Amtsgericht Grevesmühlen
Das Amtsgericht Grevesmühlen war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Schwerin. Es wurde zum 13. Juli 2015 durch die Gerichtsstrukturreform aufgehoben und in eine Zweigstelle im Amtsgerichtsbezirk Wismar umgewandelt.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Grevesmühlen.[2]
Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[3]
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Durch die Auflösung des Gerichts wurden sämtliche Städte und Gemeinden in den Bezirk des Amtsgerichts Wismar eingegliedert.[4]
Das ehemalige Amtsgericht Gadebusch, das seit 1. Januar 1998 Zweigstelle des Amtsgerichts Grevesmühlen war,[5][6] wurde zur Kostensenkung zum 15. September 2000 geschlossen.[7][8]
Gebäude
Das Gericht befand sich in der Bahnhofstraße 2-4. Dort ist jetzt die Zweigstelle untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Grevesmühlen war das Landgericht Schwerin übergeordnet.[9] Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.
Durch die Umwandlung des Amtsgerichts in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Wismar bleibt es bei der Zuständigkeit des Landgerichts Schwerin und des Oberlandesgerichts Rostock.[10]
Weblinks
- Internetpräsenz des Amtsgerichts Grevesmühlen. Archiviert vom Original am 3. April 2014; abgerufen am 13. Juli 2015.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Grevesmühlen. Abgerufen am 16. Dezember 2014.
Einzelnachweise
- Informationen zur Gerichtsstrukturreform. (Nicht mehr online verfügbar.) Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, archiviert vom Original am 16. Dezember 2015; abgerufen am 5. November 2015.
- § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
- III. a) der Anlage zu § 4 Abs. 2 S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- § 4 Abs. 7 Nr. 7 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- § 4 Abs. 23 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 1. Januar 1998, GVOBl. M-V 1998, S. 502 (PDF; 2,1 MB).
- § 1 Nr. 3 der Verordnung über die Errichtung von amtsgerichtlichen Zweigstellen und den Übergang der Verfahren auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Änderungen der Gerichtseinteilung (Zweigstellen- und Übergangsverordnung - ZwÜggVO) vom 24. November 1997, GVOBl. M-V 1997, S. 763.
- Verordnung vom 8. August 2000, GVOBl. M-V 2000, S. 391.
- Informationen der Initiatoren des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform (Memento vom 20. Dezember 2014 im Internet Archive) (PDF; 395 kB), S. 13, abgerufen am 10. Januar 2015.
- § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 lit. a des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 lit. f des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.