EU-Alert
Mit EU-Alert werden Warnungen im Katastrophenfall per Cell Broadcast an alle Mobiltelefone im betreffenden Gebiet gesendet. Das System geht europaweit bis Ende 2022 in Betrieb und orientiert sich an dem aus den USA kommenden Emergency Alert System.
Nachdem in vielen Ländern die Sirenen abgebaut worden waren, ergab sich die Notwendigkeit, die Bevölkerung auf andere Weise zu warnen. Der Rat der Europäischen Union passte daher im Dezember 2018 die neue Richtlinie zum europäischen Kodex für elektronische Kommunikation an (European Electronic Communications Code, EECC)[1]. Entsprechend dieser Richtlinie müssen alle EU-Mitgliedstaaten bis zum 21. Juni 2022 ein solches Warnsystem zum Zivilschutz einrichten.[2][3]
Cell Broadcast
Eine Cell-Broadcast-Nachricht sieht für den Endbenutzer ähnlich einer SMS aus und ähnelt ihr auch technisch, dadurch kann die Nachricht von alten und neuen Geräte gleichermaßen empfangen werden. Im Gegensatz zur SMS wird die Nachricht vom Funkmast allerdings nicht nur an ein Endgerät, sondern gleichzeitig an alle Endgeräte in Reichweite verschickt. Es können Funkmasten zum Versenden ausgewählt werden, dadurch ist es standortbasiert. Die Textnachricht hat eine maximale Länge von 1395 Zeichen und wird ohne Benutzerinteraktion auf dem Bildschirm angezeigt. Gleichzeitig ertönt ein standardisierter Klingelton und das Mobiltelefon vibriert.
Technische Spezifikation
Die technische Spezifikation der ETSI für den EU-Alert ist das Dokument TS 102 900 V1.3.1 vom Februar 2019. Es verwendet den Cell-Broadcast-Dienst, um Nachrichten an Mobiltelefone zu senden.[4]
Abhängig von der Gesetzgebung des Landes, gibt es verschiedene Typen von Nachrichten:[4]
- Alarmmeldungen in drei Schweregraden
- Höchste Alarmstufe (engl. Presidential Alert)
- Extreme Bedrohungen: klassifiziert als Bedrohungen für Leben und Eigentum, wie ein drohendes katastrophales Wetterereignis, beispielsweise ein Hurrikan oder ein Terroranschlag.[5]
- Schwere Bedrohungen: weniger ernst als die extremen Bedrohungen; dies können die gleichen Arten von Situationen sein, aber in einem kleineren Maßstab.
- EU-Info: öffentliche Sicherheitsnachrichten, um empfohlene Maßnahmen zu übermitteln (z. B. Notunterkünfte oder eine Wasseraufbereitungsverordnung).
- EU-AMBER: Vermisstenmeldung, benannt nach dem US-amerikanischen System AMBER
- EU-Übung: Testnachrichten für nationale, regionale, lokale Zwecke.
Nachteile
- Nicht die komplette Infrastruktur der deutschen Mobilfunkbetreiber unterstützt derzeit Cell Broadcast.
- Es sind nur Textnachrichten möglich, inklusive Weblinks.
Länder
Länder in denen EU-Alert mit Cell Broadcast in einer nationalen Variante bereits in Betrieb genommen wurde:
- NL-Alert für die Niederlande
- RO-Alert für Rumänien
- LT-Alert für Litauen
- GR-Alert für Griechenland
- IT-Alert für Italien
- UK-Alert für Vereinigtes Königreich, nach dem Brexit umbenannt in Emergency Alerts
EU-Alert in Deutschland
Nachdem der bundesweiten Warntag am 10. September 2020 von technischen Pannen überschattet wurde, gab es zunehmend Forderungen, den EU-Alert auf Basis von Cell Broadcast auch in Deutschland einzuführen.[6] Diese verstärkten sich nach dem Hochwasser in West- und Mitteleuropa 2021 mit über Hundert Toten.[7] Die Bundesregierung, genauer das Ministerium für Wirtschaft und Energie, schlug die Einführung der Mobilfunk-Warn-Verordnung vor, um das Telekommunikationsgesetz zu ergänzen. Der Bundestag stimmte im August 2021 zu;[8] der Bundesrat im November 2021. Der Dienst soll Ende 2022 nutzbar sein.[9]
Alternative Lösungen
Als Alternative zu EU-Alert, das technisch auf Cell Broadcast aufsetzt, kommen andere elektronische Kommunikationsdienste wie Smartphone-Apps oder SMS in Frage. Gemäß der Richtlinie EECC müssen dafür mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Sie sind genauso effektiv in Bezug auf Abdeckung und Kapazität zur Erreichbarkeit der Endnutzer.
