Amt Nieheim
Das Amt Nieheim war ein bis 1969 bestehendes Amt im ostwestfälischen Kreis Höxter in Nordrhein-Westfalen.
Wappen | Deutschlandkarte | |
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Basisdaten (Stand 1969) | ||
Bestandszeitraum: | 1936–1969 | |
Bundesland: | Nordrhein-Westfalen | |
Regierungsbezirk: | Detmold | |
Kreis: | Höxter | |
Einwohner: | 6132 (31. Dez. 1967) | |
Amtsgliederung: | 10 Gemeinden | |
Amtsgliederung und Bevölkerung
Das Amt gliederte sich in die zehn Gemeinden Entrup, Erwitzen, Eversen, Himmighausen, Holzhausen, Merlsheim, Nieheim, Oeynhausen, Schönenberg und Sommersell, von denen Nieheim als Einzige das Stadtrecht besaß und auch Verwaltungssitz war.
Die Gemeinden des Amts hatten bei der letzten Volkszählung vor der Amtsauflösung am 6. Mai 1961 eine Wohnbevölkerung von 5726 Einwohnern. Der Fortschreibung der Volkszählungsergebnisse zufolge stieg diese Zahl bis Ende 1967 auf 6132 Einwohner. Bei einer Fläche von 79,81 km² ergibt sich eine durchschnittliche Bevölkerungsdichte von 77 Einwohnern pro Quadratkilometer, die weit unter dem Kreisdurchschnitt von 140 Einwohnern pro Quadratkilometer lag. Die folgende Übersicht zeigt die zehn Gemeinden mit Bevölkerungs- und Gebietsstand vom 31. Dezember 1967:
Name | Einwohner | Fläche in km² |
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Entrup | 403 | 5,78 |
Erwitzen | 192 | 6,52 |
Eversen | 464 | 3,83 |
Himmighausen | 447 | 5,84 |
Holzhausen | 469 | 10,51 |
Merlsheim | 381 | 6,35 |
Nieheim, Stadt | 2426 | 25,88 |
Oeynhausen | 560 | 6,75 |
Schönenberg | 60 | 1,20 |
Sommersell | 730 | 7,13 |
Amt Nieheim | 6132 | 79,81 |
Geographie
Das Amt Nieheim lag im Nordwesten des Kreises Höxter. An das Amt grenzten im Uhrzeigersinn beginnend im Norden die Ämter Steinheim, Vörden, Brakel und Driburg (Kreis Höxter) sowie die Gemeinde Grevenhagen, die eine Exklave des Kreises Detmold bildete.
Geschichte
Im Rahmen der Einführung der Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westfalen wurden 1843 die beiden Ämter Nieheim und Steinheim eingerichtet.[1][2] Die Stadt Nieheim blieb amtsfrei und gehörte dem Amt Nieheim nicht an. Die Ämter Nieheim und Steinheim wurden seit ihrer Gründung in Personalunion verwaltet und bildeten seit 1852 das vereinigte Amt Nieheim-Steinheim. 1936 wurde das Amt Nieheim-Steinheim wieder in die ursprünglichen Ämter Nieheim und Steinheim aufgeteilt. Gleichzeitig verlor die Stadt Nieheim ihre Amtsfreiheit und trat nun dem Amt Nieheim bei.[3]
Aufgrund eines Gebietsänderungsvertrages vom 1. September 1968 und § 6 des „Gesetzes zur Neugliederung des Kreises Höxter“ vom 2. Dezember 1969, das in § 8 Abs. 6 auch den Gebietsänderungsvertrag bestätigt, schlossen sich die Gemeinden des Amts zum 1. Januar 1970 zur neuen Stadt Nieheim zusammen. Das Amt Nieheim wurde aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Nieheim.
Weblinks
- Gesetz zur Neugliederung des Kreises Höxter vom 2. Dezember 1969
Einzelnachweise
- Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westphalen vom 31. Oktober 1841 (PDF; 1,6 MB)
- Amtsblatt der Regierung Minden 1843: Bildung der Ämter Nieheim und Steinheim. Abgerufen am 3. März 2014.
- Wolfgang Leesch: Verwaltung in Westfalen 1815–1945. In: Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen. Band 38. Aschendorff, Münster 1992, ISBN 3-402-06845-1.