Amtsgericht Bad Vilbel
Das Amtsgericht Bad Vilbel war von 1879 bis 2004 ein hessisches Amtsgericht mit Sitz in Bad Vilbel.
Instanzliche Einordnung
Das Amtsgericht Bad Vilbel war erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte es zum Bezirk des Landgerichts Frankfurt am Main. Zweite Instanz war das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Gerichtsbezirk
Das Amtsgericht Bad Vilbel war zuletzt zuständig für die Städte Bad Vilbel und Karben im Wetteraukreis mit insgesamt 55.000 Einwohnern.
Sitz
Der Sitz des Gerichts war seit 1989 die Friedrich-Ebert-Str. 28 in Bad Vilbel, als das dortige Gerichtsgebäude eingeweiht wurde.[1] Zuvor war es in dem historischen Gerichtsgebäude aus der Zeit des Großherzogtums Hessen untergebracht (siehe dazu: hier).
Geschichte
Gründung
Zum 1. Oktober 1879 erfolgte aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes die Anpassung der Gerichtsverfassung des Großherzogtums Hessen an die nun reichseinheitlich standardisierte Gerichtsverfassung. Damit wurde auch das Amtsgericht Vilbel gegründet.[2] Funktional trat es an die Stelle des bisherigen Landgerichts Vilbel.
Weitere Entwicklung
Mit Wirkung vom 1. Januar 1882 wurden die Gemeinden Burg-Gräfenrode, Heldenbergen und Kaichen vom Amtsgerichtsbezirk Vilbel abgetrennt und dem Bezirk des Amtsgerichts Friedberg zugeteilt.[3] Gleiches geschah am 1. Juli 1911 mit den Gemeinden Rodheim und Holzhausen.[4] 1943 verlor das Gericht seine Eigenständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichtes Friedberg.
Nach dem Zusammenbruch des 3. Reiches im Frühjahr 1945 wurde mit dem Aufbau der Justizverwaltung in Groß-Hessen das Amtsgericht in Bad Vilbel im Herbst 1945 neu gegründet. Zum 1. Januar 1949 wurde der Amtsgerichtsbezirk Bad Vilbel vom Landgerichtsbezirk Gießen abgetrennt und dem Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main zugeteilt.[5] Am 1. Juli 1957 wurde aus dem Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main die Zuständigkeit für die Gemeinde Gronau dem Amtsgericht Bad Vilbel übertragen,[6] die jedoch 1968 an das Amtsgericht Hanau abgegeben wurde.
Ende
Das Gericht wurde zum 31. Dezember 2004 aufgelöst,[7] seine Aufgaben vom Amtsgericht Frankfurt am Main übernommen. Das ehemalige Gerichtsgebäude dient heute als IT-Stelle der hessischen Justiz.
Richter am Gericht
Einzelnachweise
- Resolution gegen die Schließung (PDF; 15 kB)
- Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
- Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Hungen, Lich, Laubach, Grünberg, Homberg, Alsfeld, Vilbel und Friedberg betreffend vom 24. Dezember 1881. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 27 vom 24. Dezember 1881, S. 203–204.
- Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Friedberg, Vilbel, Bad-Nauheim und Altenstadt betreffend vom 27. Mai 1911. In: Großherzogliches Ministerium der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1911 Nr. 10, S. 80 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 35,6 MB]).
- Betrifft: Gerichtsorganisation (Änderung von Landgerichtsbezirken) vom 14. Dezember 1948. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1948 Nr. 52, S. 563, Punkt 728 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,4 MB]).
- Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation (§1, Abs. 3) vom 6. März 1957. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1957 Nr. 5, S. 16 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
- Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (GVBl. I S. 507–508) vom 20. Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr. 24, S. 507–508 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,4 MB]).