Bankensektor
Bankensektor ist der Oberbegriff für den Wirtschaftszweig des gesamten Bankgewerbes (Kreditinstitute einschließlich Sparkassen).
Der Bankensektor gliedert sich in die Bereiche Universalbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Teilzahlungsbanken, Hypothekenbanken, Schiffshypothekenbanken, Investmentbanken, Spezialbanken und Bausparkassen. Finanzdienstleistungsinstitute, wie z. B. Warenterminbroker sind im weitläufigeren Sinne, sofern sie für den direkten Handel mit Wertpapieren von der BAFin zugelassen sind, auch dem Bankensektor zuzurechnen. Alle Institute in Deutschland die den direkten bzw. eigenen Handel mit Geld, Krediten, Wertpapieren, Bürgschaften etc. vornehmen, müssen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein. Personen und Gesellschaften, die eine Vermittlungstätigkeit für im Bankensektor tätige Institute vornehmen, bedürfen in der Regel nur einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO).
Begriffsbestimmungen
Universalbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken
dürfen das
- Einlagengeschäft (die Annahme von fremden Geldern),
- Kreditgeschäft (die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten),
- Effektengeschäft (die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere),
- Depotgeschäft (die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere)
- Garantiegeschäft (Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen),
- Girogeschäft (Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs),
vornehmen.
Teilzahlungsbanken
sind Kreditinstitute, die das
- Einlagengeschäft (die Annahme von fremden Geldern),
- Kreditgeschäft (die Gewährung von Gelddarlehen),
vornehmen dürfen.
Hypothekenbanken
sind Kreditinstitute, die
- hypothekarische (grundbuchlich gesicherte) Hypothekendarlehen gewähren und
- das Einlagengeschäft in der Form der Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen (siehe Pfandbrief)
betreiben.
Schiffshypothekenbanken
sind Kreditinstitute, die
- schiffshypothekarische (an den Schiffen gesicherte) Darlehen ausreichen und
- das Einlagengeschäft in der Form der Ausgabe von Schiffspfandbriefen (siehe auch Pfandbrief)
betreiben.
Investmentbanken
sind Banken, die den Handel mit
- Emissionen und Wertpapieren für Kunden betreiben,
- die Beratung beim Erwerb und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen (Mergers & Acquisitions) übernehmen und
- das Investmentgeschäft betreiben.
Bausparkassen
sind Kreditinstitute, die das
- Einlagengeschäft (die Annahme von fremden Geldern) in Form von Bausparbeiträgen und das
- Kreditgeschäft in Form von Bauspardarlehen
betreiben.
Genossenschaftliche Zentralinstitute
sind Kreditinstitute, die als Zentralinstitute der Volks- und Raiffeisenbanken agieren und
- für die genossenschaftlichen Banken Dienstleistungen erbringen, die die kleinen Volks- und Raiffeisenbanken nicht erbringen können (z. B. Großkredite).
- den Zahlungsverkehr innerhalb und außerhalb des genossenschaftlichen Bankwesens abwickeln. In Deutschland sind das die WGZ-Bank und DZ Bank.
Genossenschaftliche Hypothekenbanken
- die als genossenschaftliche Hypothekenbanken das Hypothekengeschäft – insbesondere mit Großkunden – abwickeln. In Deutschland ist das die insbesondere die DG HYP.
Landesbanken
- sind Banken, die für die Sparkassen im Wesentlichen die gleiche Funktion übernehmen wie die Genossenschaftlichen Zentralinstitute für die Volks- und Raiffeisenbanken.
Literatur
- Rajnish Tiwari, Stephan Buse: The German Banking Sector: Competition, Consolidation and Contentment. Hamburg University of Technology (TU Hamburg-Harburg), 2006. (mobile-prospects.com (Memento vom 30. Januar 2012 im Internet Archive), PDF; 45 kB)
- A. Brunner, J. Decressin, D. Hardy, B. Kudela: Germany’s Three-Pillar Banking System – Cross-Country Perspectives in Europe. Occasional Paper, International Monetary Fund, Washington DC 2004.
- P. Wackerbeck, F. Becht, D. Ettlin: M&As ín European banking. PwC Strategy&, 2017. (strategyand.pwc.com (Memento vom 1. Dezember 2017 im Internet Archive))