Zweisprachige Gemeinden in Polen
Die Einführung von Minderheitensprachen als zweite Amtssprache auf kommunaler Ebene (der in Polen sogenannten Hilfssprache) ermöglichte das am 6. Januar 2005 in Kraft getretene Minderheitengesetz.
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Minderheitensprachen können in den Gemeinden als Hilfssprachen eingeführt werden, in denen der Anteil der Minderheiten mehr als 20 % an der Gesamtbevölkerung beträgt. Bevor eine Hilfssprache eingeführt werden kann, muss sie vorher in ein Amtsregister eingetragen werden. Sobald dies erfolgt ist, gilt eine Gemeinde offiziell als zweisprachig.
Deutsch
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Deutsch wurde in 22 Gemeinden als Amtssprache eingeführt. Dazu gehören die Gemeinden:
- Birawa (Bierawa)
- Chronstau (Chrząstowice)
- Colonnowska (Kolonowskie)
- Comprachtschütz (Komprachcice)
- Groß Döbern (Dobrzeń Wielki)
- Groß Lassowitz (Lasowice Wielkie)
- Guttentag (Dobrodzień)
- Himmelwitz (Jemielnica)
- Klein Strehlitz (Strzeleczki)
- Leschnitz (Leśnica)
- Murow (Murów)
- Oberglogau (Głogówek)
- Proskau (Prószków)
- Radlau (Radłów)
- Reinschdorf (Reńska Wieś)
- Stubendorf (Izbicko)
- Tarnau (Tarnów Opolski)
- Turawa (Turawa)
- Ujest (Ujazd)
- Walzen (Walce)
- Zembowitz (Zębowice)
- Zülz (Biała)
Kaschubisch
Kaschubisch wurde in drei Gemeinden als Amtssprache eingeführt. Dazu gehören die Gemeinden:
- Linia (Gmina Lëniô)
- Parchowo (Parchòwò)
- Sierakowice (Serakòjce)
Litauisch
Litauisch wurde in einer Gemeinde als Amtssprache eingeführt. Dazu gehört die Gemeinde:
- Puńsk (Punskas)
Belarussisch
Belarussisch wurde in 5 Gemeinden als Amtssprache eingeführt. Dazu gehören die Gemeinden: