Amt Steinheim (Westfalen)
Das Amt Steinheim war ein bis 1807 bestehendes Amt im Hochstift bzw. Fürstentum Paderborn und ein von 1936 bis 1969 bestehendes Amt im ostwestfälischen Kreis Höxter in Nordrhein-Westfalen.
Wappen | Deutschlandkarte | |
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Basisdaten (Stand 1969) | ||
Bestandszeitraum: | 1936–1969 | |
Bundesland: | Nordrhein-Westfalen | |
Regierungsbezirk: | Detmold | |
Kreis: | Höxter | |
Einwohner: | 11.705 (31. Dez. 1967) | |
Amtsgliederung: | 9 Gemeinden | |
Geschichte
Hochstift Paderborn
Im Hochstift Paderborn bestand schon seit dem ausgehenden Mittelalter ein Amt Steinheim. Es war Teil des Oberwaldischen Distrikts des geistlichen Territoriums. Es umfasste vier Pfarreien: Bredenborn; Steinheim mit Breitenhaupt, Eichholz, Menzenbrock, Ottenhausen, Rolfzen und Thienhausen; Vinsebeck mit Bergheim und schließlich Vörden. Im Amt lebten zum Ausgang des 18. Jahrhunderts etwa 3500 Menschen. An seiner Spitze stand ein Drost, zuletzt Maximilian Graf von Wolff-Metternich zu Vinsebeck.[1]
19. Jahrhundert
1802/03 annektierte Preußen das Amt und führte es zunächst im Fürstentum Paderborn weiter. Nach dem napoléonischen Zwischenspiel des Königreichs Westphalen (1807–1813, Departement der Fulda, Kanton Höxter) wieder die Landesherrschaft übernahm, kam es in der Folgezeit zu umfassenden Verwaltungsreformen.
Im Rahmen der Einführung der Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westfalen wurden 1843 die beiden Ämter Steinheim und Nieheim eingerichtet.[2][3] Die Stadt Steinheim blieb amtsfrei und gehörte dem Amt Steinheim nicht an. Die Ämter Nieheim und Steinheim wurden seit ihrer Gründung in Personalunion verwaltet und bildeten seit 1852 das vereinigte Amt Nieheim-Steinheim.
20. Jahrhundert
1936 wurde das Amt Nieheim-Steinheim wieder in die ursprünglichen Ämter Nieheim und Steinheim aufgeteilt. Gleichzeitig verlor die Stadt Steinheim ihre Amtsfreiheit und trat nun dem Amt Steinheim bei. Außerdem wechselte 1936 die Gemeinde Hagedorn aus dem Amt Vörden in das Amt Steinheim.[4]
Am 1. Januar 1964 wurde die Gemeinde Vordereichholz gegründet, wofür die Gemeinden Bergheim, Ottenhausen, Steinheim und Vinsebeck (Amt Steinheim) sowie Eversen und Nieheim (Amt Nieheim) ein Gebiet von insgesamt 4,62 km² abtraten.
Aufgrund eines Gebietsänderungsvertrages vom 11. September 1968 und § 5 des „Gesetzes zur Neugliederung des Kreises Höxter“ vom 2. Dezember 1969, das in § 8 Abs. 5 auch den Gebietsänderungsvertrag mit Einschränkungen bestätigt, schlossen sich die Gemeinden des Amts, mit Ausnahme von Kempenfeldrom, mit der Gemeinde Grevenhagen, einer Exklave des Kreises Detmold, zum 1. Januar 1970 zur neuen Stadt Steinheim zusammen. Eine Einschränkung für den Gebietsänderungsvertrag bestand darin, dass er nicht für die Gemeinde Kempenfeldrom gilt, die gemäß § 5 des „Gesetzes zur Neugliederung des Kreises Detmold“ vom 2. Dezember 1969 zum 1. Januar 1970 in den Kreis Detmold eingegliedert und mit 13 weiteren Gemeinden des Kreises zur neuen Stadt Horn-Bad Meinberg zusammengeschlossen wurde. Das Amt Steinheim wurde aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Steinheim.
Das Amt Steinheim lag im Nordwesten des Kreises Höxter. An das Amt grenzten im Uhrzeigersinn beginnend im Osten die Ämter Vörden und Nieheim (Kreis Höxter), die Gemeinde Grevenhagen (eine Exklave des Kreises Detmold) sowie die Kreise Paderborn und Detmold.
Amtsgliederung und Bevölkerung im 20. Jahrhundert
Das Amt Steinheim gliederte sich in die neun Gemeinden Bergheim, Hagedorn, Kempenfeldrom, Ottenhausen, Rolfzen, Sandebeck, Steinheim, Vinsebeck und Vordereichholz (erst 1964 gegründet), von denen Steinheim als Einzige das Stadtrecht besaß und auch Verwaltungssitz war.
Die Gemeinden des Amts hatten bei der letzten Volkszählung vor der Amtsauflösung am 6. Mai 1961 eine Wohnbevölkerung von 10.904 Einwohnern. Der Fortschreibung der Volkszählungsergebnisse zufolge stieg diese Zahl bis Ende 1967 auf 11.705 Einwohner. Bei einer Fläche von 76,34 km² ergibt sich eine durchschnittliche Bevölkerungsdichte von 153 Einwohnern pro Quadratkilometer, die über dem Kreisdurchschnitt von 140 Einwohnern pro Quadratkilometer lag. Die folgende Übersicht zeigt die acht Gemeinden mit Bevölkerungs- und Gebietsstand vom 31. Dezember 1967:
Name | Einwohner | Fläche in km² |
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Bergheim | 1.001 | 6,99 |
Hagedorn | 95 | 1,46 |
Kempenfeldrom | 415 | 6,17 |
Ottenhausen | 585 | 6,13 |
Rolfzen | 533 | 5,72 |
Sandebeck | 982 | 12,44 |
Steinheim, Stadt | 6.653 | 23,49 |
Vinsebeck | 1.162 | 9,32 |
Vordereichholz | 279 | 4,62 |
Amt Steinheim | 11.705 | 76,34 |
Literatur
- Friedrich Keinemann: Das Hochstift Paderborn am Ausgang des 18. Jahrhunderts. 1996, ISBN 3-8196-0405-7.
Weblinks
- Gesetz zur Neugliederung des Kreises Höxter vom 2. Dezember 1969
- Gesetz zur Neugliederung des Kreises Detmold vom 2. Dezember 1969
Einzelnachweise
- Keinemann 1996 Bd. 2: 122
- Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westphalen vom 31. Oktober 1841 (PDF; 1,6 MB)
- Amtsblatt der Regierung Minden 1843: Bildung der Ämter Nieheim und Steinheim. Abgerufen am 3. März 2014.
- Wolfgang Leesch: Verwaltung in Westfalen 1815–1945. In: Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen. Band 38. Aschendorff, Münster 1992, ISBN 3-402-06845-1.