Bezirksbürgermeister (Nordrhein-Westfalen)

Bezirksbürgermeister i​st in Nordrhein-Westfalen e​ine in kreisfreien Städten a​uf Ratsbeschluss für d​en Vorsitzenden d​er Bezirksvertretung anstelle d​er Amtsbezeichnung Bezirksvorsteher gewählte Bezeichnung.

Diese Möglichkeit i​st geregelt i​n § 36 Abs. 2 Gemeindeordnung für d​as Land Nordrhein-Westfalen[1]

Anwendung

Die Bezeichnung erscheint i​n der Hauptsatzung d​er jeweiligen Stadt, teilweise m​it Nennung d​es Bezugs „Bezirksvorsteher“. Die einzigen Städte, i​n denen d​ie Amtsbezeichnung Bezirksbürgermeister aktuell k​eine Verwendung findet, s​ind Krefeld u​nd Mönchengladbach (Stand: September 2021).

Liste kreisfreier Städte in Nordrhein-Westfalen, in welchen die Amtsbezeichnung Bezirksbürgermeister geführt wird
Stadt Beschluss Hauptsatzung
Aachen § 4 Abs. 4: Die Vorsitzenden der Bezirksvertretungen führen die Bezeichnung „Bezirksbürgermeisterin oder Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks“ mit einem die Bezirksvertretung kennzeichnenden Zusatz.[2]
Bielefeld 16. Dezember 2020[3] § 6 Abs. 3: Die/der Vorsitzende führt die Bezeichnung „Bezirksbürgermeisterin/Bezirksbürgermeister“.
Bochum § 6 Abs. 4: Die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher führen die Bezeichnung Bezirksbürgermeisterin bzw. Bezirksbürgermeister.[4]
Bonn
Bottrop § 13 Abs. 5: Die Vorsitzenden der Bezirksvertretungen führen die Amtsbezeichnung „Bezirksbürgermeister“, ihre Stellvertreter die Amtsbezeichnung „Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters“.[5]
Dortmund 14. Dezember 2007[6] keine spezielle Regelung, die Bezeichnung wird einfach benutzt
Duisburg § 4 Abs. 1: Die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher führen die Bezeichnung Bezirksbürgermeisterin bzw. Bezirksbürgermeister.[7]
Düsseldorf keine spezielle Regelung, die Bezeichnung wird einfach benutzt[8]
Essen § 3 Abs. 4: Die Bezirksvorsteher/-innen führen die Bezeichnung „Bezirksbürgermeisterin“ bzw. „Bezirksbürgermeister“.[9]
Gelsenkirchen Bezirkssatzung, § 3 Abs. 1: Die Vorsitzenden der Bezirksvertretungen […] führen die Bezeichnung „Bezirksbürgermeisterin“ oder „Bezirksbürgermeister“; […].[10]
Hagen
Hamm
Herne
Köln indirekt in § 3 Abs. 3: Jede Bezirksvertretung wählt aus ihrer Mitte ohne Aussprache die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister […].[11]
Leverkusen
Mülheim an der Ruhr
Münster § 3 Abs. 3: Die Vorsitzenden der Bezirksvertretungen führen die Bezeichnung „Bezirksbürgermeister“ bzw. „Bezirksbürgermeisterin“.[12]
Oberhausen § 6 Abs. 3: Die Bezirksvorsteherinnen/ Bezirksvorsteher führen die Bezeichnung Bezirksbürgermeisterin/ Bezirksbürgermeister; […].[13]
Remscheid
Solingen
Wuppertal

Einzelnachweise

  1. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=6784&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=464662
  2. Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 (Fassung vom 19. November 2014)
  3. https://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/ortsrecht/1_04.pdf
  4. Hauptsatzung der Stadt Bochum vom 17. März 2005 (Fassung vom 6. April 2021)
  5. https://www.bottrop.de/rathaus/ortsrecht/allg_verwaltung/hauptsatzung.php
  6. https://rathaus.dortmund.de/dosys/gremrech2.nsf/0/7FED76C05EB421D4C12574800032DCD6/$FILE/Anlagen_11301-08.pdf
  7. Link zum Herunterladen der Hauptsatzung der Stadt Duisburg vom 14. Dezember 2005 (PDF)
  8. https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/1/17/17-001.html
  9. Haupt- und Bezirkssatzung der Stadt Gelsenkirchen vom 8. April 2021.
  10. https://www.stadt-koeln.de/interne-dienste/noindex_stream.php?fl=/mediaasset/content/satzungen/hauptsatzung_02052019.pdf
  11. Hauptsatzung der Stadt Oberhausen vom 01.07.2015.
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