Bezirksbürgermeister (Nordrhein-Westfalen)

Bezirksbürgermeister ist in Nordrhein-Westfalen eine in kreisfreien Städten auf Ratsbeschluss für den Vorsitzenden der Bezirksvertretung anstelle der Amtsbezeichnung Bezirksvorsteher gewählte Bezeichnung.

Diese Möglichkeit ist geregelt in § 36 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen[1]

Anwendung

Die Bezeichnung erscheint in der Hauptsatzung der jeweiligen Stadt, teilweise mit Nennung des Bezugs „Bezirksvorsteher“. Die einzigen Städte, in denen die Amtsbezeichnung Bezirksbürgermeister aktuell keine Verwendung findet, sind Krefeld und Mönchengladbach (Stand: September 2021).

Liste kreisfreier Städte in Nordrhein-Westfalen, in welchen die Amtsbezeichnung Bezirksbürgermeister geführt wird
Stadt Beschluss Hauptsatzung
Aachen § 4 Abs. 4: Die Vorsitzenden der Bezirksvertretungen führen die Bezeichnung „Bezirksbürgermeisterin oder Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks“ mit einem die Bezirksvertretung kennzeichnenden Zusatz.[2]
Bielefeld 16. Dezember 2020[3] § 6 Abs. 3: Die/der Vorsitzende führt die Bezeichnung „Bezirksbürgermeisterin/Bezirksbürgermeister“.
Bochum § 6 Abs. 4: Die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher führen die Bezeichnung Bezirksbürgermeisterin bzw. Bezirksbürgermeister.[4]
Bonn
Bottrop § 13 Abs. 5: Die Vorsitzenden der Bezirksvertretungen führen die Amtsbezeichnung „Bezirksbürgermeister“, ihre Stellvertreter die Amtsbezeichnung „Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters“.[5]
Dortmund 14. Dezember 2007[6] keine spezielle Regelung, die Bezeichnung wird einfach benutzt
Duisburg § 4 Abs. 1: Die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher führen die Bezeichnung Bezirksbürgermeisterin bzw. Bezirksbürgermeister.[7]
Düsseldorf keine spezielle Regelung, die Bezeichnung wird einfach benutzt[8]
Essen § 3 Abs. 4: Die Bezirksvorsteher/-innen führen die Bezeichnung „Bezirksbürgermeisterin“ bzw. „Bezirksbürgermeister“.[9]
Gelsenkirchen Bezirkssatzung, § 3 Abs. 1: Die Vorsitzenden der Bezirksvertretungen […] führen die Bezeichnung „Bezirksbürgermeisterin“ oder „Bezirksbürgermeister“; […].[10]
Hagen
Hamm
Herne
Köln indirekt in § 3 Abs. 3: Jede Bezirksvertretung wählt aus ihrer Mitte ohne Aussprache die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister […].[11]
Leverkusen
Mülheim an der Ruhr
Münster § 3 Abs. 3: Die Vorsitzenden der Bezirksvertretungen führen die Bezeichnung „Bezirksbürgermeister“ bzw. „Bezirksbürgermeisterin“.[12]
Oberhausen § 6 Abs. 3: Die Bezirksvorsteherinnen/ Bezirksvorsteher führen die Bezeichnung Bezirksbürgermeisterin/ Bezirksbürgermeister; […].[13]
Remscheid
Solingen
Wuppertal

Einzelnachweise

  1. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=6784&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=464662
  2. Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 (Fassung vom 19. November 2014)
  3. https://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/ortsrecht/1_04.pdf
  4. Hauptsatzung der Stadt Bochum vom 17. März 2005 (Fassung vom 6. April 2021)
  5. https://www.bottrop.de/rathaus/ortsrecht/allg_verwaltung/hauptsatzung.php
  6. https://rathaus.dortmund.de/dosys/gremrech2.nsf/0/7FED76C05EB421D4C12574800032DCD6/$FILE/Anlagen_11301-08.pdf
  7. Link zum Herunterladen der Hauptsatzung der Stadt Duisburg vom 14. Dezember 2005 (PDF)
  8. https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/1/17/17-001.html
  9. Haupt- und Bezirkssatzung der Stadt Gelsenkirchen vom 8. April 2021.
  10. https://www.stadt-koeln.de/interne-dienste/noindex_stream.php?fl=/mediaasset/content/satzungen/hauptsatzung_02052019.pdf
  11. Hauptsatzung der Stadt Oberhausen vom 01.07.2015.
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