Amtsgericht Merseburg
Das Amtsgericht Merseburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Es gehört zum Bezirk des Landgerichts Halle und des Oberlandesgerichts Naumburg.
Sitz des Gerichts ist Merseburg. Das Gerichtsgebäude befindet sich an der Adresse Geusaer Straße 88, südwestlich der Merseburger Innenstadt.
Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Bad Dürrenberg, Bad Lauchstädt, Braunsbedra, Farnstädt, Leuna, Merseburg, Mücheln, Querfurt und Schraplau, sowie die Gemeinden Barnstädt, Nemsdorf-Göhrendorf, Obhausen, Schkopau und Steigra, die alle zum Saalekreis gehören. Das restliche Kreisgebiet gehört zum Bezirk des Amtsgerichtes Halle, mit dem das Gericht einen gemeinsamen Bereitschaftsdienst betreibt.
Geschichte
1821 wurde in Merseburg das Gerichtsamt Merseburg-Stadt sowie das für die Vorstädte Altenburg und Neumarkt zuständige Gerichtsamt Merseburg Land gebildet. 1835 wurden beide zu einem Land- und Stadtgericht vereinigt. Später wurde es als Kreisgericht geführt. Zum Gerichtsbezirk gehörten ab 1849 auch die östlichen Randgemeinden des Landkreises Querfurt. 1879 wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Gerichtsverfassungsgesetzes aus dem Kreisgericht das Amtsgericht Merseburg, wobei der Gerichtsbezirk weitgehend unverändert blieb. Die östlichen Randgemeinden des Kreises Querfurt gelangten jedoch zum Amtsgericht Mücheln, wohingegen einige Gemeinden der ehemaligen Kreisgerichtskommission Schkeuditz nun zum Amtsgericht Merseburg gehörten. Auch die Gerichtskommissionen Lauchstädt und Lützen gehörten zum Bezirk.
1945 wurde der Gerichtsbezirk an das Gebiet des Kreises Merseburg angeglichen, 1952 erfolgte die Umwandlung zum Kreisgericht, nach 1990 dann wieder zum Amtsgericht.
Weblinks
- Informationen zur Geschichte des Gerichts auf www.deutsche-digitale-bibliothek.de
- Homepage des Amtsgerichts Merseburg
- Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Merseburg