Amt Reckenberg
Das Amt Reckenberg war bis 1802 eine Exklave des Hochstifts Osnabrück und von 1843 bis 1969 ein Amt im Kreis Wiedenbrück. Sein Verwaltungssitz war die Burg Reckenberg in der Stadt Wiedenbrück.
Wappen | Deutschlandkarte | |
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Basisdaten (Stand 1969) | ||
Bestandszeitraum: | 1843–1969 | |
Bundesland: | Nordrhein-Westfalen | |
Regierungsbezirk: | Detmold | |
Kreis: | Wiedenbrück | |
Fläche: | 86,68 km2 | |
Einwohner: | 7644 (1961) | |
Bevölkerungsdichte: | 88 Einwohner je km2 | |
Kfz-Kennzeichen: | WD | |
Amtsgliederung: | 4 Gemeinden | |
Adresse der Amtsverwaltung: |
Wasserstraße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück | |
Geschichte/Verwaltungsgeschichte
Mittelalter
Das Amt Reckenberg mit seinem Zentrum Wiedenbrück ist ein Teil der Exklave die bei der Gebietsbildung des Bistums Osnabrück entstand,[1] ist aber als solches zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu bezeichnen. Erst nachdem im Bielefelder Rezess 1565 die Grenzen zwischen dem Amt Wiedenbrück und der Herrschaft Rheda festgelegt und damit zwei selbstständige Hoheitsbereiche anerkannt wurden, kann für das Gebiet die Bezeichnung „Amt Reckenberg“ tatsächlich verwendet werden.
Historiker vermuten, dass 785 hier eine erste Urpfarrkirche stand, die das Zentrum eines Missionsgebietes bildete. König Otto I. erteilte im Jahr 952 dem Osnabrücker Bischof das Markt-, Münz- und Zollrecht für Wiedenbrück. Es ist eine in Wiedenbrück ausgestellte Urkunde von Otto III. aus dem Jahr 985 bekannt; vermutlich gab es hier in dieser Zeit einen Königshof.
1225 erhielt Bischof Engelbert von Osnabrück die Gogerichte zu Wiedenbrück und anderen Städten. Dies war einer der Ausgangspunkte der Entwicklung des Hochstifts Osnabrück zu einem Territorialstaat. Aus den Jahren um 1230 sind die ältesten Münzen aus Wiedenbrück überliefert. Wiedenbrück wurde 1231 civitas genannt, Schöffen wurden in den Gerichtsumstand gewählt und ein Siegel angekündigt.
1249 wurde die Neustadt gegründet, ein Jahr später erstmals die Burg Reckenberg erwähnt.
Frühe Neuzeit
Um 1462 entstand in Wiedenbrück eine erste Stadtverfassung nach dem Vorbild von Osnabrück. Hermann Bonnus, ein Beauftragter des Bischofs Franz von Waldeck, reformierte Wiedenbrück 1543. Die Stadt galt 1565 als überwiegend lutherisch.
Nachdem 1624/25 erste Schritte zu einer Gegenreformation erfolgten, wurde das Amt im Jahr 1626 im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Dänen besetzt. Als 1628 der Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg seine Regierung antrat, setzte er die Gegenreformation fort.
1637 entstand in Wiedenbrück eines der ältesten Gymnasien der Region, das Gymnasium Marianum, eine sechsklassige lateinische Schule und Vorläufer des späteren Ratsgymnasiums Wiedenbrück. 1644 gründete Bischof Franz Wilhelm das Franziskanerkloster. Drei Jahre später, im Juli 1647, nahmen die Schweden Wiedenbrück ein, aber nach Schleifung der Festung räumten sie die Stadt nach zwei Monaten wieder. Der 1648 in Münster und Osnabrück ausgehandelte Westfälische Friede schrieb für das Hochstift Osnabrück die wechselnde Abfolge je eines katholischen und eines lutherischen Bischofs aus dem Haus Braunschweig-Lüneburg vor.[2]
Im Jahr 1726 wurde ein neues Amtshaus auf dem Reckenberg errichtet.