- Die Warnungen müssen von den Endnutzern leicht empfangen werden können.
- Die Information soll auch alle Besucher des Landes erreichen.
- Die Übertragung der Benachrichtigung ist für den Benutzer kostenlos.
- Die Datenschutzbestimmungen müssen beachtet werden.
Smartphone-App
Es gibt mehrere Smartphone-Apps, die vor Naturkatastrophen warnen. Sowohl staatliche, als auch von privaten Firmen, die mit Warnmeldungen von staatlichen Stellen gefüttert werden.
Vorteile
Vorteilhaft ist die Mehrsprachigkeit und Multimediafähigkeit, um z. B. Karten einzubinden.
Nachteile
Die App muss aktiv heruntergeladen werden, und die Erfahrung in vielen Ländern ist, dass nur ein Bruchteil der Bevölkerung eine Notfall-App herunterlädt, die nur einige Male im Jahr aktiviert wird. In Deutschland erreichen die mobilen Apps KatWarn und NINA ca. 8 Millionen Personen die App, das sind weniger als 10 % der Bevölkerung.[10] In Frankreich hatte die App SAIP (Système d’Alerte et d’Information des Populations) etwa 900.000 Downloads (ca. 1,5 % der Bevölkerung) und wurde daher ab Juni 2018 eingestellt.[11][12]
Alle Apps benötigen eine aktive Internetverbindung, sei es über ein funktionierendes Mobilfunknetz oder WLAN, aber gerade im Katastrophenfall gibt es dort Lastspitzen, verursacht durch Telefonanrufe und Webseitenaufrufe, z. B. bei den Bombenanschlägen 2016 in Brüssel, Attentaten in Paris 2015, Anschlägen in London 2017, Bombenanschläge in der Manchester Arena und dem Anschlag in München 2016. Bei einer Verwendung des Mobilfunknetz können Warn-Apps beim Anwender Kosten erzeugen, da Datenvolumen verwendet wird. Mobiltelefone ohne Internetzugang sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Standortbasierte SMS
Der Vorteil von SMS ist, dass sie von alten und neuen Handys gleichermaßen empfangen werden können und keine Änderung an bestehenden Handys erforderlich ist. SMS können wie Cell-Broadcasts ortsabhängig verschickt werden und erreichen alle eingeschalteten Handys, egal ob von Bewohnern oder Besuchern des Landes.
Die meisten öffentlichen Warnmeldungen per SMS brauchen länger als einige Minuten, bis sie zugestellt werden; daher kam die schwedische Zivilschutzbehörde mit den Erfahrungen der letzten Jahre in einem 2018 veröffentlichten Bericht zu dem Schluss (es dauerte mehr als 3 Stunden, um alle Bürger von Malmö zu erreichen), dass SMS ungeeignet seien.[13]
Der Wirtschaftsverband 5G Americas riet 2018 von der Verwendung von SMS als Notfallbenachrichtigungsdienst ab.[14]
Infolgedessen hat keine international anerkannte Normungsorganisation für Telekommunikation standortbasierte SMS für öffentliche Warndienste standardisiert.
Nachteile
- Wenn es im Notfall zu einer Überlastung des Netzes kommt, kann die Zustellung von normalen SMS-Nachrichten nicht garantiert werden, Notfall-Nachrichten müssten also bevorzugt werden. Dafür müsste die Infrastruktur für die Mobilfunkbetreiber aufgebaut werden.
- Man muss den Standort und die Telefonnummer (MSISDN) jedes Mobilfunkteilnehmers bestimmen um ortsbezogene SMS zu senden. Im Januar 2019 wurde das SMS-basierte australische Frühwarnsystem gehackt, die Mobilfunknummern aus der Datenbank kopiert und an diese eine Nachricht geschickt, dass der Dienst gehackt wurde.[15]
- SMS-Benachrichtigungen können von jedem gesendet werden (keine Exklusivität) und von jedem weitergeleitet werden (keine Kontrolle).
