Amtsgericht Schwerin
Das Amtsgericht Schwerin ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Schwerin.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Schwerin.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasste bis zum Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform am 6. Oktober 2014 das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[2]
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Zum 6. Oktober 2014 wurden folgende Gemeinden aus dem Bezirk des Amtsgerichts Ludwigslust in den Bezirk des Amtsgerichts Schwerin eingegliedert.[3]
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Damit wurde der ursprünglich etwa 640 km2 große Gerichtsbezirk durch die Gerichtsstrukturreform auf etwa 820 km2 vergrößert.[4] In ihm leben ungefähr 135.000 Einwohner.[5]
Das Amtsgericht Schwerin ist für den gesamten Bezirk des Landgerichts Schwerin zuständig für Landwirtschaftssachen[6], Wirtschaftsstrafsachen[7], Insolvenzverfahren[8] sowie für die Führung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister[9].
Vom 5. November 2005 bis zum 6. Juni 2009 war das Amtsgericht Schwerin für den gesamten Bezirk des Landgerichts Schwerin zuständig für Verfahren in Handelssachen im Sinne des § 95 des Gerichtsverfassungsgesetzes.[10]
Gebäude
Das Gericht befindet sich gemeinsam mit dem Landgericht in einem Gebäude am Demmlerplatz 1-2. Das denkmalgeschützte[11] Gebäude wurde 1916 eingeweiht.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Schwerin ist das Landgericht Schwerin übergeordnet.[12] Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Rostock.
Weblinks
- Internetpräsenz des Amtsgerichts Schwerin. Abgerufen am 14. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Schwerin. Abgerufen am 10. Dezember 2014.
Einzelnachweise
- § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
- § 4 Abs. 17 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 7. April 1998, GVOBl. M-V 1998, S. 444 (PDF; 1,36 MB).
- Informationen zur Gerichtsstrukturreform. (Nicht mehr online verfügbar.) Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, archiviert vom Original am 16. Dezember 2015; abgerufen am 5. November 2015.
- Informationen der Initiatoren des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform (Memento vom 20. Dezember 2014 im Internet Archive) (PDF; 395 kB), S. 8, abgerufen am 14. Juli 2015.
- Stand: 30. Juni 2014, Statistischer Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 22. September 2015.
- § 2 der Verordnung über die Konzentration von Zuständigkeiten der Gerichte (Konzentrationsverordnung - KonzVO M-V) vom 28. März 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 514.
- § 8 Abs. 2 Nr. 2 KonzVO M-V.
- § 2 InsO.
- § 1 KonzVO M-V.
- § 4 des Gesetzes über die Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg vom 25. Oktober 2005, GVOBl. M-V 2005, S. 535.
- Denkmalliste der Landeshauptstadt Schwerin Stand 2018 (PDF; 265 kB), S. 8.
- § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 lit. e des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.