Kirchspiels Elxleben. Die Saalkirche ist romanischen Ursprungs und wurde im 16. Jahrhundert umgestaltet, wobei sie ihre heutige Gestalt erhielt.
Im Ort befindet sich auch der Lebenshof, ein Rehabilitationshaus für Menschen nach psychologischer Behandlung.
Wirtschaft und Infrastruktur
Ettischleben ist ein landwirtschaftlich geprägter Ort. Viele Einwohner pendeln zur Arbeit nach Arnstadt.
Straßen verbinden Ettischleben mit Alkersleben, Dornheim und Marlishausen, wo sich an der Bahnstrecke Arnstadt–Saalfeld auch der nächste Bahnhof befindet.
Söhne und Töchter des Ortes
- Adolf Franke (1860–1942), Paläontologe
Weblinks
Einzelnachweise
- Einwohnerstatistik Arnstadt. (PDF) In: Stadt Arnstadt. Abgerufen am 28. Oktober 2021.
- Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14/2018 S. 795 ff., aufgerufen am 3. Januar 2019