- Mobilfunkbetreiber in Deutschland haben derzeit keine aktiven Standortbasierte SMS-Systeme in ihrem Netz
- Es sind nur Textnachrichten (inkl. Weblinks) möglich.
Einzelnachweise
- Richtlinie (EU) 2018/1972 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018
- Lars Wienand: Deutschland macht beim Handy-Alarm für alle nicht mit. t-online.de, 29. März 2020, abgerufen am 24. November 2020.
- Richtlinie (EU) 2018/1972 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018, abgerufen am 24. November 2020 Artikel 110:
„(1) Die Mitgliedstaaten stellen bis zum 21. Juni 2022 sicher, dass dort, wo öffentliche Systeme vorhanden sind, die vor drohenden oder sich ausbreitenden größeren Notfällen und Katastrophen warnen, die Anbieter von mobilen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten den Endnutzern öffentliche Warnungen übermitteln. (2) Ungeachtet des Absatzes 1 können die Mitgliedstaaten festlegen, dass öffentliche Warnungen über öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste, bei denen es sich weder um die in Absatz 1 genannten Dienste noch um Rundfunkdienste handelt, oder über eine über einen Internetzugangsdienst verfügbare mobile Anwendung übertragen werden, sofern die Effektivität des öffentlichen Warnsystems in Bezug auf Abdeckung und Kapazität zur Erreichbarkeit der Endnutzer, auch derjenigen, die sich nur zeitweilig in dem betreffenden Gebiet aufhalten, gleichwertig ist; dabei tragen sie den GEREK-Leitlinien weitest möglich Rechnung. Öffentliche Warnungen müssen von den Endnutzern leicht empfangen werden können. […]“
- Emergency Communications (EMTEL); European Public Warning System (EU-ALERT) using the Cell Broadcast Service auf den Seiten der ETSI
- EU erreicht vereinbarung-öffentliche Warnung. In: EENA. Abgerufen am 6. Juni 2018.
- Urs Mansmann: App-Desaster am Warntag: Warum die Handys stumm blieben. In: heise online. 19. Oktober 2020: „Eine lastfeste Alternative zu einer App-Lösung wären Cell Broadcasts, wie sie in anderen EU-Ländern eingesetzt werden, etwa den Niederlanden oder Rumänien.“
- Sascha Lobo: Die bürokratische Verhöhnung des 21. Jahrhunderts. In: spiegel.de, 21. Juli 2021.
- Cell Broadcast: Bundesregierung bringt TKG-Änderung auf den Weg. In: heise online. 18. August 2021 .
- Bundesrat stimmt für Handy-Warnung im Katastrophenfall. Zeit Online, 26. November 2021, abgerufen am 26. November 2021.
- Bundesamt ruft zur Nutzung von Warn-App NINA auf. In: Stuttgarter Nachrichten. Abgerufen am 10. September 2020.
- Französische Regierung gibt SAIP-Alarm-App auf. In: Le Monde. Abgerufen am 29. Mai 2018.
- SAIP Die französische Alarm-App wird heruntergefahren. In: Rude Baguette. Abgerufen am 1. Juni 2018.
- Lars Olsson: En studie av hur VMA hanterats i aktuella händelser – Eine Studie zum Umgang mit „wichtigen Mitteilungen an die Öffentlichkeit“ bei aktuellen Ereignissen. Myndigheten för samhällsskydd och beredskap – Die schwedische Zivilschutzbehörde, 1. Mai 2018, abgerufen am 1. Februar 2019 (schwedisch).
- White Paper – Public Warning Systems in the Americas. 5G Americas, 1. Juli 2018, abgerufen am 12. September 2019 (englisch).
“Point-to-Point communication techniques, for example SMS and Over-the-Top (OTT) Smartphone Apps, have a number of challenges that make them undesirable for PWS; they are not designed for critical authority-to-individual emergency alerting”
„Punkt-zu-Punkt-Kommunikation, z. B. SMS und OTT-Smartphone-Apps (Over-the-Top), haben eine Reihe von Nachteilen als Öffentlichkeitswarnsystem; sie wurden nicht für die Alarmierung der Bevölkerung entworfen.“
- Nick Wiggins, Megan Hendry, Amy McCosker: 'Your personal data is not safe': Emergency text service hacked – 'Ihre Daten sind nicht sicher': Notfallnachrichtendienst gehackt. 7. Januar 2019, abgerufen am 4. Februar 2019 (australisches Englisch).