Zweisprachige Gemeinden in Polen

Die Einführung von Minderheitensprachen als zweite Amtssprache auf kommunaler Ebene (der in Polen sogenannten Hilfssprache) ermöglichte das am 6. Januar 2005 in Kraft getretene Minderheitengesetz.

Zweisprachige Gemeinden in Polen

Minderheitensprachen können in den Gemeinden als Hilfssprachen eingeführt werden, in denen der Anteil der Minderheiten mehr als 20 % an der Gesamtbevölkerung beträgt. Bevor eine Hilfssprache eingeführt werden kann, muss sie vorher in ein Amtsregister eingetragen werden. Sobald dies erfolgt ist, gilt eine Gemeinde offiziell als zweisprachig.

Deutsch

Deutschsprachige Gemeinden
Kaschubischsprachige Gemeinden
Belarussischsprachige Gemeinden

Deutsch wurde in 22 Gemeinden als Amtssprache eingeführt. Dazu gehören die Gemeinden:

Kaschubisch

Kaschubisch wurde in drei Gemeinden als Amtssprache eingeführt. Dazu gehören die Gemeinden:

Litauisch

Litauisch wurde in einer Gemeinde als Amtssprache eingeführt. Dazu gehört die Gemeinde:

Belarussisch

Belarussisch wurde in 5 Gemeinden als Amtssprache eingeführt. Dazu gehören die Gemeinden:

Siehe auch

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