Erasmus von Manteuffel-Arnhausen
Erasmus von Manteuffel-Arnhausen, auch Manduuel, (* um 1475 in Arnhausen in Pommern; † 27. Januar 1544 in Bast) war der letzte Bischof von Cammin vor der Einführung der Reformation in Pommern.
Leben und Leistungen
Manteuffel entstammte väterlicherseits der pommerschen Adelsfamilie Manteuffel. Sein Vater war der herzogliche Rat Eghard von Manteuffel, seine Mutter Gertrud eine geborene von Borcke. Manteuffel erschien bereits 1491 im Besitz einer Vikarie an der Marienkirche zu Polzin.
Später studierte an den Universitäten Greifswald, Leipzig und Bologna, wo er 1503 den akademischen Grad eines Lizentiaten der Rechte erwarb. Noch im gleichen Jahr wurde er Dekan am Kollegialkapitel der Marienkirche.
Um 1504 trat er in den Dienst des Herzogs Bogislaw X. von Pommern. Um 1509 wurde er Lehrer und Reisebegleiter von dessen ältestem Sohn, Georg I. (1493–1531). Manteuffel erhielt Kanonikate in Stettin und Cammin. Später wurde er, neben seiner Tätigkeit als herzoglicher Rat, Archidiakon von Pasewalk.
Der Bischof von Cammin, Martin Carith, setzte Erasmus von Manteuffel 1518 als seinen Koadjutor ein. Die teuer erkaufte Bestätigung durch Papst Leo X. – Manteuffel musste sich gegen den Konkurrenten Graf Wolfgang von Eberstein durchsetzen – erfolgte 1519. Nachdem Bischof Carith 1521 verstorben war, trat Manteuffel 1522 dessen Nachfolge an.
Bereits in seinen ersten Amtsjahren als Bischof wurde Manteuffel mit der reformatorischen Bewegung in Pommern konfrontiert. Er lehnte die lutherische Lehre strikt ab und forderte von Bogislaw X. die Durchführung des Wormser Edikts. Er fand jedoch bei Bogislaw X. und Georg I. wenig Gehör. Auch nach dem Tod Bogislaws X. gelang es ihm nicht, dessen Nachfolger umzustimmen. Diese votierten auf dem Landtag zu Treptow an der Rega im Dezember 1534 vielmehr für die reformatorischen Neuerungen, wogegen Manteuffel Einspruch erhob. Nach einer Unterredung mit Herzog Barnim IX. schien Manteuffel der Einführung der von Johannes Bugenhagen ausgearbeiteten Kirchenordnung zustimmen zu wollen. Nach einer erbetenen Bedenkzeit verweigerte er 1535 jedoch unter Hinweis auf seine Reichsunmittelbarkeit als Bischof von Cammin seine Zustimmung. Er verklagte die Herzöge beim Reichskammergericht.
Im Jahr 1541 sollte die 1532 zwischen den Herzögen Philipp I. und Barnim IX. vorgenommene Landesteilung rechtlich geregelt werden. Dazu wurde der Bischof aufgefordert, die Augsburger Konfession (Confessio Augustana, 1530) anzuerkennen, die römischen Zeremonien aufzugeben, auf die Besetzung der Prälaturen und Kanonikerstellen und auch auf die Reichsunmittelbarkeit zu verzichten. Wieder lehnte der Bischof nach einer längeren Bedenkzeit 1542 ab, unterstützt von den Stiftsständen und der Stadt Kolberg. Durch Erlasse versuchte er, den katholischen Glauben wenigstens im Gebiet des Stifts von Cammin, wo er Landesherr war, zu erhalten. Doch mit ihrem Erbvertrag von Stettin von 1541 hatten die Herzöge die Handlungsmöglichkeiten des Bischofs beträchtlich eingeschränkt. Dem kirchenpolitischen Druck war Manteuffel nicht gewachsen.
Im Januar 1544 starb Bischof Erasmus von Manteuffel-Arnhausen in seinem Jagdschloss in Bast bei Köslin an einen Schlaganfall. Seine Beisetzung fand in der Marienkirche zu Polzin stattAnmerkung, einem alten Manteuffelschen Besitz. Auf seinem Kenotaph ist zu lesen: Anno 1544 Am Sondage nach S. Paulus Bockeringe is in Godt entslapen der hochwerdiger in Godt Vatter unde Herr Herr Erasmus Manduvel Bischop tho Cammin, dam der IIIeinige Godt durch Christo sinen Son gnedig und barmhertig si. Amen. Und weiter: Wo woll Wir hier liegen un verwesen. An sin doch arme Sunder gewesen. So loben wir doch ein ewig Leven. Welch us in Christo is gegeben.
Sein Nachfolger, der verheiratete herzoglich stettinische Kanzler Bartholomäus Suawe, verzichtete beim Amtsantritt zugunsten der Herzöge auf die Reichsunmittelbarkeit. Er machte damit den Weg frei zur Einführung der reformatorischen pommerschen Kirchenordnung und wurde so der erste evangelische Bischof des Bistums Cammin.
Anmerkungen
Andere Quellen weisen St. Michaelis (Kościół św. Michała Archanioła) in Körlin als letzte Ruhestätte des Bischofs aus:
- Georg Schmidt: Die Familie v. Manteuffel - Stamm Polzin und Arnhausen des pommerschen Geschlechts. Kommissionsverlag J. A. Stargardt, Berlin 1915, S. 27.
- Roxane Berwinkel: Weltliche Macht und geistlicher Anspruch. Die Hansestadt Stralsund im Konflikt um das Augsburger Interim (Wissenskultur und gesellschaftlicher Wandel). Walter de Gruyter, 2008, ISBN 978-3-05-006119-1, S. 198.
Literatur
- Norbert Buske: Pommersche Kirchengeschichte in Daten. Helms, Schwerin 2003, ISBN 3-935749-17-1.
- Norbert Buske: Die pommersche Kirchenordnung Johannes Bugenhagen 1535. Berlin 1985.
- Hellmuth Heyden: Kirchengeschichte Pommerns. 2. Band. Köln 1957 u.ö.
- Johannes Hinz: Pommern Lexikon. Würzburg 2001, ISBN 3-88189-394-6, S. 205.
- Georg Schmidt: Die Familie v. Manteuffel - Stamm Polzin und Arnhausen des pommerschen Geschlechts. Kommissionsverlag J. A. Stargardt, Berlin 1915.
- Bernhard Stasiewski: Erasmus von Manteuffel. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 4, Duncker & Humblot, Berlin 1959, ISBN 3-428-00185-0, S. 553 f. (Digitalisat).
- Martin Wehrmann: Erasmus, Bischof von Cammin. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 48, Duncker & Humblot, Leipzig 1904, S. 383 f.
Vorgänger | Amt | Nachfolger |
---|---|---|
Martin Karith | Bischof von Cammin 1521–1544 | Bartholomäus Swawe |