Neuere Geschichte
Als Folge der Umwandlung des Hochstifts in das Fürstentum Osnabrück wurde das Amt Reckenberg 1802 vorerst Kur-Hannover zugeschlagen und fiel 1807 an das Königreich Westphalen. Aus seinem Gebiet wurde der Kanton Wiedenbrück gebildet, der zum Distrikt Paderborn im Departement der Fulda gehörte.[3]
1815 wurde das Gebiet des alten Amtes Reckenberg durch den Wiener Kongress endgültig Preußen zugeschlagen und 1816 dem Kreis Wiedenbrück der neuen Provinz Westfalen zugeordnet. Damit war das Gebiet nicht mehr Bestandteil des Bistums Osnabrück und seine katholischen Gemeinden kamen zum Bistum Paderborn. Der 1807 gebildete Kanton Wiedenbrück bestand zunächst als Verwaltungsbezirk, teilweise auch als Bürgermeisterei bezeichnet, fort.[4]
Preußisches Amt
1843 wurde im Rahmen der Einführung der Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westfalen im Kreis Wiedenbrück das preußische Amt Reckenberg eingerichtet, dem die drei Gemeinden Avenwedde, Friedrichsdorf und Langenberg angehörten.[5][6] Die Stadt Wiedenbrück blieb amtsfrei. 1867 wurden aus Teilen von Langenberg die beiden Gemeinden Batenhorst und St. Vit neu gebildet.[7][8] Durch Ausgliederung aus Avenwedde wurden außerdem 1888 die beiden neuen Gemeinden Kattenstroth-Spexard und Lintel gebildet.[9][10] Kattenstroth-Spexard gab 1910 die Bauerschaft Kattenstroth an die Stadt Gütersloh ab. Das verbleibende Gemeindegebiet erhielt den Namen Spexard.[9]
1914 wurde das neue Amt Avenwedde, bestehend aus den Gemeinden Avenwedde, Friedrichsdorf und Spexard, aus dem Amt Reckenberg herausgelöst, das seitdem noch vier Gemeinden umfasste.
Neueste Geschichte
Das Amt umfasste 1961 die Gemeinden (Fläche und Einwohner ebenfalls Stand 1961):
- Batenhorst (14,63 km², 1.381)
- Langenberg (39,65 km², 4.042)
- Lintel (22,08 km², 1.231)
- Sankt Vit (10,32 km², 990)
Verwaltungssitz war die nicht amtsangehörige Stadt Wiedenbrück.
Im Zuge der kommunalen Gebietsreform wurden am 1. Januar 1970 Batenhorst, Lintel und Sankt Vit nach Rheda-Wiedenbrück eingemeindet und Langenberg, vergrößert um das bis dahin zum Kreis Beckum gehörige Benteler, wurde amtsfreie Gemeinde. Das Amt Reckenberg wurde aufgelöst.[11]
Literatur
- Josef König: Das fürstbischöflich-osnabrückische Amt Reckenberg in seiner territorialen Entwicklung und inneren Gestaltung. Münster 1939.
- Johann Wilhelm du Plat, Günter Wrede: Das Amt Reckenberg. In: Die Landvermessung des Fürstbistums Osnabrück 1784–1790. Band 7. Verein f. Geschichte u. Landeskunde von Osnabrück, Osnabrück 1967.
- Christian Loefke (Bearb.): Kopfschatzregister des Amtes Reckenberg von 1630. Dortmund 1998.
- Christian Loefke: Kopfschatzung des Amtes Reckenberg vom 19. und 20. Oktober 1649. o. O. 1992.
Einzelnachweise
- Alfred Bruns, in: Gerhard Taddey: Lexikon der Deutschen Geschichte, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 1998, S. 930
- Heimatverein Wiedenbrück-Reckenberg: Kurze Geschichte der Stadt Wiedenbrück bis 1820
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Hrsg.); Projekt Westfälische Geschichte : "Königliches Decret, wodurch die Eintheilung des Königreichs in acht Departements angeordnet wird", S. 111
- Westfalenlexikon 1832-1835. In: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Hrsg.): Nachdrucke zur westfälischen Archivpflege. Band 3. Münster 1978 (Nachdruck des Originals von 1834).
- Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westphalen vom 31. Oktober 1841 (PDF; 1,6 MB)
- Amtsblatt der Regierung Minden 1843: Bildung des Amtes Reckenberg. Abgerufen am 3. März 2014.
- Stephanie Reekers: Die Gebietsentwicklung der Kreise und Gemeinden Westfalens 1817–1967. Aschendorff, Münster Westfalen 1977, ISBN 3-402-05875-8, S. 212.
- Stephanie Reekers: Die Gebietsentwicklung der Kreise und Gemeinden Westfalens 1817–1967. Aschendorff, Münster Westfalen 1977, ISBN 3-402-05875-8, S. 278.
- Stephanie Reekers: Die Gebietsentwicklung der Kreise und Gemeinden Westfalens 1817–1967. Aschendorff, Münster Westfalen 1977, ISBN 3-402-05875-8, S. 239.
- Stephanie Reekers: Die Gebietsentwicklung der Kreise und Gemeinden Westfalens 1817–1967. Aschendorff, Münster Westfalen 1977, ISBN 3-402-05875-8, S. 258.
- Gesetz zur Neugliederung Kreises Wiedenbrück und von Teilen des Kreises Bielefeld