Adolf Langfeld
Ferdinand Helmuth August Wilhelm Adolf Langfeld[1] (* 27. August 1854 in Rostock; † 4. April 1939[2] in Schwerin) war ein deutscher Jurist und Politiker und von 1914 bis 1918 Staatsminister des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.
Leben
Adolf Langfeld entstammte dem zweiten (Adolfschen) Zweig seines Geschlechts[3] und wurde als zweiter von vier Söhnen des namensgleichen Rostocker Kaufmanns und Senators (Theodor Karl Johann) Adolf Langfeld (1821–1860) und dessen Frau Julie (Johanna Friederike), geb. Josephi (1827–1884) geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Leipzig, Heidelberg und Rostock.[4] In Heidelberg trat Langfeld im Sommersemester 1873 der Studentenverbindung Leonensia bei.[5] Nach bestandenem Advoctur-Examen arbeitete er als Rechtsanwalt in Rostock und gleichzeitig als Auditor am Großherzoglichen Amt Toitenwinkel. Fast unmittelbar nach dem Examen wurde er an der Universität Rostock zum Dr. iur. promoviert. Dies war möglich, da seine Examensarbeit aufgrund ihrer Qualität als Dissertation gewertet wurde.
Nächste Station seines beruflichen Wirkens war die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Schwerin, wo er als Staatsanwaltsgehilfe Anstellung fand. Weitere Stationen im Justizwesen des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin folgten. Er diente als Amtsrichter in Gadebusch, war Richter am Landgericht Güstrow.
Adolf Langfeld diente als vortragender Rat im Justizministerium, wurde zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates in Berlin berufen und in Angelegenheiten des großherzoglichen Hauses verwendet. Eine weitere Lebensstation war die des Präsidenten des Landgerichtes Schwerin. Er begleitete Erbgroßherzog Friedrich Franz (den späteren Großherzog Friedrich Franz IV.) als Tutor bei dessen Jurastudium in Bonn.
Durch den jungen Großherzog wurde er zum Minister der Justiz und 1914 zum Staatsminister (Ministerpräsident) des Großherzogtums berufen. Dieses Amt behielt er bis zum Ausbruch der Novemberrevolution 1918. Er ging dann in den Ruhestand.
Von 1921 bis 1933 war Langfeld dann Präsident der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs. Zudem war er ab 1882 Mitglied und vom 1. Juli 1914 bis Februar 1935 Präsident (ab 1934: Vereinsleiter) des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde.[6] Im Rechtsstreit um Hoheitsrechte in der Lübecker Bucht vor der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich (Lübecker-Bucht-Fall) verfasste er zwei Rechtsgutachten für das Land Mecklenburg-Schwerin. Im Jahr 1930 erschien seine Autobiographie „Mein Leben“, die zwei Mal aufgelegt wurde.
Ehrungen
- Hausorden der Wendischen Krone, Großkreuz mit der Krone in Gold
- Preußischer Kronenorden, 2. Klasse mit Stern
- Orden von Oranien-Nassau, Großkreuz
- Dannebrogorden, Großkreuz
- Orden Heinrichs des Löwen, Großkreuz
- Reußisches Ehrenkreuz, 1. Klasse mit der Krone
- Rote Kreuz-Medaille, 2. und 3. Klasse
- Mecklenburg-Schweriner Militärverdienstkreuz
- Eisernes Kreuz, 2. Klasse
- Verdienstkreuz für Kriegshilfe
- Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes, 2. Klasse
- Gedächtnismedaille Großherzog Friedrich Franz III.
- Preußische Landwehr-Dienstauszeichnung 2. Klasse
- Niederländische Vermählungs-Erinnerungsmedaille 1901
- Ehrendoktorwürde der Theologischen Fakultät der Universität Rostock, Juni 1926
- Verleihung des Ehrenprädikats Exzellenz, April 1907
Werke
- Die Lehre vom Retentionsrecht: nach gemeinem Recht. Rostock 1886 (Dissertation).
- Mecklenburgische Ausführungsverordnungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Leipzig 1899.
- Zur Geschichte der Verfassungsreform in Mecklenburg seit 1848. In: Mecklenburg im Kriege. Mecklenburgische Zeitung/Bärensprungsche Druckerei, Schwerin 1918, S. 30–36.
- Mecklenburg und die neue Reichsreform. In: Mecklenburger Nachrichten. 11. und 12. Januar 1919.
- Rechtfertigt sich der staatliche Anschluss Mecklenburgs an Preußen?. In: Rostocker Anzeiger. Jahrgang 46, Nr. 41, 18. Februar 1926. S. 1.
- Über die Grenzen der Staatshoheit von Mecklenburg-Schwerin und Lübeck in der Lübecker Bucht. Rechtsgutachten. In: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. Bd. 90, Schwerin 1926, S. 1–14. (Digitalisat).
- Über die Grenzen der Staatshoheit in der Travemünder Bucht. Zweites Erachten. In: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. Bd. 90, Schwerin 1926, S. 15–24. (Digitalisat).
- Mein Leben. Erinnerungen des Mecklenburg-Schwerinschen Staatsministers D. Dr. Adolf Langfeld. In: Mecklenburgische Monatshefte. Bd. 6 (1930), 1, S. 16–18. (Digitalisat; PDF; 1,3 MB).
Literatur
- Anke John: Langfeld, Adolf Ferdinand Helmut August Wilhelm. In: Biographisches Lexikon für Mecklenburg. Bd. 5. Lübeck, 2009. ISBN 978-3-7950-3746-8. S. 197–200.
- Grete Grewolls: Wer war wer in Mecklenburg und Vorpommern. Das Personenlexikon. Hinstorff Verlag, Rostock 2011, ISBN 978-3-356-01301-6, S. 5681.
Weblinks
Einzelnachweise
- Die Reihung der Taufnamen als (Ferdinand Helmuth August Wilhelm) Adolf Langfeld folgt der Familiengenealogie, die zu Lebzeiten von Langfeld erschienen ist (vgl. Deutsches Geschlechterbuch 1928, S. 344–364). In der Literatur weit verbreitet ist die Namensreihung mit vorangestelltem Rufnamen Adolf (Ferdinand Helmut August Wilhelm) Langfeld, was aber wohl auf einen Irrtum zurückgeht.
- Adolf Langfeld +. [Nachruf]. In: Mecklenburgische Zeitung. Schwerin, 5. April 1939. S. 2; bei GREWOLLS (irrig): 4. August 1939
- Langfeldt, Langfeld. In: Deutsches Geschlechterbuch. Bd. 57 [= Mecklenburgisches Geschlechterbuch; Bd. 1]. Görlitz, 1928. S. 344–364, hier S. 353 ff.
- Siehe dazu den Eintrag der Immatrikulation von Adolf Langfeld im Rostocker Matrikelportal
- Adolf Langfeld: Mein Leben: Erinnerungen des mecklenburg-schwerinschen Staatsministers i. R. D. Dr. Adolf Langfeld. Bärensprung, Schwerin 1930, S. 50–52.
- Mitteilung über seinen Rücktritt als Vereinsleiter In: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. Bd. 99, Schwerin 1935, S. 277.