Amtsgericht Usingen
Das Amtsgericht Usingen (AG Usingen) war von 1832 bis 2011 ein deutsches Amtsgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Usingen.
Gerichtsbezirk und Sitz
Das Amtsgericht Usingen war erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Es gehörte zuletzt zum Bezirk des Landgerichts Frankfurt am Main. Der Bezirk des Amtsgerichts umfasste die Städte Usingen und Neu-Anspach sowie die Gemeinden Grävenwiesbach, Schmitten im Taunus, Wehrheim und Weilrod. Das ehemalige Gerichtsgebäude befindet sich in der Weilburger Straße 2, 61250 Usingen.
Geschichte
Seit langer Zeit wird in Usingen Recht gesprochen. In den Jahren 1832 bis 1849 bestand in Usingen ein aus den früheren Gerichten Weilburg, Hachenburg und Ehrenbreitstein entstandenes Hofgericht des Herzogtums Nassau. Es war gleichzeitig Appellationsgericht, das im Usinger Schloss untergebracht war. Dem Freikämpfer der 1848er-Revolution Georg Böhning (1788–1849) wurde 1841 vor dem Hofgericht Usingen der Prozess gemacht. Es musste ihn jedoch freisprechen. Böhning wurde 1849 in Rastatt standrechtlich erschossen.[1]
Als Gericht der ersten Instanz in Usingen dienten im Herzogtum Nassau die Ämter. In Mit § 12 der Verordnung vom 22. Februar 1867 wurde nach der Annexion Nassaus durch Preußen die Trennung von Verwaltung und Justiz angeordnet.[2] Diese war im Herzogtum Nassau nicht gegeben. Die Ämter waren sowohl Verwaltungsbezirke als auch Gerichte erster Instanz. In Usingen bestand das Amt Usingen. Mit Verordnungen vom 26. Juni 1867[3] und 21. August 1867[4] wurde die Justizfunktion den neu geschaffenen Amtsgerichten, darunter dem Amtsgericht Usingen übertragen. Das Amtsgericht Usingen war zunächst dem Kreisgericht Limburg nachgeordnet.
Zum 1. Oktober 1879 traten die Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes in Kraft. Das Amtsgericht Usingen blieb bestehen, anstelle des aufgelösten Kreisgerichtes Limburg trat nun aber das Landgericht Wiesbaden.
Mit Gesetz vom 30. Mai 1893 wurden die Gemeinden Haintchen und Hasselbach aus dem Gerichtsbezirk ausgegliedert und dem Amtsgericht Camberg unterstellt.
Der Sitz dieses Gerichtes war zunächst ein Gebäude am Schloßplatz. In den Jahren 1923 bis 1925 wurde das heutige Gebäude errichtet.
Nachdem auch dieses Gebäude in den 1990er Jahren zu klein geworden war, wurde im Jahr 2003 ein Erweiterungsbau an der Rückseite des Gebäudes errichtet. Architektonisch steht dieser runde Anbau aus Glas und Stahl in starkem Kontrast zum Altbau.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Amtsgericht Usingen geschlossen und als Zweigstelle des Amtsgerichtes Bad Homburg fortgeführt. 1945 wurden zwei Gemeinden des AG Usingen an das Amtsgericht Wetzlar abgegeben, und zum 1. Mai 1947 wurde das AG Usingen wieder selbstständig.[5]
Zum 31. Dezember 2011 wurde das Amtsgericht Usingen gemäß Beschluss des Hessischen Landtags vom 15. September 2011 aufgelöst[6] und die Aufgaben an die Amtsgerichte Bad Homburg v. d. Höhe (Usingen, Wehrheim, Neu-Anspach und Grävenwiesbach) und Königstein im Taunus (Schmitten und Weilrod) verteilt.[7][8] Hintergrund war eine Entscheidung im Rahmen des Projektes Konsolidierung und Kompensation (KuK) des Hessischen Justizministeriums vom Juni 2010.
Nachnutzung des Gebäudes
Das denkmalgeschützte Gebäude wird seit September 2016 nach Umbau als Polizeistation genutzt und ersetzt die 1964 gebaute Polizeistation gegenüber dem Krankenhaus.[9]
Siehe auch
Literatur
- Georg Schmidt von Rhein: Zur Geschichte der Gerichtsorganisation im Landgerichtsbezirk Limburg; Nassauische Annalen, Bd. 99, 1988, S. 75–87
- Übersicht über die Bestände des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden, 1970, S. 301, Abt. 469/29
Einzelnachweise
- Winfried Schüler: Das Herzogtum Nassau 1806–1866 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau. Bd. 75). Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 2006, ISBN 3-930221-16-0, S. 164.
- Beilage zum Inteligenzblatt für Nassau Nr. 16, Wiesbaden, 11. März 1867, S. 109 ff.
- Beilage zum Inteligenzblatt für Nassau, Nr. 42, Wiesbaden, 31. Juli 1867, S. 517 ff.
- Beilage zum Inteligenzblatt für Nassau Nr. 47, Wiesbaden, 28. August 1867, S. 809 ff.
- Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert (= Behördliche Raumorganisation seit 1800. Grundstudie 14 = Veröffentlichungen der Akademie für Raumforschung und Landesplanung. Beiträge 100). ARL, Hannover 1989, ISBN 3-88838-224-6, S. 223.
- Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen (Artikel 1.1, §3 a)) vom 16. September 2011. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2011 Nr. 17, S. 409–419 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 574 kB]). Bezieht sich auf das Gesetz über den Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften (Gerichtlichesorganisationsgesetz) (GVBl. I S. 98) vom 1. Februar 2005. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2005 Nr. 5, S. 98 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 235 kB]).
- Strukturentscheidungen in der hessischen Justiz (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. ; Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa; Pressemitteilung; 15. Juni 2010; abgerufen am 25. Mai 2011
- „Usinger Amtsgericht wird geschlossen“ (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , Usinger Anzeiger, 29. April 2011, abgerufen am 25. Mai 2011
- Polizei Usingen jetzt im alten Amtsgericht; in: Usingen Anzeiger vom 22. Juli 2016, online