Das Beil von Wandsbek
Das Beil von Wandsbek ist ein Roman von Arnold Zweig, der erstmals 1943 auf Hebräisch bei Sifriat Hapoalim veröffentlicht wurde und 1947 auf Deutsch in Max Taus Neuem Verlag in Stockholm erschien.
Handlung
Der Wandsbeker Schlachtermeister Albert Teetjen gerät aufgrund der zunehmenden Konkurrenz durch Warenhäuser in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Auf Drängen seiner Frau Stine wendet er sich an seinen Kameraden aus dem Ersten Weltkrieg, den Reeder Footh, der auch im Senat der Stadt Hamburg sitzt. Dieser vermittelt ihm die Vertretung des erkrankten Henkers im Gefängnis Fuhlsbüttel. Dort soll er vier politische Häftlinge mit dem Beil hinrichten, wofür er ein Honorar von 2000 Mark erhalten soll. Mit diesem Blutgeld gelingt es den Teetjens, sich einige Zeit über Wasser zu halten und mittels Annonce das Geschäft noch anzukurbeln. Doch dann erfahren die Nachbarn, woher das Geld stammt, dessen Herkunft Albert bis dahin verschleiern konnte. Daraufhin bleibt die Kundschaft aus und die wirtschaftlichen Probleme der Teetjens nehmen wieder zu. Aufgrund von Gewissensbissen und den ausweglos erscheinenden Schwierigkeiten erhängt sich Stine Teetjen im Wohnzimmer, woraufhin Albert mit seiner Pistole ebenfalls Selbstmord begeht.
Zum Hintergrund
Arnold Zweig lebte seit 1934 in Haifa. Dort entstand von 1941 bis 1943 der Roman; erste Überlegungen und Entwürfe stammen jedoch bereits aus dem Jahr 1939.
Grundlage für die Handlung bilden Geschehnisse um den Altonaer Blutsonntag. Der Auslöser für den Roman war allerdings die Notiz „Selbstmord eines Henkers“ am 18. April 1938 in der Deutschen Volkszeitung, einer von der KPD im westeuropäischen Exil herausgegebenen Wochenzeitung.[1] Demzufolge sei die Hinrichtung von Johnny Dettmer und drei weiteren Antifaschisten nicht dem Hamburger Scharfrichter, sondern dem Schlachtermeister Fock aus Altona übertragen worden. Weitere Ereignisse dienten als Vorlage für den Roman.
Bei den Hingerichteten handelte es sich neben Dettmer um Hermann Fischer, Arthur Schmidt und Alfred Wehrenberg. Sie wurden mit weiteren – später begnadigten – Angeklagten im sogenannten „Adlerhotelprozess“ verurteilt. Der Erste Staatsanwalt Heinrich Jauch vertrat die Anklage. Der Prozess hatte allerdings keinen unmittelbaren Bezug zum Altonaer Blutsonntag, mit dem Zweig die Handlung verwob.
Die Nachricht aus der Deutschen Volkszeitung ist nachweislich falsch. Dettmer und die anderen wurden von dem Scharfrichter Carl Gröpler und seinem Gehilfen Reindel hingerichtet.[2] Die Hinrichtung ist eingehend beschrieben bei Jan Valtin in seinem autobiografischen Werk Out of the night (Deutsch: Tagebuch der Hölle).[3]
1979, elf Jahre nach Zweigs Tod, erschien das Buch zum ersten Mal in einer westdeutschen Ausgabe.[4] Es wurde kaum zur Kenntnis genommen.[5]
Verfilmung
Der Roman wurde zweimal verfilmt: das erste Mal 1951 in der DDR von der DEFA unter der Regie von Falk Harnack – siehe Das Beil von Wandsbek (1951) – und ein weiteres Mal 1982 in Westdeutschland von Horst Königstein und Heinrich Breloer – siehe Das Beil von Wandsbek (1982).
Ausgaben
- Arnold Zweig: Das Beil von Wandsbek. Aufbau-Verlag Berlin und Weimar. 1968. 6. Auflage. (Lizenz-Nr. 301. 120/182/68)
Sekundärliteratur
- Hans-Jürgen Fröhlich: Faust mit Wünschelrute. Michael Schneider über Arnold Zweig: Das Beil von Wandsbek. (1943) In: Marcel Reich-Ranicki (Hrsg.): Romane von gestern heute gelesen. Frankfurt am Main 1989, ISBN 3-10-062911-6, S. 91–97.
Einzelnachweise
- Abb. bei Heinrich Breloer, Horst Königstein: Blutgeld. Materialien zu einer deutschen Geschichte. 1982, S. 6.
- Andreas Seeger, Fritz Treichel: Hinrichtungen in Hamburg und Altona 1933–1945. Hamburg 1998, ISBN 3-929728-39-7, S. 36.
- Köln 1957, S. 472 ff.
- Autoren Edition im Athenäum Verlag
- Der Spiegel 33/1982: Legende vom Schlachter als Henker